Das Preußische Maß in Preußen von 1816 bis 1869.



Nach der napoleonischen Zeit und den Befreiungskriegen wurde Europa auf dem Wiener Kongress, der insgesamt ca. 9 Monate dauerte, neu aufgeteilt. Die Ergebnisse des Wiener Kongresses wurden in der Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815 zusammengefasst. Die preußische Delegation beim Wiener Kongress war mit Fürst von Hardenberg und Wilhelm von Humboldt durch prominente preußische Diplomaten besetzt, aber Sie spielten in der späteren Geschichtsschreibung zum Wiener Kongress zu Unrecht nur eine neben Rolle. Doch was Sie erreichten, sollte Preußen den Weg an die Spitze im Deutschen Bund ebnen und Österreich stark schwächen. Da hatte sich Fürst Metternich, der Staatskanzler des Habsburgerreiches, gründlich verspekuliert, statt Preußen klein zu halten, hat er unfreiwillig alle Voraussetzungen geschaffen zum weiteren Aufstieg von Preußen aber auch leider zu seinem späteren Untergang. Das konnten Hardenberg und Humboldt noch nicht wissen, doch mit dem Rhein-Ruhr-Gebiet, der späteren Provinz Westfalen, bekam Preußen Zugriff auf Rohstoffe und ein gewaltiges Industriegebiet entstand im Laufe von nur wenigen Jahren. Die Deutsche Bundesakte, die am 8. Juni 1815 als Grundgesetz des Deutschen Bundes unterzeichnet wurde, war als ein Teil der Wiener Kongressakte für die weitere Entwicklung des Königreichs Preußen aber noch vielbedeutender. Der Kongress führte Deutschland wieder zu dem Zustand von nur lose miteinander verbundener einzelner Staaten des verfallenden Römischen Reichs Deutscher Nation zurück, aber ohne auch nur irgendwelche nationalen Einrichtungen zu Schafen. Nun war das Deutsche Reich wieder das, was es mal gewesen war, ein Spielball für europäische diplomatische Ränkespiele und ein Tummelplatz für die Agenten der Großmächte. Das deutsche Volk war natürlich damit nicht einverstanden, denn anstatt eines großen organischen Bundesstaates war nur ein loser Staatenbund geschaffen worden und kein deutsches Reich mit einem mächtigen Oberhaupte. Man wollte eigentlich die dem deutschen Volke mit gutem Recht Gebührente gleichgewichtige Stellung unter den europäischen Mächten einnehmen, doch die einheits- und freiheitsfeindliche Politik von österreichisch und hier vor allem die Politik von Metternich war dafür verantwortlich. Das Königreich Preußen bekam alle Kerngebiete sowie auch die Gebiete aus der zweiten polnischen Teilung samt Danzig zurück und im Westen bekommt es das Rheinland und Westfalen zugesprochen. Durch diesen erheblichen Gebietszuwachs im Westen übernahm nun das Königreich Preußen die sogenannte "Wacht am Rhein". Diese Schwerpunktverlagerung innerhalb von Preußen zur Westgrenze und dann später nach Deutschland hinein konnte und sollte nicht ohne Folgen bleiben. Das Auge der preußischen Politik verlagerte sich nach und nach vom Osten nach dem Westen, was für den späteren deutschen Einigungsprozess eine fundamentale Voraussetzung war. Des Weiteren erhält es Vorpommern mit Rügen (Schwedisch-Pommern) und den nördlichen Teil des Königreichs Sachsen. Preußen bestand jetzt aus den Provinzen Ost- und Westpreußen, Posen, Pommern, Schlesien (Nieder- und Oberschlesien), Brandenburg, Sachsen, Westfalen und Rheinprovinz. Die Provinz Westpreußen wurde von 13. April 1824 bis 1. April 1878 mit Ostpreußen zur Provinz Preußen vereinigt. Im Jahre 1834 kam das kleine Fürstentum Lichtenberg (11 Quadratmeilen) mit Sachsen-Coburg-Gotha durch Vertrag vom 31. Mai 1834 (PrGS: S. 159) an Preußen und wurde der Rheinprovinz angeschlossen. Bis zum Jahre 1866 gab es dann im Königreich Preußen keine weiteren bedeutenden Gebietsveränderungen. Nach dem Deutschen Krieg 1866 entstanden die neuen Provinzen Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau und Hannover. Preußen hatte in der Zeit von 1806 - 1815 Kriegsbedingt einen Schuldenberg von ca. 210.000.000 Thalern angehäuft.

