Wissenswertes über Alte Maße, Gewichte und Münzen,
sowie über diverse alte Begriffe und Berufe.


A

Amme (Mittelalter)
Bezeichnung für eine Frau, die gegen Bezahlung fremde Kinder mit stillte oder nach dem Verlustes eines eigenen Kindes aufgrund der fortdauernden Milcherzeugung sich als Amme anbot. Das Stillen der eigenen Kinder durch sogenannte Lohnammen ist bereits schon im Altertum belegt und diese Ammen genossen auch ein hohes Ansehen in der Gesellschaft. 
Abdecker (Mittelalterlicher Beruf)
Berufsbezeichnung für Personen, die jahrhundertelang in einem bestimmten Bereich für die Beseitigung von Tierkadavern und die Tierkörperverwertung zuständig waren, in dem Sie z. B. aus den Kadavern Erzeugnisse wie Fette, Leim, Seife, Felle und Viehfutter Produzierten. Die Herstellung von Leder, das Gerben der Tierhäute wurde von Abdeckern durchgeführt, gehörte zu ihren Aufgaben. Im oberdeutschen Sprachraum nannte man den Abdecker "Wasenmeister". Der Beruf des Abdeckers galt als unehrlicher (unehrenhafter) Beruf und war daher im Mittelalter am Rande der ständischen Gesellschaft angesiedelt. Sehr oft war der Scharfrichter einer Region auch der Abdecker dieser Region, da Sie von den seltenen Hinrichtungen alleine nicht leben konnten. 
Abkupfern (Beruf)
Bezeichnung für das Vervielfältigen eines Kupferstichs durch einen Kupferstecher. Kupferstecher stellten Kupferstiche von bildlichen Darstellungen wie Gemälden und Illustrationen für den Druck her, da zu wurde eine Kopie des Originals seitenrichtig auf eine neue saubere Kupferplatte geritzt, damit war der Stich "abgekupfert" und dann wurde seitenverkehrt gedruckt und das ganze ging natürlich auch andersrum. Ihre hochzeit war im 17., 18. und 19. Jahrhundert in Druckereien, Verlagshäusern und Malerwerkstätten, wo sie in großer Zahl beschäftigt wurden. Heute verwendet man den Begriff Abkupfern allgemein als Bezeichnung für die Herstellung einer Kopie oder eines Plagiates. 
Ablass (Katholische Kirche)
Ablass oder Indulgenz (lateinisch indulgentia), bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach katholischer Lehre zeitliche Sündenstrafen erlassen werden. Es gibt Teilablässe und vollkommene Ablässe, sowie sogar Ablässe für Verstorbene. Der Segen "Urbi et orbi" gewährt nach katholischer Lehre für alle, die ihn hören oder sehen, einen vollkommenen Ablass ihrer Sündenstrafen.  
Ablasshandel (Katholische Kirche)
Ablass bedeutet die Gewähr von zeitlichen Nachlassen auf Sündenstrafen aufgrund von Geldgaben an die Kirche. Der Ablass setzte bis zum Ende des 15. Jh. immer die Beichte, Reue und das Gebet Voraus, auch beim durch Kauf erworbenen Ablass. Aufgrund von Geldnöten der Kirche (u. a. Bau des Petersdoms) begann sich aber der Ablasshandel stark zu wandeln. Auch ohne tätige Reue konnte der Sünder nun die Strafe allein durch den Kauf eines Ablassbriefes tilgen. 
Ablösezins (Bauer)
Seit der Revolution im Jahre 1848 konnten sich die Bauern von der Grundherrschaft befreien, das heißt, sie konnten sich freikaufen. Die gesamten Abgaben eines Jahres an die Grundherrschaft wurden in Geld umgewandelt und mit 4 % verzinst, dies ergab dann die Ablösesumme, die z. B. 35 Jahre lang jährlich bezahlt werden musste. Diese Summe konnte aller Dings auch auf einmal abgezahlt werden. 
Abort (Mittelalter)
Bezeichnung für eine mittelalterliche Toilette zur Verrichtung der Notdurft. Ein Toilettenhäuschen aus Holz, das bis heute auch vulgär als Plumpsklo bezeichnet wird. Abort ist allerdings auch die Bezeichnung für eine Fehlgeburt, also der vorzeitigen Beendigung einer Schwangerschaft. 
Aborterker (Mittelalter)
Bezeichnung für einen mittelalterlichen Erker (Toilette) in einer Burg oder an einem Wohngebäude. Es war eine Toilette, die in der Regel zur Verrichtung der Notdurft an einer Außenwand angebracht war. 
Abortfeger (Mittelalterlicher Beruf)
Der Abortfeger war für die Entleerung der Kloaken zuständig. Auch Abtrittsfeger - und Heimlichkeitsfeger (in Nürnberg „Pappenheimer“) genannt. Der Beruf des Abortfegers galt als unehrlicher (unehrenhafter) Beruf und war daher im Mittelalter am Rande der ständischen Gesellschaft angesiedelt. 
Abzugsgeld (Bauer)
Beim erlaubten Wegzug aus einer Grundherrschaft in eine andere Grundherrschaft war eine Abgabe zu entrichten. Daraufhin erhielt er von den alten Grundherren einen Abzugsschein. Oft hat der neue Grundherr die Kosten erstattet. 
Accise / Akzise (Steuer / Verbrauchssteuer)
Die Akzise (lat. Accissia /frz. Accise) war seit dem 13. Jh. eine landesherrliche Verbrauchsabgabe, in Stadt und Land, ein Art-Binnenzoll der Untertanen zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Aufgaben. Im engeren Sinne waren Accisen Steuern auf den Lebensmittelverbrauch (Zucker, Salz, Fett, Fleisch), und den Genussmittelverbrauch (Tabak, Kaffee, Tee, Bier). Früher wurde mit Accise auch allgemein der Ort oder das Gebäude bezeichnet, wo diese Abgaben erhoben wurden. Accise Einnehmer waren eine frühe Form von Steuer-Beamten, die als Torschreiber, die Accisen direkt am Stadttor erhoben haben. Sie wurde in Brandenburg um 1660 von Kurfürst Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, nach holländischem Vorbild eingeführt. Diese neue Steuer setzte sich aber erst am Ende seiner Regierungszeit, mit der 1684 erlassenen "General Steuer- und Konsumptions-Ordnung" durch und wurde neben der herkömmlichen Kontributionssteuer zur wichtigsten Finanzquelle. Es handelt sich dabei um eine städtische Steuer, die direkt am Stadttor erhoben wird, und als eine Art Binnenzoll wirkt. Im 19. Jh. verschwindet die Akzise, taucht jedoch im 20. Jh. in modifizierter Form unter anderen als „Mehrwertsteuer” wieder auf. 
Acht / Ächtung (Strafe / Mittelalter)
Bezeichnung für eine mittelalterliche Strafe durch ein Gericht als Folge der Verurteilung wegen einer Straftat. Sie reichte von der Verbannung auf Zeit bis zur völligen Besitz- und Rechtlosigkeit. 
Achtbrüderthaler (Münzmaß)
Bezeichnung für einen weimarischen Thaler der von 1606 bis 1625 geprägt wurde. Er zeigte die 8 Brustbilder der unmündigen Söhne von Johann von Sachsen-Weimar (* 22. Mai 1570 in Weimar; † 31. Oktober 1605 ebenda). Johann Ernst von Sachsen-Weimar (* 21. Februar 1594 in Altenburg; † 4. Dezember 1626 Martin (Slowakei)), genannt „der Jüngere“ ließ die Achtbrüderthaler im Kampf mit Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen um die Vormundschaft seiner Brüder prägen. Im Jahr 1615 wurde Johann Ernst volljährig und übernahm die Regierung in Sachsen-Weimar und endlich auch die Vormundschaft über seine noch minderjährigen Brüder. 
Achtehalber (Münzmaß)
Bezeichnung für eine preußische 2 Groschen Silbermünze (Doppelgroschen), die ab 1722 in der Provinz Preußen ausgegeben wurde. Volkstümlich nannte man sie wegen ihres Werts von 7 1/2 preußischen Groschen daher auch Achtehalber (8 minus ½). Sie war bis 1873 im Umlauf. 
Achtgroschenstück (Münzmaß)
Bezeichnung für eine kurbrandenburgische-märkische Silbermünze, die seit 1551 zum Wert von 1,03125 Kölner Mark geprägt wurden. In Preußen wurde sie später von 1750 bis 1821 zum Wert von 1,0022 Kölner Mark geprägt. 
Achtzehner (Münzmaß)
Bezeichnung für eine preußische 4 Groschen Silbermünze die auch als Tympf oder Timpfgulden bezeichnet wurde. Auf der Vorderseite ist das gekrönte Brustbild von Friedrich dem Großen mit Schwert in der rechten Hand und der Umschrift Fridericus Borussorum Rex drauf und auf der Rückseite ist der gekrönte preußische Adler mit Zepter und Reichsapfel, im Brustschilde ein verzogenes FR für Friedrich Rex und darunter der wert 18 benannt. Auf den Reichsthaler werden 5 Achtzehner gerechnet. 
Achtzehnkreuzer (Münzmaß)
Frühere württembergische Silbermünze, Wert 5 preußische Silbergroschen und 3 Pfennige. 
Acker (Flächenmaß)
Früheres deutsches Feldmaß für Agrarflächen, zwischen 2380 m² und 6450 m², z. B. das amtliche sächsische Maß: 1 Acker = 300 Feldmesser Quadrat Ruthen = 0,55342 Hektar (ha). 
Ackermann / Ackerknecht (Bauer)
Bezeichnung für einen ackernden Bauern, der im Dienste eines Grundherrn steht, daher auch sehr oft als Ackerknecht bezeichnet. 
Ackermonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 3. Monat des Jahres, dem Lenz- und Frühlingsmonat März. Die Äcker wurden umgepflügt und für die Aussaat vorbereitet. 
Adebar (Mittelalter)
Alte Bezeichnung des Storches in Märchen, Erzählungen und Fabeln schon bei den alen Germanen und den späteren Deutschen. Die Wortherkunft erklärt sich aus dem germanischen "auda" für Glück oder Heil und dem "bera", was für tragen oder gebären steht. Daher trägt der Storch im Volksglauben das Glück und die Kinder ins Haus und wurde daher auch nicht gejagt, sondern verehrt. 
Adel (Stand)
Ehemaliger rechtlich, politisch und sozial privilegierter Stand, der sich durch einen stark ausgeprägten Standes Ethos hervorhob. 
Aderlaß / Aderlass (Mittelalterliche Medizin)
Bezeichnung für die Standardheilmethode im Mittelalter gegen alle Krankheiten. Dem Patienten wurde eine Vene geöffnet, damit die Krankheit mit dem Blut aus dem Körper herausfließen kann. Welche Vene an welcher Stelle geöffnet wurde, hing von der Stellung der Gestirne, des Mondes und der Jahreszeit ab. 
Adlerschilling (Münze)
Bezeichnung für eine Münze, die seit 1536 im Wert eines 4-Stüberstücks im Auftrag von Karl V. geprägt wurde. Sie wurd auch als Arendschilling bezeichnet. Da der Wert zum Ende des 16. Jahrhunderts auf 6 Stüber hochgesetzt wurde, verbreitete sich diese Münze sehr rasch im ganzen deutschen Raum. Sie wurden als Achteltaler in Koblenz, Münster und Minden geprägt. Im Volksmund wurden auch diese Münzen als Blamüser oder Blaue Mäuse wegen des geringen Silberwertes bezeichnet. 
Administration (Verwaltung)
Bezeichnung für den mittelalterlichen Verwaltungsapparat zur Landesverwaltung. 
Administrator (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem Mittelalter für einen eingesetzten Landesverwalter, der alle landesherrschaftlichen Befugnisse besaß. Oft war er auch Vormund des eigentlichen Landes Herren. Eine andere Bezeichnung dafür ist Amtsverweser
Adventiten (Stand)
Bezeichnung aus dem Mittelalter für Einwanderer, Zugezogene oder auch Neusiedler. Der Begriff selbst leitet sich vom lateinisch adventus, was Ankunft bedeutet, ab. 
Adventisten (Kirche)
Bezeichnung für Anhänger einer christlichen Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts. Der Begriff selbst leitet sich vom lateinisch advent, was Wiederkunft bedeutet, ab. Siehe mehr dazu unter Adventisten auf Wikipedia. 
Advokat / Advocatus (Beruf)
Veraltete Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der als Verteidiger oder Fürsprecher einer Sache auftrat. Advokat bzw. das lateinische Advocatus, was der Herbeigerufene heißt, wird heute umgangssprachlich nur noch mit abschätziger Bedeutung (Winkeladvokat) verwendet. 
Agnaten (Stand)
Bezeichnung aus dem Mittelalter für die männlichen Verwandten aus dem Stammbaum des Mannes. 
Agrargesellschaft (Stand)
Bezeichnung für die ländliche, mittelalterliche oder feudale Gesellschaft. Sinnbildlich für diese fast 1000 Jahre wehrende Zeit ist, das Städte sich wie Enklaven über das Land verteilen. Sie sind oft Zufluchtsorte für Fronbauern die ihrem Herrn entfliehen. Die Menschen leben über viele Generationen hinweg unverrückbar fest in ihrem jeweiligen Stand, mit der jeweiligen selbstverständlichen Aufgabe für die eigene Daseinsvorsorge zu Sorgen. 
Aichung (Verwaltung)
Alt Schreibweise, die so auch nur im Königreich Sachsen von der Königlich Sächsischen Normal-Aichungscommission von Anfang an verwendet wurde. Von 1880 bis 1890 galt die Schreibweise „Aichung” auch für das junge Deutsche Kaiserreich, da Kanzler Otto von Bismarck die Verwendung der Orthographieregeln des gerade veröffentlichten Duden für den Reichsdienst verboten hatte. Ansonsten wurde überwiegend in Deutschland das Wort „Eichung” in der heute noch gültigen Schreibweise verwendet. Es gab aber noch andere Schreibweisen wie z. B. Yken (niederdeutsch) oder auch andere Begrifflichkeiten wie Justiren, Adjustiren, Zimentiren und Visiren. 
Alaune (Mittelalter)
Bezeichnung für eine Aluminiumkaliumsulfat-Dodecahydrat oder auch Kaliumaluminiumsulfat-Dodecahydrat, Kaliumalaun, Kalialaun oder einfach Alaun genannt, bildet farblose oktaederförmige (seltener auch würfelförmige) Kristalle. Es wurde früher in der Gerberei und beim Färben von Textilen eingesetzt, ist jedoch heute vom Aluminiumsulfat verdrängt. Siehe mehr dazu unter Alaune auf Wikipedia. 
Albertusthaler / Albertsthaler (Münze)
Bezeichnung für eine ursprünglich aus den spanischen Niederlanden stammende Silbermünze, die nach dem damaligen Statthalter in den Niederlanden, Albrecht VII. von Habsburg (franz. Albert) benannt ist. Da die Münze etwa 24,65 g Feinsilber enthielt, war sie im niederländischen Ostseehandel sehr beliebt und schnell im 17. Jahrhundert die Haupthandelsmünze im Ostseeraum. Für den Ostseehandel war im 18. Jahrhundert der Albertusthaler ein wichtiges international anerkanntes Zahlungsmittel und in Kurland, Livland, Lettland und Preußen wurde noch bis 1810 im Geschäftsverkehr in Albertusthalern gerechnet. In Preußen galt 1 Albertusthaler = 480 Pfennig preußisch. Siehe mehr unter Albertusthaler auf Wikipedia. 
Albus (Münzmaß)
Bezeichnung für eine im Spätmittelalter unter Kaiser Karl IV. um 1360 vom Trierer Erzbischof Kuno II. von Falkenstein im Rheinland eingeführte Münze mit hohem Silbergehalt, daher auch als denarius Albus (weißer Pfennig) bezeichnet, den Albus bedeutet im Lateinischen weiß. Urkundlich tritt der Albus erstmals 1372 im Münzvertrag zwischen Köln und Trier auf. In Trier bezeichnete man den Albus auch als Petermenger oder Petermännchen wegen des hl. Petrus im Avers der Münze. Im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) verlor die Münze, wie viele andere auch, an Bedeutung und wert. Sie wurde aber noch als Kleinmünze bis ins 18. Jahrhundert hinein regional in West- und Süddeutschland geprägt. Nach und nach wurde der Albus im 18. Jahrhundert vom Taler völlig abgelöst. Groschenmünze vom 14. bis 17. Jahrhundert mit hohem Silbergehalt:
1 Albus = 24 Pfennig = 2 Kreuzer
1 Reichstaler = 45 Albus
1 Reichsgulden = 30 Albus 
Allmende (Eigentumsform)
Die Allmende war eine urkundlich seit dem 10. Jahrhundert belegte besondere bäuerliche Rechtsform für gemeinschaftliches Eigentum im Mittelalter. Der Begriff leitet sich vom mittelhochdeutschen Algemeinde ab und umfasst alle nicht Ackerbau fähigen Flächen der Mark, also einer Dorfgemarkung. Sie umfasste in der Regel sämtliche gemeinschaftlich genutzten Weiden, Wälder, Wiesen, Heiden, Steinbrüche, Moore, Fisch- und Jagdgründe innerhalb der Dorfgemarkung. Nur der dörfliche Wohnbereich mit den umzäunten Gärten und die parzellierten Felder während der Nutzung durch Getreide oder Fruchtanbau, sowie der junge Wald, um den Baumbestand zu schonen, daher auch die Bezeichnung Schonung, waren von der Allmende ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht an der Allmende hatten in der Regel nur die alt eingesessenen Vollbauern und deren erbberechtigte Nachkommen, obwohl Allmende sinngemäß, was allen gemein ist, heißt. Die Allmenden findet man heute in Deutschland nur noch im Alpenraum als bäuerliche Wirtschaftsform. In Norddeutschland und Preußen wurde die Allmende auch als Gemeinheit bezeichnet, abgeleitet von Algemeinde. 
Allod (Eigentumsform)
Bezeichnung für das Eigentum, den Besitz des Bauern, der an alle erbberechtigten Nachkommen, auch Frauen, vererbt werden konnte. Im Gegensatz dazu gibt es das Lehen, das Dienstleuten übertragen wurde. Den Bauern gehörten von Ihrem Hof (Allodialgut) nur die Gebäude, sowie das lebende und tote Inventar. Die Bauern hatten nur das Recht, das bei ihrem Hof befindliche Land zu bewirtschaften, was aber ordnungsgemäß und in herkömmlicher Weise zu geschehen hatte. Neue Kulturen einzuführen oder Äcker in Wiesen zu verwandeln, war verboten. Jeder Hauswirt musste selber wirtschaften und durfte nicht verpachten, veräußern, vertauschen oder verpfänden. Das Land gehörte ihm nicht! Vielmehr musste der Erwerber aufs Neue von der Herrschaft "Land und Sand" gewinnen, von ihr angenommen werden. Nur mit Beteiligung der Herrschaft, mit ihrer Genehmigung, konnten die Hufen den Besitzer wechseln. Für gewöhnlich vollzog sich der Wechsel im Erbgang. 
Allodifikation (Eigentumsform)
Bezeichnung für das Überleiten von Lehens Eigentum in freies Eigentum des Bauern. 
Allodium (Eigentum)
Allgemein die lateinische Bezeichnung für das Eigentum an sich, das jemand erb- und eigentümlich mit allen Rechten besitzet. 
Alkoven (Mittelalter)
Bezeichnung für einen nicht abgeschlossenen unbelichteten fensterlosen Nebenraum, der oft als Bettnische genutzt wurde. 
Almanach (Mittelalter)
Bezeichnung für eine einmal im Jahr erscheinende Schrift bzw. Buch zu einem thematisch abgegrenzten Thema. Ursprünglich wurde der Almanach zum aufschreiben astronomischer Beobachtungen verwendet, ein astronomischer Almanach enthielt in chronologischer oder kalenderartiger Form vorausberechnete Positionen von Sonne, Mond oder Planeten die mit Notizen versehen waren. Im Mittelalter verbreiteten sie sich vom Orient aus nach Europa. Heute versteht man unter Almanach ein Nachschlagewerk. 
Alraune (Mittelalter)
Bezeichnung für eine seit der Antike genutzte Heil- und Ritualpflanze mit Rüben ähnlicher Wurzel. Die Alraunen gehört zur Familie der Nachtschattengewächse und ist Giftig. 
Altenteil (Eigentumsform)
Bezeichnung für die Wohnung der in Rente gehenden Eltern. Beim Eigentumsübergang einer Bauernstelle von den Eltern auf ein Kind musste der neue Eigentümer in einem Vertrag das Auskommen der Eltern durch zur Verfügung stellen von Natural-, Dienst- und Geldleistungen in einem ganz genau bestimmten Umfang sichern. Sehr reiche Bauern stellten ihren Eltern auch oft ein eigenes Auszugshaus zur Verfügung. Andere Begriffe für die Ruheständler sind Auszügler und Altsitzer. 
Alter Schock (Steuer)
Bezeichnung für eine alte sächsische, böhmische und schlesische Rechnungsmünze. 1 alter Schock = 60 kleine Schockgroschen = 20 gute Groschen = 75 Kreuzer aber ein neuer (schwerer) Schock hatte = 3 alte Schock Inhalt. 
Altvorderen (Mittelalter)
Bezeichnung für Vorfahren aus den vorherigen Generationen, die sehr geachtete bzw. wegen ihrer Leistung innerhalb der Gemeinschaft verehrt wurden. 
Amt (Verwaltung)
Bezeichnung für den Verwaltungsmittelpunkt einer Domäne, also des landesherrlichen Besitzes. 
Amtsdorf (Verwaltung)
Bezeichnung für ein Dorf, das direkt der Gerichtsbarkeit eines Amtes (Verwaltungsmittelpunktes einer Domäne) unterstellt ist, also das unmittelbar der landesherrlichen Rechtsprechung untersteht. 
Amtmann (Verwaltung)
In Deutschland die Bezeichnung für einen Amtsträger (Beamten). Früher auch allgemein die Bezeichnung für einen Gemeindebeamten. Das Arbeitsverhältnis war ein dienstrechtliches und kein lehnsrechtliches Verhältnis zum Arbeitgeber. 
Amtsschösser (Steuer / Steuereinnehmer)
Eine Art Beamter in Preußen und Sachsen, der während der Feudalzeit den „Schoß”, d. h. die Steuern, die Abgaben oder die Zinsen eintreiben musste. 
Amtsverweser (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem Mittelalter für einen eingesetzten Verwalter, die als Person alle rechtlichen Befugnisse zur Aufsicht und Kontrolle besaß. Oft waren Verweser auch als Vormund des eigentlichen Landesherrn eingesetzt, wenn dieser noch minderjährig oder krank war, und übten so oft provisorisch das Amt des Staatsoberhauptes aus. Eine andere Bezeichnung dafür ist Administrator
Ancien régime (Epoche)
Bezeichnung für die Bourbonenherrschaft in Frankreich vor der Französischen Revolution von 1789. Ancien régime bezieht sich dabei auf die alte Ordnung. Sie beginnt mit König Heinrich IV. im Jahre 1589 und geht bis zum Ableben von König Ludwig XVI. 1793 auf der Guillotine (Fallbeil). 
Andreas-Dukaten (Münze)
Bezeichnung für eine russische Münze im Wert 2 Thaler, 4 Groschen, 6 Pfennige. Brustbild Peters des Großen als Zar auf der Vorderseite mit der Umschrift zwei Rubel und auf der Rückseite der stehende landesheilige Apostel Andreas vor dem Kreuz (Andreas Kreuz). 
Anerbe (Bauer / Eigentumsform)
Bezeichnung für eine Person, auf die durch Bäuerliches Erbrecht (Anerbenrecht), der ungeteilte Hof als Erbe, übergeht. Der Bauer wählte unter den Hoferben seinen Nachfolger aus und die übrigen Miterben wurden angemessen abgefunden. 
Anger (Ort)
Bezeichnung für einen in der Mitte der Siedlung liegenden Platz, der als Teil der Allmende in Gemeinbesitz aller Dorfbewohnern war. Es war der Ort für Feste, Versammlungen und für gemeinschaftliche Aktivitäten wie Backen im Dorfbackofen oder das gemeinsame Schlachten von Tieren. Die Kirsche stand oft am Rande des Angers. 
Angerdorf (Siedlungsform)
Bezeichnung für ein Dorf, das planmäßig um einen zentralen mittigen Platz (Anger) gruppiert ist. In der Regel war der Anger Allgemeinbesitz und alle der Allgemeinheit dienlichen bauten wie Kirche, Löschteich und Landschule befanden sich auf bzw. an dem Anger. Der Anger war von einer Straße umschlossen, die sich an einem Ende des Dorfes in zwei Straßen teilte und sich am anderen Ende wieder zu einer vereinigte. Zwischen den zwei Straßen lag der Anger und hinter den Straßen die Höfe der Dorfbewohner. 
Angster (Münze)
Bezeichnung für eine ursprünglich einseitig geprägte dünne Pfennigmünze aus der Schweiz. Erstmals im 14. Jahrhundert bezeugt, wurde sie 1847 in Luzern das letzte Mal geprägt. Die Münze war in der ganzen Deutschschweiz verbreitet.
1 Angster = 2 Pfennig = 4 Heller (Haller)
15 Angster = 1 Groschen 
Anker (Flüssigkeitsmaß)
Altes deutsches Flüssigkeitsmaß, das hauptsächlich im Weinhandel für alle Arten von Wein gebraucht wurde, je nach Region war der Inhalt rund 33 - 45,4 Liter (l), zu meist aber um 37 Liter (l) groß. In Preußen galt 1 Anker = 34,35075 Liter (l). 
Antike (Epoche)
Bezeichnung für den Zeitraum von ca. 1200 v. u. Z. („vor unserer Zeitrechnung”) - ca. 600 u. Z. („unserer Zeitrechnung” bzw. „unserer Zeit”). Der Begriff Antike wird oft auch als Epoche des Altertums im Mittelmeerraum verwendet. 
Anzugsgeld (Steuer)
Eine Abgabe, die von Zuzüglern an eine Gemeinde (oder auch an ein Land) zu entrichten war. Damit wurden die Bürger- bzw. Untertanen-Rechte „erworben”. Mitunter wurde dies auch mit Wein bezahlt (vinagium). Das Anzugsgeld wurde zuerst 1867 im Norddeutschen Bund und danach im ganzen Deutschen Reich per Gesetz aufgehoben. 
Apanage (Recht)
Bezeichnung für die gewährte Abfindung der nicht regierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder jährlichen Geldzahlungen zur Aufrechterhaltung eines standesgemäßen Lebenswandels bis zum Tod des apanagierten Adligen oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. 
Apfelgroschen (Münze)
Als Apfelgroschen hat man die Guten Silbergroschen bezeichnet die Seite 1570 mit der eingeprägten Zahl 24 im Reichsapfel auf der Rückseite der Münze ausgeprägt wurden. Die nach der Reichsmünzordnung von 1559 geprägten Reichsgroschen mit der Wertzahl 21 im Reichsapfel richteten sich nach dem Reichsgulden, wurden aber ebenfalls als Apfelgroschen bezeichnet. Mit der Reichsmünzordnung von 1571 und dem Lüneburger Kreisabschied von 1572 ging das Prägen der für den Norddeutschen Raum wichtigsten Kleinmünzen im Zahlungsverkehr jener Zeit erst richtig los. 24 Apfelgroschen = 1 Reichstaler und 1 Apfelgroschen sollte 12 Pfennige halten. 
Apotheke (Raum)
Im Mittelalter war Apotheke nur die Bezeichnung für den Vorratsraum in Klöstern, in dem Heilkräuter für die Erkrankten gelagert wurden. Ein Apotheker war demnach zunächst nur ein klösterlicher Lagerverwalter. 
Apothekerpfund (Gewichtsmaß)
Das Grundmaß, mit dem die Apotheker ihre medizinischen Zutaten abmaßen. Das in denn deutschen Staaten vielfach verwendete Nürnberger Apothekerpfund wog ca. 357,8 Gramm (g). Seit dem frühen 13. Jahrhundert fassbar, wurden das Apothekerpfund 1872 in Deutschland durch das Grammgewicht ersetzt und dadurch alle separaten Medizinalgewichte abgeschafft. 
Appellation (Recht)
Berufung, die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Untertanen konnten die Appellation an ein kaiserliches Gericht als höchste gerichtliche Instanz verlangen. Im Laufe der Zeit ging auch dieses Kaiserliche recht wie so viele andere auch auf die Reichsfürsten über. Nun waren die Gerichte der Reichsfürsten in ihren jeweiligen fürstlichen Territorien die höchste gerichtliche Instanz. Die Untertanen konnten sich jetzt nur noch an ihren jeweiligen Landesfürsten wenden. Das erwerben des Appellationsrechts war bei der Entwicklung der Landesfürstlichen Unabhängigkeit entscheidend. 
Approbatum (Verwaltung)
Vom Lateinischen "approbatio" abgeleitet bedeutet die Bezeichnung im deutschen so viel wie Billigung, Genehmigung, Befürworten oder Empfehlung. 
Ar (Flächenmaß)
Metrisches Flächenmaß, seit 1869 zulässig zur Angabe der Fläche von Grund- und Boden (Flurstücken), Einheitenzeichen a, 1 a = 100 Quadratmeter (m²) und 100 Ar = 1 Hektar (ha). Ein Quadrat mit 1 a Flächeninhalt hat eine Kantenlänge von je zehn Metern, daher spricht man auch von einem Quadratdekameter (dam2). 
Archidiakon (Kirche)
In der evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinde bis ins 19. Jahrhundert hinein die Bezeichnung für alle anderen ordinierten Theologen, die neben dem Hauptprediger, der den Titel Pastor trägt, in der Gemeinde tätig waren. 
Areal (Fläche)
Bezeichnung für den Flächeninhalt eines Grundstücks. Gemeint ist der gesamte Flächeninhalt von Grund u. Boden, welcher zu einer Landwirtschaft gehört. 
Argentum (Münzmetall)
Lateinische Bezeichnung für das Edelmetall Silber. Das Elementsymbol für Silber (Ag) leitet sich daher vom lateinischen Wort Argentum ab. Für Münzen wurden von der Antike bis zum Mittelalter nur Silber, Gold und Kupfer bzw. Bronze verwendet. 
Arrondierung (Eigentum)
Bezeichnung für das Abrunden eines Streubesitzes durch Kauf und Tausch von angrenzenden Flächen. Die Arrondierung ist daher ein Mittel zur Flurbereinigung. Ziel war es, möglichst ein geschlossenes Grundstück mit einer größeren Fläche zu erlangen. Eine Arrondierung ist fast immer mit einer neuen Grenzziehung und entsprechenden Änderungen im Flur bzw. Grundbuch verbunden. Arrondierungen fanden unter Bauern genauso wie unter Landesherren, die ihre territoriale Herrschaft ausbauen wollten statt. Auch heute werden z. B. im Bereich von Stadt- und Bauplanung Arrondierungen durchgeführt. 
Arm (Längenmaß)
Die Länge der ausgebreiteten Arme. Die größte vom menschlichen Körper erreichbare Einheit war die Spannbreite der ausgestreckten Arme. Finger, Daumen, Hand und die Elle sind Unterabteilungen des Arms. Der Arm wurde gewöhnlich zu 6 Fuß gerechnet. Eine andere Bezeichnung für das Maß Arm ist der Klafter und der Faden. 
Askanier (Fürstengeschlecht)
Ein schwäbisch-fränkisches Fürstengeschlecht aus Aschersleben. Albrecht der Bär aus dem Hause der Askanier erobert Brandenburg und gründet die Mark Brandenburg.

Askanier Markgrafen von Brandenburg waren:

  • 1150 – 1170 Albrecht I. der Bär
  • 1170 – 1184 Otto I.
  • 1184 – 1205 Otto II.
  • 1205 – 1220 Albrecht II.
  • 1220 – 1266 Johann I.
  • 1220 – 1267 Otto III.
  • 1266/67 – 1308 Otto IV.
  • 1308 – 1319 Waldemar
  • 1319 – 1320 Heinrich II.
Siehe mehr dazu auch auf Wikipedia unter Askanier
Auditorium (Bildung)
Bezeichnung für den Versammlungsraum in einem Kloster der ausschließlich von Angehörigen des Klosters betreten werden darf. Er gehört zu den unter Klausur stehenden Räumen und wird genutzt, wie es die jeweiligen Ordensregeln vorschreiben. Da Auditorium sich vom lat. audire = hören, anhören ableitet, wird der Hörsaal einer Universität (Hochschule) ebenfalls als Auditorium bezeichnet. 
Aufschwörung (Adel)
Bezeichnung für den Nachweis eines Ritters der rittergebürtigen Abstammung durch die Vorlage seiner Ahnentafel mit den entsprechenden Familienwappen bis zu einem bestimmten Familien Grad (Eltern, Groß- und Urgroßeltern usw.) aber in der Regel reichte der vierte Grad. 
Augsburger Interim (Recht)
Bezeichnung für eine „Übergangsregelung“, mit der Kaiser Karl V. nach dem Sieg über den Schmalkaldischen Bund seine religionspolitischen Ziele im Heiligen Römischen Reich durchsetzen wollte. Dieses Augsburger Interim wurde 1548 als Reichsgesetz erlassen und sollte die kirchlichen Verhältnisse im Reich für eine Übergangszeit, bis die Protestanten wieder in die katholische Kirche eingliedert sind, regeln. 
Augsburger Religionsfriede (Recht)
Bezeichnung für ein Reichsgesetz des Heiligen Römischen Reich vom 25. September 1555, das den Anhängern der lutherischen Reichsstände (Confessio Augustana) dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Für eine kurze Zeit herrschte mit dem Augsburger Religionsfrieden wirklich Frieden im Reich bis 1618, als der Dreißigjährige Krieg ausbrach, es damit vorbei war. 
August d’or (Münzmaß)
Bezeichnung für eine königliche sächsische Goldmünze. Wert um 1871, 1 August d’or = 5 kölnische Richtpfennige = ca. 5 preußische Thaler und 20 Silbergroschen sowie 8 Pfennige. 
Aureus (Münze)
Der Aureus war eine schwere römische Goldmünze mit einem hohen Feingehalt, die in der gesamten römisch beeinflussten Welt verbreitet war. Sie war im Römischen Reich ab etwa 82 v. Chr. bis zum Beginn des 4. Jahrhunderts n. Chr. die Hauptkurantmünze. Es galt 1 Gold Aureus = 25 Silber Denare. Im Jahre 309 n. Chr. hat Kaiser Konstantin den Aureus erst in der östlichen Hälfte des Römischen Reiches und dann um 324 n. Chr. auch in der westlichen Hälfte durch den Solidus ersetzt. Siehe mehr dazu unter Aureus auf Wikipedia. 
Avers (Münze)
Vom Lateinischen adversus, was "zugekehrt" bedeutet, abgeleitete Bezeichnung für die Bild-, Kopf-, Vorder- oder Hauptseite einer Münze oder Medaille. Die Fuß-, Hinter- oder Rückseite einer Münze oder Medaille heißt Revers. 

