Das Feldmaß der Bauern.
Die Ruthe, der Morgen und die Hufe.
Der Fuß, der anderen Orts auch als Schuh bezeichnet wurde, ist gemessen von der Ferse bis zur Zehenspitze ein von der Länge des menschlichen Fußes abgeleitetes Längenmaß. Eingeteilt war er meistens duodezimal in 12 Zoll (Schuh-, Werk- und Baufuß), aber es gab auch anderweitig Einteilungen. Die dezimale Einteilung des Fußes in 10 Zoll erfolgte in mehreren Staaten neben der Zwölfteiligen zum besonderen Zweck der Landesvermessung und Kartierung, daher wurde der Fuß auch geometrischer, Land- oder Feldfuß genannt. Der preußische oder rheinländische Fuß z. B., der im 19. Jahrhundert verwendet wurde, wurde in 12 Zoll à 12 Linien eingeteilt und betrug 31,385 cm (xxx).
Der Klafter ist als die Länge zwischen den Fingerspitzen der waagerecht ausgestreckten Arme eines erwachsenen Mannes definiert. Das entspricht in der Regel 6 Fuß gesetzt und betrug dementsprechend in Preußen und im Rheinland 1,883 m. Man verwendete in Preußen den Klafter als Flächenmaß aber meistens als Raummaß für Brenn- und Nutzholz (xxx).
Die Rute variierte regional sehr stark in ihrer Länge und wurde auch sehr verschieden unterteilt in 10 bis 20 Fuß. Vor der Einführung des metrischen Systems im Deutschen Reich galt jedoch überall in Preußen die rheinländische Rute zu 3,766 m als preußischen Rute. Die Rute wurde nach ihrer Einteilung unterschieden in die Duodezimal- oder gewöhnliche Rute (1 Rute = 12 Fuß = 144 Zoll = 1728 Linien) und in die Dezimal- oder geometrische Rute, von gleicher Länge, aber es galt 1 Rute = 10 Fuß = 100 Zoll = 1000 Linien (Klimpert 1972, S. 298, und Kahnt und Knorr 1986, S. 260). Ebenso wie die Längenmaße wurden auch die Flächenmaße in Anholt spätestens im 19. Jahrhundert in rheinländischen Größen angegeben. Eine Quadratrute als Flächenmaß, nach dezimaler Teilung zu 100, nach duodezimaler Teilung zu 144 Quadratfuß, betrug in Preußen bei Zwölftelteilung und Zehntelteilung 14,185 Quadratmeter (m²).
Mit dem Maß Ruthe wurden z. B. Ackerlängen und Flächen gemessen. Dies geschah mit der Feldmesslatte, die man sich dreieckig vorstellen muss, es wurden zwei Hölzer an einem Ende zusammengefügt, wobei die Strecke zwischen den beiden anderen Enden das entsprechende Maß ergab. Zur Stabilisierung und Festlegung des Abstandes der Spitzen, z. B. 1 Ruthe oft aber auch nur die ½ Ruthe oder 1 Meter, fügt man ein kürzeres drittes Holz in der Mitte ein. Im Grunde ist die Feldmesslatte nur ein überdimensionierter starrer Zirkel mit einem fixierten Radius. Diese einfache, aber geniale Messmethode wird übrigens bis heute in der Landwirtschaft angewendet, um neue Felder abzustecken. Nach dieser Methode wurde auch die Bodenreform „Junkerland in Bauernhand” nach dem 2. Weltkrieg in Ostdeutschland durchgeführt. Schon am 6. September 1945 wurde in der Provinz Brandenburg mit der Bodenreform begonnen und die Feldmesslatte oder der Feldzirkel waren eine einfache und sehr effektive Art zur schnellen Ausmessung der Felder.