Die neu entstandene Provinz Westfalen war ein direktes Ergebnis des Wiener Kongresses, in der die früher schon zu Preußen gehörende ehemaligen Gebietsteile wie das Fürstentum Minden, die Grafschaften Mark, Ravensberg und Tecklenburg sowie die durch den Reichsdeputationshauptschluss nach 1803 nur für kurzezeit an Preußen gelangten Hochstifte Münster, Paderborn und der Grafschaft Limburg nun mit ehemals von Frankreich annektierten Gebieten wie den Fürstentümern Salm, Sayn-Wittgenstein-Berleburg und Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Nassau-Siegen und Landesteile des Herzogtums Arenberg sowie das Herzogtum Westfalen wurde die Provinz Westfalen abgerundet. Hinzu kamen noch einige sehr kleine Herrschaften, womit die Provinz Westfalen fertig war. Die Rheinprovinz wurde aus den vorübergehend geschaffenen Generalgouvernements Mittelrhein, Niederrhein und Berg über die Stationen Provinz Jülich-Kleve-Berg und Provinz Großherzogtum Niederrhein 1822 gebildet. Doch das bislang fast ausschließlich protestantische Preußen bekam jetzt Provinzen hinzu, in denen die Katholiken die Mehrheit der Bevölkerung stellten und das sollte später noch zu Problemen führen. Die Durchsetzung einer neuen bürgerlichen Ordnung und Schaffung einer bürgernahen Verwaltung und Justiz sowie das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen führte schon zu Beginn von Preußens Herrschaft zur großen Akzeptanz, den mit der Neugründung wurde auch als Teil der preußischen Reformen gleich die neue Verwaltungsgliederung aus Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks- und Provinzialverwaltungen eingeführt. Auch die Abschaffung der Zunftordnungen sowie der inneren Steuern, Grenzen und Mautstellen befreite die Wirtschaft von lästigen hemmenden Hindernissen. Trotz der zusammen gewürfelten Provinzen entwickelte sich relativ schnell ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das natürlich von der preußischen Regierung bewusst gefördert wurde. Noch vor dem Ende des Wiener Kongresses wurde per "Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden" vom 30. April 1815 der preußische Staat neu in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten von Preußen zum Territorium des Deutschen Bundes gehörten. Die Deutsche Bundesakte als Verfassung des Deutschen Bundes wurde am 8. Juni 1815, einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte, verabschiedet. Somit wurde am 9. Juni 1815 der Wiener Kongress mit der Rückgängigmachung der Eroberungen des revolutionären und napoleonischen Frankreichs sein Hauptziel erreicht und beendet. Auf Kosten Frankreichs und durch die erneute Teilung Polens wurden die Großmächte Preußen, Österreich und Russland gestärkt. Zusammen mit Großbritannien und dem besiegten, aber wieder in das Konzert der Großmächte aufgenommenen Frankreich entstand ein auf Gleichgewicht ausgerichtete System der Pentarchie.

Nach der Schlacht bei Belle-Alliance (Schlacht bei Waterloo) am 18. Juni 1815, es war die endgültige letzte Schlacht Napoleon Bonapartes, der am 22. Juni 1815 als französischer Kaiser abdankt, wurde am 20. November 1815 der zweite Pariser Frieden unterzeichnet. Das geschlagene Frankreich musste für den erneuten Waffengang weiteren Forderungen der Alliierten nachkommen und wurde nun auf die Grenzen von 1790 zurückgeführt. Des Weiteren musste es 700 Millionen Franken an die Alliierten zahlen, an Preußen allein 125 Millionen, zu denen dann später noch einmal ca. 53.000.000 Franken aus Privatforderungen kamen. Für die nächsten fünf Jahre bleiben auf Kosten Frankreichs ca. 150.000 Mann der Alliierten als Besatzung in Frankreich zurück.

Die militärische Katastrophe in der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt im Jahre 1806 und der spätere Friedensschluss mit Napoleon führte zur tiefsten Erniedrigung, war aber eigentlich für Preußen in einer gewissen Weise auch ein Glücksfall. Durch den Frieden von Tilsit auf sein Kerngebiet Preußen, Brandenburg und Schlesien um die Hälfte seiner Länder reduziert, war man nun endlich gezwungen, den Staat neu zu organisieren. Man erkannte, dass Reformen in allen Bereichen des Staates vom Militär über die Verwaltung bis hin zur Wirtschaft, das oberste Gebot der Stunde war. Neue kluge Köpfe kamen jetzt an der Spitzen von Verwaltungen und Militär. Diese erzwungene Modernisierung des Staates war gegen alle Widerstände ein Segen und der Grundstein für den wieder Aufstieg von Preußen zu neuer Größe.