B

Baccalaureus (Bildung)
Bezeichnung für die niedrigste Akademische Würde. Seit dem 13. Jahrhundert verlieh die Pariser Universität Sorbonne nach Abschluss des Triviums (Grammatik, Dialektik, Rhetorik) den akademische Grad Baccalaureus. In Deutschland bis 1820 als erster Abschluss in Gebrauch und ab da von den Abschlüssen Matura bzw. Abitur abgelöst. Heute vergleichbar mit dem Bachelor Abschluss als untersten akademischen Grad. 
Backsteinbau (Siedlung)
Bezeichnung für ein Bauwerk das aus gebrannten Ziegelsteinen errichtet wurde. In den Steinbruch armen Gebieten von Preußen mussten Steinbauten aus Tonziegel oder Lehmziegel hergestellt werden. Um die Ziegel wetterfest und hart zu machen, wurden sie in einem Ofen gebrannt bzw. gebacken, daher auch die Bezeichnung Backstein. Die Marienburg (Malbork), der ehemalige Hauptsitz des Deutschen Ordens, ist der größte Backsteinbau der Welt. 
Backsteingotik (Siedlung)
Bezeichnung für einen Architektur Stil bei dem offen für alle sichtbar aus Backsteinen repräsentative gotische Bauwerke (Kirchen, usw.) erbaut wurden. Die Backsteingotik ist vor allem in Nordeuropa, dem Ostseeraum und den Niederlanden zuhause. Dieser Architektur Stil ist der einzige Baustil der sich über den Baustoff selbst, den Backstein, definiert. 
Bader (Beruf)
Bezeichnung für einen Besitzer, Betreiber oder Angestellten einer Badestube, der die Badenden pflegte und auch medizinische Anwendungen wie Aderlass sowie das Schröpfen anbot. Die Bader waren die "Ärzte der armen Leute", die sich keinen studierten Arzt leisten konnten. Der Beruf ist seit der Antike bekannt und wurde erst im späten Mittelalter durch die Kirche verboten. 
Ballei (Deutscher Orden)
Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk des Deutschen Ordens. Dieser Begriff wird seit dem Ende des 13. Jahrhundert regelmäßig in Dokumenten verwendet. Die Verwaltung einer Ballei hat wahrscheinlich romanische Vorbilder, aber insbesondere die Verwaltungsorganisation im sizilianischen Beamtenstaat der Normannen war hier wohl maßgeblich Vorbild. Die Verwaltung einer Ballei, zu der mehrere Komtureien gehörten, leitete der Landkomtur. Insgesamt gab es im Deutschen Orden 12 Balleien. 
Ballen (Papierzählmaß)
Altes Zählmaß: 1 Ballen Papier = 5000 Bogen Papier. Seit 1877 gilt: 1 Ballen Papier = 10 000 Bogen Papier. 
Banat (Mittelalter)
Bezeichnung für eine historische Region in Südosteuropa, die heute in den Staaten Rumänien, Serbien und Ungarn liegt und in der früher viele deutsche Siedler, die der ungarische König Bela IV. um 1242 in das entvölkerte Land rief, lebten. Diese Siedler im Banat nannte man Donauschwaben. 
Bänkelsänger (Mittelalter)
Bezeichnung für eine herumreisende Personen, die an öffentlichen Orten wie Marktplatzen von einer Bank herab historische Ereignisse, Unglücksfälle, Mord- und Räubergeschichten gegen kleines Geld, meist unter Hinzuziehung eines darstellenden Gemäldes die Geschichte singend oder erzählend vorträgt. 
Bankert (Mittelalter)
Mittelalterliche Bezeichnung für ein uneheliches Kind, das nicht vom Vater rechtlich anerkannt wurde. Abgeleitet von auf der Bank und nicht im Ehebett geboren. 
Bann (Mittelalter)
Allgemeine Bezeichnung für das Recht der Grundherren (Obrigkeit), zu gebieten und zu verbieten. 
Bannmühle (Bauern)
Bedeutet, dass die Bauern einer Grundherrschaft nur eine ganz bestimmte Mühle benutzen durften, um dort ihre Getreide oder andere Rohprodukte verarbeiten zu lassen. In der Regel war der Grundherr der Besitzer oder Verpächter der Mühle und die Bauern waren sozusagen an sie gebunden (gebannt). Der Grundherr sicherte sich so ein herrschaftliches Monopol auf die Verarbeitung der landwirtschaftlichen Rohprodukte der Bauern. 
Bannmeile (Siedlung)
Bedeutet, dass in der Umgebung einer Siedlung (Stadt) bis zur Entfernung von etwa 1 Meile, kein ortsfremder Handel oder Gewerbe innerhalb der Bannmeile treiben durfte. Heute kennt man die Bannmeile als Schutzbereich um Botschafts-, Parlaments- oder Regierungsgebäude, wo keine Versammlungen oder Demonstrationen stattfinden dürfen. 
Baptisterium (Kirche)
Bezeichnung für eine häufig achteckige Taufkapelle, die meist neben oder am Rand einer Kirche im frühen Mittelalter stand. In den römischen Bädern nannte man die Becken mit kaltem Wasser Baptisterium, und da die Taufbecken in den Taufkapellen wie kleine Pools mit Treppe gestaltet waren, werden diese ebenfalls Baptisterium genannt. In der christlichen Frühzeit wurde in fließenden Gewässern in der Regel die Erwachsenentaufe ganz nackt durchgeführt. Erst der getaufte Mensch durfte die Kirche betreten, daher erfolgte die taufe außerhalb der Kirche. Der Übergang zur Kindstaufe ab dem 9. Jahrhundert führte zur Taufe in der Kirche und dafür brauchte man auch nur einen Taufstein und daher wurden seit dem Ende des 8. Jahrhunderts kaum noch Baptisterien gebaut. 
Barbier (Beruf)
Der Barbier leitet sich vom lateinischen barba für Bart ab. Im Mittelalter wurden Personen, die sich im Bereich der Körperpflege, Wundheilung und Krankenpflege auskannten, wie Bartscherer, Badeknechte und Krankenpfleger als Barbiere oder Balbierer bezeichnet. Der Barbier pflegte vorwiegend die Behaarung von Männern, aber er war noch kein Friseur. Der Beruf des Friseurs entwickelte sich aus den alten Berufen des Baders und des Barbiers erst im 19. Jahrhundert heraus. 
Bartholomäus / Bartholomäi (Datum)
Der 24. August ist der Gedenktag an den Jünger Jesu und Apostel Bartholomäus. 
Bartholomäusnacht (Ereignis)
Die Bartholomäusnacht bezeichnet die Nacht zum 24. August 1572, in der die Führer der Hugenotten zusammen mit Tausenden von Glaubensgenossen auf Befehl Katharinas von Medici in den Straßen von Paris (Frankreich) ermordet wurden. Siehe mehr unter Bartholomäusnacht auf Wikipedia. 
Barock (Stilepoche)
Bezeichnung für eine Stilepoche von ca. 1570 bis 1770, also zwischen der Renaissance und dem Klassizismus. Das Barock war vor allem von einer Übersteigerten üppigen Prachtentfaltung des Absolutismus in der Baukunst, Gartenbau und Mode gekennzeichnet, aber auch die bildenden Künste, Musik und Dichtung entwickelten sich weiter. 
Base (Mittelalter)
Mittelalterliche Bezeichnung, die ursprünglich nur für die Schwester der eigenen Mutter (mütterlicherseits) galt, später die Bezeichnung für eine Tochter von Bruder oder Schwester eines Elternteils. Der Sohn von Bruder oder Schwester eines Elternteils wurde Vetter genannt. 
Bastard (Mittelalter)
Bis in die heutige Zeit hinein Bezeichnung für ein uneheliches Kind. Im Mittelalterlichen Feudalwesens die Bezeichnung für das von einem Adligen in außerehelicher Beziehung gezeugtes, aber von ihm rechtlich anerkannte Kind. Die Bezeichnung Bastard wurde vor allem für Söhne, die mit Frauen niederen Standes gezeugt wurden, benutzt. Daher konnte ein anerkannter Bastard auch die Erbfolge antreten. Erst viel später wurde der Ausdruck Bastard auch als Schimpfwort benutzt. 
Batavia (Mittelalter)
Das ist eine alte Bezeichnung für die Niederlande, die sich von dem dort einst lebenden westgermanischen Stamm der Batavier (Bataver) ableitete. 
Batzen (Münze)
Der "Batzen" war ursprünglich ein in der Schweiz und Süddeutschland zuerst um 1492 in Bern geprägtes 4-Kreuzer-Stück, er wurde auch "Dickpfennig" genannt. Die Bezeichnung "Batzen" stammt wohl daher, dass auf der Münze das Berner Wappentier, der Bär, abgebildet war oder Klumpen wegen seiner plumpen Erscheinung. Der Silbergehalt dieser Münze wurde aber im Laufe der Zeit derartig reduziert, dass die Münze ab 1559 außerhalb der Schweiz verboten wurde. Aus dieser Zeit stammt auch die Deutung "Dreckklumpen = Batzen". In der Schweiz selbst hielt sich aber der Batzen bis etwa 1850. Allgemein sind 10 Batzen = 1 Schweizerfranken.
1 Reichstaler = 22,5 Batzen = 90 Kreuzer
1 Reichsgulden = 15 Batzen = 60 Kreuzer 
Bauer (Bauern)
Bezeichnung für einen Landwirt, der in eigener Person mit der Hilfe von Familienangehörigen oder Gesinde einen Bauernhof in Land- und Viehwirtschaft selbst bewirtschaftet. 
Bauernbefreiung (Bauern)
Bezeichnung für die Aufhebung der feudalen Abhängigkeit der Bauern von ihren Grundherren im 18. und 19. Jahrhundert. In Preußen wurde schon 1799 die Leibeigenschaft der königlichen Domänenbauern im Rahmen der preußischen Agrarverfassung aufgehoben. In Folge der napoleonischen Kriege und der militärischen Niederlage Preußens wurden durch die Stein- und Hardenbergschen Reformen im Oktoberedikt vom 9. Oktober 1807 die Erbuntertänigkeit für alle Bauern aufgehoben. Die Bauernbefreiung in Preußen war aber erst mit dem Ablösungsgesetz vom 2. März 1850 wirklich abgeschlossen. Viele Höfe blieben noch lange Zeit ihren Grundherrn verpflichtet oder waren über eine lange Zeit durch hohe Schulden belastet, was noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts andauerte. 
Bauhütte (Mittelalter)
Bezeichnung für eine Werkstatt die alle Baugewerke zum Bau von mittelalterlichen Kirchen und Kathedralen in sich unter einem Baumeister vereinte. Viele Bauhütten haben bis heute überlebt, sowie die Bauhütte des Kölner Doms. Siehe mehr unter Bauhütte auf Wikipedia. 
Baumeister (Mittelalter)
Bezeichnung für den Verantwortlichen auf einer Mittelalterlichen Baustelle. Sie standen ihrer Bauhütte vor und waren für die Bauplanung, Bauausführung und Bauüberwachung zuständig. Sie waren Architekt, Bauverwalter und Ingenieur in einer Person. Je nach dem was sie bauten trugen sie Bezeichnungen wie Dombaumeister, Münsterbaumeister, Hofbaumeister, Stadtbaumeister, Burg- oder Festungsbaumeister. Siehe noch mehr unter Baumeister auf Wikipedia. 
Beckenschläger (Berfu)
Bezeichnung für einen Kupferschmied, der als Handwerker Kupfer und Messinggefäße (Becken) herstellte. Der Beckenschlager stellte als Handwerker aus Kupfer und Messing Gefäße wie Schüssel, Becken und Waschbecken her. Seine Hauptblütezeit erlebte das Beckenschlägerhandwerk im 15./16. Jh., um dann im 1700 langsam auszusterben bzw. in der Kupfer- oder Kesselflickerei aufzugehen, das noch bis ins 20. Jh. durch hielt. 
Bede (Steuer)
Bezeichnung für die Ur - Steuer, die ursprünglich eine Naturalsteuer auf den Grundbesitz (Land) war, aber ab dem 13. Jahrhundert wurde sie dann langsam in eine Geldsteuer umgewandelt. Die Bede war eine Bittsteuer, die der Landesherr sich in unregelmäßiger Folge von den Landständen erbeten hat und die durch die Ständeversammlung in der Regel auch gewährt wurde, aber mansch mal wurde sie eben auch nicht gewährt. In Preußen ging die Bede im 17. Jahrhundert im Hufenschoß auf, der regelmäßig als Grundsteuer erhoben wurde. Im Zeitalter der Agrarwirtschaft war die Grundsteuer auf das Grundeigentum eine direkte Vermögenssteuer bis zum Ende des 19. Jahrhunderts die wichtigste fiskalische Steuer in Preußen. 
Beginen (Kirche)
Der Begriff bezeichnet eine Frau, die ohne Klostergelübde und ohne einen Orden im eigentlichen Sinne anzugehören, in Beginenhäusern oder Beginenhöfen ein andächtiges Leben wie im Kloster führte. Auch heute gibt es noch vereinzelte aktive Beginenhäuser. Ein Leben in Bescheidenheit und Keuschheit, sowie durch die eigene Hände Arbeit sich zu ernähren war ihr oberste Ziel. Man konnte aber zu jeder Zeit aus der Gemeinschaft wieder austreten, um beispielsweise zu heiraten. 
Beginenhäuser (Kirche)
Bezeichnung für eine mittelalterliche religiöse Laien Gemeinschaft von alleinstehenden Frauen die in Form einer Frauen-WG als Lebens- und Arbeitsgemeinschaft zusammenlebten. Es gab sie in der Stadt als auch auf dem Land, Häuser und Höfe die einen dienten mehr der geistigen Bildung und wieder andere hatten mehr eine wirtschaftliche Ausprägung was sie in Konflikte mit den männerdominierten Zünften brachte. Inquisition und Reformation machten im 15./ 16. Jahrhundert langsam mit den Beginenhäusern Schluss. 
Beichtthaler (Münze)
Der Begriff Beichttaler bezeichnet eine ganze Gruppe von Goldtalermünzen, die der sächsische Kurfürst Johann Georg II. in seinem Auftrag als 1 Taler, 1 1/2 Talern sowie auch als 2, 3 und 4 Talern und als Goldabschläge im Wert von 10, 20 und 30 Dukaten prägen ließ. Diese Taler waren vom Durchmesser größer als die normal üblichen Taler. Die sogenannten Beichttaler sollten der Bezahlung der Beichtväter durch den Beichtenden für die Bußsakramente dienen. Das Münzbild des Beichttalers zeigt auf der Vorderseite den stehenden Kurfürsten mit Harnisch und Kurornat, das Schwert in der rechten Hand geschultert, die linke aber auf einem Tisch abgelegt. Auf der Wertseite sind die beiden Wappen des sächsischen Landes in der Mitte und zwanzig Wappen von Landesteilen ringsherum abgebildet, sowie das Münzmeisterzeichen C - R für Constantin Rothe. 
Beisasse (Mittelalter)
Der Begriff Beisasse bezeichnet einen Stadt- oder Dorfbewohner des späten Mittelalters, der keinen Landbesitz hatte und somit auch nicht die vollen Bürgerrechte (Stadt) oder Gemeinderechte (Dorf). 
Belagerungsmünzen (Münzmaß)
Belagerungsmünzen waren ein Notgeld, das in belagerten Städten hergestellt wurde. Dieses Geld wurde meist aus minderwertigem Material z. B.: Messing, Leder, Pappe usw. hergestellt. So gab die Stadt Kolberg während seiner Belagerung (1807) durch die Franzosen einen Pappgroschen heraus. 
Beletage (Wohnen)
Bezeichnung aus dem 17. Jahrhundert für das "schöne Geschoss", das meistens in der ersten Etage von adligen oder großbürgerlichen Wohnhäusern lag. Bei den Bauern hingegen gab es nur die "Gute Stube", die als Wohnraum am besten ausgestattet war. 
Benediktiner (Kirche)
Bezeichnung für einen vom Benedikt von Nursia (hl. Benedikt) im Jahre 529 gestifteten religiösen Orden der römisch-katholischen Kirche. Siehe mehr unter Benediktiner auf Wikipedia. 
Bergfried (Burg)
Bezeichnung für den unbewohnten Hauptturm einer Burg. Wird volkstümlich auch als Burgfried bezeichnet. 
Bergregal (Steuer)
Rechte bzw. Gesetze, den Bergbau betreffend. Das Bergregal war das Verfügungsrecht des Herrschers über die Bodenschätze eines Landes. Zunächst war es ein Recht des Königs (12. Jh.), später ab dem 13. Jh. durch die Goldene Bulle von 1356 ein Recht der Landesfürsten. Vorrecht des Landesherrn (Regalherr) auf bestimmte mineralische Rohstoffe (z. B. Edelmetalle, Edelsteine, Salz). Das Bergregal trennte diese Bodenschätze vom Grundeigentum und wurde gegen Abgaben als Recht zum Abbau der Bodenschätze verliehen. 
Biedermeier (Epoche)
Bezeichnung für die Zeitspanne vom Ende des Wiener Kongresses 1815 bis zum Beginn der bürgerlichen Revolution 1848 im Deutschen Bund. Biedermeier ist ein Begriff der die Restauration der staats- und gesellschaftlichen Entwicklung nach dem Ende der napoleonischen Zeit umschreibt. Wiederaufbau und Beseitigung der Folgen von Besatzung und krieg war das Gebot der Stunde. Die Masse der Menschen suchte Ruhe und Frieden aber nicht nach revolutionären politischen Veränderungen. Die Bürger zogen sich gesellschaftlich ins Private zurück. Man spricht beim Biedermeier typischer weise von der Flucht ins Idyll. Die Bürgerliche Kunst und Kultur erlebte dadurch einen enormen Aufschwung. Die entgegengesetzte politische und gesellschaftliche Bewegung die Veränderungen suchte bezeichnete man heute als Vormärz. 
Billon (Münzmaß)
Bezeichnung für eine Legierung aus Kupfer und Silber, deren Silbergehalt weniger als 500/1000 (50 Prozent) beträgt, sie kann auch weitere unedle Metalle wie zum Beispiel Zinn oder Zink enthalten. Eine Billonlegierung wurde hauptsächlich für Kleingeld und Scheidemünzen verwendet. Man erkennt Billon Münzen an ihrem etwas dunkleren, rötlicheren Aussehen, aber sie enthalt immer noch etwas Silber. 
Bistum (Kirche)
Bezeichnung für den Amtsbereich (Diözese) eines Bischofs. 
Blaffert (Münzmaß)
Bezeichnung für eine alte Scheidemünze zu Köln am Rhein, von der 20 auf einen Thaler gehen. Ein Blaffert wird in 3 Stüver oder 48 Heller geteilt und war in Preußen 1 Silbergroschen 6 Pfennige Wert. 
Blamüser, Blaumöser, Blaumäser, Blaue Mäuse (Münze)
Bezeichnung für eine seit 1527 in der Stadt Nimwegen (Niederlande) geprägte Halbstüber Münze mit sehr geringen Silbergehalt daher auch der Name den im Niederländischen bedeutet "Blau" soviel wie "geringwertig". Sie verbreitete sich auch in die angrenzenden deutschen gebiete wie dem westphälischen Münster, Cleve, Mark und Lüttich, wo sie 4 ½ Mariengroschen oder in Preußen 3 Silbergroschen 11 ¼ Pfennige an Wert hatte. Aber im deutschen Raum ging der Begriff Blaue Mäuse oder Blamüser auch auf den Adlerschilling (auch Arendschilling) über, welcher von Karl V. seit 1536 im Wert eines 4-Stüberstücks geprägt wurde zurück. Da der Wert zum Ende des 16. Jahrhunderts auf 6 Stüber hochgesetzt wurde, verbreitete sich diese Münze sehr rasch im deutschen Raum. Sie wurden nun in Koblenz, Münster und Minden als Achteltaler geprägt. Später wurden diese Münze nach und nach durch preußische und niederländische Münzen verdrängt. 
Bleichplatz (Mittelalter)
Ort in der Allmende, oft eine Wiese am Rande des Dorfes, wenn möglich in der Nähe des Waschplatzes, wo Wäsche zum Bleichen ausgelegt werden durfte. Die natürliche Bleiche beruht auf dem Prinzip des langsamen Einwirkens von Sauerstoff, Sonnenlicht und Feuchtigkeit auf die Farbsubstanzen der Wäsche. 
Blockflur (Flurform)
Auf die Blockflur trifft man oft dort, wo keine Hufenverfassung gültig war und der Landbesitz ungleich verteilt wurde. Die Äcker waren in unregelmäßige Blöcke geteilt. Doch auch dort wo ursprünglich mal die Hufenverfassung galt kam es durch Erbteilung und Verkauf im Laufe der Zeit zu einer Gemengelage in der Gemarkung. Die Äcker des einzelnen Bauern lagen verstreut in der Gemarkung herum. 
Blutgericht / Blutgerichtsbarkeit (Mittelalter)
Bezeichnung für die Obere Gerichtsbarkeit über Verbrechen, die durch Strafen an Hand und Hals, mit Blut gebüßt wurden. Das Blutgericht hat die Befugnis das Recht mit dem Schwert auszuüben und konnte verstümmelnde oder Todesstrafen verhängen. 
Bogen (Zählmaß)
Bezeichnung für ein Papierzählmaß. Ein Bogen waren 8 Blatt oder 16 Buchseiten. 
Bombarde Waffe (Mittelalter)
Bezeichnung für ein meist großkalibriges Belagerungsgeschütz, einem Vorläufer der Kanonen, zum Verschießen von Steinkugeln mit Schwarzpulverladungen um Stadt- und Festungsmauern zu brechen. 
Borussia (Name)
Die Borussia war in Preußen die Personifizierte Göttin der Weiblichkeit und ein Symbol des Staates. Als Göttin und Symbol wurde sie von Bildhauern und Malern mehrfach dargestellt. Die bekanntesten Borussias sind die Gold Else, die goldene Figur auf der Siegessäule in Berlin und die Wagenführerin (eigentlich die Friedensgöttin Eirene) der Quadriga auf dem Brandenburger Tor. Seit 1814 als die von napoleonischen Truppen geraubte Quadriga wieder nach Berlin zurückkam, wurde die Friedensgöttin Eirene zur Borussia umgedeutet in dem man ihr das eiserne Kreuz, den Lorbeerkranz und den preußischen Adler am Parierstab dazu gab. Viele der auf ehemaligem preußischem Staatsgebiet gegründeten Sportvereine tragen bis heute im Vereinsnamen die Bezeichnung Borussia. 
Bottich (Mittelalter)
Bezeichnung für ein großes Gefäß aus Holz von runder oder ovaler Form ohne Deckel, in der Regel ist es breiter als hoch. Oft auch Zuber genannt. 
Böhm (Münze)
Bezeichnung für den österreichischen Dreikreuzer Kaisergroschen, der in Schlesien wohl symbolisch für den „böhmische Groschen“ Böhm genannt wurde. Siehe dazu mehr unter Kaisergroschen
Böttcher (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für einen Fass- bzw. Bottich Macher. Er stellte Fässer, Eimer, Bottiche und anderen Behältnisse her, die zur Grundausstattung für die Lagerung und den Transport von Lebens- und Genussmitteln im häuslichen sowie auch in der gewerblichen Wirtschaft gehörten. Eine andere Berufsbezeichnung dafür ist Büttner, Küfer oder Fassbinder. 
Börse (Mittelalter)
Im Mittelalter die Bezeichnung für den Ort, wo Händler Nachrichten durch Anschläge veröffentlichten und Verhandlungen untereinander führten. Also Geschäfte wie An- und Verkauf von Waren oder der Wechsel von Geld. Die Börse war meistens in der unmittelbaren Nähe des Hauptmarktplatzes einer Ortschaft. 
Brachmonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 6. Monat des Jahres, Bonifatius-, Johanns- und Hundsmonat Juni. 
Brandkalk (Mittelalter)
Bezeichnung für gebrannten Kalk, der die Basis für Putze und Mörtel ist. Kalkstein wird erhitzt und danach zu Pulver gemahlen. 
Braugerechtigkeit (Recht)
Bezeichnung für das Recht des Bierbrauens. Es war wie alle Rechte an bestimmte Bedingungen gebunden. 
Bremser (Beruf)
Bezeichnung für denjenigen, der einen Wagen per Stange oder Handkurbel vorsichtig bremste, vor allem bei Fahrten Berg abwärts. Bevor es bei der Eisenbahn Druckluftbremsen gab, musste auch hier jeder Waggon eines Zuges von Hand mittels Kurbelbremse gebremst werden, wo bei man darauf achten musste, dass die Bremsen nicht blockierten oder heiß liefen, was oft zu Bränden führte. Jeder Waggon hatte am Ende des Wagens somit einen Bremser oder anders gesagt 9 Waggons = 9 Bremser, die im Verbund zusammen arbeiten mussten. Erst ab 1920 wurden in Deutschland die Züge nach und nach durchgehend mit Druckluftbremsen ausgestattet. Siehe mehr dazu unter Druckluftbremse auf Wikipedia. 
Briefadel (Adel)
Bezeichnung für eine Adelsgruppe, die ihre Erhebung in den Adelsstand, durch eine Urkunde ("Adelsbrief") vom Kaiser förmlich verliehen bekamen. 
Bringschuld (Recht)
Bezeichnung für einen zwar alten, aber immer noch gültigen Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass der Schuldner um seine Leistung zu erbringen, dahin kommen muss, wo die Wohnung beziehungsweise der Geschäftssitz des Gläubigers ist. Die Bringschuld kann auch im übertragenen Sinne eine moralische Verpflichtung sein, die die Gesellschaft von einem als Leistung von sich selbst an die Gesellschaft erwartet. 
Bronzezeit (Epoche)
Bezeichnung für eine Zeit in der Geschichte der Menschheit, in Europa etwa von ca. 3000 v. u. Z. bis ca. 1000 v. u. Z., als Bronze vorwiegend zur Herstellung von Metallgegenständen verwendet wurde. 
Bruch (Flurform)
Alte Bezeichnung für ein Sumpfartiges mit Wald- oder Büschen bestandenes Feuchtgebiet mit offenen, stehenden Wasserflächen in Niederungen aus Grund-, Niederschlags-, bzw. Überflutungswasser. 
Bruderschaft (Mittelalter)
Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Handwerkern eines Gewerks. Vorläufer bzw. Keimzelle der späteren Zünfte. 
Brummer (Münze)
Brummer ist die deutsche Bezeichnung für die polnische Münze „Pelturack”, die zu Bromberg mit 4 1/2 Pfennig geschlagen wurde. Von Bromberg leitet sich daher auch der deutsche Name ab.
1 Reichsthaler = 60 Brommer (Pelturack). 
Brückengeld / Brückenzoll (Steuer)
Bezeichnung für eine Abgabe, die beim Gehen, Reiten oder Fahren über eine Brücke anfällt. 
Buch (Zählmaß)
Bezeichnung für ein Papierzählmaß. Ein Buch waren 25 Bogen Druckpapier oder 24 Bogen Schreibpapier. Heute rechnet man 1 Buch = 10 Hefte = 100 Bogen. 
Buchweizen (Mittelalter)
Bezeichnung für einen Getreideersatz aus der Familie der Knöterichgewächse. Buchweizen ist frei von Gluten und daher spielt das Mehl heute wieder eine starke Rolle bei der Ernährung von Menschen mit Zöliakie. Der Buchweizen ist eine uralte Kulturpflanze aus Zentral-Asien die mit den Mongolen im 14. Jahrhundert nach Europa gelangte. 
Bulle (Mittelalter)
Bezeichnung für mittelalterliche päpstliche oder kaiserliche, meist wichtige staatsrechtliche Verordnungen, Urkunden oder Erlasse. Der Name leitet sich ab von der Metallkapsel (der Bulla), die als Schutz und - bei Verwendung von Edelmetallen - auch der Aufwertung des wächsernen Siegels diente. Die Bulle trägt ihren Namen vom (Blei-)Siegel (lat. Bulla, ital. Bolla), mit dem die Papsturkunden des Mittelalters und der frühen Neuzeit regelmäßig besiegelt waren. 
Büdner (Bauer)
Ein Büdner oder auch Häusler war seit dem 18. Jahrhundert die Bezeichnung für einen Dorfbewohner mit eigenem Häuschen, aber nur wenig oder gar keinem eigenen Land. Er musste also bei Landbesitzenden seinen Unterhalt z. B. als Tagelöhner verdienen. Zu den Büdnern gehörten aber auch die Handwerker und Heimarbeiter.
Ein Büdner war in Nord- und Ostdeutschland, vor allem in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg, ein Besitzer eines kleinen ländlichen Anwesens, einer Büdnerei. Dazu gehörte ein eigenes Haus, jedoch nur wenig Land (Garten). Die Bezeichnung selbst ist von Wort "Bude" abgeleitet. In Pommern wurden auch die Dorfbewohner die nicht selbst Eigentümer des von ihnen bewohnten Haus und Grundstücks waren als Büdner bezeichnet. 
Bund (Zählmaß)
Altes Zählmaß: 1 Bund = 30 Stück. Findet heute noch Verwendung auf Wochen Märkten. 
Bundschuh (Bauern)
Der Begriff Bundschuh bezeichnet einen historischen Lederschuh, der mit einem langen Riemen gebunden wurde. Die Bundschuh-Bewegung verwendete den für die Bauern typischen Schnürschuh als Erkennung- und Feldzeichen. Siehe mehr unter Bundschuh-Bewegung auf Wikipedia. 
Bureau International des Poids et Mesures (BIPM) (Maß - Verwaltung)
Auf Deutsch "Internationales Büro für Maße und Gewichte". Es hat seit 1875 seinen Sitz im Pavillon de Breteuil in Sévres bei Paris, wo die Ur-Prototypen von Meter und Kilogramm aufbewahrt werden bis heute. Der Kilogrammprototyp hat bis heute Gültigkeit und alle Waagen werden danach geeicht. Heute ist das BIPM vor allem die wissenschaftliche Zentrale zur Bestimmung der Weltzeit UTC. 
Burgfried (Burg)
Bezeichnung für den wehrhaften unbewohnten Hauptturm einer Burg. Wird oft auch als Bergfried bezeichnet. 
Burgfrieden (Burg)
Bezeichnung für einen Befriedeten Bezirk um eine Burg herum in welchem Friede und Sicherheit von der Herrschaft garantiert wurde. Die Bestimmungen wurden oft in einer Urkunde schriftlich niedergelegt da sie für das friedliche Zusammenleben wichtig waren. Der Bruch des Burgfriedens wurde hart bestraft. 
Burgenflucht (Burg)
Bezeichnung für das Phänomen des Burgen Aufgebens zum Ende des 14. bis Anfang des 16. Jahrhunderts in ganz Deutschland. Es waren sowohl militärische, wirtschaftliche und gesellschaftliche gründe die zur Aufgabe von je nach gebiet 70% - 80% aller Burgen führte. Einige Burgen wurden zu Festungen und einige wenige andere zu Schlössern umgebaut, die nicht mehr benötigten Burgen wurden dem Verfall preisgegeben oder dienten als Steinbruch. Das Zeitalter der Ritter war zu ende. Im 19. und 20. Jahrhundert entdeckte man die verfallenen Burgen als romantische Wohnstätten wieder oder sanierte sie als Touristenattraktion, was viele vor dem endgültigen verfall rettete. 
Burg Vorwerk (Burg / Festung)
Bezeichnung für eine wehrhafte Anlage die der eigentlichen Burg oder Festung vorgelagert ist. 
Burgward (Mittelalter)
Bezeichnung für einen Burg-Bezirk, ein Gebiet (Rechtsbezirk) im 10./11. Jahrhundert, von durchschnittlich 12 - 25 Dörfern im deutsch-heidnischen Grenzgebiet an Saale, Mittel Elbe, Havel und Mulde. Im Zentrum eines Burg Bezirks liegend besaß die Burg Schutz- und Lehnfunktionen für die umliegenden Dörfer. Die meisten Burgwarde im brandenburgischen Raum wurden im 10. - 12. Jh. im Gebiet zwischen Elbe und Oder angelegt, um die militärischen und wirtschaftlichen Interessen bei der Neulandgewinnung im deutsch-heidnischen Grenzgebiet zu regeln. Die Einwohner der zu einer Burg gehörenden Dörfer waren dem Burgherrn abgabepflichtig und mussten Dienste beim Befestigungsbau erbringen. Vom 12. Jahrhundert an ging die Bedeutung des Burgwardsystems zurück. Der Begriff Burgward selbst stammt vom Sächsischen "burgwadium" ab und war schon zur Zeit der Germanen eine einfache Holz-Erde-Konstruktion mit einem Wachturm, als die kleinste administrative Einrichtung eines Stammes. 
Burgwart (Mittelalter)
Bezeichnung für den Turmwart, der als Wächter das oberste Stockwerk des Bergfrieds einer Burg bewohnte und von dort aus die Gegend umher beobachtete. Er hatte die Aufgabe bei drohender Gefahr oder sich der Burg nahenden Fremden durch Hornsignale zu warnen. 
Bürger (Mittelalter)
Im Mittelalter die Bezeichnung für die Bewohner einer Stadt, die das Stadtrecht besaßen und dafür verschiedene Zinsabgaben leisten mussten. Der eigenständige Stand der Bürger als Bürgertum entwickelte sich ab dem 11. Jahrhundert. Zu den Bürgern der Städte im Mittelalter gehörten die städtischen Beamten, Kaufleute, Handwerker und Ackerbürger, aber auch adlige und geistliche Herren. Im Gegensatz zur Landbevölkerung waren alle Stadtbewohner frei. 
Buschen (Münze)
Bezeichnung für eine Kupfermünze in Aachen, die bis 1820/1821 im Umlauf war. Es ist die erste Kupfermünze, die einen Adler vorn und ihre eigenen Wert als Wertangabe auf der Rückseite trägt. Seit ca. 1597 geprägt hatte sie um ca. 1605 einen Wert von 4 Hellern und ab ca. 1760 von 12 Hellern. Sie wurde in sehr großen Mengen bis 1798 geprägt und 1 Mark hatte in Aachen einen Wert von 6 Buschen. In Süddeutschland auch die Bezeichnung für einen meist ungeordnet gebunden großen Blumenstrauß aus verschiedenen Kräutern und Blumen. 
Butte (Maß)
Bezeichnung für ein Fass Maß, das hauptsächlich in Franken für Wein verwendet wurde.
1 Butte = ca. 40 Liter. 
Büttel (Verwaltung)
Bezeichnung für einen Geschworenen und vereidigten Amtsdiener, in der Regel versteht man darunter einen Gerichtsdiener für die einfachen Tätigkeiten. Büttel waren bedienstete der Herrschaft, die als Amts- oder Gerichtsboten die Ordnung durchsetzten, Urteile vollstreckten, Anweisungen und befehle weitergaben, was sie nicht gerade beliebt machte. Büttel wurden zu allen niedrigen Diensten der Herrschaftsausübung herangezogen. Alte Berufsbezeichnung für Polizist. 
Bütten (Mittelalter)
Bezeichnung für ein großes Wasser Gefäß aus Holz von runder oder ovaler Form ohne Deckel, in der Regel ist es breiter als hoch und wird in der Papierherstellung zum Papier schöpfen verwendet. 
Büttner (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für einen Fass- bzw. Bottich Macher. Eine andere Berufsbezeichnung dafür ist Böttcher. 
Butterpfennig und Butterbrief (Kirchen Steuer)
Der Butterbrief war eine Bescheinigung zur Fastenerleichterung, die von einem kath. Geistlichen gegen eine Bußzahlung ausgestellt wurde. Nur damit war es dem gemeinen Mann oder der gemeinen Frau erlaubt, in der Fastenzeit Butter und auch andere Nicht-Fastenspeisen zu essen. 
Butzemann (Mittelalter)
In Ostpreußen die Bezeichnung für einen Kinderschreck. Ein gestaltloser, schattenhafter Geist, der sich an dunklen Orten wie dem Dachboden, im Keller oder unter dem Bett versteckte, um seine ahnungslosen Opfer zu erschrecken. Er ist keine echte Gefahr und kann leicht mit hellem Licht außer Gefecht gesetzt werden, aber mit ihm konnte man die Kinder erschrecken, damit sie schneller einschliefen. Schell schlafen, sonst kommt der Butzemann und holt dich in die Dunkelheit. 

C

Calvinismus (Religion)
Eine auf den Lehren des französischen Reformators Johannes Calvin (eigentlich Jean Cauvin, geb. 10. Juli 1509 in Noyon, Picardie; † 27. Mai 1564 in Genf, Schweiz) beruhende theologische Bewegung, die im 16. Jahrhundert von der Stadt Genf in der Schweiz, sich in ganz Europa ausbreitete. Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg sowie Herzog von Preußen trat 1613 zum Calvinismus über.
Siehe mehr unter Johannes Calvin auf Wikipedia. 
Carta / Charta (Recht)
Bezeichnung für eine grundlegende Urkunde im Staats- und Völkerrecht sowie z. B. die "Magna Carta". Die Bezeichnung kommt vom lateinischen Begriff "Charta", was Blatt oder einfach nur Schreibbogen bedeutet und zwar noch unbeschrieben. 
Cassiuspfennig (Münze)
Bezeichnung für einen Silberpfennig, der im Auftrag des Erzbischofs Sigfried von Westerburg in Bonn geprägt wurde. Nach der Schlacht von Worringen im Jahre 1288 musste der Erzbischof seine Residenz in Köln räumen und sich nach Bonn zurückziehen, wo er ab 1289 den Cassiuspfennig prägen ließ. Im Münzbild zu sehen ist die fünftürmige Stiftskirche, das Bonner Münsters, auch Cassiuskirche nach dem heiligen Cassius genannt. Die Stiftskirche war somit Namensgeber dieses Großpfennigs. Da die Münze eine Inschrift trägt, die sinngemäß lautet "Bonn möge über Köln siegen" wird in ihr die Rivalität zwischen dem Erzbischof und Köln eindeutig sichtbar und macht den Cassiuspfennig so zu einem Dokument der Geschichte. 
Castrum (Mittelalter)
Lateinische Bezeichnung für einen befestigten Ort. Das befestigte römische Militärlager war ein wesentliches Element des römischen Heerwesens zu allen Zeiten. Außerhalb der befestigten Orte gab es fast immer zivile Siedlungen, aus denen dann Später oft Städte hervorgingen. Aus dem römischen Militärlager Castrum Mogontiacum ging z. B. die Stadt Mainz hervor. 
cbm (Maß)
Veraltetes vormetrisches Kurzzeichen für die Einheit Kubikmeter (ab 01.01.1975 = Meterkubus = m³). In vielen älteren Büchern oder Schriftstücken findet man die Einheit "cbcm" oder "ccm" für das Volumen, meist von Flüssigkeiten. 
ccm (Maß)
Veraltetes vormetrisches Kurzzeichen für die Einheit Kubikzentimeter (ab 01.01.1975 = Zentimeterkubus = cm³). 
CGPM (Maß Verwaltung)
Original-französische Bezeichnung Conférence Générale des Poids et Mesures was zu Deutsch "Internationale Generalkonferenz für Maß und Gewicht" bedeutet. Internationale Abkürzung CGPM. Zur Generalkonferenz gehören Delegierte aller Unterzeichnerstaaten der Meterkonvention und es ist das Höchste und Entscheidung treffende Organ. Es tagt alle 4 bis 6 Jahre. 
Chasseur (Mittelalter)
Das französische Wort Chasseur bezeichnet einen Jäger. 
Chausseehaus (Verwaltung / Steuer)
Das französische Wort bezeichnet eine Zollstation zur Erhebung des Wegezolls auf Chausseen (Fernstraßen) an den Gemarkungsgrenzen. Etwa mit heutigen Mautstationen vergleichbar. 
Chronologie (Maß)
Bezeichnung für eine Hilfswissenschaft zur Zeitmessung. Um Geschichte zeitlich verstehen zu können, braucht man eine Einteilung der Zeit in möglichst gleichmäßige Abschnitte, wodurch dann eine Zeitmessung möglich wird. Allgemein setzt sich die Chronologie mit dem kosmischen physikalischen Zeitkonzept (Tag, Mondmonat, Sonnenjahr), der zyklischen Zeitordnung (Kalender) und der linearen Zeitordnung (Jahreszählung) auseinander. Bei der Jahreszählung wird die Zeit z. B. als Maßzahl, etwa "vor der Zeitenwende" (v.d.zw.) oder "nach der Zeitenwende" (n.d.zw.) oder "vor Christus" (v. Chr.) bzw. "nach Christus" (n. Chr.) angegeben. Dabei müssen die unterschiedlichsten Arten der Datierung sowie deren zeitlich und regional verschiedenen Anwendung von den Wissenschaftlern richtig gedeutet, Überprüft und wenn nötig Korrekturen an überlieferten Zeitangaben gemacht werden. Alles, was geschieht, sei es Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft, hat immer eine zeitliche Dimension. 
CIPM (Maß Verwaltung)
Original-französische Bezeichnung Comité International des Poids et Mesures was zu Deutsch "Internationales Komitee für Maß und Gewicht" bedeutet. Internationale Abkürzung CIPM. Das Komitee besteht aus 18 Personen aus den zur Meterkonvention beigetretenen Ländern. Die Tagungen finden einmal jährlich am BIPM statt. 
Civitas (Verwaltung)
Das lateinische Wort Civitas bezeichnet einen Regierungsbezirk, eine Gemeinde als Verwaltungseinheit, die meistens nach ihrem Hauptort benannt wurde. Civitas kann auch ganz allgemein mit "Bürgerrecht" übersetzt werden. 
Colon (Bauer)
War ursprünglich der Besitzer eines Vollerbenhofes. Vor 300 - 400 Jahren nannte sich jeder Besitzer eines Hofes Kolon oder Colon. 
Compagnie (Verwaltung)
Die Gründung einer Compagnie setzte immer ein herrschaftliches Patent des jeweiligen Herrschers voraus, das dann zumeist auch mit der Verleihung eines Handelsmonopols verbunden war. Wie z. B. die von Kurfürsten Friedrich Wilhelm gegründete Brandenburgisch-Afrikanischen Compagnie (BAC) von 1682 oder die vielen von hugenottischen neu Ansiedler in Brandenburg-Preußen gegründeten Compagnien. 
Contor / Kontor (Verwaltung)
Die Bezeichnung "Comptoir" kommt aus dem Französischen und bedeutet auf deutsch so viel wie „Zahltisch“. Daraus entwickelten sich im Spätmittelalter Zweigniederlassung von Kaufleuten im Ausland, wo gehandelt und Geld gewechselt wurde. Berühmt waren die Kontore der hansischen Kaufleute in Venedig, London und in Nowgorod. 
Conducteur / Kondukteur (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem Französischen für einen Aufseher, Leiter bzw. Kontrolleur. Historische Berufsbezeichnung im preußischen Bau- und Vermessungswesen. Die Kondukteure hatten die Aufsicht und Leitung über die Bau- und Vermessungsarbeiten und waren für die Einhaltung der Baupläne, der Zeit- und Materialplanung, sowie des Budgets verantwortlich. Sie untersanden dem ausführenden Oberbau- bzw. Vermessungsingenieur. 
Confessio Augustana (Kirche)
Bezeichnung für das Augsburger Glaubensbekenntnis, das am 25.06.1530 von den lutherischen Fürsten und Ständen auf dem Reichstag zu Augsburg dem Kaiser übergeben wurde. Das protestantische Glaubensbekenntnis wurde hauptsächlich von Melanchthon verfasste und mehrfach überarbeitet. 
Constitutio Joachimica (Recht)
Bezeichnung für ein durch Kurfürst Joachim I. Nestor (* 21. Februar 1484 Cölln an der Spree - † 11. Juli 1535 in Stendal) verfasstes Testament, das entgegen dem von seinem Großvater Albrecht Achilles aufgestellten Hausgesetz bestimmte er das die Mark Brandenburg unter seinen zwei Söhnen aufgeteilt wird. Das Testament trug den schönen Namen „Constitution, Wilkoer und Ordenung der Erbfelle und anderer Sachen, wie damit durch die ganzen Mark zu Brandemburg und darzu gehörenden Landen hinfur soll gehalten werden.“ Es sollte für die Mark Brandenburg auch für alle Zeiten der katholische Glaube festgeschrieben bleiben. Der Kanzler der Mark Brandenburg Sebastian Stublinger (* um 1475 † nach 1529) war ein fränkischer Rechtsgelehrter und wohl hauptsächlich der Verfasser der „Constitutio Joachimica“. Sein Enkel Kurfürst Johann Georg von Brandenburg (* 11. September 1525 in Cölln - † 18. Januar 1598 in Cölln) setzte die „Constitutio Joachimica“ außer Kraft. 
Conventionsfuß / Konventionsfuß (Münzmaß)
Die Bezeichnung Konvention steht für Vertrag bzw. Abkommen. Der Konventionsfuß war also ein Staatsvertrag, in dem festgestellt wurde, wie viel Wert das Geld in den Vertragsländern nach dem Münzfuß hatte. Er legte auch die Beschaffenheit der geprägten Münzen fest und dies Münzen nannte man dann Konventionsmünze. In der Mitte des 18. Jahrhunderts hatten sich mehreren deutschen Staaten mit Österreich auf einen Münzfuß geeinigt. Dieser Vertrag bestimmte, dass 20 Gulden oder 10 Speziestaler (also 1 Taler = 2 österreichische Gulden) aus der Kölnischen Mark zu ca. 233 g feinen Silbers geprägt werden dadurch sollte ein Gulden ein Feingewicht von 11,69 g Silber haben. Das durch einen Staatsvertrag nach einem festgelegten Münzfuß geprägte Geld nannte man Konventionsmünze, im Speziellen, also hier Konventionstaler oder Konventionsgulden. Siehe auch unter Konventionsfuß auf Wikipedia. 
Conventionsmünze / Konventionsmünze (Münze)
Das durch einen Staatsvertrag nach einem festgelegten Münzfuß geprägte Geld nannte man Konventionsmünze. 
Copeke (Münze)
Die Copeke ist eine alte russische Münze von je nach der Zeit unterschiedlichem Wert, eigentlich wegen den aufgeprägten Bilde des Ritters "St. Georg mit dem Spieße" auch einfach Spieß genannt. Um 1800 machen 90 Copeken einen Rubel. 1 Copeke = 3 Pfennig preußisch. 
Courant (Münzmaß)
Vom 17. bis 19. Jahrhundert ein Zusatzwort für vollwertige Zahlungsmittel, deren Metallgehalt voll ihrem Wert entspricht. 
Cultivateur (Bauer)
Bezeichnung aus dem Französischen für einen Landwirt. 
Curtis Regia (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem Lateinischen für eine Königs- oder Kaiserpfalz. In der Regel ein befestigter Wirtschafts- und Verwaltungshof aus der Zeit der Karolinger (ca. 750 - ca. 950 u. Z.). Aus diesen Curtis Regia's entwickelten sich oft Siedlungen aus denen dann Später Städte wurden. 

