Die Alten Zähl- bzw. Stückmaße.
Das Zähl- bzw. Sückmaß ist wohl das älteste Maß überhaupt. Es kam hauptsächlich im Klein- und Großhandel zum Einsatz. Als die Abgaben und Steuern noch in Naturalien erhoben wurden, geschah dies ebenfalls im Zähl- bzw. Stückmaß. Innerhalb aller Maßsysteme ist das Zähl- oder Stückmaß eine bestimmte Anzahl eines Handelsgutes, das eine genau definierte Menge (Stückzahl) und Größe beinhaltet. Oft waren diese Maße allgemeingültig, aber es gab auch solche, die nur als lokale Sonderform in bestimmten Landesteilen galten oder nur in bestimmten Gewerken üblich waren. Bis heute gibt es in Industrie und Handel überall Zähl- und Stückmaße. Sie werden heute allerdings im normalen Alltag nicht mehr so war genommen, aber fast jeder kennt die Zählmaße Paar (=2 Stück), Dutzend (= 12 Stück), Stiege, Bund oder Kiste, die sich seit dem Mittelalter in unveränderter Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch wieder finden. Andere Maßbezeichnungen wie z. B. die Dekade haben ihre Bedeutung verändert, früher stand sie für 10 Stück, heute versteht man darunter einen zeit Intervall von 10 (Sekunden, Minuten, usw., Jahre).
In allen Bereichen der Wirtschaft sind Angaben pro Stück (Stückpreis) üblich, wie z. B. Fertigungszeit pro Stück oder Preis pro Stück, denn nur so ist eine effiziente Kosten- und Leistungsrechnung möglich. In der Verpackungsindustrie dient dass Stückmaß bis heute zur Angabe der Güter, die in einer Verpackung enthalten sind. Letztendlich ist die heute allseits beliebte Europalette auch nur ein modernes Zählmaß.
Als Stückgut wird im Transportwesen alles bezeichnet, was sich am Stück transportieren lässt, also Kisten, Fässer, Paletten, Kabel-, Papier- oder Blechrollen u. s. w. daher sind wir auch heute überall von Zähl- und Stückmaßen umgeben, ohne es direkt zu merken. Bei der Abmessung von Stückgütern gibt es im Gegensatz zu den klar definierten Gewichts- und Größenmaßen keine bestimmten Grenzwerte für Maße außer durch die Anzahl. Die Gewichtsgrenzen sind meist über längere Zeit historisch gewachsen und durch alte, nicht mehr gültige Gesetze, Vorschriften und Verordnungen geprägt wurden. Die Größe von Zählbaren Stückgut liegt heute zwischen dem, was ein Gabelstapler transportieren kann und dem, was in die Abmessungen eines Transport-Containers bzw. der Ladefläche eines Lkws passt.
Zähl- bzw. Stückmaße.
Zählmaße für Papier bis 1877
Als ein Bogen Papier wurde ursprünglich ein Plattpapier aus einem Stück bezeichnet das einmal zusammengefaltet ("zusammengebogen") wurde.
- 1 Bogen = 2 Blatt = 4 Seiten Papier
- 1 Pack = 12 Blatt (bei der Spielkartenherstellung)
- 1 Stoß = 25 Blatt
- 1 Alfabet = 23 Bogen
- 1 Buch Schreibpapier (geleimt) = 24 Bogen
- 1 Buch Druckpapier (ungeleimt) = 25 Bogen
- 1 Bauscht = 181 Bogen (in der Papiermühle)
- 1 Ries Schreibpapier (geleimt) = 20 Buch Schreibpapier (geleimt) = 480 Bogen Schreibpapier
- 1 Ries Druckpapier (ungeleimt) = 20 Buch Druckpapier (ungeleimt) = 500 Bogen Druckpapier
- 1 Riem = 2 Ries Packpapier
- 1 Ballen Schreibpapier (geleimt) = 10 Ries = 200 Buch = 4800 Bogen Schreibpapier
- 1 Ballen Druckpapier (ungeleimt) = 10 Ries = 200 Buch = 5000 Bogen Druckpapier
- 1 Rolle Pergament = 5 Duzend Häute = 60 Bogen
- 1 Pack = 15 Ballen a 10 Ries = 75000 Bogen
Ballen | Ries | Buch | Heft | Lagen | Bogen |
---|---|---|---|---|---|
1 | 10 | 100 | 1000 | 2000 | 10000 |
1 | 10 | 100 | 200 | 1000 | |
1 | 10 | 20 | 100 | ||
1 | 2 | 10 | |||
1 | 5 |
Zählmaße für Papier ab 1877
- 1 Lagen = 5 Bogen
- 1 Heft = 10 Bogen
- 1 Buch = 10 Heft = 100 Bogen
- 1 Rieß, Ries = 10 Buch = 1 000 Bogen
- 1 Ballen = 10 Rieß = 10 000 Bogen
- 1 Pack = 15 Ballen = 150 000 Bogen