Mit dem Maß Seil wurden z. B. die Äcker und Flächen der Dorfflur neu angelegter Dörfer in Preußen erst Vermessen. Wie beim Rechen- oder Knotenseil waren auch hier in bestimmten abständen Knoten oder andere Markierungen angebracht. In der Regel war das Seil in Füße und Ruthen eingeteilt. Es war das wichtigste Maß überhaupt, den das verliehene Bauernland (Lehen) wurden mit dem Seil ausgemessen und vergeben. Das Seil als Maß ist nicht einfach verschwunden, sondern wir kennen es heute unter dem Begriff Maß- oder Messband. Wer kennt es nicht aus dem Sportunterricht? Bei den Vermessern wurde später im 18. Jh. das Seil durch die Messkette ersetzt.
Das Gewend ist allgemein das Maß für die Furchenlänge eines Feldes, das der Bauer pflügt. Ein Feld besteht in der Regel aus dem Obergewend, dem Mittelgewend und dem Untergewend. Das Gewend ist allerdings ein sehr regionales Maß, da es von der jeweiligen Flurform abhängig ist. Im Zuge der Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Feldflur einer Siedlung in schmale, streifenförmige Gewanne unterteilt, die im Flurzwang bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen Ackerstücken einer Gewannflur wurden immer gleichzeitig ausgeführt. In Brandenburg herrschte die Dreifelderwirtschaft vor, dazu wurde die gesamte Flur eines Dorfes, also alle Hufen, in drei Gewanne eingeteilt. Ein Gewann umfasste so viele Streifenparzellen, wie ein Dorf an Hufen besaß. Um keinen Hufenbauern zu bevorzugen oder zu übervorteilen, wurden die einzelnen Parzellen in den Gewannen innerhalb der Dorfgemeinschaft durch das Los verteilt. Die Bezeichnung Gewend bezieht sich aber auf das Wenden des Pfluges von der hin in die zurück Richtung, was eine schwere und komplizierte Angelegenheit war. Typisch für Gewanne ist daher, dass ihre Länge mindestens das Zehnfache der Breite beträgt. Deswegen sieht man auf alten Flurkarten fast immer lang gestreckte Felder, denn dies ersparte dem Bauern das allzu häufige Umwenden des Pfluges. Selbst heute ist dies trotz Modernster GPS Technik noch ein komplizierter Vorgang.
Der Morgen ist allgemein das Maß für ein als Rechteck angelegtes Feld, das der Bauer mit einem Pferde- oder Ochsengespann und einem einscharigen Ackerpflug an einem Vormittag pflügt. Einscharig bedeutet eine Spitze in der Form eines Spatens der den Boden 1 Spurig wendet. Er wird in der Regel in das Obergewend, das Mittelgewend und das Untergewend eingeteilt. Der Morgen war nur ein ungefähres Flächenmaß, das sehr von lokalen Gegebenheiten abhing und daher im Umfang stark variierte. In Preußen war dies im 19. Jahrhundert eine Fläche von 180 Quadratruten. Im metrischen System wurde der Morgen durch das Ar ersetzt, aber bis heute rechnen viele Bauern inoffiziell ihre Fläche in metrische Morgen von 2500 m² (1/4 Hektar) um. In anderen Gebieten, wie zum Beispiel in Sachsen, wurde der Morgen auch Acker genannt. Offiziell ist der Morgen wie auch die Hufe heute in der Landwirtschaft nicht mehr erlaubt, sondern nur noch der Hektar und das Ar. Im privaten verwenden aber viele Bauern immer noch den Morgen, allerdings in seiner metrischen Form (1 Hektar = 4 Morgen) als Maß zur gössen Angabe von Ackerflächen.