D

Dampfpunkt (Temperatur Maß)
Frühere Bezeichnung für den Fundamentalpunkt der Temperaturskala, der bei 100 °Celsius liegt. Den Temperaturabstand zwischen dem Dampfpunkt und dem Eispunkt bezeichnet man als Fundamentalabstand. Heute spricht man vom Siedepunkt des Wassers als Fundamentalpunkt. 
Dampfross (Transport)
Frühe Bezeichnung für eine mit Kohle beheizte Lokomotive, es war eine rollend Dampfmaschine. In Preußen fuhr das erste Dampfross schon im Jahr 1838 auf dem eröffneten Teilstück der ersten Eisenbahnstrecke Preußens zwischen Berlin und Potsdam, die 1846 erweitert wurde bis nach Magdeburg. Die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft war damit die erste Eisenbahngesellschaft in Preußen. 
Darre (Transport)
Bezeichnung für eine Vorrichtung bzw. Einrichtung zum Dörren oder Trocknen von Lebensmitteln und Genussmitteln (Tabak) mithilfe von Hitze. Es gab verschiedene Ausführung zur Trocknung für Getreide, Malz, Hopfen, Tabak, Dörrobst u. s. w. Es gab die natürliche Lufttrocknung oder mit Unterstützung von Heizvorrichtungen. Das haltbar machen von Lebensmitteln durch wasser Entzug ist seit alters her bekannt. 
Daumenbreite (Längenmaß)
Die Länge der Breite des ersten Daumengliedes. Ein sehr altes Längenmaß, das vom menschlichen Körper abgeleitet wurde. Der Zoll entspricht in etwa der Daumenbreite, um 1577 in Preußen 2,4384 Zentimeter (cm). 
Decher (Zählmaß)
Altes Zählmaß für zehn Felle im Pelzhandel. 
Deichsel (Transport)
Bezeichnung für eine Vorrichtung zur Lenkung der Vorderachse eines Wagens, egal ob Handwagen oder Pferdewagen. Es ist eine Stange, die mit der beweglichen Vorderachse verbunden ist, um das gezogenen Fahrzeug zu lenken. 
Dekade (Zählmaß)
Anzahlwort für zehn, z.B. ein Zeitraum von 10 Tagen, 10 Jahren oder 10 Jahrhunderte, selten für 10 Stück. Allgemein versteht man unter einer Dekade auch heute noch eine Zeiteinteilung. 
Denar (Münze)
Der Denar, eine silberne Pfennigmünze, wurde von den Frankenkönigen Pippin (751-768) und dessen Sohn, Karl der Große (768-814) herausgegeben und im ausgehenden 8. Jh. zur Hauptmünze des Früh- und Hochmittelalters, die vorwiegend als Fernhandelsmünze genutzt wurde. Der Denar war praktisch das Einzige Münznominal im riesigen Frankenreich und darüber hinaus. Vom 11. Jh. an begann mit der zunehmenden Verleihung des Münzrechts an Äbte, Bischöfe, Grafen, Herzöge usw. die Zersplitterung des deutschen Münzwesens. Ab dem 13. Jh. wurden Pfennigvielfache geprägt, die je nach Region verschiedene Wertigkeit hatten. Schließlich verdrängte die Groschenwährung den Denar allmählich. 
Denarius (Münze)
Um 211 v.Chr. eingeführt, war der Denarius für ca. 400 Jahre die Hauptsilbermünze Roms. 
Denga / Dengi (Münze)
So hießt der russische Vorlaufer der Kopeke. Der Denga wurde ursprünglich zum Ende des 14. Jahrhunderts, wohl zur Zeit von Großfürst Dmitri Donskoi in Silber zu ca. 1 Gramm, aber später ab ca. 1700 wurde sie dann nur noch als Kupfermünzen ausgeprägt. Um 1828 wurden offiziell die letzten Denga geprägt. Die Münzen haben oft ein kleines Loch, da aufgefädelt auf einer Schnur die gängigste Aufbewahrungsform war, ob im Handel oder als Brautschmuck war sie beliebt, da es unterschiedliche Münzbilder gab. 
Departement (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem französischen für einen administrativen staatlichen Verwaltungsbezirk. 
Depesche (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem französischen für eine telegrafische Depesche (Eilnachricht), aber später wurde der Begriff Depesche vom Begriff Telegramm abgelöst. Die Emser Depesche ist wohl die berühmteste, den sie führte zum Deutsch-Französischen Krieg von 1870. 
Deputat (Landarbeiter)
Bezeichnung aus dem Lateinischen und bedeutet jemanden etwas anweisen bzw. zuweisen. Lohnarbeiter erhielten oft Lohnleistungen in der Form von Kostenlosen Wohnraum und Naturalien als Deputat Lohn. In vielen Bereichen gibt es so was auch heute noch, z.B. Betriebswohnungen. 
Deputationsarbeiter / Deputat Arbeiter (Landarbeiter)
Bezeichnung für einen Lohnarbeiter auf dem Lande der neben einem geringen festgelegten Geldlohn auch noch kostenlos Wohnung und Naturalien als Lohn (Deputat) erhielt. Im Gegensatz zum Gesinde konnte er eine Familie haben bzw. gründen. Im 19. Jahrhundert in Preußen (Ostpreußen) sehr verbreitet. 
Deut (Münze)
Ein Deut war eine niederländische Münze des 14. bis 17. Jh. von nur geringem Wert. Daher auch der Spruch "Keinen Deut wert". 
Deutsch (Volk)
Der Begriff entstand im 8 Jahrhundert n. u. z. und bedeutet so viel wie "zum Volk gehören". Siehe mehr unter Deutsche Sprache auf Wikipedia. 
Deutsche Orden (Ritterorden)
Während der Belagerung von Akkon 1190, im Rahmen des 3. Kreuzzuges, wird von deutschen Kaufleuten aus Bremen und Lübeck ein Orden, zur Pflege von Kranken Kreuzzugsteilnehmern, gegründet. Papst Cölestin III. bestätigt 1196 die Ordensneugründung des deutschen Krankenpflegeorden "Brüder des Deutschen Hospitals St. Marien in Jerusalem" (Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum), aber schon zwei Jahre später 1198 wird der neue Orden in einen geistlichen Ritterorden umgewandelt. Der "Deutsche Orden", wie er jetzt bezeichnet wird, übernimmt die organisatorischen und die militärischen Regeln des Templer Ordens, sowie die karitativen Regeln des Johanniter Ordens. Die Ordensmitglieder leisten das Mönchsgelübde (Armut, Keuschheit, Gehorsam) und verpflichten sich zum Kampf gegen die Heiden. Papst Innozenz bestätigt 1199 die Umwandlung und verleiht den Rittern das schwarze Kreuz auf weißem Mantel. Siehe mehr dazu unter Deutscher Orden
Dezimalsystem (Zählmaß)
Das Dezimalsystem oder Zehnersystem (lat. decimus = der Zehnte) ist ein Stellenwertsystem zur Darstellung von Zahlen. Es verwendet die Grundzahl (oder Basis) 10. Das Dezimalsystem ist heute das weltweit am meisten verbreitete Zahlensystem. Die preußischen Landvermesser haben von Anfang an (seit dem 13. Jahrhundert) das Dezimalsystem beim vermessen verwendet. Die Ruthe der Vermesser wurde z. B. in 10 teile eingeteilt, die Ruthe der Handwerker aber in 12 teile. 
Diemat (Flächenmaß)
Bezeichnung für ein altes Flächenmaß in den deutschen Marschgebieten an Nord- und Ostsee. Man verstand darunter das Tagewerk eines Knechtes, der an einem Tag eine Wiese mit der Sense gemäht hat. Das Flächenmaß selbst entspricht ca 5.700 Quadratmeter Weide- und Wiesenland. Es war auch ein Synonym dafür, was ein Mann an einem Tag mit der Sense mähen konnte. Andere Bezeichnungen für Diemat die vorkommen, sind Diemath, Demat, Demath, Dagmet, Diemt oder Dimt und sie alle sind gleichbedeutend mit der süddeutschen Mannesmad. 
Dienstboten (Mägde und Knechte)
In der ländlichen Sozialstruktur spielte die Gruppe der Dienstboten eine wichtige Rolle. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Lebensstatus, sondern um ein Durchgangsstadium. Nur wenige junge Menschen verbrachten mehr als ein Jahrzehnt, zwischen dem 12. und dem 25. Lebensjahr, als Magd oder Knecht auf den Bauernhöfen. Die Regel war, dass man als Sohn oder Tochter eines Kätners oder Insten schon so bald als möglich neben der Schule arbeitete (als Hütejunge oder Erntehelfer oder Kindermädchen) und dann nach der Konfirmation in den Dienst ging. Um diesem Stand so schnell wie möglich zu entrinnen, gab es für die jungen Erwachsenen nur die Möglichkeit entweder eine Familie zu gründen, eine Kate zu erwerben, als Tagelöhner zu arbeiten oder auszuwandern. 
Dienste (Bauern)
Bezeichnung für die unentgeltliche Erfüllung von Arbeiten für den Grundherrn oder der Gemeinde. 
Dingung (Steuer)
Bezeichnung für die Erfüllung der Finanziellen, dienstlichen und sonstigen persönlichen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherrn. 
Dispensieren (Steuer)
Bedeutet sinngemäß jemanden zeitweise (Vorrübergehend) von seinen Pflichten oder von einer Sache entbinden, beurlauben, befreien. 
Dom (Kirche)
Allgemein in Deutschland die Bezeichnung für die Hauptkirche einer Stadt. In Süddeutschland wird die Hauptkirche auch Münster genannt. Wenn die Stadt ein Bischofsitz ist, ist der Dom die Kirche des Bischofs. Dom kommt vom lat. domus Dei = Haus Gottes. 
Domäne (Steuer)
Bezeichnung für ein größeres landwirtschaftliches Anwesen, als herrschaftlicher Besitz auch Gut oder Bauerngut (Bauernhof) genannt. In Preußen waren Domänen Eigentum des Landesherrn, also des Staates und dienten zur Deckung der Regierungsausgaben. Sie wurden oft als "Musterlandwirtschaften" betrieben, um moderne landwirtschaftliche Produktionsmethoden bei der Bauernschaft zu verbreiten. Die Verwaltung übernahmen verdiente Landwirte als Beamte des Landesherrn. 
Dominikaner (Kirche)
Der Dominikaner Orden ist ein katholischer Orden, auch Predigerorden, lat. Ordo Praedicatorum, genannt. Er wurde im frühen 13. Jahrhundert vom sogenannten heiligen Dominikus gegründet. Dominikaner werden auch die Hunde des Herrn oder Spürhunde des Herrn genannt, da sie die hauptverantwortlichen für Inquisition und Hexenverfolgungen sind. Siehe auch unter Dominikaner auf Wikipedia. 
Dominus (Bezeichnung)
Allgemein die lateinische Bezeichnung für den Herrn und Domina für die Herrin. 
Donation (Steuer)
Bezeichnung aus dem Lateinischen und bedeutet zu Deutsch Schenkung. 
Doppelwaggon (Frachtmaß)
Bezeichnung für ein metrisches Gewichtsmaß des Deutschen Zollvereins für den grenzüberschreitenden Frachtverkehr per Bahn. Ein Eisenbahn Doppelwaggon hatte um 1840 das Fassungsvermögen von ca. 10000 kg, also 10 Tonnen. Mit der Einführung des metrischen Pfundes zu 500 Gramm als Landesgewichtsmaß ab 1858 in allen deutschen Staaten wurde auch der Doppelwaggon als Eisenbahn Frachtmaß im inneren Warenverkehr Deutschlands verwendet. Doch der Doppelwaggon war kein wirklich gemessenes Maß, sondern eine Rechnungsgröße für die Zoll Abgaben oder die Frachtgelder. 
Doppelzentner (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für ein metrisches Gewichtsmaß des Deutschen Zollvereins von 100 Kilogramm den 2 Zentner zu je 50 Kilogramm sind 100 Kilogramm. Der vor allen in der deutschen Landwirtschaft beliebte Doppelzentner ist in Deutschland durch die gesetzliche Einheit „Dezitonne“ (Einheitenzeichen: dt) abgelöst worden. Eine Dezitonne ist ebenfalls gleich 100 Kilogramm (kg). 
Dorf (Siedlung)
Allgemeiner Oberbegriff für alle ländlichen, ursprünglich im Mittelalter hauptsächlich bäuerlichen, Siedlungen. Die in Brandenburg am häufigsten vorkommenden Dorfformen sind Anger- und Straßendörfer. Die "Kolonistendörfer" sind entweder Anger- oder Straßendörfer, die im 17. und 18. Jh. planmäßig angelegt wurden. In Preußen bestand ein Dorf in der Regel aus Vollbauern die ganze Hufen (Huben) besaßen und Ackerleuten die nur kleine Ackerplätze besaßen. Es gibt jedoch auch einige Strand- und Fischerdörfer, die gar kein oder nur sehr wenig Ackerland hatten. Handwerker, Gärtner, Dienst- und Tagelöhner, die neben einem Gute oder Vorwerk wohnen, machten hingegen noch kein Dorf aus. Von den auf dem Lande unentbehrlichen und zu besonderen Konzessionen Arbeitenden Handwerkern, wie Böttcher, Leinweber, Müller, Maurer, Schmiede, Rademacher, Schneider, Schuster, Zimmerleute, etc. durfte in der regele nur je einer pro Gewerbe am Ort Ansässig sein. 
Dotation (Steuer)
Bezeichnung für eine finanzielle Ausstattung von Einrichtungen, wie Waisenhäuser oder Universitäten, mit Einkünften und Gütern. Auch Personen konnten mit Dotationen Ausgestattet werden. Das Eigentumsrecht verblieb aber beim Staat. 
Drachme (Gewichtsmaß)
Bis zur Einführung des metrischen Systems ein Apothekergewicht von 1/8 Unze oder 1/96 Apothekerpfund = 3,73 Gramm (g). 
Dreifelderwirtschaft (Flurform)
Ackerbausystem, das in Deutschland bis in das 19. Jh. dominierend war. Es schrieb einen jährlichen Wechsel zwischen Brache - Wintergetreide - Sommergetreide als Fruchtfolge vor. Die Felder wurden dazu in drei Gewanne aufgeteilt. Oft wurde die ganze Ackerflur eines Dorfes in drei Großfelder eingeteilt. Dies führte im Laufe der Zeit zur Zerstückelung der Bauernäcker (Gemengelage) und zum Flurzwang. 
Dreiling / Dreyling / Dreling oder Driling (Münze)
Bezeichnung für eine Norddeutsche Silber Münze aus dem Wendischen Münzverein im Wert von drei Pfennigen. Die Münze zeigte auf beiden Seiten das Wappen der jeweiligen Stadt, wo sie geprägt wurde. Von 1392 bis ins 18. Jahrhundert wurde sie geprägt. 
Dreiling (Flüssigkeitsmaß)
Bezeichnung für ein sehr altes österreichisches Wein Maß. Seit dem Jahre 1412 war die Größe durch eine landesfürstliche Verordnung festgelegt. Die Größe des Maßes war 1 Dreiling = 1 Fass = 24 Eimer was heute ca. 1358,52 Liter (l) wären. Der Eimer zu 56,605 Liter (l). 
Dreiseithof (Bauern)
Bezeichnung für einen Bauernhof der an drei Seiten durch Gebäude eingefasst ist doch die vierte Seite, meist zur Straße hin, bleibt unbebaut und wird durch Zaun oder Mauer mit Tor geschlossen. 
Drömpt (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für ein altes Getreidemaß, das in ganz Norddeutschland ein übliches Hohlmaß für Getreide von unterschiedlicher Größe. Es schwankte auch je nach Getreidesorte. Obwohl in Vorpommern und Stralsund eigentlich die preußischen Getreidemaße galten, galt nebenher immer noch 1 Drömt 12 Scheffel = 48 Viertel = 192 Metzen = 23.568 Pariser Kubikzoll = 467 Liter und 1 Last = 4 Whispel = 8 Drömpt = 16 Sack = 96 Scheffel = 384 Faß = 1536 Metzen = 3.736 Liter. 
Dublone (Münze)
Bezeichnung für eine spanische Geldmünze mit einem Gewicht von 6,77 Gramm und einen Goldgehalt von 22 Karat, die seit 1537 bis 1833 als Dublone (vom spanischen doblón, was soviel heißt wie „das doppelte“) bezeichnet, geprägt wurde. Sie zeigte zumeist das Konterfei des spanischen Monarchen und das königliche Wappen mit dem Orden vom Goldenen Vlies und hatte einen Durchmesser von ca. 2,2 cm. Sie hatte in Deutschland einen Gegenwert von 5 Thaler in Gold. Nach ihrem Vorbild und Wert richteten sich zahlreiche andere Goldmünzen, so der Louis d’or (Pistole) in Frankreich, der Friedrich d’or in Preußen und die Schweizer Berner Dublone. Siehe mehr unter Dublone auf Wikipedia. 
Dukaten (Münze)
Bezeichnung für eine Goldmünze, die seit 1140 im Umlauf in ganz Europa einschließlich der afrikanischen und arabischen Länder rund um das Mittelmeer bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Gebrauch war. Sie hatte einen Feingehalt von 986/1000 und wog insgesamt ca. 3,49 Gramm (g) mit einem Feingewicht von ca. 3,44 Gramm (g). In Deutschland wurde der Dukaten 1559 zur Reichsmfünze erklärt und somit zur Hauptgoldmfünze, die den Goldgulden im Gebrauch in den meisten Orten verdrängte. Im Gebiet des Deutschen Zollvereins wurde er 1857 zwar abgeschafft, sie blieben aber noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als Tauf- und Patengeschenke beliebt. Siehe mehr unter Dukaten auf Wikipedia. 
Duodezimalsystem (Zählmaß)
Das Duodezimalsystem ist ein Stellenwertsystem zur Darstellung von Zahlen mit der Basis Zwölf. Es verwendet also ein "12-adisches Stellenwertsystem". Das bedeutet: Anders als beim üblichen Dezimalsystem mit der Basis 10 gibt es hier 12 Ziffern, sodass erst für natürliche Zahlen ab der 12 eine zweite Ziffer benötigt wird. Bis zur Zwölf sind unsere Zahlen einsilbig und ab der Zahl dreizehn werden sie mehrsilbig. Kulturell ist das Duodezimalsystem ein sehr altes Zahlensystem das uns jeden Tag begegnet ohne dass Wir es merken oder wissen. Das Jahr hat 12 Monate oder 12 Tierkreiszeichen und der Tag 2 mal 12 Stunden. Unter Duodezimalsystem kann man zum Rechnen mit dem Duodezimalen Zahlensystem mehr erfahren. 
Dupondius (Münzmaß)
Alte römische Münze aus der frühe Kaiserzeit im Wert von zwei Assen. Sie bestand aus einer Kupfer/Bronze Legierung und wurde bis zum Anfang des 3. Jahrhunderts Hergestellt. 
Düttchen (Münze)
Bezeichnung für ein 3-Groschen Münze, die seit dem 16. Jh. in Ost- und Westpreußen unter dem Namen Düttchen verbreitet war. Durch den Handel gelangte sie auch nach Südostdeutschland und Ungarn. Ihr Name kommt wahrscheinlich von dem polnischen Wort "dudek" für Wiedehopf her und diente als Spott Bezeichnung für den auf der Münze abgebildeten Reichsadler. Im Volksmund ging der Name später auch auf die preußischen Silbergroschen und noch was später auf das deutsche 10-Pfennig-Stück über. 
Dutzend (Zählmaß)
Altes Zählmaß: 1 Dutzend (Dtzd.) = 12 Stück. Findet heute noch Verwendung auf Wochen Märkten (Abkürzung Dtzd.). 
Dynastie (Adel)
Das Wort Dynastie steht für einen Herrscher dem es gelungen ist ein Herrschergeschlecht durch gelungene Erbfolge in seiner Geschlechterabfolge von Herrschern mit ihren Familien die Besetzung der höchsten Fürstenwürde eines Landes zu garantieren. Die Namensgebung einer Dynastie bezieht man sich meist auf den Familiennamen oder wie bei den Preußen auf den Stammsitz der Hohenzollern, die Burg Hohenzollern, aber auch der Eigenname eines Herrschers kann ein Herrschergeschlecht Begründen. 

E

Écu d'or (Münze)
Der Écu war die französische Bezeichnung des Talers und der Écu d'or ist die älteste französische Goldmünze, die schon von Ludwig IX. (1266-1270) im Wert von 10 Sols (Schillingen) ausgegeben wurde. Der Name selbst leitet sich vom auf der Münze abgebildeten Wappenschild mit den französischen Lilien ab, wobei das französische écu „Schild“, also „Wappenschild“ bedeutet. Der Écu d'or war neben den Dukaten und Gulden die wichtigste europäische Goldmünze vom 14. bis zum 18. Jahrhundert. 
Edelknappe (Mittelalter)
Bezeichnung für einen jungen adligen Mann, der im Rahmen seiner Erziehung von einem Ritter persönlich ausgebildet wurde und der ihn auch zu den Ritter Turnieren begleitete, wo er sich mit anderen Edelknappen im Kampf messen konnte. 
Edikt (Recht)
Bezeichnung für eine öffentliche Bekanntmachung, Verordnung oder Erlass durch die Landesherren. Das Edikt von Potsdam zur Aufnahme der Hugenotten ist wohl in Deutschland das bekannteste. 
Eidam (Mittelalter)
Sehr Alte Bezeichnung für einen Schwiegersohn. 
Eimer (Flüssigkeitsmaß)
Altes Flüssigkeitsmaß, das als Hohlmaß hauptsächlich bei der Lagerung und den Handel mit Wein und Bier benutzt wurde, aber es war regional von sehr unterschiedlicher Größe. In Preußen galt 1 preuß. Eimer = 2 Anker = 60 preuß. Quart = 68,7015 Liter (l). 
Einfang (Bauer)
Bezeichnung für ein mit Zaun, Steinen oder Sträuchern umzäuntes Grundstück, zum Schutz des Grundstücks vor Wild- oder Haustiere. Das bäuerliche Vieh wurde oft auf Weiden über Nacht in einen Einfang eingesperrt, um es zu schützen. 
Einlieger (Bauer)
Bezeichnung für eine Person, die kein eigenes Haus besitzt und deshalb zur Miete wohnt. Auf dem platten Lande die Bezeichnung für grundbesitzlose Landarbeiter, die sich bei einem Bauern einmieten und für diese Miete arbeiten mussten. 
Einzöglinge (Bauer)
Bezeichnung für die Neusiedler, die aus dem Reich nach Preußen kamen. Sie mussten in der Regel Bar- sowie Naturalzins aufbringen. 
Eisenschmid, Johann Caspar (Person / Mathematiker)
Geboren 15.9.1656 in Straßburg (Elsaß), † 4.12.1712 in Straßburg (Elsaß). Er bereicherte die Wissenschaft um ein Sammelwerk über antike Maße, Gewichte und Geldwerte, welches in Latein geschrieben 1708 und 1737 in zwei Auflagen erschien, dass sehr lange als Standardwerk Verwendung fand. Titel "De ponderibus et mensuris veterum Romanorum, Graecorum, Hebraeorum nec non de valore pecuniae veteris, disquisitio: accesserunt hac editione tabulae Scioppii nummariae et ex variis auctoribus de pecunia Romanorum excerpta". Johann Caspar Eisenschmid war ein bekannter evangelischer Arzt, Geodät und Mathematiker. 
Elle (Längenmaß)
Alte Maßeinheit der Länge, die definiert ist als der Abstand zwischen Ellenbogen und Mittelfingerspitze eines ausgewachsenen Mannes, also über einen halben Meter, oft zwei Fuß lang. Die Elle war bereits 4000 v. Chr. in Gebrauch und auf einem ca. 2000 v. Chr. im Zweistromland hergestellten Kupferstab ("Elle von Nippur") wird die Elle mit 51,72 cm angegeben. Die Elle war besonders unter Schneidern als Maß zur Abmessung von Stoff verbreitet. Je nach Handelsbrauch gab es Ellen für Leinwand, Wolle, Seide, ..., die natürlich alle ein anderes Maß hatten. Es war in Deutschland ein regional sehr unterschiedliches Maß zwischen etwa 50 und 85 cm Länge. Es wurden oft am selben Ort verschiedene Ellen verwendet, so gab es z. B. in Köln zur selben Zeit die Seiden-, Woll- und Leinwandelle. 
Enklave (Flurform)
Bezeichnung für ein Gebiet, das von fremdem Land umschlossen ist. Das heutige Bundesland Berlin ist eine Enklave im Bundesland Brandenburg. 
Ephraimiten (Münze)
Bezeichnung für durch Veitel Heine Ephraim geprägte minderwertige Silbermünzen. Für das besetzte Sachsen ließ Friedrich der Große minderwertige Geldstücke mit dem Bildnis und Wappen seines verhassten Feindes Friedrich August II. in großen Mengen prägen. Ephraim war ein Münzpächter, der in Leipzig und Dresden eine Münzstätte betrieb und von Friedrich dem Großen beauftragt wurde, die Silbermünzen als Folge des Siebenjährigen Krieges systematisch zu verschlechtern. Diese systematische Geldverschlechterung schrieb man allerdings nicht dem König zu, sondern seinem Münzpächter Ephraim, weil man so was nur Juden zutraute. Doch die Fälschungen flogen schnell auf und die Bevölkerung reimte: „Von außen hui, von innen pfui oder von außen Friedrich aber von innen Ephraim. 
Epitaph (Mittelalter)
Bezeichnung für eine Grabschrift auf einem Stein, der in oder an einer Kirche angebracht ist. Es sind meist künstlerisch aufwendig gestaltet Gedenktafeln mit Inschriften für verstorbene Personen. 
Erblehen (Bauer)
Unter diesen Begriff versteht man im eigentlichen Sinne das vom Vater nur auf den Sohn vererbte Lehen. Die Erben des Lehensnehmers treten automatisch in dessen Rechte und Pflichten ein. 
Erbpacht (Bauer)
Grundbesitz der gegen jährlichen Zins einem Pächter erblich überlasen wird aber der Pächter besitzt nur das Nutzungsrecht an dem Grundbesitz. Je nach Pachtvertrag waren auch noch andere Diensten und Abgaben zu leisten. 
Erbzinsgut / Erbpachtgut / Erbzinsbauer (Bauer)
Bezeichnung für ein besonderes Nutzungsrecht der Bauern an ihren Bauernhof. Das Erbzinsgut war Eigentum des Bauern, das weiter Vererbt werden konnte. Der Grundherr (Erbzinsherr) bekam nur eine feste jährliche Abgabe, den Erbzins des Erbpächters. Die Inhaber eines Erbzinsgutes werden auch als Erbzinsler bezeichnet. Zur Ordenszeit galten in Preußen alle deutschen Bauern als Erbzinsbauern. 
Erbzinsbauer (Bauer)
Zur Ordenszeit galten in Preußen alle deutschen, sowie auch die meisten prußischen Bauern als Erbzinsbauern. Der Grundherr (Erbzinsherr) bekam nur eine feste jährliche Abgabe, den Erbzins des Erbpächters. 
Erbuntertänigkeit (Bauer)
Bezeichnung für ein an die Scholle gebundene persönliche und ökonomische Abhängigkeit des Bauern vom Grundherrn. Im Grunde war es nur eine mildere Form der Leibeigenschaft, aber privatrechtlich war der Bauer jetzt nicht mehr Eigentum des Grundherrn. Diese Erbuntertänigkeit wurde erst im Laufe des 19. Jh. aufgehoben. Merkmale der Erbuntertänigkeit waren die Schollenpflicht, die Frondienste und der Gesindezwang, was aber für den Erbuntertänigen ausgeglichen wurden durch einen relativ hohen Schutz bei Alter, Krankheit und Tod. Das Aneignen von wüst gewordenen Hofstellen durch den Grundherrn zum Zwecke der Eigenbewirtschaftung, das sogenannte Bauernlegen, war unter der Erbuntertänigkeit verboten. 
Ern / Ernhaus (Bauer)
Ern ist die Bezeichnung für den Herdraum im Haus, der im Ernhaus quer zum Haus in der Mitte über die volle Gebäudebreite ging. Das Ernhaus ist ein um den Herd gebautes Haus, das Wohn- und Stallfläche umschließt. Rechts der Wohnraum, in der Mitte der Herdraum (Küche) und links die Stallung oder umgedreht. 
Ernting (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 8. Monat des Jahres, dem Erntemonat August. Der heutige August hieß früher einmal auch Ährenmonat, Laurentiusmonat, Sichelmond oder Getreidemond. Es ist uns nicht bewusst, dass die heute gebräuchlichen Monatsnamen geschichtlich gesehen eigentlich noch recht jung sind, den bis zur Renaissance hin waren Monatsnamen, die auf Naturereignisse oder Tätigkeiten in der Landwirtschaft hinwiesen, in Gebrauch. 
Erzämter (Mittelalter)
Bezeichnung für die Hofämter am Fürstenhof. Siehe auch unter Hofämter
Exemtion (Recht)
Bezeichnung für eine rechtliche Sonderstellung und leitet sich vom lateinischen eximere, was „herausnehmen“ bedeutet, ab. In der Rechtssprache versteht man unter einer Exemtion die generelle Freistellung bestimmter Personen, Institutionen oder ganzer Orte aus dem Gerichtsverband, also die Erlangung des Privilegs der Gerichtsfreiheit und damit die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit sowie die Befreiung von bestimmten öffentlichen Lasten. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hatte nur der Deutsche König das Hoheitsrecht (Reservatrecht) Exemtion zu vergeben.
Im Kirchenrecht bezieht sich der Begriff auf die Herausnahme geistlicher Personen oder Institutionen aus der allgemeinen kirchlichen Organisation, so wie im Fall des Deutschen Ordens. 
Eytelwein (Person / Mathematiker)
Eytelwein, Johann Albert, Ingenieur, Prof. für Mechanik und Mathematik, geb. 31. Dez. 1764 in Frankfurt a. M., gest. 18. Aug. 1848 in Berlin, trat mit 15 Jahren 1776 in die preußische Artillerieschule in Küstrin ein, nahm als Leutnant 1786 seinen Abschied. Von 1790 Deichinspektor des Oderbruchs in Küstrin und ab 1794 Geheimer Oberbaurat im Oberbaudepartement in Berlin. 1799 Gründer und erster Direktor der Bauakademie in Berlin und ab 1809 auch noch Direktor des Oberbaudepartements. Seit 1810 Vortragender Rat im Ministerium des Handels und der Gewerbe. Vater der Maaß- und Gewichtsordnung von 1816, des preußischen Maßes. Ab 1816 als Oberlandesbaudirektor mit der Leitung der Regulierung von Oder, Warthe und Weichsel beauftragt bis 1830, wo er mit seinem 50-jährigen Dienstjubiläum in den Ruhestand trat. 

F

Faden (Längenmaß, Raummaß und Tiefenmaß)
Ursprünglich der Abstand der beiden ausgespannten Arme, zwischen den Fingerspitzen der Mittelfinger gemessen. Als maritimes Tiefenmaß in Preußen betrug seine Länge 1,88 m, entspricht dem Klafter. In der Seefahrt wurde der Faden für die Tiefenmessung und bei der Bestimmung der Länge des Tauwerks benutzt. Altes deutsches Scheitholz Maß für Brennholz, 1 Faden = 1,74 - 4,07 m³. Der preußische Faden (½ Klafter) entsprach 1,6695 Kubikmeter (m³). 
Faktorei (Mittelalter)
Bezeichnung für einen Handwerksbetrieb der vorindustriellen Zeit. Der Leiter des Unternehmens wurde Faktor genannt. 
Faksimile (Mittelalter)
Bezeichnung für eine genaue Nachbildung (Kopie) einer Handschrift im Mittelalter. 
Fass / Faß (Flüssigkeitsmaß)
Altes Volumenmaß, das als Hohlmaß überwiegend für Bier oder Wein verwendet wurde. Es ist von sein Rauminhalt regional unterschiedlich groß, ein Volumenmaß zwischen 10 und 1600 Liter (l) ist möglich, was ein gewaltiger Größenunterschied ist. Es ist ein Unterschied, ob man ein Butterfass meint oder ein Weinfass. Es wurde allerdings oft auch nach dem Reifegrad (Trester, Most, Bier oder Wein) unterschieden. Daher ist es wichtig, immer die Art des Fasses anzugeben, also Butterfass, Bierfass, Weinfass u. s. w. 
Feber (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 2. Monat des Jahres, dem Sühne- und Reinigungsmonat Februar. 
Fehde (Mittelalter)
Alte Bezeichnung für eine kriegerische Auseinandersetzung zwischen zwei oder auch mehreren Parteien. 
Felonie (Mittelalter)
Bezeichnung für den Treuebruch des Vasallen oder Lehnsmannes gegen über dem Lehnsherrn. Das hatte immer den Verlust des Lehens zur Folge. 
Feingehalt / Feingewicht (Münzmaß)
Bezeichnung für das Nettogewichts Verhältnis von edlen zu unedlen Metallen in Gold- und Silberlegierungen von Münzen oder Schmuck. Es wird in tausend Teilen des Gesamtgewichts angegeben. Der Feingehalt der Goldmark wurde früher nach der Mark zu 24 Karat, der Feingehalt der Silbermark nach der Mark zu 16 Lot angegeben. Bei Münzen war früher allein der Feingehalt (Feingewicht) des verwendeten Silbers oder Goldes ausschlaggebend für den Wert von Kurantstücken. Fein- und Rauhgewicht wurden durch den Münzfuß bestimmt. Siehe mehr dazu unter Münzfuß
Felderwirtschaft (Flurform)
Land- und Bodennutzungssystem, bei dem das Grasland (Brache) von dem (mit Getreide bebauten) Ackerland dauernd getrennt ist. Man unterscheidet in Ein-, Zwei-, Drei- und Mehrfelderwirtschaft. 
Feld-Gras-Wirtschaft (Flurform)
Bodennutzungssystem mit abwechselnder Acker- und Grünlandwirtschaft. 
Feldmark (Flurform)
Bezeichnung für die gesamte Dorfflur ohne die Allmende. Es umfasst alle Ackerbaulichen und nicht Ackerbaulichen Flächen des Dorfes (Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen). 
Feldmaß (Flächenmaß)
Bezeichnung für ein Maß zur Bestimmung der Größe von Boden- bzw. Ackerflächen. Es gab die unterschiedlichsten Bezeichnungen wie Morgen, Acker, Joch, Quadratrute, Tagwerk und usw. zur genaueren Bezeichnung des Feldmaßes. 
Feldmesser / Landmesser (Verwaltung)
Bezeichnung für jene beauftragten Personen, die die praktische Vermessungsarbeit technisch durchführten, daher spricht man auch später von der Ingenieurvermessung. Ab dem 17. Jahrhundert kommt für den praktischen Feldmesser, der Begriff Geometer als Berufsbezeichnung auf, der sich aber erst im 20. Jahrhundert voll durchsetzt. Die Feldmesser und Landmesser stehen sozusagen am Anfang der Vermessungstechnischen Entwicklung. Hauptaufgabe war die Einrichtung und Laufendhaltung der Feldbücher und später der Kataster Unterlagen zur Steuer Erhebung. 
Fenn (Flurform)
Bezeichnung aus dem Flämischen für Moor bzw. morastig-sumpfigen Boden. Die Flamen brachten den Begriff im 12. Jahrhundert bei der Besiedlung des nach ihnen benannten Fläming mit in die Mark Brandenburg. Albrecht dem Bären, der erste Markgraf der Mark Brandenburg, hatte die Flamen für den Landesausbau ins Land geholt. 
Ferding (Münze)
Bezeichnung für eine im 16. Jahrhundert in verschiedenen Münzstäten des Baltikums geprägte Silbermünze im Wert von einer Viertelmark. Geprägt wurde der Ferding, abgeleitet von dem Vierling im Wert von 1/4 Pfennig, zum ersten Mal im Jahr 1515 in Livland und später zwischen 1561 und 1570 auch in Reval. Zu Riga galten 5 Ferdinge = 2 Groschen, aber in Preußen galt 1 Ferding = 6 Pfennig preußisch. In Norddeutschland nannte er sich Veerding und war der vierte Theil einer Mark.
In England nannte er sich Farthing, was dem vierten Teil eines Pennys entsprach. Diese vom altenglischen feordheling abgeleitete sprichwörtlich kleine Münzeinheit wurde seit dem 13. Jh. an bis 1956 als englische Münzeinheit verwendet. 
Festmeter (Raummaß)
Die Abkürzung Fm ist ein Volumenmaß, das typischerweise Verwendung findet in der Forstwirtschaft als Maßeinheit für Rundholz, also in aller Regel nicht weiter verarbeiteter Stammstücke gefällter Bäume. Es war bis 1977 die gesetzliche Rechnungseinheit für die Holzmenge, 1 Fm ist gleich 1 m³ fester gesägter Holzmasse. Gesetzlich ist seit Anfang 1978 in der Bundesrepublik Deutschland die Nutzung nicht mehr zulässig, sondern seitdem sind als Volumeneinheiten nur noch Kubikmeter und Liter sowie die mit SI-Vorsätzen bezeichneten dezimalen, kleineren oder vielfachen Teile davon erlaubt. Nach wie vor wird der Festmeter aber weiterhin in der Praxis der Holzwirtschaft verwendet. 
Fettmengen (Münze)
Bezeichnung für eine am Niederrhein geprägte Scheidemünze im Wert von 1/2 Stüber oder 8 Hellern. Sie war von 1583 bis 1737 im Rheinland ein offizielles Zahlungsmittel, das um 1600 in Cleve und Jülich zu einem wert von 8 Heller aber in Kurköln zu 10 Heller gerechnet wurde. Die Münze wurde oft auch als Fetmenger, Fettmännchen oder Magermännchen bezeichnet. Der Name leitete sich wahrscheinlich von dem schmierigen Aussehen aufgrund des häufigen Gebrauchs der Münze ab. 
Feudalbauern (Bauer)
Bezeichnung für freie Bauern, die zu leibeigene oder hörige Bauern geworden sind. In Brandenburg war der Bauer in der Regel Eigentümer oder Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes von 2 bis 4 Hufen Land. 
Feudalismus (Epoche)
Bezeichnung für die mittelalterliche Gesellschaftsordnung. Der Begriff Feudalismus leitet sich vom lateinischen Feudum, was Lehen bedeutet, ab und wurde im 17. Jahrhundert, dem Zeitalter der Aufklärung, in Frankreich als allgemeine Bezeichnung für das Lehnswesen geprägt. Feudalismus bezeichnet heute die Gesellschafts- und Wirtschaftsform vor allem des europäischen Mittelalters vom 11. bis ins 16. Jh. Im deutschsprachigen Raum fand der Ausdruck Feudalismus durch die Werke von Karl Marx seine Verbreitung. Feudalismus ist keine Selbstbezeichnung eines Systems, wie Kapitalismus, sondern nur die Bezeichnung einer speziellen Zeitepoche. 
Feuerstelle (Siedlung)
In Verträgen und Urkunden verwendete Bezeichnung für einen Haushalt mit Herd. 
Fideikommissbesitz (Steuer)
Bezeichnung für den Grundbesitz einer Familie, der unteilbar und unverkäuflich ist. Vollstreckungen in das Fideikommiss Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren ausgeschlossen. Der Fideikommissbesitzer erhielt auch nur den Ertrag aus dem Fideikommiss Vermögens zur freien Verfügung. 
Fingerbreite (Längenmaß)
Die Länge der Breite des ersten Fingergliedes. Altes europäisches Längenmaß, das vom menschlichen Körper abgeleitet wurde. 
Fimm (Stückmaß)
Bezeichnung für ein altes Stückmaß für den Handel mit Stroh und Heu. Der Handel mit Stroh war von besonderen Stichtagen abhängig, entweder richtete man sich nach dem 11. November (Martinstag) oder nach dem 4. September, je nach dem war die Menge an Stroh oder Heu größer oder kleiner. Die im Freien aufgestellten Getreidegarben nannte man Fiemen, aber je nach Region waren auch andere Begriffe wie Fehmen, Feimen oder Dymen gebräuchlich. In Rostock war 1 Fimm = 100 Bund Stroh = 1 Schock Stroh. 
Fiscus / Fiskus (Verwaltung)
Wie heute, die Bezeichnung für die Steuerbehörde. 
Fläming (Landschaft / Siedlungsgebiet)
Leicht bergischer Höhenrücken nördlich und östlich der mittleren Elbe, heute zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg gelegen, erstreckt er sich über 100 km lang von Südosten nach Nordwesten, geografisch geteilt in den "Hohen Fläming" und den "Niederen Fläming". Das Gebiet des Flämings wurde im 12. Jahrhundert vor allem durch Flamen aus dem heutigen Belgien nach flämischen Recht Kolonisiert. Daher kommt auch der Landschaftsname Fläming. Der Fläming war auch jahrhundertelang eine Grenzregion die zwischen dem Herzogtum Sachsen und dem Kurfürstentum Brandenburg lag. 
Flecken (Siedlung)
In Verträgen und Urkunden verwendete Bezeichnung für eine Siedlung, die in ihrer Entwicklung zwischen Dorf und noch nicht Stadt anzusiedeln ist und in der Regel das Marktrecht besaß. In Preußen unterschieden sich Dörfer und Flecken bzw. Marktflecken nur da durch, das in Flecken mehrere Handwerker eines Gewerbes, als sonst üblich auf dem platten Lande, zur Ansiedlung gestattet sind. Es gibt oft auch kleine Krämereien. Einige Flecken halten außer den jährlichen Märkten, auch Wochenmärkte ab. 
Florin (Münze)
Vor allem in Frankreich und Italien verwendete Bezeichnung für den Gulden. Siehe auch unter Gulden
Fluchtburg (Mittelalter)
Bezeichnung für eine schwer zugängliche befestigte Anlage die von einer Siedlungsgemeinschaft unterhalten und wenn nötig auch verteidigt wurde. Bei drohender Gefahr konnten sich sämtliche Mitglieder der Siedlungsgemeinschaft in der Burg in Sicherheit bringen. 
Flur (Flurform)
Flur ist die Bezeichnung für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche die zu einer Siedlung gehört. Dazu gehören alle Felder, Wiesen, Wälder, Gärten und Gewässer. Flur ist also eine andere Bezeichnung für Gemarkung. 
Flurbereinigung (Flurform)
Bezeichnung für die Zusammenlegung von durch Erbteilung und Kauf im Laufe der Zeit immer mehr zersplittertem landwirtschaftlichem Grundbesitz. Erste Ansätze gab es bereits im 19. Jahrhundert, doch so richtig ging es erst im 20. Jahrhundert mit der Flurbereinigung voran. Neue landwirtschaftliche Anbau Methoden und der effektive Einsatz von Maschinen waren nur auf größeren Feldern möglich. 
Flurschütze / Feldschütze (Bauer)
Bezeichnung für eine angestellte Aufsichtsperson der Gemeinden für die Überwachung Gemarkung. Schon im Mittelalter gab es besondere Personen, die auf den Landesherrn vereidigt und von den Ortseinwohnern bzw. der Gemeinde bezahlt wurden, die für die Ordnung und Sicherheit in der Gemarkung zuständig waren. Sie gingen die Gemarkung ab und achteten darauf, dass keiner falschen Wege benutzt, fremde Felder mit dem Fuhrwerk überfahren oder sonstige Vergehen, wie Diebstähle von Obst und Gemüse, begangen wurden. Wer sich etwa zuschulden kommen ließ, wurde "angezeigt" und musste ein Bußgeld zahlen oder wurde dem Gericht übergeben. Diese Buß- oder Frevelgelder waren eine Haupteinnahme der Gemeinde. Wenn keine besonderen Steinsetzer ernannt worden waren, Sie kontrollierten auch den ordnungsgemäßen Zustand der Flur- und Grenzsteine in der Gemarkung und die Gemarkungsgrenze selbst. Die Feldschützen waren, wie es der Name vermuten lässt, bewaffnet mit einem Gewehr, später im 20. Jahrh. mit Pistole. Der Feldschütze ist sozusagen das Gegenstück vom Förster. 
Flurzwang (Flächenmaß)
Verpflichtung der Grundbesitzer einer Gemarkung, auf ihrem Land gleichen Fruchtanbau und gleiche Fristen für die Bodenbestellung einzuhalten. Der Flurzwang fiel durch Aufhebung der alten Gewannflur erst Anfang des 19. Jahrhundert weg. 
Franken (Münze)
Deutsche Bezeichnung für die französische Münze Franc, die vom 14. - 18. Jahrhundert geprägt wurde. Die Erstausgabe der als Franken bezeichneten Goldmünzen erfolgte am 5. Dezember 1360. Sie trugen das Bildnis des Königs Johann II. mit der Aufschrift Johannes Dei Gratia Francorum Rex (Johannes von Gottes Gnaden König der Franken), daher im Deutschen nach dem vorletzten Wort der Münzinschrift die Bezeichnung Franken.
Im 17. Jahrhundert galt 1 Franken = 0,2 Reichstaler = 0,4 Gulden= 0,75 Livre. Der Franc wurde am 15. August 1795, während der Französische Revolution, als Nachfolger des Livre in Frankreich als nationale Währung und in Europa als erste mit dezimaler Unterteilung eingeführt. Am 17. Februar 2002 wurde der Franc durch den Euro abgelöst.
1 Franc = 100 Centimes.
Franken ist allerdings auch die Bezeichnung für einen Westgermanischen Stammesverband der sich zum Ende des römischen Reichs im heutigen Frankreich niederließ. 
Franziskaner (Kirche)
Der Franziskaner Orden ist ein katholischer Orden, lateinisch "Ordo Fratrum Minorum", der von Franziskus von Assisi um 1220 gegründet wurde. Durch Papst Honorius III. erfolgte 1223 die Anerkennung der Gemeinschaft als neuer Orden. Im Mittelpunkt des Franziskaner Ordens stehen die Armut und eine einfache Lebensweise. 
Französischer Revolutionskalender / Republikanischer Kalender (Zeitmaß)
Kalender der Ersten Französischen Republik der 1793 in Frankreich eingeführt wurde aber offiziell schon ab dem 22. September 1792 galt. Er galt bis zum 31. 12. 1805, denn am 01. 01. 1806 wurde durch Kaiser Napoleon I. in Frankreich wieder der gregorianische Kalender eingeführt. In den Teilen Deutschlands die zu jener Zeit zum französischen Staatsgebiet gehörten, galt der Revolutionskalender in allen öffentlichen Angelegenheiten. Das Jahr hatte 12 Monate zu je 30 Tagen, ein Monat hatte 3 Wochen zu je 10 Tage, das macht am Ende 360 Tage auf ein Jahr. Aller vier Jahre wurde ein Schaltjahr eingelegt das 6 Tage mehr hatte. Mit dem Kalender sollte auch die Zeit neu eingeteilt werden, und zwar "Dezimal", ganz so wie Meter, Gramm, Liter und Franc. Das Jahr wurde in 12 Monate eingeteilt, jeder Monat in 3 Wochen und jede Woche in 10 Tage. Der Tag sollte in 10 Stunden eingeteilt werden, jede Stunde in 100 Minuten und jede Minute in 100 Sekunden. Die zehn Tage der Woche wurden durchgezählt:
  • Primidi erster Tag der Woche
  • Duodi zweiter Tag der Woche
  • Tridi dritter Tag der Woche
  • Quartidi vierter Tag der Woche
  • Quintidi fünfter Tag der Woche
  • Sextidi sechster Tag der Woche
  • Septidi siebter Tag der Woche
  • Octodi achter Tag der Woche
  • Nonodi neunter Tag der Woche
  • Décadi zehnter Tag der Woche