Die Durchführung der im königlichen Edikt vom 27. Oktober 1810 verheißenen Steuerreform musste zunächst der als viel dringlicher erkannten sozialen und militärischen Reformen, insbesondere der Regelung der gutsherrlichen bäuerlichen Verhältnisse (Edikt vom 14.09.1811) nachstehen. Durch die Edikte des Jahres 1811 wurden z. B. in Pommern von den 260 Quadratmeilen Landes, welches die Ritterschaft besaß (darunter waren 100 Quadratmeilen bäuerliches Land), 70 Quadratmeilen freies Eigentum der Bauern.
Durch den Umstand, dass in den teils zurückgewonnenen, teils neu erworbenen Landesteilen unter der französischen Fremdherrschaft mit der Aufstellung eines Parzellenkatasters begonnen worden war, an dem man die Vorzüge eines neuen gerechteren Katasters erkannte, war eine Neuregelung der Grundsteuer unabwendbar geworden. Der im März 1817 als höchste beratende Stelle eingesetzte Staatsrat forderte eine gerechtere Verteilung der in den Provinzen erhobenen Steuern. Das Parzellenkataster zur Neuordnung der Grundsteuererhebung wurde fertiggestellt und nach diesem Vorbild aus den westlichen Provinzen wird aber erst 1861 ein Parzellenkataster auch für die östlichen Provinzen Preußens erstellt.
Doch für die Entwicklung von Preußen waren die Zollgesetze vom 11. Juni 1816 für das Kerngebiet sowie vom 26. Mai 1818 für ganz Preußen, die alle Binnenzölle innerhalb des preußischen Staatsgebietes abschafften, von entscheidender und enormer Tragweite. Wer noch im Mai 1816 auf der Chaussee von Köln nach Königsberg unterwegs war, musste viel Geduld mitbringen, den auf der Strecke standen nicht weniger als achtzig Zollstationen, obwohl die Strecke großenteils durch Preußen führte. An jeder Zollstation stand ein Staatsdiener, der alles gründlich unter die Lupe nahm und die fälligen Zollgebühren kassierte. Dadurch dauerte eine Reise nicht unbedingt, weil Pferd und Kutsche die Gemächlichkeit liebten, sehr lange.
Es wurden nicht weniger als 58 Binnenzölle sowie alle noch existierenden Zoll Schranken zwischen den Städten und dem Platten Lande beseitigt. Nur das Salz und Spielkarten Regal blieb noch erhalten, diese Produkte durften auch weiterhin nicht eingeführt werden. Die Zollgrenze wurde an die Staatsgrenze verlegt. Die Wirtschaft und der Handel begannen durch diese Impulse enorm aufzublühen. Diese Entwicklung führte am 01. Januar 1833 zur Gründung des Zoll- und Handelsvereins durch Preußen, dem sich im Laufe der Zeit fast alle Deutschen Staaten anschlossen. Das Gleiche gilt auch für den am 24. Januar 1857 entstandenem deutschem Münzverein. Zum 01. Januar 1834 fielen zwischen 18 deutschen Staaten die Zollgrenzen weg und ca. 23 Millionen deutsche konnten nun frei handeln und verkehren, ohne Kontrollen und Abgaben innerhalb der Zollvereinsstaaten befürchten zu müssen. Zur Erhebung des Ein- und Ausfuhrzolls führte der Zollverein nach französischem Vorbild ein dezimales Gewichtsmaß ein, das Zollpfund zu 500 Gramm. Am 01. Juli 1858 wird das Zollgewicht zum allgemeinen preußischen Landesgewicht, wie auch in allen anderen Staaten des Zollvereins.

Ab 1816 galt im Prinzip immer noch das magdeburgische Maß, besaß aber nun unter der neuen Bezeichnung „Preußisches Maß” in ganz Preußen Gültigkeit. Bei dem preußischen Maß von 1816 bleiben Ruthe und Meile gleich dem Magdeburger Maß (Duodezimalsystem), aber nach Vorbild des neuen französischen metrischen Systems wurden die kleineren Einheiten durch dezimale Teilung erreicht. Doch angesichts des vehementen Widerstandes, den die normale Bevölkerung in Frankreich der dortigen Einführung des metrischen Systems anfangs entgegensetzte, schreckte man auch in Preußen davor zurück, das metrische Maß System offiziell einzuführen. Die Franzosen waren auch gerade nicht sehr beliebt beim Volk und das Land musste nach dem Befreiungskrieg wiederaufgebaut werden.