Die Hufe, lateinisch Mansus, ist ein Ertrags- und Flächenmaß aus der fränkischen Zeit, das ein Gehöft, sowie das für eine Familie zur Ernährung ausreichende Maß an Acker- und Weideflächen umfasste, ohne dass damit eine bestimmte Flächengröße verbunden war. Häufig war am Ende der Hufe auch Wald vorhanden, aus dem Holz für Gerätschaften, sowie zum Heizen und Kochen geholt wurde. Die fränkische Hufe umfasste das Ackerland, mit allem Zubehör der Bauernwirtschaft und war flächenmäßig noch nicht vermessen. Sie war regional sehr verschieden und somit heute schwer bestimmbar. Das Entsprechende gegen Stück im süddeutschen Raum war die Hube (vom lateinisch-fränkischen Huba), deren Fläche je nach Land etwa 6 bis 25 ha ausmachte, aber deutlich mehr schwankt als z. B. die mittelalterlichen Hufe, die in Preußen und Polen verwendete wurden. Wo wegen des flacheren Geländes und der gleichmäßigeren Bodenqualität die Schwankungen viel geringer waren. Kaiser Karl der Große schuf in der fränkischen Reichsorganisation die Grundlage für ein einheitliches Maß- und Münzwesen und führte unter dem Begriff der Königshufe, erstmals eine feste Maßeinheit für „Flächenhufe” ein. Das fränkische Recht ist sehr stark vom früher geltenden römischen Recht geprägt, das germanische Stammesrecht fand erst später durch die sächsischen Kaiser den Weg in die deutsche Reichsorganisation. Unter Kaiser Karl wurde die freiwillige Abgabe des kirchlichen Zehnten zur Pflicht Abgabe und die Kirche stieg zu einem der größten Grundherren auf.
Doch es gab auch Hufe, die von den landesüblichen Maßen abwichen, sie tragen zur Kennzeichnung oft andere Namen oder Namenszusätze, da sie in der Regel eine andere Lehensrechtsgrundlage und Hufengröße hatten. Die Hagenhufen waren z. B. Waldhufe, die erst nach und nach gerodet werden mussten. In Deutschland gab es damals keine einheitliche Größe für die Hufe, sondern nur lokale oder zeitlich bedingte Varianten der Hufe, die in den jeweils grundherrlichen landesüblichen Maß ausgemessen wurden. Eine fränkische Hufe sollte standardmäßig 30 Königsruthen breit und 720 Königsruthen lang sein. Ein Maß, das in der Praxis oft wegen schwierigen Geländes abgewandelt werden musste. Für den mittelalterlichen Landesausbau ebenso, wie für die deutsche Ostkolonisation war die planmäßige Hufenvermessung der Siedlungsflächen eine besondere logistische wie auch technische Grundvoraussetzung. Erst nach dem Vermessen der Hufen wurden Siedler durch die Lokatoren neu angesiedelt. Doch der fortschreitende Landesausbau sowie Veränderungen der Herrschaftsverhältnisse führten jedoch immer wieder zur Veränderung bzw. Anpassungen der Flächenmaße. Ab dem 16. Jahrhundert spielt immer mehr die Bonität, also die Bodenqualität der Hufe eine zunehmende Rolle und die Fläche der Hufe wird abhängig gemacht von einer festen Anzahl der „Scheffel Einsaat”, die wiederum von der Qualität des Bodens abhängt. Am Ende des 16. Jahrhunderts setzen die ersten Versuche zur Katastervermessung der Hufen ein und zum Anfang des 18. Jahrhunderts waren die adligen sowie auch die bäuerlichen Güter nach der Hufenanzahl in Preußen Vermessen. Von nun an wurden die Abgaben auf Grundbesitz und Bodennutzung nur noch als Geldleistung in Form der Grundsteuer rechnerisch ermittelt.