Im französischen Revolutionskalender wurde das Jahr folgendermaßen eingeteilt:
  • Wintermonate (auf -óse endend)
  • Nivóse - Schneemonat 21. Dezember bis 19. Januar
  • Pluvióse - Regenmonat 20. Januar bis 18. Februar
  • Ventóse - Windmonat 19. Februar bis 20. März
  • Frühlingsmonate (auf -al endend)
  • Germinal - Keimmonat 21. März bis 19. April
  • Floréal - Blütemonat 20. April bis 19. Mai
  • Prairal - Wiesenmonat 20. Mai bis 18. Juni
  • Sommermonate (auf -idor endend)
  • Messidor - Erntemonat 19. Juni bis 18. Juli
  • Thermidor - Hitzemonat 19. Juli bis 17. August
  • Fructidor - Fruchtmonat 18. August bis 16. September
  • Herbstmonate (auf -aire endend)
  • Vendémiaire - Weinlesemonat - 22. September bis 21. Oktober
  • Brumaire - Nebelmonat 22. Oktober bis 20. November
  • Frimaire - Reifmonat 21. November bis 20. Dezember
 
Freihaus (Steuer)
Bezeichnung für ein Wohngebäude, das von allen Lasten, Frondiensten, Steuern und ähnlichen Lasten wie Einquartierungen, frei war. Das Freihaus wurde fast immer als Amtssitz oder Ruhesitz an Amtsträger vergeben. 
Freiherr (Adel)
Bezeichnung für den Adelstitel der in der Adelshierarchie des Herrenstandes an der untersten Stelle liegt. Der Titel Freiherr bzw. Freifrau gehörte zum betitelten Adel. Angesprochen wurde der Titelträger mit Wohlgeboren/e oder Hochwohlgeboren/e. In Österreich entspricht der Titel des Barons dem der deutschen Freiherren. 
Freisasse / Freibauern (Steuer)
Bezeichnung für einen Bauern, der von Frondiensten und ähnlichen Abgaben frei war und mitunter selbst zum Gutsherrn wurde. Das Freisass selbst ist ein von allen Lehnspflichten und Abgaben befreites Landgut (Bauerngut). 
Friedrichs d’or (Münze)
Bezeichnung für einen nach Friedrich dem Großen benannte preußische Goldmünze im Nominalwert von 5 silbernen preußischen Reichstalern (Pistole), die zwischen 1741 und 1855 geprägt wurde. Den Friedrich d’or (das frz. d’or heißt zu deutsch „aus Gold“) nannt man auch Friedrichsdor oder Friedrichsd’or. Vorbilder für die preußische Friedrich d’or Münze waren die spanische Dublone und der französische Louis d’or. Schon König Friedrich Wilhelm I. von Preußen schuf 1737 für sein Land den Wilhelm d’or im Gewicht einer Doppelpistole, um dem Ansturm ausländischen Goldmünzen zu begegnen. Friedrich der Große (1740–1786) ließ seinen Friedrich d’or erstmals 1741 im Originalgewicht einer Pistole prägen, denen ab 1747 doppelte und ab 1749 auch halbe geprägt Friedrich d’or folgten. Seine Nachfolger Friedrich Wilhelm II., Friedrich Wilhelm III. und Friedrich Wilhelm IV. führten die Münze weiter, bis sie ab 1855 endgültig eingezogen wurde. 
Fronde (Steuer)
Unentgeltliche Dienste für den Herrn bzw. die Siedlungsgemeinschaft. Fronde bedeutete zum einen im weitesten Sinne alle Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestehen und unentgeltlich zu leisten waren. 
Frondienst (Bauer)
Sammelbegriff für alle Hand- und Spanndienste, die gegenüber dem Staat, einem Herrscher oder Grundherrn in der Regel unentgeltlich zu leisten sind. Die Pflicht zum Frondienste haftete entweder an der Person selbst oder ruhte auf dem Grundstück. 
Frongeld (Steuer)
Seit dem 16. Jahrhundert zu zahlende Geldabgabe statt der früher zu leistenden Fronarbeit. 
Fronhof (Bauer)
Bezeichnung für den Mittelpunkt (Sitz) einer Grundherrschaft in vorindustrieller Zeit. Der Fronhof bestand aus einem Wohnhaus (Herrenhaus, Salhaus) des Grundherrn und Wirtschaftsgebäuden (Ställe, Scheunen usw.). Hier wurden die Dienste, welche die Bauern der Grundherrschaft neben der Arbeit auf ihren Höfen für ihren Grundherrn erbringen sollten, festgelegt und Organisatorisch abgesichert. Der Grundherr hatte besonders weitreichende Rechte am gesamten Grund (Boden), der ihm von dem Lehensherrn gegen Waffendienste als Lehen (feudum) gegeben wurde. Der Fronhof war noch kein Erbliches Eigentum, sondern nur ein Zeitlich begrenztes Eigentum. Die Fronhöfe waren auf dem Lande die bestimmende Wirtschaftseinrichtung in vorindustrieller Zeit. 
Fruchtwechselwirtschaft (Flurform)
Im Gegensatz zur Felderwirtschaft wird bei der Fruchtwechselwirtschaft keine Brache eingeschoben, sondern die Erholung des Bodens durch zweckmäßigen Wechsel der Bebauung erreicht wird. 
Fuder (Flüssigkeitsmaß)
Altes Hohlmaß für Wein von unterschiedlicher Größe zwischen 808 - 1840 Liter. Bis 1862 auch gültiges Hohlmaß für Eisenerze, schwankte in den einzelnen Bergrevieren je nach Eisengehalt zwischen 16 und 26 Zentner. Ursprünglich bedeutete es so viel wie die Fuhre oder Ladung eines zweispännigen Wagens. Auch als Wiesenmaß verwendet, wobei ein Fuder die Fläche ist, die eine Fuhre Heu ergibt. Noch heute ist das Fuder eine Weinfasstypenbezeichnung in den deutschen Weinanbaugebieten, die für prunkvolle Holzweinfässer mit einem Volumen von z. B. 900 Litern in Franken, 960 Litern an der Mosel, 1.000 Litern in der Pfalz oder 1.500 Litern in Baden-Württemberg verwendete wird.
In Preußen war ein Fuder eine Volumengröße von = 4 Oxhoft = 6 Ohm = 12 Eimer = 24 Anker = 720 Quart = 8,24418 Hektoliter (hl) = 824,418 Liter (l). 
Fundgrube (Flächenmaß, Bergwerk)
Hatte ein Bergmann eine neue Lagerstätte als Erster entdeckt, so musste er sie entblößen. Mit diesem Vorgang belegte er, dass er als Muter das Fundrecht auf die Fundgrube in Anspruch nahm und förmlich um die Verleihung einer Fundgrube durch das Bergbauamt ersuchte. Die Fundgrube ist dabei die Bezeichnung für die Größe des Grubenfeldes der Fundstelle, die in der Regel in der Bergordnung vorgegeben war. Dabei wurde die Fundgrube in der Regel halb über und halb unter der Fundstelle vermessen. 
Fundschoß (Steuer)
Bezeichnung für eine Grundstücks Steuer die bereits im 15. Jahrhunderte in der Mark Brandenburg erhoben wurde. Im 17. Jahrhundert wurde die Bezeichnung Grundschoß dafür üblich. 
Funeralkosten (Mittelalter)
Bezeichnung für die Kosten, die bei der Beerdigung einer Person anfallen. 
Fuß (Längenmaß)
Der Fuß ist ein altes Längenmaß, gemessen von der Ferse bis zur Zehenspitze, das neben der Fingerbreite, der Handbreite, der Handspanne, der Elle und dem Schritt eines der ältesten Längeneinheiten ist. Der Fuß variierte regional zwischen 23 - 43 cm im Deutschen Reich. 1 preuß. Fuß = 12 Zoll = 144 preuß. Linien = 139,13 pariser Linien = 313,85348 Millimeter (mm) = 31,385348 Zentimeter (cm) = 0,31385348 Meter (m). 
Fut (Längenmaß)
Altes russisches Längenmaß: 1 Fut = 0,3048 Meter (m). 
Fürst (Adel)
Andere Bezeichnung für den Herrschaftsträger. Einen Titel den alle wichtigen Herrschaftsträger im Mittelalter wie Kaiser, Könige, Herzöge sowie Land-, Mark- und Pfalzgrafen (sogenannte "gefürstete" Reichsgraf) trugen. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts (spätes Mittelalter) der Titel Fürst als ein vererbbarer Hochadels- und Herrschertitel verstanden, der rangmäßig unter dem Herzog aber über dem Grafen steht. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 wurden viele deutsche Fürsten zu souveränen Herrschern ihres Landes und führten deshalb bis 1918 den Titel Regierender Fürst. Der Titel war auch nicht mehr notwendigerweise an ein Herrschaftsgebiet gebunden und konnte nun auch ehrenhalber verliehen werden. 

G

Gagat (Schmuckstein)
Bezeichnung für tiefschwarzes, imprägniertes fossiles Holz, das sich in einem Übergangsstadium von der Braunkohle zur Steinkohle befindet. Wurde oft auch Jettstein, Pechkohle oder Schwarzer Bernstein genannt. Gagat (lateinisch Lapis gagatis) wurde schon in vorgeschichtlicher Zeit wegen seines Glanzes und der leichten Schnitzbarkeit zu Schmuck verarbeitet. Wegen der schwarzglänzenden Farbe wurde ab dem Mittelalter vor allem im christlichen Europa daraus Trauerschmuck und Rosenkränze gefertigte. Ihm wurden aber auch heilende Eigenschaften zugeschrieben und er sollte vor dem bösen Blick schützen. Auch heutzutage ist Gagat immer noch als Trauerstein angesagt. 
Gallon (Flüssigkeitsmaß)
Abkürzung gal, britische Volumeneinheit (Flüssig- und Trockenmaß) des angloamerikanischen Maßsystems, 1 gal = 3,785 Liter (l). Im deutschen sagt man Gallone. 
Galmei (Rohstoff)
Bezeichnung für verschiedene schwefelfreie Zinkerze. Preußen war im Besitz großer Galmeigruben und betrieb einige Zinkhütten und Walzwerke zur Produktion von Zinkblech. Die industrielle Zinkverarbeitung beginnt in Preußen um 1820 in Oberschlesien. Der preußische Architekt und Geheime Oberbaurat Karl Friedrich Schinkel setzte Zink in all seinen Formen als Material insbesondere für großformatige Zierelemente an den von ihm entworfenen Bauten ein.  
Garnison (Siedlung)
Bezeichnung für die Gesamtheit aller militärischen Truppen einer Stadt. 
Gärtner / Käthner (Bauer)
Bezeichnung für einen Kleinbauern mit nicht mehr als ½ Hufe Grundbesitz und einem kleinen Haus (Kathe). Sie führten Landwirtschaft nur als Nebenerwerb aus. Später entwickelten sich einige durch Spezialisierung zu dem, was wir heute unter Gärtner verstehen. Sie errichteten auf ihrem Land Gärtnereien. 
Gassendorf (Siedlung)
Bezeichnung für ein Straßendorf, das nur eine nicht dem Durchgangsverkehr dienende schmale Gasse hat, an der rechts und links die Bauernhöfe liegen. Gassendörfer waren in der Regel kleine Siedlungen. 
Gauchmonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 4. Monat des Jahres, dem Oster-, Narren- und Kuckucksmonat April. 
Gebinde (Flüssigkeitsmaß)
Ein sehr altes Flüssigkeitsmaß, ungefähr 1 Fass (Wein). 
Geestruthe (Längenmaß)
Altes Hamburger Längenmaß: 1 Geestruthe = 4,584 m. 
Gegenreformation (Epoche, Religion)
Bezeichnung für die durch das Konzil von Trient (1545 - 1563) ausgelöste kämpferische Gegenbewegung des Katholizismus gegen die protestantische Reformation vor allem in Mitteleuropa, die zum Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) führte, bezeichnet man auch als Gegenreformation. Der von Ignatius von Loyola (*1491 - † 1556) gegründete Orden der Jesuiten (Societas Jesu), der 1540 von Papst Paul III. offiziell als Orden anerkannt wurde, hatte sich zum Ziel gesetzt, der wehrhafte Arm des katholischen Glaubens zu sein und neben den drei traditionellen Gelöbnissen der Armut, Keuschheit und des Gehorsams innerhalb des Ordens trat noch der absolute Gehorsam gegenüber dem Papst hinzu. Wegen der geforderten Unterwerfung unter die Lehre der katholischen Kirche wurden die Jesuiten oft des Landes verwiesen und ihr Vermögen eingezogen. Im Rahmen der Gegenreformation benutzten sie insbesondere die inner- und außerkirchlichen Erziehungsmöglichkeiten und widmeten sich der katholischen Bildung. Papst Paul VI. erteilte dem Orden den speziellen Auftrag, den Atheismus zu bekämpfen. Bis heute ist der Orden der Jesuiten missionarisch in der Gegenreformation tätig.  
Geleit (Recht)
Bezeichnung für das Recht, dem Reisenden gegen Geld eine Mannschaft zu stellen und Schutz zu gewähren. Im späteren Mittelalter bildete sich aus dem Geleit ein Geleitzwang aus, d. h., die Reisenden waren gezwungen, bestimmte Straßen zu benutzen und den kostenpflichtigen Begleitschutz in Anspruch zu nehmen. Später auch die Bezeichnung für das Wegegeld, das der Landesherr für den Schutz auf seinen Wegen erhob. 
Gemarkung (Flurform)
Bezeichnung für eine Landfläche bzw. Grundstücksverband des Katasters (Grundbuch). Ursprünglich verstand man unter Gemarkung die gesamte Landfläche einer Gemeinde. Im Wort Gemarkung steckt das Wort Mark (Grenze) drin. Die Gemarkungen wurden in der Regel sehr genau im Grundbuch dokumentiert und mit extra gesetzten Mark- bzw. Grenzzeichen voneinander abgegrenzt. 
Gemeinde (Flurform)
Bezeichnung für die Gesamtheit der zu einer Gemarkung gehörenden Fläche mit Siedlung. 
Gemengelage (Flurform)
Bezeichnung für die Verteilung einer Hufe auf die einzelnen Gewanne, sodass der Besitz bzw. das Eigentum eines Grundbesitzes in Parzellen über die ganze Dorfflur zerstreut ist und die nötigen Feldarbeiten gleichzeitig vorgenommen werden müssen. 
Geometer (Beruf)
Andere Bezeichnung für den Land- und Feldvermesser, der sich ab dem 17. Jahrhundert langsam durchsetzt hatte. Abgeleitet vom griechischen Wort geometres (gemessen)
Georgsthaler / Georgstaler (Münze)
Allgemeine Bezeichnung für eine Silbermünze und Medaille mit der Darstellung des Heiligen Georg hoch zu Ross, im Kampf mit dem Drachen. Diese Georgsthaler wurden oft als Anhänger an Uhrketten als Talisman getragen, da jede Art der Darstellung des Heiligen als Unheil abwendend galt. Auf der Rückseite ist ein Schiff in stürmischer See dargestellt, in dem der schlafende Jesus von den ängstlichen Jüngern geweckt wird. Die darauf Bezug nehmende Umschrift lautet "in tempestate securitas" (im Sturm Sicherheit). 
Gerber (Beruf)
Die Gerber verarbeiten Tierfelle durch gerbte zu Leder. Man unterscheidet zwischen Rotgerbern (Lohgerber) und Weißgerbern. Werdend Rotgerber Rinderhäute als Rohstoff verwendeten, verwendeten die Weißgerber hingegen Felle, die sie zu Leder verarbeiteten. Da die Arbeit der Gerber zum Himmel stickte, durften sie nur am Siedlungsrand oder etwas außerhalb der Siedlung ihrem Gewerbe nachgehen. 
Gerechtsame (Recht)
Frühere Bezeichnung für das Vorrecht bzw. das Nutzungsrecht an Grundstücken. 
Gesinde (Bauer)
Durch Gesetz oder Vertrag in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren. Das Gesinde, unterteilte sich in Haus- und Hofgesinde, unterstand zumeist einem Gutsvogt oder Hofmeister, auf kleineren Gütern dem Großknecht, das weibliche Gesinde zumeist deren Ehefrau. In Brandenburg gab es eine Gesinde Ordnung. 
Gewann, Gewende (Flurform)
Bezeichnung für eine Ackerflur in Gemengelage die infolge der Feld gebundenen Dreifelderwirtschaft entstand. Mit Einführung der Dreifelderwirtschaft wurde die Ackerflur einer Siedlung, ohne der Allmend, in 3 Gewanne aufgeteilt und diese in schmale, streifenförmige Ackerstücke (Parzellen) unterteilt, die dann im Flurzwang bewirtschaftet wurden, d. h. die Arbeiten auf allen Ackerstücken eines Gewanns wurden immer gleichzeitig ausgeführt. Der Begriff Gewann selbst stammt aus dem Althochdeutschen und bedeutet so viel wie "drehen". In Anlehnung an den Begriff Gewann bedeutet, Gewend "wenden" und beschreibt den Schwierigen Vorgang des Wendens mit Pfluggespannen. Typischerweise sind die Felder in den Gewannen daher mindestens zehnmal so lang wie breit, da lang gestreckte Parzellen nur wenige Wenden mit dem Pfluggespann notwendig machten. Mit Aufhebung des Flurzwangs wurde die Einteilung der Flur in Gewanne überflüssig. 
Gewannflur (Flurform)
Die Feldflur einer Siedlung wurde in drei große Felder aufgeteilt entsprechend der Dreifelderwirtschaft. Die großen Felder wurden in schmale, streifenförmige Gewanne (Parzellen) unterteilt. Entsprechend der Hufenzahl des Bauern richtete sich die Anzahl der Parzellen. Oft erhielt die Gewannflur zur Unterscheidung besondere Namen die sich bis heute als Natur oder Landschaftsbezeichnung erhalten haben. Wer kennt nicht solche Bezeichnungen wie Am Galgen, Am Schragen oder Im Gehölz. In Neubaugebieten werden die Straßen oft nach den angrenzenden Gewannen benannt. Gewannfluren sind typisch für Süd- und Mitteldeutschland, aber untypisch für Preußen außer dem Herzogtum Magdeburg. 
Gewende / Gewend (Flächenmaß)
Altes preußisches Flächenmaß aus dem Königsberger Raum.
1 Gewende = 6,2655 Ar  
Gilde (Stadt)
Andere Bezeichnung im Mittelalter für eine Zunft oder Innung (sächsisch). Handwerkermeister und Kaufleute organisierten sich in Gilden innerhalb der Städte um gewisse Rechte und politischen Einfluss zu erkämpfen. Heute versteht man unter dem Begriff Gilde allg. den Zusammenschluss von Kaufleuten und unter dem Begriff Zunft den Zusammenschluss von Handwerkermeistern eines Gewerkes. Siehe mehr dazu unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zunft auf Wikipedia. 
Glas (Zeitmaß)
Altes Zeitmaß, abgeleitet von der als Zeitmesser auf Schiffen benutzten Sanduhr, das an Bord von Schiffen üblich war. Ein Glas entspricht dabei ½ Stunde. 
Gleve (Waffe)
Mittelalterliche Stangenwaffe, die auch als Fauchard, Gläfe oder Glefe bezeichnet wurde. Es ist eine 2,5 bis 3 Meter lange Stange mit einer konvexen Schlag- oder Hiebklinge in der Form eines großen Messers, eher wie ein römischer Gladius (Schwert). An der Rückseite der Klinge war häufig ein Sporn zum Aufbrechen von Rüstungen, später auch beidseitig an der Stichklinge. Aus der Gleve ging als Weiterentwickelung die Hellebarde hervor. 
Gotik (Epoche)
Bau und Kunstgeschichtliche Epoche des Mittelalters - von ca. 1235 bis 1500. In Deutschland ist die Gotik vor allem in Kirchenbauten anzutreffen. Prägend für die Gotik sind die Spitzbögen und die großen farbigen Fenster sowie das Streben nach Höhe. Man unterscheitet in Frühgotik von 1235-1250, in die Hochgotik von 1250-1350 und die Spätgotik von 1350-1520. 
Gottesfrieden (Kirche)
Der Gottesfrieden (Pax Dei) entstand Ende des 10. Anfang des 11. Jahrhunderts in Frankreich. Er diente vor allem dem Schutz von Geistlichen, Frauen, Kaufleuten und Bauern, sowie dem Schutz besonderer Plätze wie Kirchen, Mühlen usw. für eine beschränkte Zeit. Der Gottesfrieden ging später in den Landfrieden über. Verstöße gegen das Gebot des Friedenhaltens sollten durch die Kirche mit Kirchenstrafen geahndet werden. 
Gottesgnaden (Kirche)
Bezieht sich auf den angeblichen von Gott gewollten Anspruch der Könige zur Herrschaft. Man Herrsche nur von Gottesgnaden über das Volk. 
Gottesurteil (Kirche)
Bezeichnung für eine Mittelalterliche Juristische Konfliktlösung ohne Schuld- und Unschuldsbeweis. 
Gottesacker (Kirche)
Andere Bezeichnung für einen Friedhof. Heute in Deutschland nur noch bei der Herrnhuter Brüdergemeine in Gebrauch. In Österreich ist diese alte Bezeichnung für einen Friedhof noch sehr geläufig. Der Wiener Gottesacker (Zentralfriedhof) wurde 1874 eröffnet und ist mit einer Fläche von fast 2,5 Quadratkilometern und ca. 330.000 Grabstellen heute eine der größten Friedhofsanlagen Europas und durch die vielen Prominentengräber eine besondere Sehenswürdigkeit der Stadt Wien. Mehr dazu unter Wiener Zentralfriedhof auf Wikipedia. 
Grablege (Kirche)
Andere Bezeichnung für eine Gruft. Begräbnisplatz, gemauerte Grabstätte, die auch als Familiengrabstätte bezeichnet wird. Die Grablege ist im engeren Sinne der Ort, an dem der "Tote in sein Grab gelegt" wird. 
Grad Fahrenheit (Temperatur Maß)
Bezeichnung für eine Maßeinheit der Temperatur, die nach dem deutschen Physiker Daniel Gabriel Fahrenheit (1686–1736) benannt wurde. Die Fahrenheit-Skala war im 18. und frühen 19. Jahrhundert auch in Europa weit verbreitet, wurde aber mit der Durchsetzung des metrischen Systems durch die Celsius-Skala abgelöst wurden. Von den großen Nationen verwenden offizielle heute nur noch die USA die Fahrenheit-Skala. Siehe mehr dazu unter Grad Fahrenheit auf Wikipedia. 
Grad Réaumur (Temperatur Maß)
Vom französischen Naturforscher René-Antoine Ferchault de Réaumur erfundene und 1730 eingeführte neue Temperaturskala auf der Basis der Ausdehnung von Alkohol. Bezugspunkte der Réaumur-Skala waren der Schmelzpunkt des Eises (0 °Ré) und der Dampfpunkt (Siedepunkt) von Wasser (80 °Ré) bei einem Normaldruck von 1013,25 Hektopascal (hPa). Die Réaumur-Temperaturskala war zum Anfang des 19. Jh. in ganz Deutschland verbreitet aber aufgrund der schlechten Berechenbarkeit der Temperatur nach und nach durch die Celsius-Skala die sich deutlich besser Berechnen lies abgelöst wurden. In Preußen wurde die amtliche Temperaturmessung von Grad Réaumur erst 1901 auf Grad Celsius umgestellt. Heute arbeiten nur noch vereinzelt Köche und Patissiers mit der Temperaturmessung in Grad Réaumur bei alten Rezepten. 
Graf / Markgraf (Adel)
Bezeichnung für einen vom Herrscher eingesetzten Gefolgsmann zur Verwaltung eines einzelnen Gebietes. Der Graf war somit ein Angehöriger des Dienstadels, also eine frühe Form des Beamten. Der Graf hatte im Namen des Herrschers alle Befugnisse des Herrschers in seinem Gebiet, der Grafschaft. Im Namen des Herrschers musste er die Abgaben Eintreiben, die Gerichtsbarkeit Ausüben, die Wirtschaft und das Militär verwalten. Einigen Grafen gelangten im Laufe der Zeit auch in den Besitz ihrer Grafschaft. 
Grain (Gewichtsmaß)
Abkürzung gr, britische Masseneinheit: 1 Grain = 64,8 Milligramm (mg). 
Gramm (Gewichtsmaß)
Abkürzung g, heutige Einheit der Maße, ursprünglich definiert als die Maße von 1 cm³ Wasser bei 4°C, seit 1889 als der tausendste Teil des in Paris aufbewahrten Urkilogramms. 1 g = 1/1000 kg = 1000 Milligramm (mg). 
Gran / Grän (Gewichtsmaß)
Das Gran (von lat. granum: was zu Deutsch Korn heißt), die Mehrzahl (Plural) davon ist Grän, es ist eine sehr kleine alte Maßeinheit der Masse, die vor allem im Münz- und Apothekenwesen eine große Rolle spielte. Es ist eine Gewichtseinheit, die aus dem Römischen Reich übernommen wurde und ursprünglich dem Gewicht eines einzelnen Gerstenkorns (ca. 47 mg) entsprach. Beim Nürnberg Medizinalgewicht entsprach ein Gran dem Gewicht eines weissen Pfefferkorns. Als Goldgewicht war es der 288 Teil einer Kölner Mark.
1) alte deutsche Maßeinheit der Masse (Gewicht) für Gold und Silber = 0,812 g sowie Edelsteine und Perlen = 0,05 Gramm (g).
2) altes deutsches Apothekergewicht von ca. 0,06 Gramm (g). 
Graumannsche Münzfuß (Münzmaß)
Ab 1750 wird in Preußen der Graumannsche Münzfuß verwendet, um zu verhindern, dass die höherwertigen Silbermünzen wieder aus dem Land ausgeführt werden. Der Graumannsche Münzfuß war ein 14 Thalerfuß bzw. 21 Guldenfuß. Das heißt, eine feine Kölner Mark ergab 14 Taler bzw. 21 Gulden. Von der Zeit des Siebenjährigen Krieges mal abgesehen blieb der Graumannsche Münzfuß bis 1871 die Geldgewichtseinheit von Preußen und beinahe ganz Norddeutschland. Um 1820 war ein preußischer Taler = 24 (gute) Groschen = 288 Pf. wert und die Goldmünze - der Friedrichd'or = 5 Taler. Siehe mehr zu Münzen hier. 
Griffel / Schreib Griffel (Mittelalter)
Bezeichnung für einen meist Hölzernen Stift mit dem man als Schreibgerät auf Wachstafeln schrieb. Zum Schreiben- und Rechnen benutzte man später auch so genannte Schiefertafeln auf denen mit runden oder vierkantigen Griffeln, aus Schief von 4-6 mm Durchmesser als Stift, geschrieben wurde. 
Gross (Zählmaß)
Altes Zählmaß: 1 Gross = 12 Dutzend = 144 Stück. Ein Gross ist ein Dutzend x ein Dutzend oder in Zahlen zwölf x zwölf = 144 Einheiten (Stücke). Der Ausdruck "en gros" steht bis heute für die Abnahme oder Abgabe von Waren in größeren Stückzahlen. Im Gegensatz dazu bedeutet "en détail" (im Einzelnen) die Abnahme oder Abgabe von Einzelstücken. 
Groschen (Münze)
In Preußen war der Groschen schon im 18.Jh. zur Scheidemünze geworden. Der Groschen hatte im deutschen Sprachraum meist 12 Pfennig. Umgangssprachlich war es auch nach der Dezimalisierung des deutschen Münzsystems üblich, die 10-Pfennig-Münze mit Groschen zu bezeichnen. In Bremen und Umgebung wurde diese Groschen „Groten Turnos” genannt. 
Groten (Münze)
In Bremen wurde der Pfennig mit beginnenden 14. Jh. von niederländischen, westdeutschen und französischen Turnosegroschen (Gros tournois) verdrängt. Ab der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde die Bremer Gewichtsmark in 32 Grote unterteilt. Der im 18. Jh. auch in Bremen eingeführte Reichstaler wurde zu 72 Groten gerechnet und 1 Groten = 5 Pfennig (Schwaren). In Bremen und dem Oldenburger Land galt der Groten bis zur Einführung der Mark am 1. Juli 1872. 
Grundherr / Feudalherr (Mittelalter)
Es gab weltliche Grundherren und kirchliche Grundherren. Der Grundherr (Grundbesitzer) war dabei nicht nur Eigentümer von Grund und Boden mit aller Verfügungsgewalt, sondern er übte auch alle Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus. 
Grundherrschaft (Mittelalter)
Es gab weltliche und kirchliche Grundherrschaften. Der Grundherr war dabei nicht nur Eigentümer von Grund und Boden mit aller Verfügungsgewalt, sondern er übte auch alle Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen gegen über seinen Untertanen aus. Die Grundherrschaft war somit die Besitz-, Herrschafts- und Wirtschaftsstruktur des mittelalterlichen Lebens bis ins 19. Jahrhundert hinein. Die Untertanen standen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Grundherrn und hatten Abgaben und Frondienste, also Hand- und Spanndienste, zu leisten. Doch der Grundherr gewährte auch Schutz und Hilfe in der Not. Die Spanbreite der Abhängigkeitsverhältnisse reichte vom reinen Pachtverhältnis über die Hörigkeit bis zur Leibeigenschaft. 
Gulden (Münze)
Goldmünze die seit Mitte des 14. Jahrhunderts geprägt und seit dem 16. Jahrhundert auch im Deutschen Reich als Währungsmünze zugelassen war. Wert etwa wie 1 Dukaten, 1 Gulden = 60 Kreuzer. Durch den Widerstand der Länder mit Talerwährung wurden Gulden und Kreuzer nie zur alleinigen Reichswährung. Das Reichsgesetz von 1871 verfügte endgültig die Abschaffung von Gulden und Kreuzern.
1 preußischer Gulden = 30 Groschen 
Guter Groschen (Münze)
Bezeichnung für die Groschen, die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts zu 1/24 Reichstaler galten, im Gegensatz zu den leichteren Mariengroschen, die nur mit 1/36 Reichstaler bewertet wurden. In der Zeit der Geldverfälschung, der sogenannten Kipper- und Wipperzeit, wurden die Groschen verschlechtert, aber nach der Schließung der Kippermünzstätten wurden die Groschen im Wert wieder erhöht und als Gute Groschen weitergeprägt. Der Groschenname als "Guter" sollte zunächst die Rückkehr zur Reichsmünzordnung und damit zu gutem Geld zum Ausdruck bringen. Anschließend wurde der Groschenname auch für die bereits seit dem Ende des 16. Jahrhunderts geschlagen Groschen des Reichstalers geläufig. Die Bezeichnung „Guter Groschen“ blieb bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten.
Die Einteilung der brandenburgischen und sächsischen Münzen war folgende:
1 Rthl. hatte 24 Gute Groschen und 1 Guter Groschen hat 12 Pfennig, aber nur in Preußen wurde der preußische Reichstaler zu 24 Guten Groschen nach dem sogenannten Graumannschen Münzfuß auch wirklich ausgeprägt. Der sächsische Reichstaler hingegen war nur ein fiktiver Rechnungstaler zu 24 Guten Groschen. 
Gutsflur (Bauer)
Die gesamte Feldmark einer Grund- oder Gutsherrschaft gehörte zur Gutsflur und war Teil der Gutswirtschaft. 
Gutsherrschaft (Mittelalter)
Die Gutsherrschaft ist gekennzeichnet durch geschlossenen Großgrundbesitz und herrschaftliches Eigenwirtschaften in und außerhalb des Dorfverbandes. Der Gutsherr war dabei nicht nur Eigentümer von Grund und Boden mit aller Verfügungsgewalt, sondern er übte auch alle Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen gegen über seinen Untertanen aus. Die Gutsherrschaft war somit die Besitz-, Herrschafts- und Wirtschaftsstruktur des mittelalterlichen Lebens vom 15. bis ins 19. Jahrhundert hinein. 
Gutswirtschaft (Bauer)
Bezeichnung für einen landwirtschaftlichen Großbetrieb. In der Regel Großgrundbesitz, der als landwirtschaftlicher Betrieb genutzt und Verwaltet wurde. 