Es wurde eine Kommission, die aus den beiden Mitgliedern der Akademie P. Ermann und Eytelwein sowie den drei Kommissaren der Regierung, Crelle, Pistor und Schaffrinsky bestand, gegründet. Sie hatte den Auftrag, die Normalmaße von ganz Preußen zu prüfen und ein neues Normalmaß für alle Provinzen in Preußen herzustellen. Als Vergleichsmaße dienten jeweils ein aus Platin von Fortin hergestelltes Muster des Meters und des Kilogramms aus Paris. Pistor und Schaffrinsky waren für die physische Herstellung der Normalmaße zuständig sowie auch für die Herstellung der Messinstrumente. Pistor kümmerte sich um die Normalmaße für die Längen- und Volumenmaße, Schaffrinsky um die Normalmaße des Gewichts.
Man blieb also bei dem alten bewährten System der Maßeinteilung und Maßbezeichnungen, aber die Preußische Maß und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 legt die Größen anhand des Pariser Normalmeters und des Normalkilogramms, die ja von der Toise von Peru abgeleitet sind, fest. Ab dem 1. Januar 1820 galt in ganz Preußen, also in allen Provinzen, nur noch das preußische Maß. Andere Maße waren nur noch im Privatverkehr geduldet.
Bei der Definition der Linie durch dezimale Teilung des Zolls wird sie in 100 Punkte geteilt, bei der Definition durch duodezimale Teilung wird die Linie in 144 Punkte geteilt. Das Grundmaß für den preußischen Staat ist der preußische (rheinische) Werkfuß zu 139,13 Pariser Linien. Der Zoll, nach dem der Zollstock benannt ist, hat seinen Namen wohl vom mittelhochdeutschen zol, was Knöchel bedeutet und deshalb legte man ihm die Daumenbreite zugrunde. Er macht bei duodezimaler Teilung 1/12 oder bei dezimaler Teilung 1/10 des Fußes aus. Auch der Zoll wird in eine kleinere Dimension zerlegt, in die Linie, die bei duodezimaler Teilung 1/12 oder bei dezimaler Teilung 1/10 des Zolles ausmacht. Das preußische Dezimalmaß kam leider in der Praxis, wie so oft zufuhr wieder mal nur bei den Vermessern zum Einsatz.

Der preußische Fuß ist auf einem von Carl Philipp Heinrich Pistor (*1778 - † 1847) verfertigten „ etalon a traits ” von Eisen mit der Signatur „Pistor & Schiek” von 3 Fuß Länge in Zolle eingeteilt, aber der letzte Zoll auf einem eingelegten Silberstreifen in Linien eingetragen. Er hat seine gesetzliche Länge wie die „Toise du Peru” nur bei 13 ° Réaumur.

Längenmaße im Duodezimalsystem (Werkmaß)

Längenmaße im Dezimalsystem (Feldmaß)

         Dezimal (10 teilig)           ist gleich         Duodezimal (12 teilig)
         10 preuß. dezimal Feldfuß         =        12 Werkfuß
       100 preuß. dezimal Feldzoll         =      144 Werkzoll
    1.000 preuß. dezimal Feldlinien      =    1.728 Werklinien
  10.000 preuß. dezimal Feldskrupel   =  20.736 Werkskrupel



1 preuß. dezimal Ruthe                              = 3,7662418 Meter (m)
                                                                 = 2 Klafter (Klft.)
                                                                 = 12 preuß. Werk- oder Baufuß
                                                                 = 10 preuß. Dezimal-Feldfuß (geometrischer Fuß)


12 preuß. duodezimal Werk- oder Baufuß     = 10 preuß. Dezimal-Feldfuß

1 preuß. duodezimal Werk- oder Baufuß     = 0,31385348  Meter (m)
                                                                = 12 preuß. Werk- oder Bau-Zoll
                                                                = 144 preuß. Werk- oder Bau-Linien
                                                                = 1728 preuß. Werk- oder Bau-Scrupel

1 preuß. dezimal Feldfuß                           = 0,376623 Meter (m)
                                                                = 10 preuß. Feld-Zoll
                                                                = 100 preuß. Feld-Linien
                                                                = 1000 preuß. Feld-Scrupel
Zu den Längenmaßen gehört auch das Garnmaß.