Im frühesten Mittelalter galt die Hufe noch ganz allgemein als die Bezeichnung für bäuerlichen Grundbesitz, ohne dass damit eine ganz bestimmte Flächengröße verbunden werden sollte oder war. Eine Hufe war
ursprünglich nur die Bezeichnung für den Anteil eines Bauernhofes an den Ländereien eines Dorfes. Die Anteile innerhalb der Dorfgemarkung waren meistens von gleicher Größe, aber sie konnte von Dorf zu Dorf mitunter sehr starke Unterschiede in der Größe aufweisen. Außerdem spielte die Beschaffenheit des Bodens noch eine sehr große Rolle und so schwankten die Hufengrößen auch innerhalb der gleichen Gemarkung mitunter
erheblich. Später wurden aus den Anteilshufen vermessene Flächenhufe, die besondere Namen erhielten (Königshufe, Landhufe, Volkshufe, Priesterhufe, Waldhufe, usw.). Bei der Festlegung der Größe solcher
Flächenhufen bediente man sich natürlich Vorort, der üblichen Landes Maße. Nachgewiesen sind örtliche Hufengrößen von 15 bis 160 Morgen, daher sind exakte metrische Vergleichsmaße eigentlich kaum zu errechnen.
Nur für die in Preußen verbreiteten altkulmischen Hufe gibt es einen genaueren Wert, da hier die Hufe wegen des flacheren Geländes und der gleichmäßigeren Bodenqualität kaum schwankten:
1 altkulmische Hufe (Hakenhufe) = 1,5 Haken = 30 altkulmische Morgen = 300 Gewende = 900 Seilen (Schnur) = 9000 Quadratruthen = 168102 Quadratmeter (m²) = 16,8102 Hektar (ha)
was nach preußischen Maß 65,840 preußische Morgen sind.
Ein Feldmaß von 30 Morgen scheint ursprünglich im brandenburgischen, mecklenburgischen, pommerischen und preußischen Raum aber eine Art Norm für eine Hufe gewesen zu sein. Innerhalb einer Dorfsiedlung oder einer Grundherrschaft scheinen auch immer die gleichen Hufengrößen gegolten zu haben. Es gab allerdings auch halbe Hufen zu 15 Morgen, die als Hakenhufen und Doppelhufen zu 60 Morgen, die als Landhufe bezeichnet wurden. Im Laufe der Zeit wurde aus einer zusammenhängenden ganzen Hufe, die eine Familie bewirtschaftete, durch Tausch, Mitgift, Verkauf usw. ein Gewirr von mehr oder weniger großen Stücken Land, die schließlich über die gesamte Dorfgemarkung verteilt sein konnten. Dennoch wurde die Gesamtfläche, die zu versteuern war, nach der Hufenzahl berechnet. Denn zugleich war die Hufe auch ein Steuerbegriff, das heißt, für jeweils eine Hufe, bestehend aus Ackerland, Weiden, evtl. Wald und dem Gehöft, war ein bestimmter Betrag zu zahlen. Die Hufe diente dabei auch als Bemessungseinheit zur Erhebung der herrschaftlichen Abgaben und Dienste. Wer eine ganze Hufe bewirtschaftete, war ein Hüfner oder Vollhüfner (Vollbauernstelle). Der Bauer auf einer solchen Stelle war als Hüfner vollberechtigtes Mitglied der Dorfgemeinschaft und konnte im Rahmen des im Dorf geltenden Rechts eigenverantwortlich wirtschaften und sich an der bäuerlichen Selbstverwaltung beteiligen. In vielen Gegenden erhielt sich die sogenannte Hufenverfassung der Dörfer bis in das 19. Jahrhundert. Eine geteilte Hufe wurde dementsprechend von zwei Halbhüfnern bearbeitet und natürlich gab es auch noch Zweihüfner, Dreihüfner usw. Grundstücke, die kleiner waren und wegen ihrer Größe nicht zum Vollerwerb reichten, wurden je nach Gegend Büdner oder Kätner genannt.