H

Haber (Bauer)
Eine andere Bezeichnung für Hafer. 
Habsburger (Fürstengeschlecht)
Nach der Habsburg im Schweizer Kanton Aarau benanntes deutsches Fürstengeschlecht. Die Habsburger erlangten 1273 mit Rudolf I. (1273-1291) zum ersten Mal die deutsche Königswürde. Seit der Wahl König Albrechts II. 1438 zum römisch-deutscher König stellten die Habsburger, aus genommen die Zeit von 1742-1745 in der Karls VII., ein Wittelsbacher, Kaiser war, alle Kaiser des Heiligen Römischen Reiches bis zu dessen Ende 1806. Ab 1804 - 1918 trugen sie den Titel Kaiser von Österreich. 
Hafner Die ältere Bezeichnung Hafner (ursprünglich allgemein für Töpfer, die auch Ofenkacheln hergestellt haben) ist heute noch in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz gebräuchlich. Davon leitet sich auch der Nachname Hafner ab. Handwerker, Beruf
Hagenhufendorf / Hufendorf (Siedlung)
Bezeichnung für ein nach dem Hagenrecht angelegtes, an der Straße entlang einseitig bebaut, langgestrecktes Straßendorf, ähnlich wie bei einem Reihendorf. Es sind in der Regel Rodungs- Siedlungen mit besonderen Rechts- Privilegien, wie z.B. erbliches Besitzrecht und Veräußerungsrecht an den Höfen. Die Hufen der Bauern lagen unmittelbar der Hofstelle gegenüber und waren so breit wie der Hof aber einigen hundert Metern Lang. 
Hagenrecht (Recht)
Das Hagenrecht erlaubte es dem Besitzer seinen erhaltenen Grund und Boden mit einer Hecke einzuhegen, sprich einzuzäunen. 
Hagensiedlung (Siedlung)
In Preußen die Bezeichnung für eine durch den Landesherrn im Rahmen des Landesausbaus planmäßig angelegte und mit besonderen Privilegien ausgestattete Rodungssiedlung. Die Rodungsbauern erhielten als besonderen Anreiz weitreichende Privilegien zugesichert, wie z.B. erbliches Besitzrecht- und Veräußerungsrecht an den Höfen allerdings bei dem Vorkaufsrecht des Hagenherrn und nur geringe jährliche Zinsleistungen, sowie persönliche Freizügigkeit. Die Hagensiedlungen genossen eine größere Unabhängigkeit in allen Gemeindeangelegenheiten. Ein besonderes Rechts-Privileg sind die Hägergerichte unter dem Vorsitz eines Richters der von dem Hagenherrn eingesetzt wurde. Die durch Waldrodung gewonnen Hagensiedlung zeichnen sich durch eine lockere Aufreihung der Gehöfte beidseitig an der Dorfstraße entlang aus, daher auch die Bezeichnung Straßendorf. Das zu den Bauernhäusern zugeteilte Ackerland grenzt unmittelbar an die Hofstelle und wurde aus einem langen, nicht sehr breiten Streifen, handtuchartig gerodet. Es ist die preußische Form des Hagenhufendorfes. 
Hahnekämme (Münze)
Bezeichnung für eine brandenburgische 2-Pfennig-Münze, die in der Zeit von 1670 bis 1700 in Minden geprägt wurde. Im Volksmund leitet sich ihren Namen von den Palmzweigen auf der Rückseite der Münze ab, die wie Hahnenkämme aussehen. 
Halbscot (Münze)
Bezeichnung für eine preußische kleine Münze im wert von 16 Pfennig. Die preußische Mark wird folgendermaßen geteilt: 1 Mark = 4 Vierdung (ferto) = 24 Scot — 45 Halbscot = 60 Schilling (solidi) = 180 Vierchen (firchen) = 720 Pfennig (denarii). Somit kommen auf 1 Halbscot = 16 Pfennig. Die preußische Mark hatte um 1400 den Wert von ca. 13 Reichsmark nach der Berechnungen von Herrn Voßberg. 
Haller (Münze)
Bezeichnung für die kleinste Münzeinheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Spätmittelalter mit dem Wert eines halben Pfennigs. In Zürich und St. Gallen ab 1370 als Grundeinheit des Münzsystems bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in Gebrauch. Im 13. Jh. wurde der Haller in Süddeutschland als Heller zu einer allgemeingültigen Pfennigmünze in Deutschland. Da Haller und Heller den gleichen Ursprung haben siehe auch unter Heller.
2 Haller = 1 Angster 
Hand / Handbreite (Längenmaß)
Die Handbreite gehört zu den ältesten Längenmaßen, sie hat ein Längenmaß von 4 Fingerbreiten. 
Hand- und Spanndienste (Recht)
Der Grundherr konnte von seinen Hufnern, Kätnern und Katenbesitzern Dienste fordern. Die besitzlosen waren von den Zwangsleistungen befreit. Die Leistungen waren nach der Größe des Hofes bemessen. In der frühen Neuzeit leisteten Hufner Spanndienste, arbeiten also für ihren Herrn mit dem eigenen Ochsen- oder Pferdegespann, die sie oftmals extra zu diesem Zweck zusätzlich hielten. Kätner hatten ihre Arbeitskraft (Hand) zur Verfügung zu stellen. Die Bauern brauchten diesen Dienst nicht unbedingt in eigener Person verrichten, sie konnten auch ihren Sohn oder, wenn sie es sich leisten konnten, einen Knecht schicken. Hand- und Spanndienste wurden allerdings oft auch im Dienst der Allgemeinheit erledigt. In Preußen wurden diese Hand- und Spanndienste Scharwerk genannt, die aber 1802 aufgehoben wurde. Auch heute noch sehen viele Kommunalverfassungen der Gemeinden bestimmte Hand- und Spanndienste der Bürger vor, doch sie werden Praktisch kaum angewandt, da der öffentliche Dienst der Gemeinden gegen eine Gebühr die Arbeiten erledigt. Doch rein rechtlich kann jeder Bürger zur Dienstleistungspflicht an der Allgemeinheit verpflichtet werden. 
Handelspfund (Gewichtsmaß)
In ganz Europa war im Mittelalter und der frühen Neuzeit das Pfund als Gewichtsmaß der Händler verbreitet, sein Gewicht wich jedoch oft von Land zu Land und von Stadt zu Stadt ab. Hatte das Pfund in Nürnberg gut 510 Gramm, so waren es in Berlin nur 467 Gramm. Im Gegensatz zum Apothekerpfund, das 12 Unzen groß ist, war das Handelspfund meist 16 Unzen groß. Das preußische Handelspfund war in = 32 Lot = 16 Unzen = 128 Quentchen = 467,7112 Gramm (g) eingeteilt. 
Handfeste (Recht)
Der Begriff Handfeste war allgemein die Bezeichnung für eine Rechts Urkunde die ausgefertigt und zum Nachweis, sowie zur Sicherung des Rechts, dem Berechtigten ausgehändigt wurde. 
Harzer (Beruf)
Bezeichnung für einen alten Beruf aus der Waldbewirtschaftung. Der Harzer sammelte durch das Entfernen der Rinde am Stamm und das V förmige Einritzen ins darunter liegende Holz, wobei der Baum verletzt wird, was die Harzproduktion des Baumes in Gang bringt, das ablaufende Harz in einem Auffangbehälter zur weiterverarbeitet auf. In unseren Breiten waren es vor allem die Kiefern, Fichten und Lärchen, denen man das Harz abzapfte. Das Harz wurde als Rohstoff zur Herstellung von Kolophonium, Pech, Teer und Terpentin benötigt. 
Haufendorf (Siedlung)
Bezeichnung für eine natürlich gewachsene ländliche Siedlung mit unregelmäßigem Grundriss. Also keine Planmäßig angelegte ländliche Siedlung. 
Häusler (Bauer)
Bezeichnung für einen freien Tagelöhner. Häusler waren Dorfbewohner mit einem kleinen Haus und wenig Land (Garten). Häusler waren gegenüber den Leibeigenen freie Arbeiter die als Tagelöhner gegen Lohn auf Guts- und Bauernhöfen oder für die Gemeinde arbeiteten. In Preußen war der Begriff Büdner oder Kätner üblicher. 
Heerbann (Mittelalter)
Bezeichnung für das gesamte Militärische Aufgebot eines Herrschers im Mittelalter. 
Heerfahrt (Mittelalter)
Bezeichnung für die Pflicht des Lehensmannes dem Lehensherrn zur Heerfahrt (Krieg) zuflogen. 
Heft (Papierzählmaß)
Seit 1877: 1 Heft = 10 Bogen. 
Heiliger Monat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 12. Monat des Jahres, Christ-, Schlacht- und Speckmonat Dezember. 
Heiliges Römisches Reich (Land)
Heiliges Römisches Reich (Sacrum Romanorum Imperium) war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich der abendländischen römisch-deutschen Kaisers und der mit ihm verbundenen Reichsterritorien vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches im Jahre 1806. 
Heimfall (Lehen)
Bezeichnung für den Rückfall eines herren- bzw. erbenlosen Lehens an den jeweiligen Grundherren der das Lehen vergeben hat. Wie es der Begriff schon sagt, das Lehen kehrt heim. 
Heimsuchung (Mittelalter)
So Bezeichnete man im Mittelalter den Akt des Hausfriedensbruchs. Schon im Mittelalter galt das Privathaus als ein geschützter Bereich, auch vor Herrschaftlicher Gewalt. Die Missachtung der Privatsphäre wurde damals wie heute, als Heimsuchung betrachtet. 
Hektar (Flächenmaß)
Abkürzung ha, ein Flächenmaß, Feldmaß für landwirtschaftliche Flächen: 1 Hektar (ha) = 100 a = 10 000 m². 
Heller (Münze)
Bezeichnung einer Pfennigmünze, die unter Kaiser Friedrich I. im ausgehenden 12. Jh. in der Reichsmünzstätte Hall (heute: Schwäbisch Hall) eingeführt wurde. Die um 1300 an eine florentinische Gesellschaft verpachtete Münzstätte Schwäbisch Hall brachte große Mengen Heller in Umlauf, die sich im 14. Jh. in ganz Süddeutschland und dem Rheinland bis nach Aachen verbreiteten. Der Heller war für den Umlauf im Handel deutlich handlicher und er blieb von den sonst üblichen Münzverrufungen (Münzverschlechterung) verschont. 
Heraldik (Adel)
Bezeichnung für die Wappenkunde. Vom mittelalterlichen Herold abgeleitet. 
Herbstmonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 9. Monat des Jahres, Herbstsaat- und Weinlesemonat September. 
Herd (Siedlung)
Im Mittelalter Bezeichnung für eine offene Feuerstelle, die im Haus als Koch- und Heizstelle fungierte. 
Herold (Adel)
Bezeichnung für den mittelalterlichen Zeremonienmeister an Fürstenhäusern. Er wachte über die Wappenrolle und übte bei Turnieren die Funktion eines Schiedsrichters aus. 
Herzog (Adel)
Bezeichnung für einen vom Herrscher eingesetzten Gefolgsmann zur Verwaltung eines einzelnen Gebietes, in der Regel einer Provinz. Der Herzog war somit ein Angehöriger des Dienstadels. Der Herzog hatte im Namen des Herrschers im Grunde alle Befugnisse des Herrschers in seinem Gebiet, dem Herzogtum. Gerade in Deutschland entwickelten sich aber die Herzogtümer immer mehr zu selbstständigen Verwaltungs-Einheiten die in der Folge zu eigenen Fürstentümern aufstiegen da der Herrscher immer mehr Rechte an sie abtrat. Der Herzog war in altgermanischer Zeit ein für den Kriegsfall gewählter Anführer der Völkerschaft. Siehe mehr dazu unter Herzog auf Wikipedia. 
Herrenfall (Lehen)
Vom Herrenfall spricht man beim Tod des Lehensherrn oder dessen Abdankung. Wird aufgrund von Tod oder Abdankung der Lehensherr gewechselt müssen alle Lehen von diesem neuen Lehensherrn neu verliehen werden. 
Herrenhaus (Siedlung)
Im Mittelalter Bezeichnung für den Wohnsitz bzw. das Wohnhaus eines Adligen. 
Heuerling (Bauer)
Heuerlinge, auch als Kötter bezeichnet, da her Siehe unter Kötter
Heumonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 7. Monat des Jahres, Apostel- und Hundsmonat Juli. 
Himbte / Himte (Volumenmaß)
Alte Bezeichnung für ein bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchliches Hohlraummaß in Norddeutschland für Getreide aller Art. Es wurde auch als mit Himte, Hempe, Hempte und Himpe bezeichnet und entsprach meist einem halben Scheffel, also um ca. 30 Liter. Mitunter wurde die Himbte auch als Flächenmaß für Ackerflächen eingesetzt, hierbei war der Acker eine Fläche, die mit einem Himbten Getreide besät werden konnte. Als Gewichtsmaß galt die Himbte als ungenaues Maß man wusste nur, dass eine Himbte Roggen zum Beispiel ca. 21,5 kg wog, Weizen ca. 13,4 kg, Gerste ca. 18,7 kg und Hafer ca. 13,6 kg. Mit der Himbte wurde vor allem das Getreide Malz zum Bierbrauen abgemessen, wozu es eigens Braumarken gab, die einen dazu berechtigten, ein bestimmtes Quantum Bier zu brauen. 
Hintersasse (Bauer)
Sammelbegriff für die Bauern (Hintersiedler, Kossaten, Kossäten, Kleinhäusler, Beisassen usw.) die nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern "angesessen" waren und vom Grundherrn in irgendeiner Form abhängig gewesen sind. Allgemein im Mittelalter ein Begriff für jeden, der sein Gut nicht zu freiem Eigen besaß und von einem Grundherrn abhängig war. Daher sprach man auch von hinter dem Herrn sitzen. 
Hirschgulden (Münze)
Bezeichnung für eine besondere historisch seltene Münzart, die im 17. Jahrhundert in Württemberg ausgeprägt wurde und als Währung dienten. Das Wappen Württembergs zeigt seit dem späten 13. Jahrhundert drei übereinander liegende Hirschstangen, daher erscheint der Hirsch in verschiedener Symbolik und Funktionen immer wieder auf württembergischen Münzen. In der Kipper- und Wipperzeit, so um das Jahr 1622 oder 1623 wurden in Württemberg sogenannte „Kippergulden“ geprägt, die auf der Rückseite der Münze einen liegenden Hirsch zeigen, der seinen rechten Vorderlauf auf eine Kartusche mit der Wertzahl 60 – für 60 Kreuzer – legte und nach diesem Motiv bekam er seinen Namen. Zum Ende der Kipper- und Wipperzeit wurden die Münzen verboten, eingezogen bzw. gegen neues Geld eingewechselt, daher sind sie heute verhältnismäßig selten. Siehe mehr dazu unter Hirschgulden auf Wikipedia. 
Hirten (Bauer)
Eine weitere wichtige Berufsgruppe auf dem Plattenlande waren die Hirten. Man Unterschied zwischen Scharf, Kuh-, Ziegen und Schweinehirten. In Preußen gab es noch den Fischhirten. Die genossenschaftliche Nutzung der Allmende machte es notwendig zur Hütung des Viehs Hirten einzustellen. Aber auch der Gutsherr sowie der Holländer konnten auf ihre Hilfe nicht verzichten. Die Hirten waren dafür verantwortlich, dass das Vieh nicht auf die Äcker lief und dort wie auch im Wald keinen Schaden anrichten konnte oder was noch schlimmer war, Tiere verloren gingen. Die Hirten wurden vom Bauernvogt bzw. vom Gutsherrn eingestellt. Der Hüte Lohn wurde meist nach Anzahl des Viehs berechnet und ähnlich wie beim Lehrer mit einem Brot aus jedem Haushalt ergänzt.
Der Beruf des Hirten gehörte im Mittelalter wohl zum niedrigsten, was die Gesellschaft jener Zeit an Arbeit, Entlohnung und Ansehen zu vergeben hatte. Bis weit ins 18. Jahrhundert gehörte er zu den unehrenhaften Berufen - wie der Henker und der Abdecker. Deren Mitgliedern und Angehörigen war der Aufstieg in ein ehrbares Leben oder gar in einen anderen Beruf verwehrt. Man mied den sozialen Kontakt mit ihnen und ihren Familien, sofern sie denn überhaupt die Erlaubnis zur Eheschließung erhalten hatte. Allerdings zwingt die Tatsache, dass der Hirte sich ein umfangreiches Wissen in den Heilkünsten beim Umgang mit dem kranken Vieh erworben hatte, die Bauern dazu den Kontakt mit ihm aufzunehmen. Über die Jahrhunderte änderte sich die soziale Stellung und Verantwortung der Hirten genauso wie die Tierhaltung an sich. Der Gemeindehirte starb bis zum 20. Jahrhundert aus und es entstanden selbstständige Hirten und angestellte Hirten, den viele Landgüter begannen mit der Tierzucht. Also, wie wir heute sagen, mit der Fleisch Produktion. Hier war das Wissen und Können der Hirten gefragt. 
Hirtenacker (Bauer)
Bezeichnung für den Acker der dem Gemeindehirten als Teil seiner Besoldung zur Nutzung zustand. Je nachdem wie viele Pferde-, Rinder-, Schweine- und Schafhirten sich die Gemeinde leistete konnte hatte es auch mehrere Hirtenäcker geben. 
Hofämter (Adel)
Bezeichnung für die vier alten Ämter am Hofe des Königs. Die Ämter des Truchseßen, des Kämmerers, des Mundschenken und des Marschalls wurden im Mittelalter an den Höfen der Könige und Fürsten von bedeutenden adligen Herren und Ministerialen als Ehrenämter versehen. Ihren Ursprung haben die Hofämter in den germanischen (merowingischen) Hausämtern und wurden in karolingischer Zeit von den deutschen reise Königen und Kaisern übernommen und dem entsprechend erstreckten sich die Ur-Kompetenzen der Hofämter auch nur auf die Organisation der herrschaftlichen Hofhaltung auf den Reisen von Pfalz zu Pfalz. Der Truchseß (Seneschall) war der höchste Hofbeamte und führte die Oberaufsicht über die Dienerschaft am Hofe, der Kämmerer verwaltete das Vermögen und den Haushalt, er führte die Reisekasse, der Mundschenk verwaltete den Getränkekeller und führte die Verwaltung der königlichen Weingärten. Der Marschall war für den Pferde- bzw. Marstall zuständig und war Oberbefehlshaber der königlichen Reiter Eskorte. Der Quartiermeister des deutschen Königs und Kaisers war der Leiter der Hofämter und für die Reiseplanungen zuständig und daher reiste er von Pfalz zu Pfalz voraus, um alles für die Ankunft des deutschen Königs und Kaisers zu organisieren. 
Hohenzollern (Adel / Fürstengeschlecht)
Das Haus Hohenzollern ist eines der bedeutendsten deutschen Fürstengeschlechter. Die Stammburg der Hohenzollern liegt heute in Baden-Württemberg bei Hechingen im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg. Das Haus Hohenzollern untergliederte sich seit dem Mittelalter in mehrere Haupt- und Nebenlinien, von denen einige erloschen sind. Die (ursprünglich fränkische) Linie Brandenburg-Preußen stellte ab 1701 die preußischen Könige in Preußen und von 1871 bis 1918 die Deutschen Kaiser. Das Haus Hohenzollern stellte außerdem von 1866 bis 1947 die rumänischen Könige. Im heutigen Baden-Württemberg bestanden bis 1849 zwei selbständige Fürstentümer, Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die in der Folge zum Staat Preußen kamen und danach als "Regierungsbezirk Sigmaringen" (zugehörig zur Rheinprovinz) unter dem Namen Hohenzollernsche Lande geführt wurden. Der Aufstieg der Hohenzollern im Spätmittelalter war nicht zuletzt Ausdruck ihrer Königstreue gegenüber den staufischen und später den luxemburgischen Deutschen Königen. 
Höriger (Bauer)
Bezeichnung für einen Halbfreier Bauer, der kein Grundbesitz, wohl aber bewegliche Güter erwerben kann, dem ein Grundherr Schutz gewährt und Land zur selbstständigen Bewirtung leiht. Hierfür muss er Abgaben und Dienste leisten. Als das Lehnswesen aufkam konnte ein Freier Bauer seinen Hof einen Adeligen oder der Kirche als Lehen antragen. Er verpflichtete sich durch Eid dabei zu Abgaben und Diensten. Er stellte seinen Hof so unter dem Schutz und das Recht seines Lehnsherrn. Dadurch war der Hof für Jahrhunderte gesichert den sie konnten nur mit dem Grundbesitz zusammen verkauft werden. 
Hörigkeit (Bauer)
Bezeichnung für ein Abhängigkeitsverhältnis der Bauern zu ihrem Lehnsherrn. 
Hude (Bauer)
Bezeichnung für genutztes Weideland im preußischen Westfalen. 
Hufe / Hufen / Huben (Bauer)
Bezeichnung für das Sondereigentum eines germanischen Volksgenossen an Grund und Boden, einschließlich der Hofstelle sowie aller Rechte an der Allmende. In der Regel bekam der Bauer 2 - 4 Hufe zur Nutzung übergeben. Die Hufen Größe war in Deutschland sehr unterschiedlich. In Preußen war 1 Hufe = 30 preuß. Morgen = 7,6597 Hektar (ha) = 76596,6 Quadratmeter (m²). 
Hufendorf / Reihendorf (Siedlung)
Siehe unter Reihendorf
Hüfner / Hufner (Vollbauer)
Allgemein die übliche Bezeichnung für einen Vollerwerbsbauern in der Feudalzeit. Der Hufner ist ein Bauer, der als Grundbesitz eine oder mehrere Hufen Land besitzt und den eigenen Hof bewirtschaftet. Der Hufner war ein Teil der Dorfgemeinschaft und besaß volles Mitspracherecht in der Gemeinde und durfte die Allmende nutzen. Er konnte im Rahmen des im Dorf geltenden Rechts eigenverantwortlich wirtschaften und sich an der bäuerlichen Selbstverwaltung beteiligen. In der dörflichen Sozialhierarchie standen die Hufner als Vollbauern und Besitzer eines Hofes mit Ackerland von rund 30 Morgen vor den Kossäten und den Büdnern. Die Bezeichnungen für diese Angehörigen des Bauernstands sind regional sehr unterschiedlich. Sie lauteten im niedersächsischen Sprachraum Hovener oder Hofener, im mitteldeutschen Gebiet vorwiegend Hufner oder Hüfner und im Oberdeutschen Huber. In manchen Gegenden existierten auch völlig abweichende Bezeichnungen, wie zum Beispiel Ackermann oder im Obersächsischen auch besessene Mann oder besessene Männer. 
Hufenflur (Längenmaß)
Bezeichnung für eine Landschaft mit ins Auge fallender Flurform. Hufen sind schmal aber dafür Lang und voneinander durch Wege, Gräben, Feldraine oder Hecken voneinander getrennt. Das sieht aus wie ein Handtuch ans andere gelegt. 
Hufenordnung (Bauer)
Als Hufenordnung wurde die Verteilung und Nutzung von Grund und Bodens in der Allmende bezeichnet. Sie regelte alle Rechte und Pflichten innerhalb einer Gemarkung. 
Hufenverfassung (Bauer)
Als Hufenverfassung wurde die Verteilung und Nutzung von Grund und Bodens in der Allmende bezeichnet. Sie regelte alle Rechte und Pflichten innerhalb einer Gemarkung. Die Hufenverfassung der Dörfer erhielt sich in vielen ländlichen Gegenden bis in das 19. Jahrhundert Hinnein und wurde erst mit der Verkoppelung endgültig aufgehoben. 
Hugenotten (Religion)
Bezeichnung für die französischen Calvinisten (Protestanten, Anhänger des Reformators Calvin), die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in Frankreich in Wellen auftretenden Repressalien und blutigen Pogromen ("Bartholomäusnacht") ausgesetzt waren. Besonders die Verfolgungen unter Ludwig XIV. lösten eine Fluchtwelle von einer viertel Million Hugenotten in die protestantischen Länder und hier insbesondere auch nach Brandenburg-Preußen aus. In Preußen waren sie wegen ihres manufakturtechnischen Wissens (neue Produktionsmethoden und Werkzeuge) begehrt und an den Fortschritten, welche die Manufakturentwicklung, aber auch die Kultur seit dem Ausgang des 17. Jahrhunderts machte, waren die Hugenotten entscheidend beteiligt. 
Huldigung (Verwaltung)
Bezeichnung für den von allen Untertanen dem Herrscher geleisteten Untertaneneid, bestehend aus dem Treueid und Mannschaftseid. Die Huldigung war aus dem Treueid der germanischen Gefolgschaft entstanden und verschwand in fränkischer Zeit bis auf die Huldigung der Reichsstädte vor dem Kaiser. Mit Entstehung der Landeshoheit leisteten die Landstände dem jeweiligen neuen Landesherrn den Treueid, der sich meist in feierlicher Form vollzog. 
Hundredweight (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für eine veraltete Größe des angloamerikanischen Maßsystems und entspricht in etwa dem deutschen Zentner. Je nach Verwendungsort heißt es "short hundredweight" für die (USA) oder "long hundredweight" für (GB)
Hübscherinnen / Hübschlerinnen (Mittelalter)
Bezeichnung für Professionelle Huren die im Frauenhaus, das meist von der Stadt betrieben wurde, ihrer Arbeit mit Erlaubnis nachgingen. Die Städte verdienten nicht schlecht daran im frühen Mittelalter. Andere Bezeichnung für Huren im Mittelalter sind "Aufmacherinnen", "Einstößerinnen" oder verächtlich "Arschverkäuferinnen". 
Hüttner (Bauer)
Bezeichnung für einen Kleinbauern, der außer Haus und Garten keinen Grundbesitz oder nur sehr wenig Land hatten. Sie gehörten dem untersten Bauernstand an und haben oft mit dem hüteten der Nutztiere auf gemeindlichen Weiden oder Wäldern ihren Lebensunterhalt verdient. Eine andere Bezeichnung ist Häusler, Kötter oder Kossäte. 
Hyazinth (Schmuckstein)
Hyazinth ist die alte orientalische Bezeichnung für einen rosa Saphir. 

I

Imker (Beruf)
Bezeichnung für einen Bienenzüchter und Hersteller von Honig sowie Bienenwachs. 
Imprägnieren (Mittelalter)
Bezeichnung für das Schwängern einer Frau im Mittelalter. Heute versteht man unter dem Begriff Imprägnieren das Ausrüsten einer textilen Oberfläche mit wasserabweisenden Fähigkeiten. 
Inkunabel (Buchdruck)
Bezeichnung für Druckwerke aus der frühen Frühzeit des Buchdrucks. Als Inkunabel werden Druckwerke bezeichnet die mit beweglichen Lettern aus den ersten fünfzig Jahren des Buchdrucks stammen und die sich in Schrift und Bildsprache noch sehr an der Kalligraphie orientieren. Die Gutenberg-Bibel von Jahre 1454 ist die bekannteste Inkunabel. 
Insten (Bauer)
Bezeichnung für einen Lohnbauer der weder Land noch Wohnraum besaßen. Unter und neben den Kätnern hatte sich seit dem 18. Jahrhundert eine weitere Schicht, die der Insten gebildet. Insten mussten gegen Geld oder Arbeit Wohnraum mieten bzw. Pachten und waren Häufig Deputatarbeiter auf dem Landgut. 
Insthaus (Bauer)
Bezeichnung für die Unterkunft der besitzlosen Landarbeiter, die auf einem Landgut arbeiteten. 
Interdicte / Interdikt (katholisches Kirchenrecht)
Bezeichnung für das Verbot von allen gottesdienstlichen Handlungen. Das Interdikt wurde als Kirchenstrafe verhängt für Vergehen gegen das Kirchenrecht. Im Mittelalter eine scharfe Strafe, die oft gegen ganze Ortschaften oder Landschaften verhängt wurde. Über die Mark Brandenburg wurde im Streit zwischen den Markgrafen und Bischof von Brandenburg um den Kirchenzehnten von 1327 - 1358 ein päpstliches Interdikt verhängt.
Siehe auch unter Interdikt auf Wikipedia. 
Interregnum (Verwaltung)
Bezeichnung für die Zeit zwischen der Absetzung Kaiser Friedrichs II. durch Papst Innozenz IV. im Jahre 1245 und der Wahl Rudolfs I. im Jahre 1273 zum neuen Kaiser des Heiligen Römischen Reichs. Kennzeichnend für diese Zeit ist der gelungene versuch der Bischöfe und Fürsten des Reiches ihre Rechte und Territorien auf Kosten der Krone zu vergrößern.
Siehe viel mehr dazu unter Interregnum auf Wikipedia. 

J

Jahrhundert (Zeitmaß)
Zeitspanne von einhundert Jahren.
Abkürzung: Jh. 
JÄNNER (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 1. Monat des Jahres, dem Eis- oder Schneemonat Januar. Wegen der klirrenden Kälte gibt es auch die Bezeichnung Hartung für den Januar. 
Jesuiten (Orden)
Bezeichnung für die Gesellschaft Jesu (Societas Jesu), ein 1534 von Ignatius von Loyola in Paris gegründete katholische Ordensgemeinschaft die dem Papst besonderen Gehorsam Schwur. Von Papst Paul III. wurde die Gemeinschaft schon 1540 als Orden anerkannt und ihm die Erlaubnis erteilt, Missionsreisen im Auftrag des Papstes durchzuführen. Das Leitmotiv des Ordens lautet: "Ad majorem Dei gloriam", "zum höheren Ruhme Gottes". Der Orden hatte nur ein Ziel, die Gegenreformation. Dazu gründete er eigene Ausbildungshäuser für Junge Jesuiten die dann wiederum Schulen und Kollegien in ganz Europa gründeten um den Katholizismus durch Schulung des Adels und der Reichen zu stärken die dann als führende Köpfe ihres Landes gegen die Ausbreitung des Protestantismus vorgehen sollten. Den Jesuiten unterstanden auch Universitäten an denen Sie das Sagen hatten. Die katholische Bildungserziehung geriet im 19. Und 20. Jh. in Konflikte mit der Bürgerlichen Aufklärung was in einigen Ländern zeitweise zum Verbot bzw. zur Ausweisung der Jesuiten führte. 
Jacobi (Datum)
Das ist der 21. Juli des Jahres. 
Joachimsthaler (Münze)
Bezeichnung für einen Gulden Groschen, benannt nach dem Präge Ort Sankt Joachimsthal (Jáchymov/Tschechien) in Böhmen. Schon nach kurzer Zeit wurde die Bezeichnung Joachimsthaler im Deutschen zu Taler verkürzt und die Verkürzung zeigt sich als sehr erfolgreich, denn das Wort wurde in viele andere Sprachen übernommen, z. b. im englischen Dollar. 
Joch (Flächenmaß)
Früheres vor allem in Süddeutschland und Österreich benutztes Flächenmaß für Felder, ursprünglich die Größe eines Landstücks, das ein Ochsengespann als Tagwerk an einem Tag umpflügen konnte. Andere Bezeichnungen für das Joch sind Jochart, Jauchart, Jauchert, Juck, Juchart oder Juckert. Abhängig von den regionalen Bodengegebenheiten lag die Größe zwischen 0,25 und 0,6 Hektar. In Württemberg = 0,3309 Hektar, Österreich = 0,5755 Hektar und auch in Ungarn = 0,4316 Hektar. 
Johanni (Datum)
Das ist der 24. Juni des Jahres. 
Johanniter (Ritterorden)
Aus dem von Kaufleuten aus Amalfi im Jahre 1048, noch weit vor dem ersten Kreuzzug, gestiftete Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem. Der Johanniter Orden wurde 1099 als erster Ritterorden gegründet und von Papst Paschalis II. 1113 bestätigt. Namensgeber ist die biblische Gestalt vom Heiligen Johannes dem Täufer. Sie trugen einen weißen Umhang mit einem roten Kreuz. Der Sitz des Ordens wurde nach der Vertreibung aus Palästina 1291 erst nach Zypern und von dort 1310 auf die Insel Rhodos verlegt. Nach der Eroberung der Insel Rhodos 1522 durch die Osmanen war der Orden vorübergehend ohne festes Domizil. Kaiser Karl V. belehnte den Orden 1530 mit der Insel Malta. Nach dem der Orden seinen Sitz 1530 nach Malta verlegt hatte, nannten sich die Ordensmitglieder nun allmählich nach ihrem neuen Domizil Malteserritter und die Bezeichnung "Malteserorden" für den Johanniterorden setzte sich langsam durch. Papst Clemens V. verfügte 1312 die Aufhebung des Templerordens und Übertrug dessen Besitz zu einem großen Teil auf die Johanniter. Im Zuge der Reformation spaltete sich der Johanniter Orden in den katholischen Malteserorden und den protestantischen Johanniterorden. Die durch den Heimbacher Vergleich von 1382 fast unabhängige Ballei Brandenburg nahm im Zuge der Reformation mit dem Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg die evangelische Konfession an und bildete den Kern des neuen, nun protestantischen Johanniterordens. Napoleon vertrieb am 12. Juni 1798 den Orden unblutig aus Malta, denn die Malteserritter durften nach ihren eigenen Regeln gegen andere Christen nicht das Schwert erheben und da ein Großer Teil der Ordensritter selber Franzosen waren, übergab der damalige Großmeister Ferdinand von Hompesch zu Bolheim die Insel ohne jeden Wiederstand den französischen Truppen. Die Malteserritter emigrierten größtenteils nach Russland, wo sie am 16. Dezember 1798 Zar Paul I., zum neuen Großmeister wählten. Mit seinem Tod im Frühjahr 1801 übertrug der Orden das Recht zur Ernennung des Großmeisters auf den Papst. Im Frieden von Amiens, der am 27. März 1802 geschlossen wurde zwischen Frankreich und England, wurde dem Orden die Rückgabe von Malta zwar zugesichert doch die Engländer hielten sich nicht daran. Ab 1806 wurden in Deutschland aller Ordensbesitz eingezogen und säkularisiert. 1852 wurde der Johanniterorden als evangelischer Zweig des Ordens in Preußen wieder begründet. Die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst e.V. des Johanniterordens sind heutzutage in Deutschland wohl die bekanntesten Ordensaktivitäten. 
Juchart / Jucharte (Flächenmaß)
Bezeichnung für ein vor allem in der Schweiz bis zur Einführung des metrischen Systems im frühen 20. Jahrhundert in der Landwirtschaft gebräuchliches Flächenmaß. Die Juchart leitet sich von dem lateinischen Iugerum ab und meinte ursprünglich die Fläche Land, die man mit einem Joch Ochsen (2 Ochsen) innerhalb eines Tages pflügen konnte. Es wurde unterteilt in vier Vierlinge und jeder Vierling wiederum in vier Quärtli, so das 1 Juchart = 4 Vierlinge = 16 Quärtli aus machte. In den an die Schweiz angrenzenden deutschsprachigen Raum wurde es unter der Benennung Joch, Jochart, Jauchart, Jauch, Juck oder Juckert benutzt und es entsprach in der Größe dem gebräuchlicheren süddeutschen Tagewerk. Durch die gemeinsame schweizerische Mass- und Gewichtsordnung vom 17. August 1835 wurde in vielen Kantonen des Staatenbundes das metrische System mit Gültigkeit ab 1836 eingeführt und die Juchart auf genau 36 Aren (a) festgelegt. Auch im Großherzogtum Baden im Südwesten Deutschlands entsprach die Juchart nach der Reform von Michael Friedrich Wild ebenfalls 36 Aren (a). 
Judenregal (Steuer)
Im Mittelalter wurden die Schutzjuden im Judenregal verwaltet. Im Judenregal wurden alle Pflichten, Rechte und Sonderzahlungen der sogenannten Schutzjuden festgelegt. 
Julianischer Kalender (Zeitmaß)
Der Julianische Kalender wurde in Ägypten entwickelt und im Jahre 45 v. Chr. von Julius Caesar im Römischen Reich eingeführt und erst im 16. Jahrhundert schrittweise durch den viel besseren gregorianischen Kalender abgelöst. In der orthodoxen Kirche blieb der julianische Kalender weiterhin maßgebend. 
Junker (Adel)
Im Mittelalter die Anrede für die Söhne der Mitglieder des Hochadels aber ursprünglich die Bezeichnung für ein Mitglied des Adels ohne Ritterschlag. Später allgemein die Bezeichnung für alle adlige Gutsherrn bzw. den Landadel. Der bekannteste Junker ist der falsche Junker Martin Luther der von Kurfürst Friedrich von Sachsen, seinem Landesherrn, entführt und von ihm auf die Wartburg bei Eisenach als Junker Jörg in Sicherheit gebracht wurde. 