Flächenmaße im Duodezimalsystem

In Preußen gibt es keinen Unterschied zwischen Feld- und Waldmorgen.

Amtlich ab 1816 nicht mehr zugelassen und verwendet:

Flächenmaße im Dezimalsystem

Zum Messen der Felder wird eine Preußische Quadratruthe von den Vermessern "zehenteilig, hundertteilig und so fort, soweit es nötig ist" eingeteilt.

Körper und Volumenmaße:

Ein preußischer Kubikzoll ist gleich 17,8911 Kubikzentimeter.

Hohlmaße, fest (Getreidemaße)

Die Metze und der Scheffel sind die einzigen gesetzmäßigen Getreidemaße, die für öffentliche Verhandlungen zugelassen sind. Alle anderen Maße dürfen nur im Privatverkehr benutzt werden. Das Getreide wird im öffentlichen wie auch im privaten Gebrauch nur noch gestrichen und nicht mehr gehäuft gemessen.

Zur Erhebung der Steuer auf Flüssigkeiten wird nur nach Quart und Eimer gerechnet.
Der Ösel wurde 1816 in Preußen abgeschafft.

Hohlmaße, flüssig (Flüssigkeitsmaße)

Gewichtsmaße von 1816 bis 1869

Die Einteilung des preußischen Medizinalgewichts um 1816
PfundUnzenLothDrachmen (Quintlein)SkrupelGran (Gerstenkorn)holl. AssenRichtpfennigFranz. Grammen
112249628857607452100224350,783260
 12824480621835229,232
  1412240310,5417614,616
   136077,62510443,654
    12025,8753481,218
     11,2937517,40,06089

Das alte Berliner Normalpfund war 256 Richtpfenninge schwerer als das cöllnische Münzpfund. Die normativen Berliner Normalgewichte wurden als Standardgewichte beim Berliner Magistrat verwahrt.

Die Einteilung des Alten Preußischen (Berliner) Handels-, Münz-, Gold- und Silbergewichtes
ZentnerPfundMarkLothQuentchenGränFranz. Grammen
11102203520140806336051448,244
 1232128576467,711
  11664288233,856
   141814,616
    13,654
     10,812

Zum Längenmaß gehört auch das Garnmaß.

allgemeines Garnmaß für Leinengarn
Strang (Strähn)GebindeFadenMeter
11012002743,17537
  12,28596
allgemeines Garnmaß für Baumwollgarn
Strang (Strähn)GebindeFadenMeter
17560768,089105
  11,3715876875
Garnmaß für Ostpreußen
SpuleStückTollGebindeFadenEllenMeter
124401600  
 122080028001867,4283250
    13,52,3342854
     10,66693584
Garnmaß für Westpreußen
SchockStückGebindeDradEllenMeter
160120048000  
 12080028001869,4232192
   13,52,3342854
    10,6676511
Garnmaß für Schlesien
SchockStückSträhnZaspelGebindeFadenEllenMeter
16024072014.400288.000  
 14122404.80019.20011.061,4272
     142,304464
      10,576116

Gewichtsmaß des Deutschen Zollvereins ab dem 1. Juli 1858.


Mit der Gründung des Deutschen Zollvereins am 22. März 1833 mit Wirkung zum 1. Januar 1834 hielten auch die Gewichtseinheiten Zollpfund und Zollzentner Einzug. Diese erhielten die auch noch heute in der Umgangssprache bekannten Werte von 500 Gramm (g) für das Pfund und 50 Kilogramm (kg) für den Zentner. Ab 1839 wird der Zollzentner zu 100 Zollpfund à 500 Gramm (g) für alle Mitgliedstaaten im Handel untereinander verbindlich. Die Dresdner Münzkonvention von 1838 legt die preußische Kölner Mark in Silber als einheitliches Maß für die süddeutschen Gulden und die norddeutschen Taler fest. Zur Erleichterung im gegenseitigen Zahlungsverkehr wird die sogenannte Vereinsmünze mit einem festgelegten Silberanteil von 33,333 Gramm (g) bei 37,1 Gramm (g) Gesamtgewicht als gemeinsame Hauptsilbermünze eingeführt. Seit 1852 ist es das Eisenbahngewicht des Zollvereins. Am Ende der 1850er Jahre übernahmen die ersten Staaten diese Einheiten auch als ihr allgemeines Landesgewicht für den Handel. Preußen hebt per Gesetz vom 17. Mai 1856 das alte Pfund auf und führt ebenfalls das Zollpfund als allgemeines Landesgewicht ein, das aber erst mit Wirkung zum 1. Juli 1858 gilt. Das Zollpfund wird ab dem 5. Mai 1857 auch zum Münzgewicht des Zollvereins und 1862 zum Postgewicht des deutsch-österreichischen Postvereins. Das Zollpfund soll 1 Pfund und 2,209158143 Loth des alten preußischen Pfundes wiegen. Das Zollpfund ist ab dem 1. Juli 1858 auch das neue Medizinal- und Juwelen Gewicht in Preußen. Schon in den Zollvereinsverträgen von 1833 vereinbarten die beteiligten Staaten die Absicht dahin zu wirken, dass in allen Vereins Ländern ein gleiches Münz-, Maß- und Gewichtssystem in Anwendung kommen soll. Eine einheitliche Maß- und Gewichtsordnung wird aber erst im Norddeutschen Bund verabschiedet, eine einheitliche Währung kommt erst im Deutschen Reich 1873 zustande.
Aus der Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bundes wird zum 1. Januar 1872 die Maß- und Gewichtsordnung für das Deutschen Reich. Damit endet die preußische Eigenständigkeit in Fragen der Maß- und Gewichtsgestaltung.