Die Hufen selbst sind im Laufe der Jahrhunderte auch immer kleiner geworden und im 18. Jahrhundert wurden sie vom preußischen König auf 7,659 ha festgelegt, was vier Morgen pro Hektar ergibt. Die flämische Hufe von ca. 16 Hektar (ha) im ostelbischen Fläming in Brandenburg ergibt zwei Morgen pro Hektar und besteht ausdrücklich aus 30 gemessenen Äckern. Rein äußerlich kann man an den verschiedenen Hufen in Preußen (Ostpreußen) auch die Volkszugehörigkeit und die ursprüngliche Wirtschaftsform des Empfängers der Landverschreibungen schon daraus erkennen, ob der Boden nach Haken oder nach Hufen verliehen wurde. Die Hufe ist das vom Deutschen mit Pferd und Eisenpflug in einem Arbeitsgang beackerte Land, der Haken ist die entsprechende gleiche Leistung eines mit Ochsen bespannten hölzernen Pfluges, wie ihn die Prußen damals benutzten. Die Hufe und Haken diente dabei auch als Bemessungseinheit zur Erhebung der herrschaftlichen Abgaben und Dienste. Sie bildeten später im 18. Jahrhundert die Grundlage für den Fiskus zu Steuererhebung in Form der Grundsteuer.
Ein deutscher Neubauer erhielt zur Zeit des Ordens im Schnitt 2 „flämische Hufen” (je ca. 16,80 Hektar = 33,60 Hektar), später 2 „Kulmische Hufe” (je ca. 16,810 Hektar = 33,62 Hektar) zur Gründung eines Bauernhofs zugewiesen. Das waren nach unseren Begriffen etwa 33,6 Hektar, oder rund 132 preußische Morgen. Waldhufendörfer besaßen insgesamt zwischen 30 und 60, bisweilen aber auch bis zu 110 „flämische Hufen”, je nachdem, wie das Gelände beschaffen war. Die Prußen Dörfer mit ihrer teils unregelmäßigen Streulage wurden nach dem „Maß Haken” neu eingeteilt. Der prußische Bauer bekam 2 Haken zur landwirtschaftlichen Nutzung zugeteilt. 1 Haken entsprach 2/3 einer altkulmischen Hufe, also 11,2 Hektar. Diesem Flächenmaß zufolge bekam der einzelne prußische Bauer eine Nutzfläche von rund 22,4 Hektar, also 88 preußische Morgen zugewiesen (4 Morgen = rd. 1 Hektar). Den Prußen blieb aber zur Nutzung meist nur der leichte bis mittlere Boden, ihrem althergebrachten Holzpflug entsprechend. Die „Einzöglinge”, wie man die neuen Siedler aus dem Reich nannte, mussten Bar- sowie Naturalzins aufbringen. Die Prußen hatten für den Haken einen geringeren zehnten Bar Zins zu zahlen, dagegen aber bis zu einem Scheffel von jeder Getreidesorte pro Haken. Allgemein wurden mit dem Maß Hufe der Anteil des Siedlers an der Dorfflur und die Hofgröße berechnet, was besonders bei der nun neu einsetzenden Besiedlung Preußens wichtig war. Die Hufe war keine feststehende, einheitliche Maßeinheit, sondern nur die Bezeichnung für die Aufteilung der Feldmark eines Dorfes unter bestimmten örtlichen Verhältnissen. Der Hüfner (Hofeigentümer) besaß Mitspracherecht in der Gemeinde und konnte die Gemeindeländereien gleich seinen Genossen nutzen. Die Bedeutung der Hufenverfassung schwand erst mit dem Entstehen der preußischen Landgemeinden im 19. Jahrhundert.