K

Kaffeeriecher / Kaffeeschnüffler (Beruf)
Bezeichnung für eine besondere Gruppe Kriegsveteranen in Preußen, die ab 1780 von Friedrich dem Großen angestellt wurden, um in den preußischen Kommunen durch Schnüffeln festzustellen, wo verbotenerweise Bohnenkaffee geröstet und genossen wurde. Um das Abführen der entsprechenden hohen Steuern überwachen zu können, durfte Kaffee nämlich nur an bestimmten wenigen erlaubten Orten geröstet werden. 
Kaiser (Herrschertitel)
Der Herrschertitel Kaiser leitet sich vom römischen Politiker und Feldherr Gaius Julius Caesar ab. Der lateinische Eigenname Caesar wurde in der Antike Kaisar und im Griechischen Kaisaros ausgesprochen. Innerhalb von 100 Jahren entwickelte sich der Eigenname Caesar zum Herrschertitel Kaisar. Als erster Kaiser der Geschichte gilt gemeinhin Gaius Octavius (Octavian), der spätere Augustus ein Großneffe von Gaius Julius Caesar den dieser adoptiert hatte. Seit Augustus trugen alle Herrscher des Römischen Reiches den Kaisertitel bis ca. 480 n. Christus das weströmische Kaisertum erlosch, im Oströmisch-Byzantinischen Reich erlosch das Kaisertum erst um 1453. Nach der Wiederbelebung des westlichen Kaisertums im Mittelalter durch Karl den Großen und dem Papst im Jahr 800 wurden alle durch den Papst gekrönten Herrscher des Frankenreiches und des späteren Heiligen Römischen Reiches als Kaiser bezeichnet. Der Kaiser galt von nun an als Schirmherr und Beschützer der Christenheit, des katholischen Glaubens und hatte zumindest theoretisch die Oberhoheit über alle anderen abendländischen christlichen Herrscher. Die Titel Kaiser und König waren zwar bedeutungsgleich, doch der Kaiser galt als erster unter Gleichen.
Seit dem frühen 13. Jahrhundert geriet die Kaiserwürde immer mehr zu einem bloßen Ehrentitel des deutschen Königs der jetzt Kaiser des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" war, mit dem Titel waren aber so gut wie keine herrschaftlichen oder rechtlichen Befugnisse verbunden. Er hatte nur die rechte die er auch als deutscher König gehabt hätte. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts war die Kaiserkrone des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" bis zu dessen Ende 1806 immer im Besitz der Habsburger. 
Kaisergroschen (Münze)
Bezeichnung für eine besondere österreichische Dreikreuzer Münze, die auch als Landgroschen bezeichnet, seit der Mitte des 16. Jahrhunderts geprägt, aber nicht in den Reichsmünzordnungen genannt wird. Sie war im 17. Jahrhundert die Hauptscheidemünze Österreichs und diente der Soldbezahlung der Truppen, wozu sie in großen Mengen geschlagen wurde. In der Regel zeigte die Prägung das Abbild des Kaisers auf der Vorderseite und auf der Rückseite den Reichsadler mit der Ziffer 3 in einem Oval als Wertangabe für 3 Dreikreuzer. 
Kaliber (Längenmaß)
Mit dem Längenmaß Kaliber wird der Durchmesser eines Waffenlaufs gemessen. Spätestens seit dem 19. Jahrhundert wurde die Angabe des Kalibers in Längeneinheiten gebräuchlich, zu erst in der alten Einheit Linie (= ein zehntel Zoll), wobei drei Linien genau 7,62 mm entsprachen. Später, im 21. Jahrhundert, wurde in Ländern mit metrischem System das Kaliber in Zentimetern oder Millimetern angegeben, und im angloamerikanischen Raum wurde der Zoll als Dezimalbruch in angloamerikanischer Schreibweise üblich. Bei Kalibern bis zu einem Zoll (2,54 cm) wird die führende Null weggelassen, so entspricht z. B. "Kaliber 38" etwa 9 mm, aber eigentlich müsste es "Kaliber 0.38" etwa 9 mm heißen. 
Kämmerer (Hofamt / Verwaltung)
Der Kämmerer gehörte wie der Truchsess, Mundschenk und Marschall zu den vier alten Reichserzämtern des Heiligen Römischen Reiches. Der Kämmerer war in erster Linie der Verwalter der Schatzkammer des Heiligen Römischen Reiches und hatte ferner die Aufsicht über alles, was nicht ausdrücklich einem anderen Hofbeamten übertragen war. Das Erzamt wurde im späteren Mittelalter mit der Kurwürde verknüpft und war nun ein Erbamt das nur noch mit zeremoniellen Pflichten bei der Krönung des deutschen (römischen) Königs verbunden war. Ansonsten hatten die Titel der Reichserzämter nur noch einen rein symbolischen Wert aber dieser konnte erblich weitergegeben werden. Das Amt des Erz-Kämmerers hatte der Markgraf von Brandenburg inne bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806. In den Städten hatte der Stadtkämmerer meistens nicht nur die Leitung der Kasse (Kammer), sondern auch andere Verwaltungsaufgaben; in manchen Städten hatte er auch die öffentliche Gerichtsbarkeit inne. 
Kanne (Maß)
Bezeichnung für ein früheres Flüssigkeitsmaß in Sachsen und anderen europäischen Ländern. In Sachsen ca. 1 Liter. 
Kapuziner (Kirche)
Bezeichnung für einen selbstständigen Zweig des Franziskanerordens der sich 1529 konstituiere. Sie fühlen sich zur Einhaltung der von Franziskus von Assisi aufgestellten Ordensregel verpflichten. Selbst zur Armut verpflichtete zeigen sie ein Hohes Engagement für Kranke, Notleidende, und Obdachlose. Die Ordenstracht ist eine braune Kute mit Kapuze, als Gürtel dient ein Strick. Siehe mehr dazu unter Kapuziner
Karat (Gewichtsmaß)
Früher der 24. Teil der Gewichtseinheit des Goldes, heute noch als Juwelengewichtseinheit von 0,2 Gramm (g) in Gebrauch. Ursprünglich ein Feingewicht, das vornehmlich für Edelmetalle benutzt wurde, es entsprach dem Gewicht eines getrockneten Samenkorns des Johannisbrotbaums, aber im Mittelalter war es zumeist als 3 Gran definiert und wurde auch für edle Gewürze verwendet. 
Karlspfund (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für ein Münzgewicht, dass Karl der Große (768 - 814 n.Chr.) im Rahmen einer Münzreform im ganzen Franken Reich um ca. 785 n.Chr. neu festsetzte. Auf das Karlspfund (lat. pondus Caroli) gingen 240 Denare. Da 1 Denar etwa 1,7 Gramm (g) an Gewicht hatte muss das Karlspfund selbst etwa ca. 408 Gramm (g) an Gewicht gehabt haben. Die Münzreform von Karl dem Großen verlor mit dem Aufkommen regionaler Einheiten seit dem 11. Jh. zunehmend an Gewicht und verschwanden im 12./13. Jh. mit dem Karlspfund endgültig. Nur die im Franken Reich gültige feste Gold-Silber-Relation von 1:12 hielt sich noch bis in die Mitte des 16. Jh. und verschwand dann ebenfalls. 
Karmeliter (Kirche)
Bezeichnung für einen Mönchsorden. Der Karmeliter-Orden wurde von dem französischen Einsiedler Berthold von Kalabrien im 12. Jahrhundert in Palästina am Berg Karmel gegründet. Nach dem Tode von Berthold, wurde die Regel des Ordens im Jahre 1214 festgeschrieben und zuneigst durch den lateinischen Patriarchen Albert von Jerusalem bestätigt. Papst Honorius III. erkannte diese Regeln 1226 an und bestätigte sie dem Orden. Siehe mehr dazu unter Karmeliten
Karolinger (Adel)
Bezeichnung für ein Fränkisches Herrschergeschlecht das aus der Verbindung zwischen Arnulfingern und Pippiniden hervorging. Stammvater der Karolinger ist Karl Martell und Kaiser Karl der Große (768 - 814 n.Chr.) ist wohl der bekannteste Herrscher aus dem Geschlecht der Karolinger. Das Herrschergeschlecht ist im Jahre 1012 erloschen. 
Kartäuser (Kirche)
Bezeichnung für einen Mönchsorden. Bruno von Köln (Heilige) gründet im Jahre 1084 in der einsamen Gebirgsgegend um Grenoble in Frankreich den Kartäuserorden. Papst Alexander III. erkennt im Jahre 1170 die Kartäuser als Orden an und bestätigte dessen Regeln. Siehe mehr dazu unter Kartäuser
Kataster (Steuer)
Kommt vom lateinischen Wort capitastrum (Kopfsteuerverzeichnis). In Preußen war das Kataster die Grundlage zur Festlegung der Abgaben (Steuer). Ein Vermessungsamt ist kein Katasteramt, sie arbeiten aber in der Regel eng zusammen. 
Kate / Kathe (Siedlung)
Bezeichnung für ein einfaches, meist einstöckiges kleines Wohnhaus. Die Bewohner der Katen gehörten zur unteren dörflichen Mittelschicht. 
Kätner / Käthner (Bauer)
Kätner standen in der Dorfgemeinde zwischen Hufner und Insten. Sie hatten ein kleines Haus, einen Gemüsegarten und etwas Land zur Nutzung. Sie brauchten nur eine geringe Steuer zuzahlen, mussten aber dafür eine bestimmte Anzahl von Hoftagen leisten.
Bereits im 13. Jahrhundert entwickelte sich eine Schicht, die als Nachsiedler nicht mehr das volle Mitspracherecht in der Gemeinde hatten und an der Dorfgenossenschaft nur sehr eingeschränkt beteiligt wurde. Meist waren es abgeteilte Bauernkinder. Dazu passt auch der Umstand, dass viele Katen zunächst zu einer Hufe gehörten. Die Nachsiedler wurden als Kötter, Köter, Köthner, Kötner, Kätner oder Kotsassen aber in Preußen und Mecklenburg als Kossaten, Kossater oder Kossäten bezeichnet. Die Pestausbrüche seit der Mitte des 14. Jahrhunderts und die Bauernkriege stoppten das Anwachsen der Schicht der Kätner erheblich aber schon im 16. Jahrhundert sind sie in ganz Deutschland zu finden. Schon im 17. Jahrhundert gab es Dörfer, in denen es mehr Kätner als Hufner gab. Die Kätner waren gewöhnlich außer Stande, von den Erträgen ihrer Kleinlandwirtschaft zu leben. Sie waren vielmehr auf Einkünfte aus landwirtschaftlicher Lohnarbeit und handwerklicher bzw. gewerblicher Tätigkeit angewiesen. So waren viele Kätner im Nebenerwerb Weber, Schuster, Krüger oder Hirten. Aber auch das Fuhrgewerbe bot zusätzliche Einkünfte. In der sozialen ländlichen Hierarchie standen sie unterhalb der Vollbauern, aber über den Büdnern, die lediglich Haus und Garten besaßen und als Handwerker arbeiteten sowie über den Insten und Tagelöhnern. 
Keller (Siedlung)
Im Mittelalter waren Keller (von lat. cella) zur Lagerung von Lebensmitteln aller Art in kühler Umgebung bei gleichmäßigerer Temperatur eine absolute Notwendigkeit. Dabei konnte sich der Keller als separates Gebäude oder teil eines Gebäudes ganz oder zumindest überwiegend unterhalb der Erdoberfläche befinden. Wirtschaftskeller wie Fisch oder Bierkeller wurden im Winter von Eismännern mit Eisblöcken befüllt, die man aus nahegelegenen zugefrorenen Seen oder Flüssen heraussägte. Mit dem eingelagerten Eis konnte die Temperatur konstant bis in den Spätsommer im Keller gehalten werden. Bei separaten Kellern Pflanzte man oft obendrüber Bäume, die ein dichtes Blattwerk ausbilden, um Schatten zu spenden. Mit der Entwicklung der Kältetechnik verloren Keller ihre Bedeutung zur Lagerung von Lebensmitteln. 
Kellerer (Beruf)
Bezeichnung für den Verwalter der Vorratskeller in der herrschaftlichen oder geistlichen Wirtschaftskellerverwaltung des Mittelalters. Er war insbesondere und für die Eintreibung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- bzw. Grundherren zuständig, sowie verantwortlich für die Einlagerung und Verwaltung aller landwirtschaftlichen Erzeugnisses im Keller. Der Kellerer (von lat. cellarius, im deutschen auch Keller oder Kellner genannt) war ein Amtsposten für den niederen Adel und Ehrbare Patrizier der dem Meier (Schultheiß, Vogt.) unterstand. In einigen Regionen übernahm Sie auch die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit. 
Kemenate (Siedlung)
Bezeichnung für einen mit Ofen oder Kamin (lateinisch caminus) beheizbaren Wohnraum. Diesen Begriff Kemenate (lateinisch caminata) für einen Kaminraum finden wir von der Burg bis hin zum Bauernhof und er steht, wegen der sehr hohen Brandgefahr im Mittelalter, für den sehr oft einzigen beheizbaren Wohnraum. Bei Bauern oft auch die Bezeichnung für die gute Stube. 
Kilogramm (Gewichtsmaß)
Kurzzeichen kg, die internationale Einheit der Maße, definiert als die Maße eines Zylinders von 39 mm Durchmesser und 39 mm Höhe aus einer Legierung von 90% Platin und 10% Iridium. 
Kirchdorf (Kirche)
Dörfer, die eine eigene Kirche haben, werden auch Kirchdörfer genannt. 
Kirchspiel (Kirche)
Der geografische Einzugsbereich einer Kirchengemeinde (auch Kirchsprengel oder Pfarrsprengel genannt). 
Klafter (Längenmaß)
Das oder der Klafter ist eine alte Längeneinheit, es ist definiert als das Maß zwischen den Mittelfingerspitzen der waagerecht ausgestreckten Armen eines erwachsenen Mannes, traditionell 6 Fuß, also etwa 1,80 m aber örtlich verschieden von 1,7 - 2,91 m, in Preußen betrug seine Länge 1,88 m. Als maritimes Tiefenmaß entspricht dem Klafter der Faden. Vom Längenmaß leitete sich dann das alte Raummaß für Schichtholz zwischen 1,8 und 3,9 m³ ab. Ein Klafter Holz entsprach einem Holzstapel mit einer Länge von einem Klafter. Dies wiederum entsprach, je nach Gegend, 3 - 4 Raummeter (rm) Holz (entspricht etwa 2 - 3 Festmetern (fm)). Das altpreußische Klafter entspricht 3,339 m³. 
Klippe (Münze)
Bezeichnung für eine besondere Form von Münzen oder Medaillen, nämlich eckige. Es handelt sich meistens um viereckiges Geld, das aus verschiedenen Metallen hergestellt häufig als Belagerungs- und Notmünzen geprägt wurde. Später, ab Ende des 16. Jahrhunderts, kamm es in Mode, Gedenkmünzen aus Silber oder Gold als Klippen auszuprägen, so wie zur Feier des Westfälischen Friedens oder zum Jahrestagen der Reformation. Siehe mehr dazu unter Klippe auf Wikipedia. 
Knochenhauer (Beruf)
Alt Berufsbezeichnung der Fleischer. 
Knotenschnur (Messen)
Die Knotenschnur hatte 12 Knoten, mit denen man rechnen konnte. Man konnte auch ohne den Satz des Pythagoras zu kennen, einen rechten Winkel nur durch das Aufspannen im Verhältnis 3:4:5 zu einem Dreieck konstruieren. Siehe auch unter Rechenseil
Kolonie (Siedlung)
Allgemeine Bezeichnung für eine planmäßig angelegte Siedlung. Meistens als neben Siedlung eines bestehenden Ortes angelegte Siedlungserweiterung für zuwandernde Personen. Vergleichbar mit den heutigen Einfamilienhäuser Siedlungen. Leben auf dem Lande aber Arbeiten in der Stadt. 
Kolonistenhaus (Bauer)
Allgemein die Bezeichnung für ein einstöckiges Fachwerkgebäude das für die friderizianischen Kolonisten Dörfer entwickelt wurde. Häufig auch als Doppelhaus für zwei Familien. Vorbild für das Kolonistenhaus war das mitteldeutsche Ernhaus. 
Kölmer (Bauer)
Bezeichnung für einen Freien Bauern, mit freiem Grundbesitz, in Preußen zur Ordens Zeit. Der Begriff bezieht sich auf die Stadt Kulm und die Kulmische Handfeste in der die aus Deutschland eingewanderten Bauern ihr Land zu besonders günstigen Bedingungen erhielten. Aus diesen sogenannten Kölmern ging später die Schicht der Gutsherren hervor. Die Kölmer Bauern hatten alle Rechte von denen andere Bauern nur träumen konnten und nur eine Pflicht, Kriegsdienst für den Deutschen Orden. Bauern die nach kulmischem Recht eingestuft waren nannte man Kölmer. Sie bildeten einen eigenen Bauern Stand, den man die "Kölmischen Freien" nennt, den es so im Heiligen Römischen Reich nicht einmal ansatzweise gab. 
Köllmischen / Cöllmisch (Bauern)
Bezeichnung für Bauernland das in Preußen nach Kulmischen Recht (Kulmer Handfeste) verliehen wurde. Bauernland nach kulmischem Recht erhielten vor allem die aus Deutschland eingewanderten Bauern. Da diese Rechtsform bis ins 19. Jahrhundert bestand hatte wurde auch das Kulmische Flächenmaß bis dahin weiterverwendet. 
Kölner Mark / Kölnische Mark (Münzmaß)
Die Kölner oder Kölnische Mark, ist die wichtigste Grundgewichtseinheit in den meisten deutschen Ländern, die dem Gewicht und dem Wert von Währungsmünzen seit dem Mittelalter zugrunde lag. Seit der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 war sie als Grundgewichtseinheit des Deutschen Reichs festgelegt. Die Reichs- und Landesmünzordnungen von vielen deutschen Ländern bezogen sich nun auf das Gewicht der Kölner Mark, doch das Gewicht war nicht feststehend, sondern es veränderte sich im Lauf der Zeit immer wieder mal, so das 1821 ihr Gewicht z. B. 233,856 Gramm (g) betrug. Im Jahre 1857 wurde die Kölner Mark vom Zollpfund zu 500 g abgelöst.
1 Mark kölnisch = 6 Albus = 12 Schilling = 72 Heller = 144 Pfennig.
1 Pfennig hat an Gewicht 1,624 Gramm (g).
1,624 Gramm (g) mal 144 = 233,856 Gramm (g).  
Kölner Pfund (Gewichtsmaß)
Zwei Kölner Mark sind ein Kölner Pfund von ungefähr 468 Gramm (g). Im mittelalterlichen Fernhandel war das Kölner Pfund sehr gebräuchlich. 
Komtur (Verwaltung)
Bezeichnung für den Leiter einer Komturei, was wiederum ein Konvent und Verwaltungsbezirk eines Ritterordens war. Der Komtur war dem Bailli oder Landkomtur unterstellt und hatte die Aufgabe die ihm unterstellten Vogteien und Zehnthöfe zu verwalten und zu beaufsichtigen. 
Komturei / Kommende (Verwaltung)
Bezeichnung für einen Verwaltungsbezirk eines Ritterordens. Die Niederlassungen der geistlichen Ritterorden nannte man Komturei oder Kommende. Mehrere Komtureien (Kommenden) bildeten eine Ballei, eine Ordensprovinz. 
Kongresspolen (Land)
Bezeichnung für das durch den Wiener Kongress definierte Rest Königreich Polen, das von 1815 bis 1832 bestand und in Personalunion vom russischen Zaren regiert wurde. 1832 von Russland annektiert und somit als Weichselgouvernement nur noch ein Teil von Russland. 
Kontributionen (Steuer, Kriegssteuer)
Für den Unterhalt militärischer Besatzungstruppen zwangsweise erhobener Beitrag im besetzten Gebieten. In Preußen war es die Bezeichnung für eine Ansammlung von Sondersteuern, die die Landstände, zur Finanzierung militärischer Belange des Fürsten aufbringen mussten. 
König (Adel)
König oder weiblich Königin ist der höchste Adelsrang und ein Herrschertitel. Der Königsrang bedeutet sinngemäß der oder die erste unter gleichen. König wurde man durch Kampf, Geburt und Ernennung oder wie im deutschen Reich durch Wahl. Deutschland war vom Mittelalter bis 1806 so eine Wahlmonarchie, wo der deutsche König von den Fürsten des Reiches, die das Volk vertraten, aus den Reihen der Fürsten gewählt wurde. Heute ist es in einigen souveränen Staaten eine Amtsbezeichnung für den höchsten Würdenträger. Sie sind heute als Staatsoberhaupt ausschließlich mit repräsentativen und zeremoniellen Aufgaben betraut. Die offizielle Anrede eines Königs oder einer Königin ist "Majestät". Siehe mehr dazu unter König
König in Preußen (Adel)
Von 1701 - 1772 die offizielle Bezeichnung für den König von Preußen, da der souveräne Herzog des Herzogtums Preußen sich am 18. Januar 1701 zum König krönte. Er war allerdings auch als Friedrich III. der Kurfürst der Mark Brandenburg, das innerhalb des Heiligen Römischen Reiches lag und da durfte es keine weitere Krone geben außer der des Kaisers. Auch stand der westliche Teil Preußens noch unter der Hoheit der polnischen Krone und die Titulatur „König von Preußen“ hätte als Anspruch auf das gesamte Herrschaftsgebiet Preußen verstanden werden können. Somit war der König in Preußen nur ein König im Ausland, also außerhalb des Heiligen Römischen Reiches. 
Königshufe (Flächenmaß)
Feldmaß im Mittelalter bei Rodungen auf Königsland, meist von der Größe zweier gewöhnlicher Hufen, später war 1 Königshufe = 47,7 ha. 
Kopfschatzregister (Kopfsteuer / Steuer)
Ist ein Steuerregister, bei dem die Steuern auf Grund der Personenanzahl auf dem Hof, die über 12 Jahre alt waren, ermittelt wurden. Diese Steuern wurden im Volksmund auch Kopfsteuer genannt. 
Koppelwirtschaft (Bauern)
Bezeichnung für ein landwirtschaftliches Bodennutzungssystem der Feld- und Graswirtschaft bei der die Feldflur in Koppeln bzw. Schlägen unterteilt ist. Die Koppeln bzw. Schläge werden abwechselnd als Weide oder Acker mit unterschiedlicher Fruchtfolge genutzt. 
Kossäten / Kossaten (Bauern)
Dorfbewohner die mit handwerklicher und gewerblicher Tätigkeit ihren Unterhalt verdienen. Sie hatten ursprünglich keinen Anteil an der Hufenflur und besaßen nur ein kleines Haus und etwas Gartenland.
Siehe auch unter Kätner
Kötter (Bauer)
Kötter Pachteten von einem Bauernhof ein Haus mit Land, um es selbst zu bewirtschaften. Er hatte außer der Pacht keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Bauernhof.
Am zu Ende gehenden Mittelalter treten die ersten Kötter, auch als Heuerlinge bezeichnet, als neue soziale Schicht auf. Vollbauern sicherten sich durch Abtreten einer kleinen Heuerstelle, die aus Haus (Kotten = Heuerlingshaus), Garten und etwas Ackerland bestand, bodenständige Arbeiter zu Dienstleistungen, oft mit der ganzen Familie. Durch Mitarbeit auf dem Hof des Bauern verdiente sich der Kötter (Heuerlinge) seine Pacht (Heuer), zusätzlich Korn, Heu und auch die Spannhilfe des Bauern. Auf die Nutzung der Gemeindeflur hatte er keinen Rechtsanspruch, doch wurde ihm oft gegen geringes Entgelt der Auftrieb einiger Kühe gestattet. Kötter (Heuerlinge) waren keine vollberechtigten Mitglieder der Bauernschaft und besaßen da her auch kein Stimmrecht. Ist der Kötter in großer Not, kann er Hilfe vom Bauern erwarten. So ist er relativ abgesichert gegenüber z.B. dem Neubauern. 
Krämergewicht / Kramergewicht (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für das Gewicht, nach dem früher die Krämer ihre Waren auswogen und verkauften. Es war schwerer als das Apothekergewicht, aber leichter als das Fleischergewicht. Ursprünglich durfte es nur von den Mitgliedern der Krämergilde bei Verkäufen unter 1 Pfund verwendet werden. Mit der Einführung der metrischen Maße und Gewichte verschwand auch das Krämergewicht. 
Kreuzer (Münzmaß)
Der Kreuzer (Creutzer) ist eine sehr alte Groschenmünze, welche seit 1271 vor allem in Österreich, der Schweiz und im süddeutschen Raum in weiten Teilen verbreitet war. In Deutschland war der Kreuzer bis zur Einführung der Mark 1871 als Zahlungsmittel in Gebrauch. Das Reichsmünzgesetz von 1551 legte fest das 237 Kreuzer einer Kölnischen Mark sind und 72 Kreuzer einem Goldgulden entsprachen. Die Augsburger Münzordnung von 1566 legte fest das ein Gulden = 60 Kreuzer sein soll. Das Reichsmünzgesetz von 1871 verfügte unter anderen die Abschaffung von Gulden und Kreuzern.
Um 1850 galt noch 1 Gulden = 60 Kreuzer und 1 Kreuzer = 4 Pfennige. 
Kreuzzug (Kirche)
Bezeichnung für eine Reihe von Kriegszügen die im Auftrag der römisch-katholischen Kirche gegen Ende des 11. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts in den Nahen Osten durchgeführt wurden um das Heilige Land von den Muslimen zurückzuerobern. Siehe mehr dazu unter Kreuzzug auf Wikipedia. 
Kronenthaler(Münze)
Der Kronentaler ist eine alte Talermünze aus Silber, welche seit 1755 vor allem in Österreich, den Österreichischen Niederlanden, der Schweiz und später auch im süddeutschen Raum in weiten Teilen verbreitet war. In Süddeutschland war der Kronentaler bis 1837 als Zahlungsmittel in Gebrauch. Der Kronentaler hatte einen Durchmesser von 40 mm und ein Raugewicht von 29,44 g. Der Kronentaler wurde auch als Krontaler oder Brabanter Taler bezeichnet.
Es galt in Süddeutschland 1 Kronentaler = 2 Gulden und 42 Kreuzer. 
Kronprinz / Kurprinz (Adel)
Bezeichnung für den zum Nachfolger (erbberechtigter) bestimmten Sohn des Herrschers. In der Regel war der erstgeborene Sohn erbberechtigt. 
Krüger (Beruf)
Eine Gastwirtschaft bzw. das Wirtshaus nannte man früher Krug und daher den Betreiber, einen Krüger. Wer das verliehene Krugrecht besaß, besaß in der Regel auch die Schankgerechtigkeit und hatte damit das Rechts zur gewerblichen Bewirtung von Gästen durch das Ausschenken von Wein und Bier in einen Krug (Gaststätte). Dafür mussten bestimmte Abgaben (Steuern) an den Grundherrn abgeführt werden. Die Beherbergung von Gästen gehörte noch nicht da zu, aber sehr oft hatte der Krüger auch das Braurecht inne, so das er sein eigenes Bier brauen konnte. In Preußen wurde dem beauftragten Gründer eines Dorfes, dem Lokator, meistens neben dem Mühlenrecht, das Braurecht, die Schankgerechtigkeit und das Krugrecht verliehen in Verbindung mit einem Grundstück nach kölmischen Recht ohne der Pflicht Scharwerks- und Naturalabgaben zu leisten. Abhängig von der Höhe des Ausschanks musste Steuer gezahlt werden. Viele Lokatoren wurden später zum Dorfschulzen und übten das Krugrecht selbst aus. Der Krug selbst durfte verkauft oder vererbt werden, aber nicht die zugehörigen Hufen. 
Kumpf (Hohlmaß)
1.) Bezeichnung für ein Gefäß bzw. Becher. Bezeichnet verschiedene alt- und mittelhochdeutsche sehr alte Maßgefäße von ca. 6 - 10 Liter. Kommt auch als Hohlmaß für Frucht- und Getreidemaße von ca. 4 Litern vor. Siehe mehr dazu unter Kumpf.
2.) Bezeichnung für einen köcherartigen Behälter der am Gürtel zum Tragen des Wetzsteins befestigt wird. Der Kumpf ist dabei halb mit Wasser gefüllt damit zum Wetzen der Sense der Wetzstein gleich angefeuchtet verwendet werden kann. Früher wurden oft Kuh Hörner dafür genommen. Der Kumpf wird heute vor allem noch in Österreich und der Schweiz beim abmähen der Bergwiesen eingesetzt. 
Kurfürst (Adel)
Bezeichnung für einen Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der dem Kurfürstenkollegium angehörte. Allein dem Kollegium stand seit dem 13. Jahrhundert das Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs zu. Ursprünglich waren es die sieben ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, denen die Kurwürde zustand, doch seit dem Dreißigjährigen Krieg schwankte die Zahl der Kurfürsten und zum Ende des Reiches waren es bis zu 10. Der Titel Kurfürst geht auf das mittelhochdeutsche kur oder kure das für Wahl steht zurück, und davon leitet sich das neuhochdeutsche küren ab. Siehe mehr dazu unter Kurfürst auf Wikipedia. 
Kürschner (Beruf)
Bezeichnung für ein altes Handwerk. Der Kürschner verarbeitet die Rauchware (Tierfelle) zu Pelzen und Leder, aus denen Mäntel, Jacken, Mützen und andere Bekleidungsstücke hergestellt wurden. 
Kuhhirte (Bauer)
Die Kuhhirten hüteten das Hornvieh der Gemeinde auf der Allmende und erhielten neben einer spärlichen Vergütung oft auch das Recht zum Milchverkauf. Als die Allmenden im Zuge der Verkoppelung aufgelöst wurden, waren sie, wie die Schweinehirten, überflüssig geworden. Die Bauern waren nun jeder selbst für ihr Vieh verantwortlich. Kuhhirten wurden als Stadtbedienstete auch von Städten auf den Stadteigenen Weiden eingesetzt zur Hege der Kuhherden. 
Kulmer Handfeste (Verwaltung)
Bezeichnung für eine Stadtrechtsverleihungsurkunde die ursprünglich für die im Bereich des Deutschen Ritter Ordens gelegenen neu gegründeten Städte Kulm (Chelmno) und Thorn (Torun), am 28. Dezember 1233 vom Hochmeister des Deutschen Ordens, Hermann von Salza († 1239),dem Landmeister des Deutschen Ordens, Hermann Balk († 1239), sowie durch das gesamte Ordenskonvent ausgestellt wurde, doch bildete sie auch das Muster für fast alle nachfolgenden Stadtrechtsverleihungsurkunden im mittelalterlichen Preußenland zu Ordens Zeit. Die in Latein verfassten Rechtsnormen der ”Kulmer Handfeste” wurden schon bald für das gesamte Ordensland und sogar dessen Nachbarterritorien zum Vorbild und bildete die Grundlage für ein neues Recht, das später als Kulmer Recht bezeichnet wurde. 
Kulmer Recht (Recht)
Bezeichnung für ein mittelalterliches Stadt- und Landrecht in Preußen. Es beruht auf der Kulmer Handfeste, die das Magdeburger Stadtrecht in Kulm einführte. Das Kulmer Recht galt ursprünglich nur für Kulm und Thorn, dehnte aber allmählich seinen Geltungsbereich über weite Teil des Ordenslandes und auf viele polnische Städte aus. Es blieb für die preußischen Stadt- und Dorfsiedlungen vorbildlich und wurde so zum Grundgesetz des Ordensstaates. In Ostpreußen galt das Kulmer Recht bis 1620, in Westpreußen bis zur Einführung des Preußischen Allgemeinen Landrechts 1794 und in Danzig bis 1857. 

L

Lachter (Bergmännisches Längenmaß)
Der Lachter war ein im Bergbau übliches Längenmaß, mit dem meist Tiefen bestimmt wurden. Eine Lachter entsprach in etwa dem Klafter, war aber in der Regel etwas größer. In allen deutschsprachigen Bergrevieren war es das wichtigste Längenmaß. In Preußen 1 Lachter = 80 preuß. Zoll = 2,0924 Meter (m). Siehe mehr dazu unter Lachter
Lachterkette (Bergmännisches Längenmaß)
Die Lachterkette war das Messinstrument des Markscheiders im Bergbau. Die Lachterkette war üblicherweise 5 bis 6 Lachter lang und die Unterteilung erfolgte in Lachtern, die wiederum in 8 Teile unterteilt waren. Um Funkenschlag zu vermeiden, waren Lachterketten aus Messing. 
Lägel (Flüssigkeitsmaß)
Als Lägel wurden ursprünglich Transportbehälter bezeichnet, die seitlich rechts und links am Sattel eines Tragtieres (Esel, Pferd) befestigt wurden. Davon wurde das gleichnamige Gewicht abgeleitet, das damit der halben Gesamtlast entsprach. Altes Weinmaß in Hessen: 1 Lägel = 50 Liter (l). 
Landbuch (Siedlung)
Bezeichnung für eine fast vollständige Auflistung der Besitz, Abgaben, Orts- und Bevölkerungsverhältnisse eines Herrschaftsgebietes. Das bekannteste ist das Landbuch Kaiser Karls IV. von der Mark Brandenburg. 
Landfrieden (Recht)
Bezeichnung für einen mittelalterlichen Rechtsakt zum Gewaltverzicht per Vertrag, in einem bestimmten Gebiet, führ eine festgelegte Zeit. Das Recht zur Fehdeführung wurde ausgesetzt. 
Landgericht (Recht)
In Preußen waren ab ca. dem 15. Jahrhundert die Landgerichte für die gesamte Zivilgerichtsbarkeit auf dem Plattenlande zuständig. Dazu wurden mehrere Vogteigerichte zu einem Landgericht Zusammengelegt. Die Städte hatten ihre eigenen Gerichte. 
Landgraf (Adel)
Der Adelstitel Landgraf steht über dem einfachen Grafenstand da es sich bei dem Landgrafen um einen Fürstentitel handelt. Er gehört seit dem Späten Mittelalter genauso zum Reichsfürstenstand des Heiligen Römischen Reichs wie der Mark- oder Pfalzgraf. Anfänglich war der Landgraf nur ein hoher Amtsträger des deutschen Königs der in einem Reichsunmittelbaren Herrschaftsgebiet die hohe Gerichtsbarkeit über alle Freien und Adligen ausübte. Sie sollten die Macht der allmächtigen Stammesherzöge schwächen und die königlichen Rechte Bewahren. Im Laufe der Zeit eigneten sie sich Grundherrschaftliche rechte und Regalien an sodass sie bald selber wie Territorialherren Herrschten. 
Landmesser / Landvermesser / Feldmesser (Verwaltung)
Ein Landmesser war eine vereidigte Amtsperson, die ihren Dienst in einer ihr zugewiesen Provinz ausübte. Schon seit dem 13. Jahrhundert wurden die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Preußen vermessen. Nach der Grundstücksgröße und Bonität der Grundstücke wurden die Abgaben (Steuern) der Untertanen festgelegt. Der Deutsche Ritter Orden setzte als erster Staat eigens ausgebildete und geschulte Landmesser ein. Sie wurden mit Grund und Boden belehnt und erhielten Reise Geld als Entschädigung für ihren Aufwand. Im 16. Jahrhundert gab es keine Ausbildung mehr für Landmesser, es wurden vielmehr geeignet Männer ausgewählt, wie z. B. Kopernikus, die ihre Kenntnisse vor allem aus Lehrbüchern zogen und neben bei als Landmesser arbeiteten. Am Ende des 18. Jahrhundert änderte sich durch die Katastervermessung alles. Aus den Land- und Feldmesser werden nun ausgebildete Geometer oder Vermessungsingenieure. 
Landrecht (Recht)
Bezeichnung für das allgemein gültige Recht der Landesordnung auf dem Lande. Das Landrecht enthielt Bestimmungen für alle möglichen Rechtsbereiche, wie Strafrecht, Privatrecht, Lehens- und Verfassungsrecht. Das Landrecht des Heiligen Römischen Reiches entwickelte sich aus den älteren Stammesrechten der Franken, Sachsen, Alemannen, Bajuwaren und Böhmen sowie durch die Privilegien und Gesetze der Landesfürsten aber auch durch die Spruchpraxis der Landgerichte wurden das alte Recht ergänzt und weiterentwickelt. Später wurde auch das römische Recht in das Landrecht aufgenommen. 
Landstände (Recht)
So bezeichnete man im Mittelalter die politische Vertretung der Bevölkerung gegenüber dem jeweiligen Landesherrn. Die Landstände bestanden in der Regel aus 3 Parteien, Adel und Klerus, die Vertreter von Städten und als letzte die freien Bauern. Siehe mehr dazu unter Landstände
Landwehr (Flächengrenze)
Graben mit Wall und dichter Hecke der im Mittelalter die Herrschaftsgebiete der Landesherren voneinander Trennte. 
Langstreifenflur (Flurform)
Gliederung der Feldflur in lange, schmale Streifen, welche dem Relief angepasst waren. Ein Flurformentyp der mit und auch ohne Hufenverfassung vorkommend. 
Last (Hohlmaß)
Altes Hohlmaß für Trockenkörper vor allem im nördlichen Europa. 1 Last war in Hamburg = 32,98 hl (ca. 30 Scheffel), in Dänemark = 16,69 hl, in England = 29,08 hl, in Russland = 33,58 hl und in den USA = 28,2 hl. In der Schifffahrt war die Last ein veraltetes Maß für die Tragfähigkeit eines Schiffs, die sogenannte Kommerzlast. 1 Last war in Bremen und Hamburg = 3000 kg, sonst in Deutschland = 2000 kg. In Lübeck war die Last auch ein Flächenmaß von 60 - 80 Quadratruthen zur Aussaat. 
Lassiten (Bauer)
Bezeichnung für eine große gruppe von Erbuntertänigen Bauern die seit dem 17.Jahrhundert nur noch über die Nutzungsrechte aber nicht über die Eigentumsrechte an Land, Hof und Betriebsmittel eines Bauernhofes besaßen. Bauern Familien, die Wüst gefallene oder erbenlose Bauernhöfe übernahmen, diese aber nicht bezahlen konnten, wurden diese Stellen oft durch die Herrschaft zeitlich befristet oder auch erblich gegen entsprechende Abgaben und Dienste überlassen - daher auch die Bezeichnung Lassiten. Innerhalb der Dorfgemeinschaft besaßen sie kaum Rechte und der Grundherr konnte sie nach Bedarf auf andere Stellen in seiner Herrschaft umsetzen. Die meisten brandenburgischen Lassiten hatten zwar kein Eigentum am Hof aber sie besaßen zumindest das Recht, ihre Stelle zu vererben. Ab 1799 wurden die zu Lassrecht vergebene Höfe in Erbzinshöfe umgewandelt. 
Laßzins (Flurform)
Eigentlich ein Zins, den verpachtete Kirchengüter der Kirche entrichten mussten. Die Kirchengüter wurden nur für wenige Jahre an einen Nutzer verpachtet, damit aus Laßzinsen nicht Erbzinsen wurden durfte nur an einen anderen Nutzer Neuverpachtet werden. Nach der Säkularisation der Kirchengüter wurde der Laßzins an die jeweilige Domäne entrichtet. 
Laubtaler (Münze)
Bezeichnung für den seit 1726 bis 1790 geprägten Écu aux lauriers, der in Deutschland wegen der darauf abgebildeten Lorbeerzweige als Laub-, Lorbeer- oder Federtaler bezeichnet wurde. Er wurde nur unter König Ludwig XV. und König Ludwig XVI. von Frankreich, also in der Zeit von 1726 bis 1790 geprägt. Erst mit dem Aufkommen der Konventionstaler und der preußischen Reichstaler verlor der Laubtaler nach 1765 seine Bedeutung in Deutschland. 
Lehen (Steuer)
Das Lehen wurde Bauern als Dienstleuten übertragen. Den Bauern gehörten von Ihrem Hof nur die Gebäude, das lebende und tote Inventar, sowie die Einsaat. Die Bauern hatten nur das Recht, das zu ihrem Hof gehörende Land zu bewirtschaften, meist in Flurzwang. Neue Kulturen einzuführen oder Äcker in Wiesen zu verwandeln, war Ihm selbst verboten. Er musste selber wirtschaften und durfte nicht verpachten, veräußern, vertauschen oder verpfänden. Das Bewirtschaftete Land gehörte ihm nicht! Vielmehr musste der Erwerber immer wieder aufs Neue von der Herrschaft "Land und Sand" gewinnen, von ihr als Lehensmann angenommen werden. Nur mit Beteiligung der Herrschaft, mit ihrer Genehmigung, konnten die Hufen den Besitzer wechseln. Für gewöhnlich vollzog sich der Wechsel aber im Erbgang. 
Lehensbrief (Bauer)
Bezeichnung für die Urkunde die die Vergabe oder die Erneuerung eines Lehens Bestätigte. Seit dem 12. Jahrhundert, schriftliche Bezeugung des Rechtsaktes der Belehnung. 
Lehn (Adel)
Bezeichnung für eine vom Herrscher an einen Vasallen bzw. Gefolgsmann verliehene Sache. Allgemein verbindet man damit die Vergabe von Land. Das verliehene Land beinhaltete alle Nutzungsrecht am Boden, sowie alle Herrschaftsrechte über die dort lebenden Untertanen des Herrschers. Das Lehen konnte auf eine bestimmte Zeit beschränkt oder erblicher Besitz sein aber es verpflichtete den Belehnten zur Treue und Dienstleistung gegenüber dem Herrscher (Lehnsherr). 
Lehnswesen (Bauer)
Das Lehnswesen entstand direkt aus dem germanischen Gefolgschaftswesen. Zwischen Herrn und Gefolgsmann gab es ein Treueverhältnis, bei dem der Herr Schutz und Unterhalt gewährte und der Gefolgsmann dafür zeitlich beschränkt oder lebenslangen Gehorsam und Dienst per Eid versprach. 
Lehnschulze (Bauer)
Bezeichnung für einen Stellvertreter des Landesherrn der in seinen Namen die niedere Rechtsgewalt im Dorf ausübte und dafür seinen Hof als ein freies Lehen besaß. Er war zumeist ein gewähltes Mitglied der Gemeinde der dem Landesherren vorgeschlagen wurde. 
Lehnschulzengut (Bauer)
Bezeichnung für den Hof des Lehnschulzen der als Stellvertreter des Landesherrn im Dorf die niedere Rechtsgewalt ausübte und dafür seinen Hof als von der Grundsteuer befreites freies Lehen besaß. 
Leibeigenschaft (Bauer)
Der Begriff bedeutet zu nähst die persönliche und erbliche Abhängigkeit der bäuerlichen Landbevölkerung im Mittelalter von einem Grundherrn. Der Leibeigene durfte das Grundstück, auf den er geboren ist, nicht verlassen und seine Fähigkeiten nur zum Wohle seines Herrn gebrauchen. Seine Arbeitskraft hatte er ausschließlich zum Nutzen seines Herrn einzusetzen, wogegen dieser für seinen Unterhalt zu sorgen verpflichtet war. Schon 1719 hatte König Friedrich Wilhelm I. (Soldatenkönig) ein Dekret zur Aufhebung der Leibeigenschaft erlassen und zu mindestens auf seinen Gütern auch durchgesetzt. Auch König Friedrich I. erlies ein Dekret zur Aufhebung der Leibeigenschaft, da diese dem Menschenbild der Aufklärung widersprach. Man darf aber die Leibeigenschaft nicht mit der Gutsuntertänigkeit verwechseln. Die Leibeigenschaft in Preußen war von je her nicht so schlimm wie im Rest von Deutschland da die preußische Landbevölkerung in ihrer Herkunft und in ihren Rechten bunt gemischt war. Die Leibeigenschaft hatte in jeder Provinz eine andere Ausprägung. Zum Ende des 18. Jh. wurde die Leibeigenschaft in Preußen endgültig abgeschafft und zum Beginn des 19. Jh., am Martinstag 1810, wurde auch die Gutsuntertänigkeit abgeschafft. 
Leibeigener (Bauer)
Allgemein die Bezeichnung für einen unfreien Bauern. 
Leibrecht (Bauer)
Der Hof wurde nur auf das Leben des Bauern bzw. der Bäuerin verliehen, gegen die Bezahlung des Leibgeldes. 
Leibzoll (Mittelalter)
Der Leibzoll war vor allem eine von reisenden Juden beim Überschreiten von territorialen Zollgrenzen für Ihren persönlichen Schutz und damit für Ihre körperliche Unversehrtheit zu entrichtende Zollabgabe. Der Leibzoll zog den Schutz durchreisender bzw. nicht ansässiger Juden nach sich. Diese Praxis galt bis ca. 1823. Ansässige Juden hatten das Judenschutzgeld zu entrichten. 
Leibgedinge (Bauer)
Bezeichnung für die Verpflichtung gegenüber einer anderen Person, bis zu deren Ableben sie mit Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrung und Pflege zu versorgen. Andere Bezeichnungen dafür sind Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Ausgedinge, Austrag, Altenteil oder Witwengut. Adlige Frauen, die in regierende Fürstenhäuser einheirateden erhielten vor der Eheschließung die Einkünfte aus konkret bestimmten Gütern, Orten oder Landesteilen vertraglich zugesagt, um im Witwenfall versorgt zu sein. Das lebenslange Nutzungsrecht an diesen Gütern war ein wesentlicher Bestandteil des vor der Hochzeit ausgehandelten Ehevertrages.  
Lenzing (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 3. Monat des Jahres, dem Aussaat- und Frühlingsmonat März. 
Letzter Ritter (Staat)
Kaiser Maximilian I. von Habsburg (1486-1519) wurde schon zu Lebzeiten als der Letzte Ritter bezeichnet. Während seiner Herrschaft vollzog sich ein entscheidender Strukturwandel in der Gesellschaft. Viele Ritter verloren ihre Selbständigkeit als Lehnsmann und mussten sich bei mächtigen Herren verdingen, die sie für ihre Dienste nur noch mit Geld bezahlten. Die Entwicklung vom Lehnsmann zum bezahlten "Untertan" bedeutete das langsame Ende des Feudalismus. Maximilian I. sorgte für eine Modernisierung des Kriegswesens hin zur Kanone und bezahlten Söldnern. Die Verkündigung des "Ewigen Landfriedens" gab dem Ritterwesen endgültig den Rest. 
Leuge (Längenmaß)
Eine Leuga benutzten die Römer in den gallischen und germanischen Provinzen, sie betrug normaler weise 2,25 km. An den Fernstraßen der Römer in Gallien standen sog. Leugensteine, die vor allem die Entfernung zur nächsten "Hauptstadt" der Provinz Angaben und trugen in einer Inschrift stets den Namen des gerade regierenden Kaisers. 
Libra (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für das alte römische Pfund (libra pondo), von dem sich bis heute die Abkürzung „lb“ für Pfund erhalten hat. Es fasste zwölf unciae (Unzen) und wog zwischen 323 und 327 Gramm (g). Das römische Gewichtsmaß Libra, wo bei Libra Waage bedeutet, gegen das im Gleichgewicht abgewogen wurde, entsprach dem Gegengewicht von 12 Unzen (unciae). Unter Karl dem Großen wurde die für das Gewicht übliche Maßeinheit Libra als Karlspfund (pondus Caroli) neu festgelegt und betrug nun etwa 406,5 Gramm (g). 
Ließpfund (Gewichtsmaß)
Alte Bezeichnung für ein im Ostseeraum übliches Handelsgewicht, welches gemeiniglich 15 gemeine Pfund, in Hannover nur 14, im Mecklenburgischen und Danzig hingegen 16 Pfund des Landesgewichts hielt. 
Linie (Längenmaß)
Die Linie ist ein sehr kleines früheres Längenmaß für die Feinmechanik. Ihre Länge unterschied sich in den einzelnen Ländern geringfügig und entspricht meistens einem Zwölftel des jeweiligen Zoll. Es ist durch die Unterteilung des Zolls in 10 (dezimal) oder 12 (duodezimal) Teile definiert. Bei der Definition der Linie durch dezimale Teilung des Zolls wird sie in 100 Punkte geteilt, bei der Definition durch duodezimale Teilung wird die Linie in 144 Punkte gegliedert. In Preußen war eine Linie 2,18 mm lang. 1799 wurde das Urmeter zu 443,296 Pariser Linien festgelegt, daraus ergibt sich, dass eine Pariser Linie ca. 2,2558 mm lang ist. 
Lof (Flächenmaß)
Bezeichnung für ein altes Flächenmaß im Herzogtum Kurland von ca. 0,364 Hektar (ha). 
Loh (Flur)
Alte Bezeichnung der Germanen für heilige Wald Haine und Opferstätten. Loh ist allerdings auch die Bezeichnung für die Rotbraune Färbung des Fells von Haustieren, wie z. B. bei Hunden und Kaninchen. 
Lohgerber (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Gerber der auch als Rotgerber bezeichnet wurde. In einer Lohgerberei wurden vor allem Rinderhäute zu strapazierfähigen, kräftigen Ledern verarbeitete. Der Lohgerber arbeitete beim Gerben mit zerschnittener und fein gemahlener Rinde - meistens Eichenrinde, seltener auch Fichten- oder Tannenrinde und da durch die sogenannte Eichenlohe gegerbtes Leder rot bis braun ist, bezeichnete man die Lohgerber auch als Rotgerber. Siehe mehr dazu unter Lohgerber
Lokator (Bauer / Siedlung)
Bezeichnung für einen Siedlungsunternehmer und kommt aus dem lateinischen, heißt zu Deutsch übersetzt so viel wie Verpächter. Lokatoren spielte im ganzen mittelalter bei der Besiedlung der ehemaligen Heidnischen gebiete eine große Rolle. Sie haben vom Grundherrn beauftragt in anderen Landesteilen für den Landesausbau Siedler angeworben und diese als Kolonistenführer in ihre neue Heimat gebracht. Das zu verpachtende Land musste vermessen und in Parzellen aufgeteilt werden, bevor es die Siedler zur Nutzung in Empfang nehmen konnte. In Preußen wurde der Lokator meist auch gleich Schulze des Dorfes. 
Loose (Siedlung)
Bezeichnung für eine besondere Siedlungsform im Oderbruch. Siedlungen mit dem Beinamen Loose sind im Oderbruch erst nach der Trockenlegung des Oderbruchs bzw. anderer Feuchtgebiete entstanden. Prägend für diese Siedlungen sind die verstreut abseits des Dorfkerns stehende einzelne Gehöfte. Die Loose Gehöfte entstanden meist auf dem zuletzt urbar gemachten Land oder als Folge von Separation und Flurbereinigung, wurden die Wege zu den eigenen Feldern viel zu lang, siedelten sich die Bauern abseits der Dörfer auf ihrem Land direkt an. Was damals ging, ist heute in der modernen Zeit ein Problem, denn auf Loosen Gehöften ist man weit weg von Strom, Fließendwasser, Abwasser und Telekommunikation. Daher sind heute viele Loose Höfe am verfallen. 
Lot (Messgerät)
Bezeichnung für ein Senkblei, das zum Messen der Senkrechten am Bau Verwendung findet und zwar bis heute. Zum Beispiel als mit farbigem Kreidestaub versehene Schlagschnur die durch Zupfen an der gespannten Lotschnur Senkrechte Linien auf Wände zaubert. Traditionell besteht ein Lot aus einem symmetrischen spitzzulaufenden Metallstück, auch Blei genannt, dass an einer dünnen reisfesten Schnur befestigt ist. 
Loth / Lot (Gewichtsmaß)
Altes kleines Handelsgewicht in Deutschland, Österreich und Skandinavien: ursprünglich 1 Loth = 1/32 Pfund, später dann 1 Loth = 15,6 - 16,6 Gramm (g). Das Loth wog regional verschieden zwischen 14 bis 18 Gramm (g) und war in der Regel als eine halbe Unze oder vier Quentchen definiert. Für eine kurze Zeit galt im metrischen System 1 Neuloth = 50 Gramm (g). Das Loth war aber vor allem ein altes Edelmetallgewicht: 1 Loth = 16 Grän = 1/16 Mark. Insbesondere wurde die Feinheit des Silbers in Loth als ... löthig ausgedrückt. 
Louis d’or (Münze)
Bezeichnung für von König Ludwig XIII. von Frankreich 1640–41 bei einer großen Münzreformeingeführt neu herrausgegebenen Münze aus 22-karätigem Gold. Die Münzvorderseite zeigt das Kopfbild des Königs Ludwig XIII. mit Lorbeerkranz, daher auch der Name: Louis d’or was so viel wie „Ludwig aus Gold“ heiöt. Die letzten Louis d’or wurden in den Revolutionsjahren 1792 und 1793 geprägt. Ihm folgten später die 20- und 40-Franc-Stücke mit dem Kopfbild von Napolóon Bonaparte des damaligen Ersten Konsuls, der sog. Napolóon d’or. 
Luch (Flur)
Alte Bezeichnung für ein moorastiges, Sumpfartiges, Quell- und Überflutungsmoor in Flussniederungen, man spricht daher auch gern von einer Flachmoorlandschaft. Speziell in der Mark Brandenburg ist das Wort „Luch” zu Hause. In der Mark Brandenburg wurden zwar diese Moore bis auf kleine Reste alle entwässert, um nutzbares Land zu erhalten als Bau- und Ackerland. Das Moor ging, der Name blieb wie z. B. Havelländische Luch und Rhinluch erhalten. 

M

Malter (Hohlmaß)
Bezeichnung für ein altes deutsches Volumenmaß (Hohlmaß) für Schüttgut. Es wurde für Getreide, Hülsenfrüchte, Hopfen, Kohle, Torf, Salz und Holz verwendet, aber hauptsächlich wurde es als Getreidemaß genutzt. In Preußen war um das Jahr 1800 ein Malter = 4 Scheffel = 6,955 Hektoliter (hl) = 695,5 Liter (l) groß. In Sachsen aber hatte 1 Malter = 12,478 Hektoliter (hl) = 1247,8 Liter (l). Der Malter war ein Volumenmaß, das regional sehr unterschiedlich ausfiel, es konnten von 100 Liter bis über 1.000 Liter wie z. B. in Leipzig ausmachen. 
Malterscheid (Aussaatmaß)
Maßbezeichnungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert für ein Hohlmaß, das zur Aussaat des Saatgutes zum Fruchtanbau auf einer definierten Fläche benutzt wurde. Man spricht daher auch von der Maltersaat, das ist ein altes Flächen- und Aussaatmaß und entspricht der Fläche, auf der man einen Malter Getreidesaat ausbringen konnte. Unter einem Aussaatmaß versteht man auch heute noch die Menge Saatgut, die zur Bestellung einer Ackerfläche benötigt wird. In Rheinpreußen galt früher der Malterscheid gleich 2 Morgen + 40 Ruthen Magdeburger Maß bzw. 1 Malterscheid = 3 Müttescheid = 12 Viertelscheid = 180 Quadratruten = 2556 Quadratmeter = 1 preußischer Morgen groß. 
Mandel (Zählmaß)
Bezeichnung für ein altes Zählmaß von 15 bzw. 16 Stück. Die normale Mandel hatte 15 Stück Inhalt, aber 1 Bauernmandel auch als Große Mandel bezeichnet hatte 16 Stück Inhalt. Das gemähte Sommergetreide wurde zu sechzehn gebundenen Getreidegarben spitzförmig zu einer "Mandel" aufgestellt - das war die sogenannte "Bauernmandel", denn eigentlich beträgt die Anzahl einer Mandel nur fünfzehn Stück. 1 Mandel = 15 Stück, aber 4 Mandeln = 60 Stück was 1 Schock ist. 
Manufaktur (Gewerbe)
Ab dem 16. Jahrhundert entstehen die ersten Vorindustriellen Produktionseinrichtungen außerhalb der Kontrolle durch die Städtischen Zünfte und Gilden. Eine Manufaktur ist eine Produktionsstätte von hochspezialisierten Handwerkern verschiedener Berufe die jeweils nur Teilarbeiten ihres Handwerks für die Fertigung eines gemeinsamen Endprodukts zur Verfügung stellten, mit dem Ziel gemeinsam Geld zu verdienen. Manufakturen sorgten für eine Steigerung der Produktivität trotz handwerklichen Charakters der Produktion. Porzellanmanufakturen sind ein gutes Beispiel für diese neuartige Arbeitsteilung und Zusammenarbeit der Gewerke. 
Mannwerk (Flächenmaß)
Bezeichnung für jene Wiesenfläche oder Ackerfläche die von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, durch einen Mann an einem Tag gemäht oder bestellt werden konnte. In der Regel ca. 2000 m². Andere Begriff dafür sind Tagewerk oder Tagwerk, Juchart oder Jucharte, Mannsmad oder Mannsmahd. 
Mariatheresientaler (Münze)
Bezeichnung für eine Silbermünze aus österreichisch mit dem Bildnis von Maria Theresia (1717-1780, Regentin seit 1740) auf der Vorderseite und dem Doppeladler auf der Rückseite. Der Maria-Theresien-Taler war bald eine der wichtigsten Handelsmünzen in der Levante und bis ins 20. Jh. hinein ein gültiges, manchmal sogar das einzige von der Bevölkerung akzeptierte Zahlungsmittel. Sie war seit 1741 bis 1858 in Österreich offizielles Zahlungsmittel und ist mit weit über 390 Millionen geprägten Stück bis heute als Sammelobjekt die am längsten einheitlich geprägte Münze der Welt. Die Prägeanzahl wurde von keiner anderen Silbermünze je erreicht. 
Mariengroschen (Münze)
Bezeichnung für eine Silbermünze aus dem niedersächsisch-westfälischen Raum, die vom 16. bis zum 19. Jahrhundert geprägt wurde. Das erst mal schon um 1505 in Goslar mit einem Rauhgewicht von 2,92 Gramm (g) und einem Feingewicht von 1,461 Gramm (g) sowie später in weiteren Münzstätten des Gebietes rund um den Harz wie Braunschweig und Hildesheim. Da der Silbergroschen eine Darstellung der Jungfrau Maria mit dem Jesuskind auf der Vorderseite trägt, heißt er Mariengroschen. Auf 1 Reichstaler sollten 24 Mariengroschen entfallen, doch schon bald um 1550 hatten die Mariengroschen nur noch etwa die Hälfte des Feingehalts an Wert. Siehe mehr dazu unter Groschen
Mark (Münzmaß)
Ursprünglich eine Gewichts- und Zähleinheit, sowie auch Bezeichnung für verschiedene Münzen und Währungen. Im 11./12. Jh. löste die Mark in Europa allmählich das karolingische Karlspfund als Münzgrundgewicht ab. Der Name "Mark" wird von der Marke, einem dem Silberstück aufgedrücktem Zeichen des Gewichts oder des Wertes, abgeleitet. Den genauen Wert der damaligen Münzen zu bestimmen ist nicht möglich, weil der Münzfuß sehr verschieden war und oft gewechselte. Im Gebiet der deutschen Staaten setzte sich die Kölner Mark durch. In der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 setzte man die Kölner Mark als gemeinsames Basisgewicht der Reichswährung fest. Erst 1857 wurde sie gemäß der Wiener Münzvereinbarung zwischen dem Deutschen Zollverein und Österreich vom Zollpfund zu 500 g abgelöst. Aus einer Mark feinen Silbers wurden in Preußen 16 Thaler geschlagen. Diesen Reichsmünzfuß hatte Preußen 1750 eingeführt. Die Thaler hießen "Joachimsthaler" nach dem böhmischen Silberbergwerk. 
Mark (Gewichtsmaß)
Die Mark als Gewichtseinheit wird erstmals Urkundlich 1045 im deutschen Raum erwähnt. Die Mark ist eine ursprünglich germanische Maßeinheit, die ab dem 11. Jahrhundert das karolingische Pfund als Edelmetall- und Münzgewicht verdrängte und als kölnische Mark = 233,856 g bis 1857 die deutsche Münzgewichtseinheit blieb, da sie ab dem 16. Jahrhundert die Grundlage für die Münzprägung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation bildete. Das Verhältnis der Mark zum Pfund betrug 2:1, das heißt, ein Pfund entsprach zwei Mark.
Für Silber: 1 Mark = 8 Unzen = 16 Lot = 64 Quentchen.
Für Gold: 1 Mark = 24 Karat = 288 Grän. 
Mark (Grenze)
Die Mark ist seit alters her die Bezeichnung für ein Grenzzeichen, Grenze bzw. auch das Gesamteigentum an Grund und Boden, ein Gebiet das durch eine Grenze markiert ist, siehe Mark Brandenburg. Die Grenzmarken sind als sichtbares Zeichen schmale Streifen die man ackerbaulich nicht nutzten darf. 
Mark Brandenburg (Gebiet / Land)
Bezeichnung für eine Grenzmark des Heiligen Römischen Reiches. Die Gründung der Grenzmark Brandenburg wird auf das Jahr 1157 datiert. Albrecht von Ballenstedt aus dem Hause der Askanier eroberte das im Großen Slawenaufstand 983 verloren gegangene Gebiet der Nordmark des Heiligen Römischen Reiches 1157 zurück. Von da an heißt das Gebiet Mark Brandenburg und Albrecht von Ballenstedt wird als Albrecht I. von Brandenburg der erste Markgraf von Brandenburg. Er bekommt den Beinamen Albrecht der Bär. Als Gebiets Bezeichnung hat sich der Name bis heute erhalten.