Zollvereinspfund von 1834

  • 1 Quint = 10 Halbgramm = 5 Gramm (g)
  • 1 Lot = 10 Quint = 100 Halbgramm = 50 Gramm (g)
  • 1 Pfund = 10 Lot (Neulot) = 100 Quint = 1000 Halbgramm = 500 Gramm (g)
  • 1 Korn = 0,016667 Milligramm (mg)
  • 1 Zent = 10 Korn = 0,16667 Milligramm (mg)
  • 1 Quentchen = 10 Zent = 100 Korn = 1,6667 Gramm (g)
  • 1 Zoll-Loth = 30 Quentchen = 300 Zent = 3000 Korn = 16,6667 Gramm (g)
  • 1 Zoll-Pfund (Pfd.) = 30 Zoll-Loth = 300 Quentchen = 3000 Zent = 30.000 Korn = 500 Gramm (g) (Deutscher Zollverein ab 1833)
  • 1 Zoll-Zentner (Ztr) = 100 Zoll-Pfund (Pfd.) = 106,904 alte preußische Pfund = 50 Kilogramm (kg)
  • 1 Zoll-Doppelzentner (dz) = 2 Zoll-Zentner (Ztr) = 100 Kilogramm (kg)
  • 1 Zoll-Tonne (t) = 10 Zoll-Doppelzentner (dz) = 1000 Kilogramm (kg)
  • 1 Zoll-Schiffslast = 40 Zoll-Zentner (Ztr) = 4000 Zoll-Pfund = 2000 Kilogramm (kg)

In weiten Teilen Mittel- und Süddeutschlands sowie auch in Österreich wurde das Pfund weiterhin in 32 Lot zu 4 Quentchen eingeteilt.

Reichsthaler

Das Münzpfund hat 500 Gramm (g), wird aber in 1.000 Teile geteilt und der Zehnte teil eines tausendstel Pfundes heißt Ass (Aß) sodass 1 Münzpfund 10.000 Ass hat.

Die preußische Thaler Münze wurde von 1750 bis 1856 geprägt.
Bis 1821 galt: 1 Reichsthaler = 24 Groschen = 288 Pfennige.
Ab 1821: 1 Reichsthaler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige.

Das Zähl bzw. Stückmaß

Die Maß- und Gewichts-Ordnung


Vergleich der alten Flächen Maße mit den neuen Flächen Maßen.
Flächenmaßebis 1577 Alt-Kulmisch1577 - 1721 Neu-Kulmisch1721 - 1755 (1792) Oletzkoischab 1793 Magdeburgische Maßab 1816 Preußisch
1 Ruthe 4,322 m 4,389 m 4,170 m 3,766 m 3,766236 m
1 Quadratruthe 18,678 Quadratmeter 19,265 Quadratmeter 17,387 Quadratmeter 14,185 Quadratmeter 14,184 Quadratmeter
1 Morgen 0,5603 ha 0,5780 ha 0,5216 ha 0,2553 ha 0,255322 ha
1 Hufe 16,810 ha 17,339 ha 15,648 ha 15,318 ha 7,6597 ha

Beispiele für die Umrechnung von alten Flächen Maßen ins neu Preußische Maß.

Vor und nach 1793.

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