Frankfurt am Main, 1584
Auch die von Jacob Köbel 1535 überlieferte Methode zur Ausmessung der Feldflur - Mann nehme sechzehn Mann, ob klein oder groß, wie sie nacheinander aus der Kirche gehen, ein jeder soll vor dem anderen ein Schuh (Fuß) stellen, das ist die gemeine Feldmesserruthe, - war in weiten Teilen von Deutschland wirklich praktiziert worden. Diese Methode wird auch schon im Sachsen Spiegel erwähnt, aller Dinges zu 15 Schuh (Fuß). Wie viele Füße eine Ruthe im jeweiligen Herrschaftsgebiet hatte, wusste man und auf diese Art und weiße erhielt man mit Gottes Segen einen Mittelwert, mit dem man nun die Feldmark aufteilen konnte, ohne dass sich irgendjemand benachteiligt fühlen musste. Diese Methode zur Ausmessung führt allerdings zu unterschiedlichen Hufengrößen von benachbarten Gemeinden, den das Maß galt ja nur in der Gemeinde, wo sie festgelegt wurde. Auch dies führte zwangsläufig von Dorf zu Dorf zu wechselnden Größen der Hufen, obwohl das Grundverhältnis gleich war. Zum Beispiel 1 Hufe = 30 Morgen und 1 Morgen = 300 Kreuzquadrat oder Gevierte Ruhten, also 300 Quadratruthen x 30 = 9000 Quadratruthen für eine Hufe. Nur der Flächeninhalt der Hufe schwankte dadurch von Ort zu Ort.
Hier ein paar Beispiele für Hufe:
- 1 flämische Hufe (Hube) = 168000 Quadratmeter (m²) = 16,80 Hektar (ha)
- 1 brandenburgische Hufe = 30 große Morgen zu je 400 Quadratruten) = 170215 Quadratmeter (m²) = 17,0215 Hektar (ha)
- 1 fränkische Hufe = ca. 240000 Quadratmeter (m²) = ca. 24 Hektar (ha)
- 1 fränkische Königshufe = ca. 480000 Quadratmeter (m²) = ca. 48 Hektar (ha)
- 1 rheinländische Hufe (Frankfurter Hube) = 30 Morgen = 60752,4 Quadratmeter (m²) = 6,075240 Hektar (ha)
- 1 mecklenburgische Hufe = 10 Last = 100 Scheffel Aussaat = 130070 Quadratmeter (m²) = 13,007 Hektar (ha)
- 1 mecklenburgische Hagenhufe = ca. 208000 Quadratmeter (m²) = ca. 20,8 Hektar (ha)
- 1 pommersche Hakenhufe = 15 pommersche Morgen = 38 1/2 magdeburgische Morgen = 98263,2 Quadratmeter (m²) = 9,82632 Hektar (ha)
- 1 alt kulmische Hufe (Hakenhufe) = 65,840 preußische Morgen = 168102 Quadratmeter (m²) = 16,8102 Hektar (ha)
- 1 neu kulmische Hufe = rund 67 preußische Morgen = 173387 Quadratmeter (m²) = 17,3387 Hektar (ha)
- 1 oletzkoische Hufe = 156480 Quadratmeter (m²) = 15,648 Hektar (ha)
- 1 magdeburger Hufe = 76596,3 Quadratmeter (m²) = 7,65963 Hektar (ha)
- 1 preußische Hufe (1816) = 168000 Quadratmeter (m²) = 7,65963 Hektar (ha) wie das Magdeburger Maß
- 1 sächsische Hufe = 199200 Quadratmeter (m²) = 19,92 Hektar (ha)
Die fränkische Hufe wird unterschieden in Feld- und Waldhufe.
Die Einteilung ist folgende:
- 1 Feldhufe = 3 Felder = 90 Seile = 270 Ruthen zu je 15 Ellen = 4050 Ellen = 2319,30 Meter
- 1 Waldhufe = 3 Felder = 90 Seile = 270 Ruthen zu je 16 Ellen = 4320 Ellen = 2474,01 Meter
- 1 Kleinhufe (15 Acker) = 60000 Quadratmeter (m²) = 6 Hektar (ha) (fränkisches Grundmaß)
- 1 Landhufe (30 Acker) = 120000 Quadratmeter (m²) = 12 Hektar (ha)
- 1 Großhufe (60 Acker) = 240000 Quadratmeter (m²) = 24 Hektar (ha)
- 1 Königshufe (120 Acker) = 720 Königsruhten in der Länge x 30 Königsruhten in der breite = 480000 Quadratmeter (m²) = 48 Hektar (ha)
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