Herrscher der Mark Brandenburg - die Askanier

  • 1134 - 1170 - Markgraf Albrecht I. genannt „der Bär“  † 1170 ∞ mit Sophia von Winzenberg  † 1160
  • 1170 - 1184 - Markgraf Otto I.  † 1184 war in 1. Ehe ∞ mit Judith von Polen  † 1174 und in 2. Ehe ab 1175 ∞ mit Adelheid
  • 1184 - 1205 - Markgraf Otto II.  † 1205 ∞ mit Ada von Holland  † 1205
  • 1205 - 1220 - Markgraf Albrecht II.  † 1220 ∞ mit Mechthild von der Lausitz  † 1225
  • 1213 - 1266 - Markgraf Johann I.  † 1266 war in 1. Ehe ∞ mit Sophia von Dänemark  † 1247 und in 2. Ehe ∞ mit Jutta (Brigitte) von Sachsen  † 1266
  • 1225 - 1267 - Mitregent von Johann I. Markgraf Otto III. genannt „dem Frommen“  † 1267 ∞ mit Beatrix von Böhmen  † 1290
  • 1266 - 1304 - Markgraf Otto IV. „mit dem Pfeil“  † 1308 war in 1. Ehe ∞ mit Heilwig von Holstein-Kiel  † 1308 und in 2. Ehe ∞ mit Jutta von Henneberg  † 1315
  • 1305 - 1319 - Markgraf Woldemar genannt „der Große“  † 1319 ∞ mit Agnes von Brandenburg  † 1334
  • 1319 – 1320 - Heinrich II., genannt „das Kind“  † 1320
  • 1348 - 1350 - Waldemar, genannt „der falsche“  † 1356

Herrscher der Mark Brandenburg - die Wittelsbacher

  • 1323 - 1351 - Markgraf Ludwig I. genannt „der Ältere“  † 1361 war in 1. Ehe ∞ mit Margarete von Dänemark  † 1340) und in 2. Ehe ∞ mit Margarete von Tirol-Görz, auch genannt Margarete Maultasch  † 1369
  • 1351 - 1365 - Markgraf Ludwig II. genannt „der Römer“  † 1365 ∞ mit Kunigunde von Polen  † 1357
  • 1365 - 1373 - Kurfürst Otto V. genannt „der Faule“  † 1379 ∞ mit Katharina von Luxemburg  † 1395

Herrscher der Mark Brandenburg - die Luxemburger

  • 1373 - 1378 - Kurfürst Wenzel, genannt „der Faule“  † 1419 war in 1. Ehe ∞ mit Johanna von Bayern  † 1386 und in 2. Ehe ∞ mit Sophie von Bayern  † 1428
  • 1378 - 1388 - Kurfürst Sigismund von Luxemburg  † 1437 war in 1. Ehe ∞ mit Königin Maria von Ungarn  † 1395 und in 2. Ehe ∞ mit Barbara von Cilli  † 1451
  • 1388 - 1411 - Jobst von Mähren  † 1411 war in 1. Ehe ∞ Elisabeth von Oppeln  † 1374 und in 2. Ehe ∞ mit Agnes von Oppeln  † 1413
  • 1411 - 1415 - noch mal Sigismund von Luxemburg, mitlerweille römisch-deutscher König und - er belehnte 1415 den Burggrafen von Nürnberg Friedrich VI. von Hohenzollern mit der Mark Brandenburg.

Herrscher der Mark Brandenburg - die Hohenzollern

  • 1411 - 1440 - Kurfürst Friedrich I. von Brandenburg  † 1440 ∞ mit Elisabeth von Bayern-Landshut  † 1442
  • 1440 - 1471 - Kurfürst Friedrich II. genannt „Eisenzahn“  † 1471 ∞ mit Katharina von Sachsen  † 1476
  • 1471 - 1486 - Kurfürst Albrecht III. „Achilles“  † 1486 war in 1. Ehe ∞ mit Margarete von Baden  † 1457 und in 2. Ehe ∞ mit Anna von Sachsen  † 1512
  • 1486 - 1499 - Kurfürst Johann genannt „Cicero“  † 1499 ∞ mit Margarete von Sachsen  † 1501
  • 1499 - 1535 - Kurfürst Joachim I. genannt „Nestor“  † 1535 ∞ mit Elisabeth von Dänemark, Norwegen und Schweden  † 1555
  • 1535 - 1571 - Kurfürst Joachim II. genannt „Hektor“  † 1571 war in 1. Ehe ∞ mit Magdalena von Sachsen  † 1534 und in 2. Ehe ∞ mit Hedwig Jagiellonica von Polen  † 1573
  • 1571 - 1598 - Kurfürst Johann Georg  † 1598 war in 1. Ehe ∞ mit Sophie von Liegnitz  † 1546 und in 2. Ehe ∞ mit Sabina von Brandenburg-Ansbach  † 1575 und in 3. Ehe ∞ mit Elisabeth von Anhalt-Zerbst  † 1607
  • 1598 - 1608 - Kurfürst Joachim Friedrich  † 1608 war in 1. Ehe ∞ mit Katharina von Brandenburg-Küstrin  † 1602 und in 2. Ehe ∞ mit Eleonore von Preußen  † 1607
  • 1608 - 1620 - Kurfürst Johann Sigismund  † 1620 ∞ mit Anna von Preußen  † 1625
  • 1619 - 1640 - Kurfürst Georg Wilhelm  † 1640 ∞ mit Elisabeth Charlotte von der Pfalz  † 1660
  • 1640 - 1688 - Kurfürst Friedrich Wilhelm genannt „Der Große Kurfürst“  † 1688 war in 1. Ehe ∞ mit Luise Henriette von Nassau-Oranien  † 1667 und in 2. Ehe ∞ mit Sophie-Dorothea von Holstin-Sonderburg-Glücksburg  † 1689
  • 1688 – 1713 - Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg ab 1701 König Friedrich I. von Preußen  † 1713 war in 1. Ehe mit Elisabeth Henriette von Hessen-Kassel  † 1683 und in 2. Ehe ∞ mit Sophie Charlotte von Braunschweig-Lüneburg  † 1705 und in 3. Ehe ∞ mit Sophie Luise von Mecklenburg-Schwerin  † 1735
  • 1713 – 1740 König Friedrich Wilhelm I. von Preußen genannt „der Soldatenkönig“  † 1740 ∞ mit Sophie Dorothea von Hannover  † 1757
  • 1740 – 1786 König Friedrich II. von Preußen genannt „Der Große oder Der Alte Fritz“  † 1786 ∞ mit Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern  † 1797
  • 1786 – 1797 König Friedrich Wilhelm II. von Preußen  † 1797 ∞ mit Friederike Luise von Hessen-Darmstadt  † 1805
  • 1797 – 1840 König Friedrich Wilhelm III. von Preußen  † 1840 ∞ mit Luise von Mecklenburg-Strelitz  † 1810
  • 1840 – 1861 König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen  † 1861 ∞ mit Elisabeth Ludovika von Bayern  † 1873
  • 1861 – 1888 König Wilhelm I. von Preußen seit 1871 in Personalunion auch Deutscher Kaiser  † 1888 ∞ mit Augusta von Sachsen-Weimar-Eisenach  † 1890
  • 1888 König Friedrich III. von Preußen und in Personalunion auch Deutscher Kaiser  † 1888 ∞ mit Victoria von England  † 1901
  • 1888 – 1918 König Wilhelm II. von Preußen und in Personalunion auch Deutscher Kaiser bis zur Abdankung 1918  † 1941 ∞ in 1. Ehe mit Auguste-Victoria von Schleswig-Holstein-Sonderburg  † 1921 und in 2. Ehe mit Hermine von Schönaich-Carolath  † 1947
 
Mark preußisch (Münzmaß)
Aus einer Mark feinen Silbers wurden in Preußen 16 Thaler geschlagen. Diesen Reichsmünzfuß hatte Preußen 1750 eingeführt. Die Thaler hießen "Joachimsthaler" nach dem böhmischen Silberbergwerk. 
Markgenossenschaft (Flächengrenze)
Siedlungsverband mit gemeinsamer landwirtschaftlicher Bodennutzung. Alle berechtigten nutzten gemeinsame die Weide für das Vieh, den Wald zum Holzeinschlag. Es gab strenge Regeln für die Nutzung der Mark. Die Rechte in der Mark richteten sich auch nach der Hof Größe. 
Markgraf (Adel)
Die Markgrafen gehörten im Heiligen Römischen Reich zum Stand der Reichsfürsten und waren faktisch den Herzögen gleichgestellt. Die offizielle Anrede der Markgrafen war Hoheit. Ursprünglich hatte der Markgraf in der ihm zugewiesenen Grenzmark des Reiches nur die volle Amtsgewalt im Namen des Herrschers (König). Sie hatten in ihrer Mark besondere Befugnisse die das herausbilden einer eigenen Selbstständigen Herrschaft begünstigten. So hatten sie den Befehl über den Heerbann und die Hohe Gerichtsbarkeit inne und konnten den Bau von Befestigungen anordnen. Die Markgrafen erhielten die Grenzgebiete vom König bzw. Kaiser direkt als Lehen die dann auch alsbald erblich wurden. Schon im 12. Jahrhundert wurden die meisten Markgrafschaften in Reichsfürstentümer umgewandelt. 
Marktrecht (Siedlung)
Bezeichnung für ein öffentlich Verliehenes Recht der Landesherren an eine Siedlung, zu bestimmten Zeiten, einen Markt abzuhalten. Die Markt Freiheit war vielfach Vorläufer des Stadtrechts. 
Marschall (Amt)
Bezeichnung für eines der vier alten Hofämter im Heiligen Römischen Reich. Siehe dazu unter Hofämter
Marschen (Gebiet / Land)
Bezeichnung für Kultiviertes fruchtbares Schwemmland an der Küste (Seemarschen) oder an Flüssen (Flussmarschen), dass in der Regel durch Deiche geschützt wird. Grund Voraussetzung für Marschen ist das Watt, wo durch allmähliche Verlandung der Salzwiesen neuer fruchtbarer Boden entsteht. Die Küstenbewohner haben sich diesen eigentlich natürlichen Vorgang zur Landgewinnung nutzbar gemacht. Dieses Land wird durch ein System von Entwässerungsgräben und Pumpstationen trocken gehalten, denn ohne Entwässerung würde das Marschland versumpfen. 
Mathen (Gebiet / Land)
Alte Bezeichnung für eine sonnige Wiese. In Brandenburg gibt es viele Flurnamen mit dem Zusatz Mathen wie z. B. Teich Mathen oder Sandmathen. Im Mittelalter wurden auf sonnigen Wiesen oft Fischteiche angelegt. 
Matrikel (Verzeichnis)
Bezeichnung für ein öffentliches Verzeichnis, eine Stammrolle. 
Matrikularhufen (Verzeichnis)
Bezeichnung für ein öffentliches Verzeichnis der Real vorhandenen Hufen mit ihrer Klassifizierung (Ertragsleistung) zur Erhebung der Steuern (Kontribution). Zu Beginn des 17. Jh. in ganz Preußen eingeführt. 
Martini (Datum)
Das ist der 11. November des Jahres. 
Maß / Maaß (Hohlmaß)
Ein altes Hohlmaß für Flüssigkeiten, das je nach Region zwischen 1 - 2 Liter groß war. Die bayerisch Maß wurde 1811 für das ganze Königreich Bayern mit 1,069 Liter Inhalt vereinheitlicht, den bis dahin war die damalige Maß als eine Mass von unterschiedlicher Größe definiert. Mit Gesetz vom 29. April 1869 wurde die Maß allerdings zum 1. Januar 1871 zugunsten des metrischen Liters offiziell abgeschafft, jedoch inoffiziell weiterhin verwendet. Erst ab 1885 begannen die Produzenten von Maßkrügen und Gläsern mit der Umstellung auf das neue Eichmaß. 
Meile (Längenmaß)
Ursprünglich im alten Rom milia passuum gebannt, sie war 1000 (Doppel-)Schritte (rund 1470 - 1480 m) lang. Die geographische Meile beträgt 7420,438 m (= 1/15 des Äquatorgrads), die englische sowie auch die in den USA gültige statute mile 1609,3 m und die Seemeile 1852 m. In Preußen, Mecklenburg und Hamburg galt früher die Landesmeile (7532,5 m), in Sachsen die Postmeile (7500 m) und in Bayern die geographische Meile. Aber Einheiten wie Landmeile oder Postmeile waren im Gebrauch schwer zu bestimmen, da sie regional zwischen ca. 3.600 bis ca. 9.000 m in ihre Länge schwankten. Auch Angaben wie eine Strecke in zwei Stunden waren nur schwer zu bestimmen. 
Meister Hans (Mittelalter)
Volkstümliche Bezeichnung für den Henker im Mittelalter. 
Melioration / Meliorisation (Flur)
Bezeichnung für die Kultivierung von Sumpfgebieten zur Gewinnung von Weide- und Ackerland durch Trockenlegung (Entwässerung). 
Messtischblatt / Urmeßtischblatt (Vermessung)
Bezeichnung für eine topographische Ur-Karte die mit Hilfe eines sogenannten Messtisches erzeugt wurde. Messtischblätter waren Musterblätter für weiterführende topographische Arbeiten. Preußische Messtischblätter sind im Maßstab 1 : 25.000 (4 cm = 1 km) angefertigt wurden. 
Messkette / Maßkette (Vermessung)
Bezeichnung für ein altes Messinstrument der Landvermesser. Eine Metallkette zur Längenmessung, die gemeiniglich in Preußen zwischen 3 - 5 Ruthen lang war. 
Metrologie (Vermessung)
Bezeichnung für die Lehre von den Maßen und Einheiten, sowie der Anwendung. Die Festlegung und Kontrolle der Maße und Gewichte war schon immer ein nationales, gesetzliches und vor allem hoheitliches Recht. Heute spricht man von der Wissenschaft des Messens und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) nimmt heute als staatliches Institut die Aufgaben der Überwachung und Forschung in Deutschland war. Siehe dazu auch unter Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Metze (Hohlmaß)
Altes Hohlmaß: in Preußen 3,435 Liter (l), in Sachsen 6,489 Liter (l), in Bayern 37,06 Liter (l), in Österreich 61,478 Liter (l). 
Meßlein (Hohlmaß)
Altes Württembergisches und Badisches Volumen- und Getreidemaß, das von 1557 bis etwa 1872 zur Gründung des Deutschen Reichs gültig war. Andere Bezeichnungen dafür waren Meßle oder Maßle. Ab 1806 galt im Königreich Württemberg 1 Meßle = 2 Ecklein = 8 Viertele = 1,384 Liter (l) und ab 1810 galt im Großherzogtum Baden 1 Meßlein = 75,583 Pariser Kubikzoll = 1,50 Liter (l). Mit der Einführung des metrische Maß- und Gewichtssystem per Reichsgesetz des Deutschen Reichs 1872 war das Meßlein Geschichte. 
Michaelis (Datum)
Das ist der 29. September des Jahres. 
Mine (Münzmaß)
Das attische oder griechisch Talent von Athen war in der Antike das gebräuchlichste Handels- und Münzgewicht der griechisch-hellenistischen Welt das durch Aufwägen von Silber (seltener Gold und Kupfer) auch als Währungseinheit genutzt wurde. Ein Talent wurde in 60 Minen aufgeteilt und aus einer Mine Silber wurden im antiken Münzsystem 100 Drachmen geprägt. Eine Drachme wiederrum ergab 6 Obolus und ein Talent hatte 36 000 Obolus bzw. 6000 Drachmen oder 60 Minen. Diese Unterteilung des Talents bleibt in der griechisch-hellenistischen Welt über viele Jahrhunderte hinweg unverändert bestehen, so dass auch die Römer das Talent als Münzmaß im Orient nutzten. 
Ministerialen (Verwaltung)
Ursprünglich eine Bezeichnung für die persönlich unfreien Dienstleute eines Dienstherrn (Fürsten) die bis in den Adel aufsteigen konnten. Sie wurden von ihren Herren vornehmlich als Ratgeber, Gutsverwalter, Kriegsführer und Gerichtsvorsitzende eingesetzt und bildeten quasi deren "Beamtenschaft". In dem Maße wie ihre Bedeutung für die Herren stieg, erlebte der Stand der Ministerialen einen gewaltigen sozialen Aufstieg, der sie nicht selten in den Adelsstand führte. 
Mißkorn (Kirchen Steuer)
Getreideabgabe des Pächters der Pfarrhufen an den Pfarrherrn als Teil der Pacht (Pfarre Gerechtigkeit). Das Mißkorn war keine feste gösse, sondern von Pfarrgemeinde zu Pfarrgemeinde sehr verschieden. 
Mittelalter (Gesellschaft / Zeitalter)
Bezeichnung für die Zeit vom Ende des Weströmischen Reiches im 5. Jahrhundert bis zum Beginn der Reformation im 16. Jahrhunderts. Das Mittelalter war vor allem geprägt von der Herrschaft der katholischen Kirche und von feudalen Wirtschafts- und Sozialstrukturen.
Man teilt das Mittelalter grob in drei Phasen ein
Frühmittelalter 5. - 11. Jahrhundert (Zeit der Franken, Naturalwirtschaft, Adels- und Grundherrschaft, Lehnswesen)
Hochmittelalter 11. - 13. Jahrhundert (Rittertum und Kreuzzüge)
Spätmittelalter 15. - Anfang 17. Jahrhundert (Aufstieg des Bürgertums, Reformation). 
Moldenhauer (Beruf)
Eine alte Berufsbezeichnung für einen Handwerker der Holztröge Macht. 
Morgen (Flächenmaß)
Ein Morgen (Mg) ist ein altes Flächenmaß zur Bestimmung der Ackerfläche. Ursprünglich war es die Fläche, die mit einem Pferd oder Ochsen vor dem Pflug an einem Vormittag gepflügt werden konnte. Meist zwischen rund 25 bis 36 a, jedoch waren auch Maße bis zu 122,5 a durchaus gebräuchlich.
1 preußischer Morgen = 180 Quadratruthen = 25920 Quadratfuß = 0,255322 Hektar (ha) = 25,5322 Ar (a) = 2553,22 Quadratmeter (qm / m²). 
Morgengabe (Steuer)
Bezeichnung für die finanzielle Absicherung der Braut durch den Ehemann. Nach germanischem Recht das vom Manne der Frau am Morgen nach der Brautnacht gegebene Gut. Dies konnte in materieller Art, wie Hausrat oder ein Stück Land sein aber auch von ideeller Art, wie Adels Titel. Die Morgengabe fiel nach dem Tod des Mannes der Frau zu, nach dem Tod der Frau dem Manne. 
Mundschenk (Amt)
Bezeichnung für eines der vier alten Hofämter im Heiligen Römischen Reich. Siehe dazu unter Hofämter
Münzfuß (Münzmaß / Gewichtsmaß)
Ein Münzfuß ist ein Maß, das als Vorschrift gesetzlich festlegte aus wie viel Edelmetall (Gold, Silber) eine bestimmte Münze prägt werden sollte. Neben dem Feingehalt (Korn) des Edelmetalls wird auch das Raugewicht (Schrot) der Münze durch den Münzfuß bestimmt.
Ein Münzfuß legt fest, dass aus einer bestimmten Menge eines Edelmetalls eine vorgegebene Anzahl bestimmter Münzen (Taler, Gulden, Pfennige usw.) zu prägen ist. Neben dem Feingehalt (Korn) wird auch das Raugewicht (Schrot) der Münzen (also die implizierte Legierung) sowie das Remedium (also die zulässige Abweichung) bestimmt und außerdem wird das Verhältnis von Gold zu Silber gesetzlich festgelegt. Des Weiteren wird angeordnet, welche und wie viele Scheidemünzen entweder überhaupt oder nach Verhältnis mit der Hauptmünze geprägt werden dürfen. Schließlich werden Valvationstabellen herausgegeben, in denen bestimmt wird, wie hoch einige auswärtige Münzsorten oder auch nach einem älteren Fuß ausgeprägte inländische Münzen entweder kursieren dürfen oder von den Münzstätten eingewechselt werden. Siehe mehr dazu unter Münzfuß
Münzpfund (Münzmaß / Gewichtsmaß)
Bezeichnung für das Maß, nach dem die Münzen ausgeprägt wurden. Durch Karl dem Großen wurde das karolingische Pfund zu 404 bis 409 g als Grundmaß eingeführt. Das Münzpfund wurde in 20 Schillinge zu je 12 Pfennigen unterteilt, aber tatsächlich wirklich ausgeprägt wurden nur die 240 Pfennige (Denare) als Münzen. Diese sogenannte Karolingische Münzreform beeinflusste das ganze europäische Münzwesen über mehrere Jahrhunderte hinweg. Das Münzpfund war 16 Unzen schwer und entsprach zumindest theoretisch dem Gewicht von zwei Mark Silber, aber aufgrund der unzähligen verschiedenen Münzprägestätten und des höchst unterschiedlichen Silbergehalts wurde es im Laufe der Zeit praktisch unmöglich, eine genaue Definition des Münzpfundes für heute zu berechnen. 

N

Nachtkönig (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Kanalarbeiter, der für Hygiene und Sauberkeit in den mittelalterlichen Städten sorgte, indem er den städtischen Unrat entsorgte. Da sich am System der städtischen Müll- und Fäkalienbeseitigung über die Jahrhunderte hindurch so gut wie nichts änderte, war es ein vergeblicher Kampf um eine verbesserte Stadthygiene. Sie waren oft genossenschaftlich oder privatunternehmerisch organisiert. Es gab auch die Bezeichnung Goldgrübler oder Pappenheimer. 
Nadler (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Nadelmacher. 
Nagler (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Nagelschmied. 
Nebelmonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 11. Monat des Jahres, Winter-, Allerheiligen- und Martinsmonat November. 
Neugroschen (Münze)
Bezeichnung für die von 1841 bis 1873 geprägte sächsische Scheidemünze mit der Aufschrift „Neugroschen“. Dieser Groschen wurde in 10 Pfennige unterteilt. Er war aus einer Billonlegierung aus Kupfer und Silber. Siehe mehr unter Neugroschen auf Wikipedia. 
Nonnenmacher (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Kastrierer. Aufgabe des Nonnenmachers war die Kastration des Tiere Bestands, der in der Landwirtschaft als Fleischlieferanten oder Zugtiere benutzt wurden. Eine andere Bezeichnung dafür ist Sauschneider. 
Notable (Mittelalter)
Bezeichnung für eine angesehene Persönlichkeiten der Gesellschaft. Es waren in der Regel Angehörige der sozialen Oberschicht, deren Ansehen auf einen hohen Rang, besondere Leistungen oder großen Vermögen beruhte. 
Nössel / Nößel / Ößel (Flüssigkeitsmaß)
Eine kleinere Maßeinheit für Flüssigkeiten in Sachsen und Niedersachsen. In der Regel eine halbe Kanne. Nach Johann Christoph Adelung ist das Nößel (Ößel) gemeiniglich der achte Teil eines Ganzen. 
Numismatik (Wissenschaft)
Bezeichnung für die Historische Hilfswissenschaft von den Münzen, sowie der Verwendung. Die Festlegung und Kontrolle der Münzmaße und Gewichte war ebenfalls schon immer ein nationales, gesetzliches und vor allem hoheitliches Recht. Heute spricht man von der Wissenschaft des Geldes und seiner Geschichte. Wichtigstes Forschungsobjekt in der Numismatik ist die Münze, sowie alle anderen Geldformen und verwandten Objekte die als Zahlungsmittel dienten. Das Sammeln von Münzen als Hobby wird heute ebenfalls Numismatik genannt. 

O

Oberamtmann (Verwaltung)
Bezeichnung für einen höheren Verwaltungsbeamten, der als Oberamtmann einem Amt vorstand. Da er für die Einhaltung von Recht und Gesetz innerhalb des Amtes zuständig war und die Funktion des obersten Richters innehatte, waren es üblicherweise Verwaltungsbeamte, die ein Jurastudium absolviert hatte. In Preußen wurde der Titel Oberamtmann, aber auch ehrenhalber an besonders verdiente Bürger verliehen. 
Obolus / Obulus (Münze)
Bezeichnung für eine Silbermünze im antiken Griechenland mit dem Wert einer sechstel Drachme und sechstausend Drachmen waren damals ein Talent Silber. Der Obolus diente als klein Münze unter anderen als Opfergabe im Tempel oder als Spende für wohltätige Zwecke. Daher kommt auch die Redewendung "seinen Obolus entrichten" im Sinne von "seinen Beitrag zahlen". Die Oboluse wurden anfänglich noch nicht rund und mit einem Bild geprägt, sondern waren einfach kleine spitze Metallstückchen, sogenanntes Hacksilber. Daher erklärt sich auch sein Name, den das griechischen Wort obolós bezeichnet einen „(Brat-) Spieß“. Im Lateinischen wurde daraus der obolus und der gelangte später als Entlehnung ins Deutsche, aber im Deutschen wird er auch oft mit „Obulus“ falsch geschrieben. Im übertragenen Sinn wird der Obolus auch heute als Bezeichnung für einen kleinen Geldbetrag, eine Gebühr, Spende, ein Trinkgeld oder auch Bestechungsgeld benutzt.
Der Obolus war allerdings auch eine Gewichtseinheit von ca. 0,72 Gramm und entsprach als römisches Maß einem halben Skrupel und als Apothekergewicht ca. 0,564 Gramm. 
Ohm (Flüssigkeitsmaß)
Das Ohm ist eine alte deutsche Volumeneinheit, die sich vom lateinischen Namen des Eimers, 'ama' ableitet. Ein Ohm entspricht in Preußen 137,4 Liter, in Frankfurt am Main 143,42 Liter, in Baden und in der Schweiz 150,1 Liter, in Schweden 157 Liter. Angewendet wurde der Begriff beinahe ausschließlich auf Flüssigkeiten und dabei besonders, aber nicht ausschließlich auf Wein. Ursprünglich mal das Gewicht, das ein Tragtier auf dem Rücken rechts und links transportieren konnte. So entsprach 1 Ohm zwei Lägeln, die zusammen ca. 120 kg für einen Esel und 136 kg für ein Pferd wogen als Hohlmaß, aber zwischen 134 und 150 Litern Wein trugen. Siehe auch unter Lägel
Orden (Verwaltung)
Bezeichnung für eine Gemeinschaft von gleich gesinnten, die nach einem bestimmten Regelwerk leben und deren Mitglieder bestimmte Gelübde abgelegt haben müssen. Es gibt religiöse Orden aber auch weltliche Orden. 
Osmina (Hohlmaß)
Altes russisches Raummaß (Getreidemaß): 1 Osmina = 1,0495 hl. 
Ostermonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 4. Monat des Jahres, Narren- und Kuckucksmonat April. 
Ostkolonisation (Mittelalter)
Unter Ostkolonisation versteht man den mittelalterlichen planmäßigen Landesausbau, sowie die christliche Missionierung des noch Heidnischen Gebietes zwischen Elbe und Oder. Die Kolonisation begann etwa gegen Ende des 12. Jh. durch die Ansiedlung von Auswanderungswilligen Holländer, Flamen, Franken, Sachsen und anderen, die vom Westen noch dem Osten zogen. Die reine Ostkolonisation war im 16. Jh. abgeschlossen. Von da an beginnt die planmäßige innere Kolonisation der einzelnen Herrschaftsgebiete. 
Ottonen (Adel)
Bezeichnung für ein sächsisches Adels- und deutsches Herrschergeschlecht. Sie werden auch Liudolfinger oder Ludolfinger genannt, nach dem Begründer des Adelsgeschlechts, den Grafen Liudolf (gest. 866). Seine Söhne Brun und Otto, erlangten die Herzogswürde aber Sein Enkel Heinrich I. wurde 919 deutscher König. Mit Otto I. wurde 962 zum ersten Mal ein Liudolfinger als deutscher König in Rom zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichs gekrönt. Mit dem Tod Heinrichs II. (gest. 1024) starb das Haus in der männlichen Linie aus. 
Oxhoft / Orhoft (Flüssigkeitsmaß)
Oxhoft ist ein altes Flüssigkeitsmaß, besonders für Wein und Bier. Je nach Region versteht man unter einem Oxhoft ein Volumen von 200 bis zu 240 Litern. Der Name leitet sich vom holländischen Oxhoofd (Ochsenhaut) ab und rührt daher, dass man früher Schläuche aus Rindsleder zum Aufbewahren von Wein verwendete. Es entspricht dem englischen und dem französischen Barrique.
1 Oxhoft = 1,5 Ohm = 148,6 - 235,5 Liter.
1 preußischer Oxhoft = 1 ½ Ohm = 3 Eimer = 6 Anker = 180 Quart = 2,0611 Hektoliter (hl) = 206,11 Liter (l). 

P

Pächter (Eigentumsform)
Ein Pächter ist eine Person die ein Grundstück zur Nutzung Mietet. Er gehörte nicht zu den Grundherren, da ihnen das Land ja nicht gehörte, aber er gehört auch nicht zu den Bauern, denn er muss keine Hand- und Spanndienste leisten. Pächter von Bauernhöfen bildeten somit einen eigenen Bauernstand für sich. 
Pack (Papierzählmaß)
Seit 1877 sind 1 Pack Papier = 15 Ballen = 150 000 Bogen. 
Paginierung (Papierzählmaß)
Bezeichnung für die Seitennummerierung eines Schriftstückes, in der Kopf- bzw. der Fußzeile, die oft mittig oder innen bzw. außen angebracht ist. 
Paläographie (Wissenschaft)
Bezeichnung für die Historische Hilfswissenschaft zur systematischen Erforschung von alten Handschriften, die systematischen auf die Schreibweise (Kalligrafie) und die Schriftgeschichte hin, Erforscht wurden und das von der Antike bis zur Renaissance. Handschriften als Kulturelle Form des menschlichen Ausdruckswillens werden auf ihr soziale Umfeld des Entstehens, der Verbreitung und Abhängigkeit von anderen Handschriften, hin untersucht. Aber auch die Transkription der alten Handschriften ist ein weites Forschungsfeld. 
Palisade (Mittelalter)
Befestigung aus nebeneinander eingegrabenen oder eingeschlagenen Holzpfählen. Um 1700 hatte Berlin schon mal eine Mauer, allerdings aus Holz, um die Steuer besser eintreiben zu können von den Menschen die in die Stadt hinein bzw. herauswollten. 
Papst (Kirche)
Bezeichnung für den Bischof von Rom und Stellvertreter Christi auf Erden. Der Papst ist als Bischof von Rom auch das Staatsoberhaupt des Vatikanstaats. 
Pappenheimer (Mittelalterlicher Beruf)
Bezeichnung für die Personen in Nürnberg, die im Mittelalter die Kloaken entleerten und säuberten. In Nürnberg wurden die „Pappenheimer“ erstmals in Dokumenten aus dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Der Name soll sich von den Hilfskräften der Grafen von Pappenheim aus Pappenheim herleiten. Diese Grafen waren als Reichsmarschälle bei Königs- und Kaiser besuchen in Nürnberg als Reichsobermarschälle unter anderem auch für die Ordnung und Sauberkeit sowie die seuchenpolizeilichen Schutzmaaßnahmen für den Königs- bzw. Kaiser Hof zuständig. Aufgrund der guten Erfahrung erhielten daher vier Pappenheimer die Konzession des städtischen Rates mit ihren normierten Pferdekarren nachts durch die Stadt zuziehen und die Abortgruben zu reinigen - allerdings nur zwischen Gallus und Ambrosiustag (16. Oktober bis 4. April) und immer nachts. Die Aufgabe, die Kloaken zu entleeren und zu reinigen, wurde nicht von den Pappenheimern selbst, sondern von ortsansässigen Bediensteten der Pappenheimer übernommen, auf diese Weise ging die Bezeichnung auf die Bediensteten allmählich über. Doch auch der Beruf des Pappenheimers galt als unehrlicher (unehrenhafter) Beruf und war daher im Mittelalter am Rande der ständischen Gesellschaft angesiedelt. 
Papphahn (Münze)
Spöttische Bezeichnung für eine vier Schilling Münze aus Mecklenburg, die zu Beginn des 17. Jahrhunderts in großer Stückzahl geprägt wurden. Da die Darstellung des Reichsadlers als Münzmotiv misslungen war und da er eher an einen Papageienhahn erinnerte, wurde er verkürzt als Papphahn bezeichnet. 
Pariser Linie (Längenmaß)
Die Pariser Linie (2,256 mm) ist ein altes Längenmaß, welches in der Uhrentechnik für das Kaliber (Werkdurchmesser) gebräuchlich war, das im 17. und 18. Jahrhundert europaweit als Referenzeinheit verwendet wurde. Eine Pariser Linie 2,256 mm entspricht 1/12 Zoll, bzw. 1/144 französischen Fuß. 
Parzellen (Flurform)
Bezeichnung für einen Teil eines Grund- und Flurstücks einer Gemarkung. Die Parzelle bildet die kleinste landwirtschaftliche Besitzeinheit in der Gemarkung. 
Parzellenverband (Flurform)
Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Parzellen zu einer größeren Einheit innerhalb einer Gemarkung. Ein Parzellenverband von schmalen, gleichlaufenden, Block oder streifenförmigen Parzellen in Gemengelage innerhalb einer Gemarkung eines Besitzers. 
Patrimonialgerichtsbarkeit (Recht)
Bezeichnung für die Privatgerichtsbarkeit, niedere Gerichtsbarkeit, der Inhaber von Rittergüter über ihre Untertanen. Im preußischen Allgemeinen Landrecht gab es genaue Regelungen zum Patrimonialrecht. Das Recht wurde in Preußen erst 1849 aufgehoben. 
Patrizier (Mittelalter)
Bezeichnung für die vornehmen, begüterten Bürger in deutschen Reichsstädten des Mittelalters. Es waren Angehörige der alteingesessenen Oberschicht aus dem Ortsansässigen Adel, der örtlichen Ministeriellen und Kaufleuten. Selbst nannten sie sich Geschlechter, der Begriff Patrizier Kamm erst im Laufe des 17. Jahrhunderts in Anlehnung an die Angehörigen der alteingesessenen Oberschicht im antiken Rom, in Mode. Die Patrizier teilten den Rat und alle wichtigen städtischen Ämter unter sich auf und versuchten, sich das ausschließliche Recht auf diese Ämter zu sichern, aus ihrer Sicht waren nur sie die alleinigen ratsfähigen Geschlechter überhaupt. Die vornehmlich als Kaufleute tätigen Geschlechter (Patrizier) schlossen sich in Gilden zusammen und setzten ein erbliches Recht auf die begehrten Ämter durch. Wie weit man als Patrizier kommen konnte, zeigt die Augsburger Unternehmerfamilie Fugger, die Anfang des 16. Jahrhunderts in den Adel aufstieg und bald darauf sogar in den Hochadel. 
Penny (Münze)
Bezeichnung für eine früher in vielen britisch beeinflussten Ländern vorhandene Untere-Währungseinheit. Ursprünglich wurden aus einem Pfund Silber 240 Penny-Münzen geprägt, heute existiert der Penny im Vereinigten Königreich und den von ihm abhängigen Gebieten als Unterteilung des Pfund Sterling zu 100 Pence. Pence ist die Mehrzahl von Penny. In den USA und Kanada ist heut noch Penny die geläufigste Bezeichnung für das ein Cent-Stück (0,01 Dollar). Ursprünglich wurde nach karolingischem Vorbild erstmals im 8. Jh. englische Penny (Pence) geprägt und die war bis 1351 in England die einzige Münze. Erst 1351 kamen der Groat zu 4 Pence und 1504 der Schilling zu 12 Pence und seit 1625 das Pfund zu 240 Pence hinzu. 
Pennyweight (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für eine nicht SI-konforme Maßeinheit der Masse (Gewicht) aus dem angloamerikanischen Maßsystem. Es ist ein Gewichtsmaß für Edelmetalle und Edelsteine in England und den USA. Ursprünglich wurden aus einem Pfund Silber 240 Penny-Münzen geprägt und daher wog die Ein-Penny-Münze deshalb genau ein Pennyweight. Das Einheitenzeichen ist dwt und 1 dwt. = 1,555 Gramm (g). 
Pes (Längenmaß)
Pes ist die lateinische Bezeichnung für den römischen Fuß. Es ist wohl das älteste Längenmaß und gehört zu den vom Körper abgeleiteten maßen. Siehe unter Fuß. 
Petermännchen (Münzmaß)
Wegen des Hl. Petrus im Avers der Münze wurde der Albus auch als Petermännchen bezeichnet. 
Peuplierung (Verwaltung)
Bezeichnung aus dem französischen für die planmäßige Besiedlung eines noch nicht oder nur dünn besiedelten Landesteils durch den Landesherrn (Staat). Es ist eine Maßnahme der Bevölkerungspolitik die in Preußen nach dem Ende des 30-Jährigen Krieges verstärkt zum Einsatz kam. Beispiel: Einwanderung von Hugenotten nach Brandenburg und Preußen. Die neuen Bewohner des zu bevölkernden Gebietes erhielten Steuervorteile oder besondere Sozialleistungen, um die freiwillige Umsiedlung zu befördern. 
Pfaffenfeindthaler (Münze)
Bezeichnung für eine Spottmünze, die der Feldherr Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel, Anführer eines protestantischen Söldnerheeres 1622, während des Dreißigjährigen Krieges aus dem geraubten Silber der Bistümer Münster, Osnabrück und Paderborn in Gewicht und Silbergehalt einem Reichsthaler gleich, in Lippstadt prägen ließ. Er diente vor allem zur Finanzierung seiner Kriegszüge und als Sold für seine Truppen aber auch zur Verbreitung seines Ruhmes sowie als Ausdruck seiner Verachtung gegenüber der gegnerischen Katholischen Liga. Der Thaler war daher als legales Zahlungsmittel auch ein Propagandamedium und ein Instrument zur Demonstration des eigenen Erfolgs. Als Münze zählt der Pfaffenfeindthaler in der Numismatik heute allerdings zu den Feld-, Not- oder Belagerungsmünzen. Auf der Vorderseite hatte der Thaler in der Mitte die Aufschrift "Gottes Freundt der Pfaffen Feindt" mit der Umschrift "Christian Hertzog zu Braunschweig und Lunenburg" und auf der Rückseite das Bild des "Blankem Schwerts in der eisernen Faust" und der Umschrift "Tout avec Dieu 1622" das ist Französisch und heißt zu deutsch "Alles mit Gott 1622". Der Begriff „Pfaffe“ war damals wie auch heute als Schimpfwort für römisch-katholische Geistliche zu verstehen. Siehe mehr unter Pfaffenfeindthaler auf Wikipedia. 
Pfahlbürger (Mittelalter)
Bezeichnung für Bürger einer Stadt die nicht das volle Bürgerrecht der Stadt besaßen und außerhalb der Stadtmauern leben mussten. 
Pfalzgraf (Adel)
Der Adelstitel Pfalzgraf steht über dem einfachen Grafenstand da es sich bei dem Pfalzgrafen um einen Fürstentitel handelt. Er gehört seit dem Späten Mittelalter genauso zum Reichsfürstenstand des Heiligen Römischen Reichs wie der Mark- oder Landgraf. Anfänglich war der Pfalzgraf nur ein hoher Amtsträger des deutschen Königs der in jedem Herzogtum einem Pfalzgrafen als Stellvertreter hatte. Sie standen dem Hofgericht vor und hatten eine allgemein leitende Funktion inne. Sie sollten die Macht der allmächtigen Stammesherzöge schwächen und die königlichen Rechte Bewahren. Sie fungierten als Vermittler und Verbindungsmann zwischen Bittstellern aus dem Reich und dem König. Mit ihrem Amt wurde den Pfalzgrafen oft auch die Herrschaft über eine Königs- bzw. Kaiserpfalz mit Gefolge und zugehörigen Gütern verliehen. Diese burgähnlichen Pfalzen lagen verstreut über das Königreich in unterschiedlichen Herzogtümern und im Laufe der Zeit wurden die meisten Pfalzgrafschaften von den Landesfürsten angeeignet (inkorporiert). Nur der Pfalzgraf bei Rhein ist übriggeblieben, er stammte aus dem Hause Wittelsbach und durch die Goldene Bulle erhielten die Pfalzgrafen bei Rhein 1356 offiziell die Kurwürde. Der Wittelsbacher Ruprecht I., der Rote, von der Pfalz war der erste Kurfürst von der Pfalz (1329-1390) und Gründer der Universität Heidelberg. 
Pfechtamt (Maß)
Im Königreich Württemberg die Bezeichnung für ein Amt zur Eichung (Stempelung), also Richtigstellung der Normalmaße und Gewichte im Land. 
Pfennig (Münze)
Althochdeutsche Bezeichnung für eine silberne Pfennigmünze, die als Denar im Mittelalter, nach den Münzreformen der Karolinger Frankenkönige Pippin (751-768) und dessen Sohn Karls des Großen (768-814) im ausgehenden 8. Jh. zur Hauptmünze des Früh- und Hochmittelalters für den Fernhandel wurde. Der Pfennig blieb bis zur Einführung des Groschens (1266) ca. 500 Jahre lang das einzige Münznominal und daher nennt man diese Zeit - vom 8. - 13. Jh. deshalb auch die Pfennigzeit aber seit 1266 galt der Pfennig als 1/12 Groschen. Ursprünglich mal eine Silbermünze ab dem 17. Jahrhundert Kupfermünze, Verwendung als Scheidemünze, 12 Pfennige = 1 Silbergroschen. Der Pfennig hat sich bis in unsere Zeit als Hundertstel-Unterteilung der Deutschen Mark im Dezimalsystem erhalten: 100 Pfennige = 1 Deutsche Mark, was bis zur Einfführung des Euro als Bargeld 2002 Bestand hatte. 
Pferdestärke (Leistungsmaß)
Kurzzeichen PS, bis zum 31. 12. 1977 in Deutschland die Maßeinheit für die Leistung: 1 PS = 75 mkp/s. Die Leistungseinheit PS ist amtlich durch die Einheit Watt ersetzt worden.
Es gilt: 1 PS = 735,498 Watt. (mkp/s = meter-kilo-pond/sekunde). 
Pfettenhauer (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Zimmermann. 
Pfiff (Flüssigkeitsmaß)
Altes österreichisches Flüssigkeitsmaß für Bier.
1 Pfiff = 8,9 Pariser Kubikzoll = 0,175 Liter.
2 Pfiff = 17,84 Pariser Kubikzoll = 1 Seitel = 0,353783 Liter. 
Pfingstweide (Fläche)
Bezeichnung für eine Weide, die erst nach Pfingsten für das Vieh genutzt werden konnte (z.B. wegen Staunässe oder Überschwemmung). 
Pfründe (Steuer)
Bezeichnung im Mittelalter für das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt. Mit einem Amt war die vorübergehende Landnutzung und Natural abgaben zum Unterhalt des Amtes verbunden. Später wurden die Pfründen nach und nach zu Gunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. 
Pfuhl (Flur)
Bezeichnung für eine kleines Süßwasser Gewässer, ein kleiner Teich oder Tümpel. 
Pfund (Gewichtsmaß)
Abkürzung Pfd., alte Maßeinheit vor Einführung des metrischen Systems, meist in 16 Unzen oder 32 Lot geteilt; heute versteht man darunter = ½ kg = 500 Gramm (g). Bis zur Einführung des metrischen Systems war das Pfund die Einheit des Gewichts in fast allen Kulturstaaten unter wechselnder Benennung und Größe. Siehe auch unter Handelspfund oder Münzpfund
Pfund (Münzmaß)
Das römische Pfund, die Libra im Gewicht von 327,45 Gramm (g), bildete im Römischen Reich die Basis, nach der die Münzen ausgerichtet wurden. Karl der Große schuf mit dem im Gewicht höheren Karlspfund die Grundlage für das mittelalterliche Gewichts- und Währungssystem. Die Gewichtsangabe des karolingischen Pfunds, aus dem 240 Pfennige ausgeprägt wurden, schwankt zwischen 408 und 409,5 Gramm (g). Nach dem Auseinanderbrechen des karolingischen Reichs, führte der Verfall des Pfennigs zu starken Schwankungen des Pfundes, dessen Gewicht (je nach Gebiet und Zeit) etwa zwischen 320 und 560 Gramm (g) lag. Im 11./12. Jh. wurde das Pfund als Basisgewicht des Münzwesens durch die Gewichtsmark ersetzt. In Deutschland dominierte als Basisgewicht für die Münzprägung die Kölner Mark (seit 1821 zu 233,865 Gramm (g)) bis sie im Wiener Vertrag von 1857 durch das Zollpfund zu 500 Gramm (g) abgelöst wurde. Siehe auch unter Libra
Pfundzoll (Steuer)
Bezeichnung für einen seit 1395 nur in den preußischen Seestädten übliche dauerhafte Abgabe. Eine Zollabgabe, die im Pfundhaus auf die Schiffsfrachten beim Pfundschreiber zu entrichten war. Der Pfundzoll wurde ursprünglich von der Hanse 1361 als Zoll auf Kaufmannswaren und Schiffsladungen eingeführt, um den Kampf gegen die Piraten in Nord- und Ostsee zu finanzieren. Der Pfundzoll war eine Abgabe, die von allen Kaufmannswaren erhoben wurde, welche sonst nur nach Schiffspfunden bezahlt wurden. Eine andere Bezeichnung für Pfundzoll ist Zoll-Pfund. 
Pistole (Münze)
Bezeichnung für eine ursprünglich spanische Geldmünze mit einem Gewicht von 6,77 Gramm und einen Goldgehalt von 22 Karat, die seit 1566 als doppelter Escudo auch als Dublone (vom spanischen doblón, was soviel heißt wie „das doppelte“) bezeichnet, geprägt wurde. Sie zeigte das spanische Wappen und die Säulen des Herakles. Pistole ist spanisch und heißt zu deutsch "Stückchen oder Plättchen" und hat im Deutschen Reich einen Gegenwert von 5 Thaler in Gold. Ab 1640 führten Frankreich und Genua den Doppelescudo unter dem Namen Pistole bei sich ein. Im 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts bezeichnete man in Deutschland Goldmünzen im Wert von fünf Thalern wie den "Friedrich d’or" aus Preußen auch als Pistole. Siehe mehr unter Pistole auf Wikipedia. 
Pittermännchen (Münzmaß)
Ein Pittermännchen kennt man heute vor allem im Kölner Raum als ein 10-Liter-Kölschfass. Früher war ein Pittermännchen eine Münze, die 2 Kreuzer wert war und auch als Albus bezeichnet wurde. Die Bezeichnung Pitter leitet sich wahrscheinlich vom franzölsischen Wort petit (klein) ab und steht im Süddeutschen für etwas Kleines, von dem es allerdings auch noch grölßere Varianten gibt. 
Plappart (Münze)
Bezeichnung für eine Groschenmünze des Spätmittelalters, die insbesondere im oberdeutschen Raum verbreitet. 
Platzdorf / Rundangerdorf (Siedlung)
Bezeichnung für eine Dörfliche Siedlungsform bei der die Bauernhöfe locker um einen rundlichen Platz, einen Anger, angeordnet sind. Daher auch die Bezeichnung Rundangerdorf. Die Bauernhöfe haben in der Regel nur eine Zufahrt. 
Plattner (Beruf)
Bezeichnung für einen Schmied der sich darauf spezialisiert hatte aus Eisenplatten Harnisch teile (Rüstungen) herzustellen. Die Blütezeit der Harnisch Produktion reichte vom Anfang des 13. bis zum Ende des 16. Jh. Eisenplatten wurde im Schmiedeofen glühend gemacht und vorgeformt, um danach in kaltem Zustand in die nötige form getrieben zu werden. Es gab einfache Harnische für den Kampf aber auch Kunstvolle Prunkharnische zum Repräsentieren. Einige wenige Plattner wurden zu wahren Künstlern ihres Handwerks und nach dem 16. Jh. wurden nur noch Prunkharnische hergestellten. 
Pott (Volumenmaß)
Bezeichnung für ein historisches Volumenmaß für feste und flüssige Dinge, das vor allem in Norddeutschland sowie im Ostseeraum verbreitet war. In Mecklenburg und Teilen Vorpommerns galt 1 Pott = 0,925 Liter (l). 
Pütt (Volumenmaß)
Bezeichnung für ein historisches Volumenmaß, das vor allem im Raum zwischen Hannover, Hamburg und Oldenburg für feste Dinge bei Erdarbeiten oder als Abstichmaß im Torfabbau verwendet wurde. Im Königreich Hannover war ein Pütt allgemein die Bezeichnung für das Tageswerk im Torfabbau. Ein Pütt wurde abgemessen in Länge × Breite × Tiefe daher galt in Hamburg 1 Pütt = 16 Fuß Länge × 16 Fuß Breite × 4 Fuß Tiefe = 1024 Kubikfuß = 703,0608 Pariser Kubikfuß = 24,099 Kubikmeter oder allgemein 1 Pütt = 4 Schachtruthen. 
Prästationstabellen (Steuer)
Bezeichnung für eine tabellarische Erfassung von Abgabe bzw. Leistung. Verwaltungslisten in der die Steuer- und Abgabenleistungen (Prästationen) der Grundeigentümer mit der Größe des Grundstückes und den zu leistenden Abgaben im Amtsbezirk erfasst wurden. Verzeichnet wurden der Besitz, der Rechtstitel für diesen, die Höhe der Abgaben und alle namentlichen Besitzveränderungen. 
Privaturkunden (Recht)
Als Privaturkunden aus dem Mittelalter gelten alle Urkunden die von nicht-souveränen Gewalten Ausgestellt wurden. Die Forschung an Urkunden ist eine Disziplin der Historischen Hilfswissenschaft Diplomatik. 
Pud (Gewichtsmaß)
Altes russisches Gewichtsmaß: 1 Pud = 16,38 kg. 

Q

Quadrangel (Papierzählmaß)
Bezeichnung für die fortlaufende Seitennummerierung von Schriftstücken in der Akten Registratur, wo jedes einzelne Schriftstück der Akte eine eigene Nummer, das Quadrangel erhielt. Die Bezeichnung Quadrangel kommt vom Quadrat da um die Seitenzähl ein Quadratischer Rahmen war. 
Quadratfuß (Flächenmaß)
Altes Flächenmaß, in den deutschen Staaten meist zwischen 8 und 9 dm².
1 preuß. Quadratfuß = 144 Quadratzoll = 0,09850 Quadratmeter (qm / m²). 
Quadratruthe (Flächenmaß)
Altes deutsches Flächenmaß, aus der Ruthe abgeleitetes Flächenmaß, rund 8,2 - 32,2 m². In der historischen Literatur auch als Kreuz- oder Gevierte Ruhte bezeichnet.
1 preuß. Quadratruthe = 144 Quadratfuß = 14,18459 Quadratmeter (m²) = 0,14184 Hektar (ha). 
Quaestionarius (Beruf)
Lateinisch Bezeichnung für einen Angestellten Folterer, Henker bzw. Untersuchungsrichter. 
Quart (Hohlmaß)
Altes deutsches Hohlmaß, in Preußen 1 Quart = 1,145 Liter (l) aber in Bayern 1 Quart = 0,267 Liter (l). 
Quartier (Getreidemaß)
Altes Schwedisches Getreidemaß das auch in Preußen benutzt wurde. Quartier bedeutet so viel wie Viertel.
1 Stoop = 4 Quartier = 16 Ort = 66 Pariser Kubikzoll = 1,3 Liter aber als Flüssigkeitsmaß gilt 1 Stoop = 2 Quartier = 8 Jungfrur = 66 Pariser Kubikzoll = 1,3 Liter. 1 Jungfrur (Jungfrau) = 0,08182 Liter.  
Quentchen / Quentlein (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für ein altes deutsches Feinhandelsgewicht, das sich von lat. quintus = der fünfte ableitet. Es entspricht dem fünften Teil eines Loths, daher steht Quentchen sinnbildlich auch für eine kleine oder feine Menge. Später wurde es der 4 Teil eines Loths (1 Lot = 4 Quentchen = 16 Pfenniggewichte = 32 Hellergewichte). In Preußen war ab 1722 1 Quentchen = 3,6600703 Gramm und ab 1858 im Deutschen Zollverein 1 Quentchen = 1,67 Gramm. Heutzutage versteht man das Wort „Quentchen“ als Synonym für „ein kleines bisschen“, „einen zarten Hauch“ oder „eine Messerspitze voll“ in der Küche sowie „ein Hauch von Glück“. 
Quintlein (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für eine sehr veraltete Form von Quentchen aus 15. Jahrhundert, eine kleine Menge, vermutlich abgeleitet von lat. quintus = der fünfte, der fünfte Teil von etwas. Siehe auch unter Quentchen

R

Radialhufenflur (Flurform)
Bezeichnung für eine planmäßige radiale Aufteilung der Hufen einer Gemarkung, strahlenförmig nebeneinander von der Siedlung spitz ausgehend der Gemarkungsgrenze zustreben. Die dazu gehörende Siedlungsform ist das Runddorf oder Rundplatzdorf. 
Rappen (Münze)
Bezeichnung für eine Kleinmünze die ursprünglich als Pfennigmünze des Rappenmünzbundes erstmals im 14. Jahrhundert geprägt wurde. Die Münze war in der ganzen Deutschschweiz und im südwestdeutschen Raum sowie auch im südlichen Elsass verbreitet. Je nach Münzstätte war das Münzbild unterschiedlich, anfangs wurden sie auch viereckig und nicht rund geprägt. Rund wurden sie durch Vertrag ab 1425 aber weiter hin mit verschiedenen Darstellungen im Münzbild wie z.B. der Baseler Stab für Basel, der Morgenstern für Colmar oder der Adlerkopf für Freiburg. Die schwarz anlaufende Pfennigmünze bekam wegen ihres dunkelfarbige Aussehens ihren Namen vom Wortstamm "Rapp" her was so viel wie dunkel oder schwarz bedeutet. Nach dem der Rappenmünzbund um 1584 Aufgelöst wurden haben einigen Kantone der Schweiz weiter hin Rappen geprägt. Heute ist der Schweizer Franken in 100 Rappen eingeteilt und die 5 Rappen Münze ist heute der kleinste wert. 
Ratswaage (Maß)
Die Händler, die in die Stadt wollten um Handel zu treiben, mussten auf der Ratswaage ihre Gewichte eichen lassen, um nicht in den Verdacht eines Betruges zu geraten. Das Gebäude der Städtischen Ratswaage war in der Regel direkt oder in unmittelbarer Nähe des Hauptmarktes auf dem Handel getrieben wurde. Von der Waage aus wurde das Handelsgeschehen auf dem Marktplatz kontrolliert, sowie Konzessionen über Steuern, Zölle, Abgaben und das Umrechnen von Maßen und Gewichten erteilt. 
Raubritter (Adel)
Bezeichnung für eine gruppe des Verarmten oft niederen, rittergebürtigen Adels der infolge des tiefgreifenden Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft im späten Mittelalter in Not geraten war und versuchte durch Straßenraub, Fehden und Beutezüge ihre Lage zu verbessern. Der Verlust ihrer militärischen Funktionen, durch den Einsatz professioneller Söldnertruppen, führte zum Verlust des Soldes und der Kriegsbeute. Ein wesentlicher Teil des Einkommens fiel weg.
Der bekannteste Raubritter aus der Geschichte der Raubritter ist Gottfried "Götz" von Berlichingen zu Hornberg, "mit der eisernen Hand", (* um 1480 in Jagsthausen; † 23. Juli 1562 auf Burg Hornberg in Neckarzimmern). 
Rauchware (Handelsware)
Alte Bezeichnung für noch nicht zu Leder und Pelzen verarbeitete (veredelte) gegerbte Tierfelle. Das Wort Rau steht dabei für uneben, nicht glatt, rissig, derb, schroff usw. Der sehr alte Begriff wird heute aber kaum noch verwendet. Der Kürschner verarbeitet die Rauchware zu Pelzen und Leder. 
Rauhgewicht (Münzmaß)
Bezeichnung für das Bruttogewicht einer Münze. Wird auch als Schrot bezeichnet. Das Rauhgewicht gibt das Gesamtgewicht einschließlich der nicht edelmetallischen Anteile (oftmals Kupfer) der Münze in einem üblichen Maß der Masse an. Das Fein- und Raugewicht wurde durch den Münzfuß bestimmt. Siehe mehr dazu unter Münzfuß
Raummeter (Brennholz Maß)
Bezeichnung für das frühere Raummaß von Brennholz im Holz Handel. Der Raummeter (rm) entspricht einem geschichteten Würfel von gespaltenen oder ungespaltenen 1-metrigen Holzstücken mit einem Meter (1 m × 1 m × 1 m) Seitenlänge, also einem Rauminhalt von einem Kubikmeter (1 m³). Der Raummeter (rm) entspricht ca. 0,7 Festmeter (fm). Seit 1978 amtlich nicht mehr erlaubt wird er nach wie vor in der Holzwirtschaft verwendet. Siehe mehr dazu unter Raummeter auf Wikipedia. 
Realerbteilung (Recht)
Bei der Realerbteilung erfolgte die Aufteilung der Gewannfluren (Grundstücken) unter den erbberechtigten Kindern immer in Längsrichtung. 
Réaumur (Maß)
Bezeichnung für eine alte Temperaturskala (Grad Réaumur), die René-Antoine Ferchault de Réaumur (* 28. Februar 1683 - † 17. Oktober 1757) bei der Entwicklung eines Alkoholthermometers benutzte und daher seinen Namen erhielt. Die Bezugspunkte der Réaumur-Skala sind der Schmelzpunkt von Eis (0 Grad Réaumur) und der Siedepunkt von Wasser (80 Grad Réaumur) bei Normaldruck (1013,25 hPa). Es wurde in Preußen bis 1901 zur amtliche Temperaturmessung benutzt. 1901 wurde von Grad Réaumur auf Grad Celsius umgestellt. Einheitenzeichen: °Ré, °Re, °Réaumur aber auch °R. 
Rechenbrett (Messen)
Bezeichnung für ein einfaches gebräuchliches mechanisches Rechenhilfsmittel der Händler des Mittelalters, mit dessen Hilfe sie einfacher addieren und subtrahieren konnten. Vor allem beim Umrechnen von unterschiedlichen Maß- und Münzsysteme war dies eine große Hilfe. In arabischen und asiatischen Ländern verwendete man das Rechenbrett schon seit der frühsten Antike. Man nennt das Rechenbrett aber hier Abakus. Dieser Begriff ist heute auch bei uns gebräuchlicher.
Siehe mehr dazu unter Abakus auf Wikipedia. 
Rechenseil (Messen)
Bezeichnung für Rechen- oder Knotenseil war ein gebräuchliches Rechenhilfsmittel der Architekten und Baumeister des Mittelalters, mit dessen Hilfe sie verschiedene mathematische und geometrische Probleme einfacher lösen konnte. Das Seil hatte im Allgemeinen im gleichen Abstand 12 Knoten, daher oft auch als Zwölfknotenschnur Bezeichnet.
Siehe mehr dazu unter Rechenseil auf Wikipedia. 
Refugiés (Recht)
Bezeichnung für die meist aus Frankreich geflohenen Flüchtlinge, den Anhängern der calvinistisch reformierten Kirche, den sogenannten Hugenotten. Um 1700 war jeder vierte Berliner ein ex Franzose. 
Regalien / Regal (Steuer)
Kommt vom lateinischen regalis und heißt zu Deutsch übersetzt so viel wie ”dem König zukommend”. Im ausgehenden 11. Jahrhundert geprägte Bezeichnung für die dem König zustehenden Rechte (Hoheitsrechte). Dieses Sonderrecht wurde mit den Gesetzen von Roncaglia, 1158 im Auftrag von Kaiser Friedrich I. Barbarossa von Rechtsgelehrten schriftlich festgehalten. So zu sagen das Ur-Steuersystem. Das Recht betraf zunächst nur die Regalrechte in Italien, wurde aber wenig später auch für Deutschland übernommen. Die Wichtigsten Regalien waren das Land-, Münz-, Zoll-, Markt-, Forst- und Bergregal. Dieses Recht ging seit dem 13. Jahrhundert durch Verleihung an weltliche und geistliche Vasallen, in der Regel Fürsten, sowie im Rahmen des Landesausbaus auch an die Städte langsam über. Die Empfänger der Verleihung konnten ihre Verliehenen Rechte wiederum an ihre Vasallen weiter Verleihen oder Verpfänden. So entstand im Laufe der Zeit eine Regalien Pyramide. Das Regalien Recht hatte einen unmittelbaren Anteil am Entstehen der Reichsfürstentümer und der Reichsfreien Städte, sowie ihrer fast Unabhängigkeit. Das führte zur Bildung zahlreicher Territorialstaaten mit, unter anderem, eigenem Rechts-, Münz- und Maßsystem. Der Einfluss des Königtums sank im Laufe der Jahrhunderte bis zur Auflösung des Reiches 1806 immer weiter.
Siehe mehr dazu unter Regalien auf Wikipedia. 
Regenbogenschüsselchen (Recht)
Bezeichnung für eine antike keltische Goldmünze, die wie eine kleine Schüssel geformt war. Von Frankreich über Süddeutschland bis hin nach Ungarn fanden Bauern immer wieder nach Regenfällen einzelne Goldmünzen auf ihren Äckern. Den volkstümlichen Namen bekamen die keltischen Münzen, weil die Bauern glaubten, dass nach dem Regen am Ende eines Regenbogens diese Münzen als himmlische Gabe ins Feld gefallen seien. Die meisten der gefundenen Regenbogenschüsselchen stammen aus der Zeit zwischen dem 3. Jh. v. Chr. bis 1. Jh. v. Chr. Sie wurden vermutlich von den keltischen Stämmen der Boier und Vindeliker und den Rheingermanen im Handel untereinander benutzt, aber es ist noch nicht bekannt, wer sie geprägt hat. Die keltische stadtartige Großsiedlung Manching im heutigen Oberbayern kommt aber infrage, da man dort einen Münzstempel für die Prägung gefundenen hat. Siehe mehr dazu unter Regenbogenschüsselchen auf Wikipedia. 
Regesten (Recht)
Bezeichnung für die Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit für die Geschichtswissenschaft in möglichst chronologischer Reihenfolge. Siehe mehr dazu unter Regesten auf Wikipedia. 
Reichsacht (Recht)
Bezeichnung für eine Strafe, die vom deutschen König oder vom Kaiser unter Mitwirkung der Reichsgerichte verhängt wurde. Die Ächtung erstreckte sich auf das ganze Gebiet des Heiligen Römischen Reich. Jeder konnte die Reichsacht Vollstreck den die Geächteten waren rechtlose vogelfreie Person. 
Reichsdeputationshauptschluss (Reich)
Offiziell heißt es eigentlich Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation der am 25. Februar 1803 im Alten Rathaus von Regensburg stattfand. Dieses letzte bedeutende Gesetz des Heiligen Römischen Reiches legte die Entschädigung der weltlichen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich fest. Diese Entschädigung geschah durch Säkularisation von kirchlicher und durch Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften bisheriger Reichsstände rechts des Rheins. Insgesamt wurden 2 Kurfürstentümer, 9 Reichsbistümer, 44 Reichsabteien und 45 Reichsstädte aufgelöst. Auf diese Art und Weise erhielten 45.000 km² Land mit fast 5 Millionen Menschen neue Landesherren. 
Reichsdomäne (Reich)
Bezeichnung für das Reichsgut bzw. Krongut des Deutschen Königs das aus Land, Siedlungen und Landgüter besteht. Unabhängig vom der eigenen Hausmacht stand dem jeweiligen Amtierenden König zum Unterhalt des Königshofes das Reichsgut zur Verfügung. 
Reichsfürst (Adel)
Der Reichsfürstenstand bildete dich im Spätmittelalter heraus. Ihm gehörten die Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Gaugrafen und - seit Otto dem Großen - die Bischöfe und Äbte an. Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. imperii) im Heiligen Römischen Reich musste ursprünglich sein Lehen unmittelbar vom König bzw. Kaiser erhalten haben. Den nur dadurch bestand eine lehnsrechtliche und staatsrechtliche Reichsunmittelbarkeit. 
Reichsgut (Reich)
Bezeichnung für das Krongut des Deutschen Königs. Unabhängig vom eigenen Hausgut stand dem jeweiligen Amtierenden König zum Unterhalt des Königshofes das Reichsgut zur Verfügung. Das Reichsgut bestand seit dem Mittelalter aus Land, Siedlungen, Immobilien, Landgüter und den Regalien, dem finanziellen und hoheitlichen Rechte, die als Krongut an das Amt des römisch-deutschen Wahlkönigs gebunden waren. Beim Tod oder Abwahl des jeweiligen Königs fiel das Krongut folglich nicht an dessen Erben, sondern an seinen Nachfolger im Amt, dem Neuen König. 
Reichsgrundgesetz (Reich)
Bezeichnung für die Goldene Bulle von 1356. Auf zwei Reichstagen zu Nürnberg und Metz wurde beschlossen das die Kaiserwahl den 7 Kurfürsten übertragen wird die die Erzämter des Reichs ausüben. Drei geistliche und vier weltliche Fürsten: 1. Erzbischof von Mainz (Erzkanzler für Deutschland), 2. Erzbischof von Trier (Erzkanzler für Burgund), 3. Erzbischof von Köln (Erzkanzler für Italien); die weltlichen waren: 4. König von Böhmen (Erzschenk), 5. Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß), 6. Herzog von Sachsen-Wittenberg (Erzmarschall), 7. Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer). 
Reichsinsignien (Reich)
Zur Krönung des deutschen Königs mussten die Herrschaftsinsignien des Heiligen Römischen Reiches anwesend sein. Eine Krönung ohne die Reichsinsignien als Symbole für die Macht des neuen Königs war unmöglich. Die wichtigsten Insignien waren die Reichskrone, der Reichsapfel, das Zepter und die Heilige Lanze (Speer des Schicksals), sowie das Zeremonienschwert. Das Reichsschwert (Mauritiusschwert) Kamm bei der Kaiserkrönung zum Einsatz, es wurde vom Papst dem Kaiser übergeben. Damit empfing der Kaiser symbolisch, aus der Hand des Stellvertreters Gottes auf Erden, die weltliche Macht. 
Reichskleinodien (Reich)
Bezeichnung für den Kronschatz des Heiligen Römischen Reiches, zu dem auch die Reichsinsignien gehörten. Zum weiteren Inhalt gehört das Krönungsevangeliar Karls des Großen, eine goldene Pilgertasche mit blutgetränkter Erde des Märtyrers Stephanus - die Stephansbursa und das Reichskreuz. Die Reichskleinodien beinhalteten eigentlich nur reich geschmückte Reliquien da auf Kaiser Friedrich Barbarossas Veranlassung hin Karl der Große 1165 in Aachen Heiliggesprochen wurde. 
Reichslehen (Reich)
Bezeichnung für ein Lehn aus dem Kronschatz des Heiligen Römischen Reiches das vom König Direkt vergeben wurde. Der Lehensnehmer war nur dem König verpflichtet. 
Reichsstädte / Freie Reichsstadt (Reich)
Die Reichsstädte entstanden im 12. und 13. Jahrhundert aus vorgenommenen Stadtgründungen von schon zuvor im Besitz der Deutschen Könige und Kaiser befindlichen Siedlungen. Deswegen findet man ehemalige Reichsstädte ehr im Südwesten von Deutschland sowie in Thüringen und im Elsaß, der ehemaligen Hochburg der Staufer Könige und Kaiser. Die Reichsstädte im Heiligen Römischen Reich unterstanden keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Deutschen König bzw. Kaiser und genossen viele Privilegien. Sie besaßen durch den Status der Reichsunmittelbarkeit eine gewisse Autonomie sowie die eigene niedere und hohe Gerichtsbarkeit. Siehe mehr dazu unter Reichsstädte auf Wikipedia. 
Reichsstände (Reich)
Bezeichnung für diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag des Heiligen Römischen Reiches besaßen. Auch als Reichsstandschaft bezeichnet. Die Reichsstandschaft wurde durch den Kaiser verliehen, auch an Personen ohne eigenes Territorium bis zum Jahr 1654, ab da war ein reichsunmittelbares Lehen für die Reichsstandschaft erforderlich. Die ca. 300 geistlichen und weltlichen Mittglieder der Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet. Reichsstände
Reichstag (Reich)
Bezeichnung die gegen Ende des 15. Jahrhunderts für die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches aufkam. Bis dahin war die Bezeichnung Hoftag üblich gewesen. Ab 1495 wurde der Reichstag zu einem festen Bestandteil der Reichsverfassung. Er wurde aber nur in unregelmäßigen Abständen in eine vorher ausgewählte Bischofs- oder Reichsstadt einberufen. Ab 1663 tagte der sogenannte Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress bis 1806, zur Auflösung des Reichs, in Regensburg. 
Reichsthaler / Reichstaler (Münze)
Altes deutsches Münzmaß das mit dem Münzedikt von 1566 geschaffen wurde. Es war die Hauptwährungsmünze des Heiligen Römischen Reiches und wurde zum Vorbild vieler ausländischer Talerprägungen. Der Reichstaler wog 29,23 g, sein Feingewicht an Silber betrug 25,98 g. Sein Wert wurde anfangs auf 68 Kreuzer festgesetzt, stieg aber bald auf 72 und schließlich auf 90 Kreuzer. Daneben gab es Preußische Gulden zu 30 Groschen und in Posen Polnische Gulden zu 30 Groschen.
1 preußischer Reichsthaler = 24 Groschen zu je 12 Pfennigen = 288 Pfennige.
In Preußen wurde 1750 mit dem Graumannschen Münzfuß eine Silbermünze im 14-Taler-Fuß geschaffen, die als preußischer Taler oder Reichstaler bezeichnet wurde. Sie enthielt 16,2 g Silber und blieb über 100 Jahre lang die preußische Währungsmünze. Nur im Siebenjährigen Krieg wurde der Graumannsche Fuß kurzfristig außer Kraft gesetzt. Dieser preußische Reichstaler diente als Vorbild bei der Schaffung des Vereinstalers des Deutschen Zollvereins. 
Reichsunmittelbar (Recht)
Bezeichnung für Unmittelbar dem König und damit dem Reich unterstehend. Als reichsunmittelbar wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation alle diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem König untergeben waren. Man unterscheidet drei Gruppen von reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften. Die Kurfürsten, Fürsten und die reichsunmittelbaren Bischöfe nahmen persönlich an den Reichstagen teil. Grafen und Herren, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte waren dort über Korporationen vertreten. Dann gab es aber auch Personen, die nicht auf dem Reichstag erscheinen konnten. Alle zusammen bildeten die Reichsstände. Reichsunmittelbar - aber nicht zu den Reichsständen gehörig - waren die Reichsritter, eine Reihe von Klöstern (vor allem Frauenklöster) und einige Freiorte oder Reichsdörfer. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war die Reichsunmittelbarkeit bis auf wenige Reichsstädte beendet. Nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 hörte die Institution der Reichsunmittelbarkeit endgültig auf zu existieren. (Quelle: Wikipedia) 
Rekuperation (Recht)
Der Ausdruck Rekuperation kommt vom lateinischen „recuperatio“, was zu deutsch Wiedererlangung oder Wiedererwerbung heißt. 
Reihendorf (Siedlung)
Bezeichnung für eine meist planmäßig angelegte Siedlung in der die einzelnen Gehöfte ein- oder beidseitig entlang der Straße, des Baches oder anderen natürlichen Hindernissen nebeneinanderliegen. Hinter den Bauernhöfen lagen gleich senkrecht die Hoffluren (Hufen) der Bauern. Unterarten des Reihendorfes sind das Hagenhufendorf, das Straßendorf, das Waldhufendorf und das Marschhufendorf. Die Kirche und Gemeindebauten lagen ebenfalls ein- oder beidseitig in einer Reihe mit den Bauernhöfen. In Brandenburg ist neben dem Angerdorf das Straßendorf die absolut vorherrschende Dorfform. 
Remise (Siedlung)
Bezeichnung für einen Schuppen zum Unterstellen von Pferdewagen und Ackergeräten. Die Remise war ab dem 18. Jahrh. oft kombiniert mit Stall und Heuboden. 
Renaissance (Epoche)
Bezeichnung für eine Bau- und Kunstgeschichtliche Epoche des 15. und 16. Jahrhunderts. Auch als das Zeitalter der Wiedergeburt bezeichnet, den Renaissance heißt im französischen Wiedergeburt. Der Italiener Leonardo da Vinci ist wohl der bekannteste Vertreter dieser Zeit. 
Repeuplierung (Gesellschaft / Bevölkerung)
Bezeichnung für die Wiederbevölkerung Ostpreußens nach der großen Pest. 
Rescript / Reskript (Recht)
Ein Rescript ist eine Schriftliche Verfügung bzw. Befehl eines Landesherrn bzw. einer höheren Behörde im Auftrag des Landesherrn als Antwort auf ein Bittschreiben eines Untertanen. 
Rétablissement (Gesellschaft / Bevölkerung)
Den Zeitraum des Wiederaufbaus des Landes nach der Großen Pest zwischen 1709 und 1740 nannte man in Preußen (Ostpreußen) Rétablissement. 
Revers (Münze)
Diese Bezeichnung wird vom Lateinischen reversus abgeleitete, was so viel wie umgekehrt bzw. umgewendet bedeutet. Revers steht hierbei für den Fuß-, die Hinter- oder Rückseite einer Münze oder Medaille.  
Rheinprovinz (Gebiet / Land)
Bezeichnung für eine preußische Provinz. Im Zuge der Befreiungskriege gegen Napoleon kamen die Gebiete entlang des Rheins unter preußische Verwaltung und wurden grundlegend neu geordnet. Mit der Unterzeichnung der Wiener Kongressakte am 9. Juni 1815, wurde durch Artikel XXIV völkerrechtlich die Übergabe des Besetzten Gebietes an Preußen besiegelt. Am 22. Juni 1822 wurde die Preußische Rheinprovinz gegründet. 
Richtpfennig (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für ein sehr genaues altes Gewicht, das im Münzwesen als Richtwert zum Einsatz kam, um das Gewicht von zu prägenden Münzen zu bestimmen. Der Richtpfennig wurde aus Silber gegossen und auf einer Feinwaage sehr genau geeicht in den man ihn solange bearbeitete bis das Gewicht stimmte. Die Kölnische Mark sollten 256 Richtpfennig Schwer sein.  
Rieß / Ries (Papierzählmaß)
Bezeichnung für gebündeltes Papier, einen sogenannten Papierballen. Der Begriff stammt von dem arabischen Wort rizma was übersetzt Bündel bedeutet ab. Seit dem 7. Jahrhundert stand das Wort rizma im arabischen Raum für eine Mengeneinheit von 500 sortengleichen Papierbögen, als gleich große Papierbögen, in gebündelter Form für den Handel. 
Ringel (Kohlebergbaumaß)
Der oder das Ringel ist ein Raummaß, mit welchem im Reihnischen Kohlebergbau die Kohlenmengen gemessen wurden. In der Preußischen revidierten Bergordnung für Cleve-Mark von 1766 entsprach ein Ringel einem Berliner Scheffel. Bis 1796 führte jedes Bergwerk ein eigenes Maß, so dass die Ringel nicht vergleichbar waren. Später wurde der Ringel einheitlich auf 4400 Kubikzoll (entspricht ca. 100 kg Kohle) festgelegt. Ab dem 1. Januar 1818 wurde der Ringel durch den Scheffel abgelöst. 
Ritter (Mittelalter)
Bezeichnung für einen Schwer gerüsteten, berittenen, meisten Adligen, Krieger der als Vasall im Dienste eines Herrn war.
Siehe mehr dazu unter Ritter auf Wikipedia. 
Rittergut (Bauer)
Bezeichnung für eine aus dem feudalen Lehenssystem entstandenen Großgrundbesitz. Ein Rittergut war oft mit besonderen Privilegien (Rechte), wie z. B. der niederen Gerichtsbarkeit, ausgestattet. 
Rokoko (Epoche)
Bezeichnung für eine Bau- und Kunstgeschichtliche Epoche des 18. Jahrhunderts. Auch als das Zeitalter des Spätbarocks bezeichnet. Asymmetrische, verspielte und elegante Formen werden zur neuen Ausdrucksform. Das Schloss Sanssouci in Potsdam ist ein typischer Rokoko Bau und zwar des Friderizianische Rokoko in Preußen. 
Romanik (Epoche)
Bezeichnung für eine Bau- und Kunstgeschichtliche Epoche des 10. Jahrhunderts bis 12. Jahrhunderts. Typische Erkennungsmerkmale für die Romanik sind Rundbögen und Rundbogenfenster die zur neuen Ausdrucksform werden. 
Rubel (Münze)
Ursprünglich die Bezeichnung für ein Stück Hacksilber, den Rubel heißt übersetzt "abgehauenes Stückchen". Erwähnt wurde er erstmals 1321 in einer russischen Chronik. Die russische Bevölkerung verwendete im Handel als Zahlungsmittel schon länger Silberbarren, von denen man kleinere Einheiten zur Unterteilung abhackte. Im späten Mittelalter wurde der Rubel als Rechnungswährung in 100 Kopeken beziehungsweise 200 Dengi unterteilt. Doch in dem riesigen Reich galten als Zahlungsmittel auch Dinge wie Banknoten aus Leder, Birkenrinde, Hasenfelle oder Eichhörnchenfelle.
Die ersten Silberrubel als Münze zu 25 Gramm Feingewicht und 28 Gramm Raugewicht wurde auf Anweisung von Zar Peter I., den Großen offiziell im Jahre 1704 geprägt. Dazu ließ er in Sankt Petersburg einen Münzhof bauen, der später im Jahre 1876 zur einzigen Prägeanstalt Russlands erklärt wurde. Bis heute ist der Rubel das Zahlungsmittel des größten Landes der Erde. Siehe mehr dazu unter Rubel auf Wikipedia. 
Rumpelheller (Münze)
Volkstümliche Bezeichnung für einen Heller der Stadt Breslau von 1422, der im Münzbild das Gesicht des hl. Johannes zeigt. Da der hl. Johannes scheinbar die Gesichtszüge des äußerst ungeliebten Breslauer Ratsherrn Rumpel trug, hatte der Heller schnell seinen Namen gefunden. 
Runddorf (Siedlungsform)
Bezeichnung für Radialförmig angelegte Hufendörfer. Die einzelnen Gehöfte mit ihren Hufen, sind strahlenförmig in der Form eines Fächers, um einen zentralen Platz angelegt. 
Rundweiler / Rundling (Siedlung)
Bezeichnung für eine Art Runddorf in dem rund oder oval, nicht mehr als 5 - 12 einzelne Gehöfte mit ihren Hufen, strahlenförmig nebeneinander um einen kleinen zentralen Platz (Anger) aber ohne gemeinschaftliche Einrichtungen, liegen. 
Ruthe (Längenmaß)
Die Ruthe ist ein altes Längenmaß, welches in mehreren Ländern genutzt wurde z. B. um Ackerlängen zu messen. Mancherorts wurde noch zwischen Wald-, Feld- und Wiesenruten unterschieden, als Messgerät diente ursprünglich ein abgeschnittener Holzstock, der auf das entsprechende Fußmass gebracht wurde. Die Ruthe hatte je nach Land, Region und Epoche unterschiedliche Maße, im Deutschen Reich lag die Ruthe zwischen 2,5 und 5,9 Metern (m) oder 12 bis 18 Fuß. In der Bibel ist im Alten Testament auch von Ruthen die Rede, sie entsprach sechs großen Ellen, dies entsprach einer Länge von etwa 3,3 Metern (m). Die Einteilung der preußischen Ruthe war = 2 Klafter (Klft.) = 12 Fuß = 3,76623592704 Meter (m). 

S

Sackgassendorf (Siedlung)
Bezeichnung für eine Art Runddorf, in dem hufeisenförmig die einzelnen Gehöfte ein- oder beidseitig entlang der Straße nebeneinanderliegen. Diese Dörfer verfügten nur über einen Zugang der aber auch der Ausgang ist. Sie besitzen in der Regel einen zentralen mittigen Platz (Anger). 
Säkularisation (Kirche)
Unter diesen Begriff versteht man die Enteignung und Umwandlung kirchlichen Eigentums durch den Staat in weltlichen Besitz. Das erste Mal wurde in der Reformationszeit von den Fürsten der lutherisch gewordenen Länder die Klöster und Bistümer dieser Länder im Großen still eingezogen. Im Westfälischen Frieden von 1648 taucht der Begriff Säkularisation für die Umwandlung kirchlichen Eigentums zum ersten Mal auf. Die Umwandlung des Ordensstaates am 8.4.1525 in ein evangelisch-lutherisches Herzogtum Preußen war in diesem Sinne auch eine Säkularisation. Die Einverleibung der geistlichen Fürstentümer und Herrschaften des Heiligen Römischen Reiches durch größere Territorialstaaten während der Napoleonischen Zeit sind blanke Annektierungen geistlicher Herrschaften. In Brandenburg gab es um 1539 die ersten Säkularisationen. 
Salbuch (Verwaltung)
Vom Mittelalter bis in die frühe Neuzeit hinein die Bezeichnung für ein Verzeichnis der Besitzrechte eines Grundherrn und die zu erbringenden Leistungen seiner Untertanen. Andere Bezeichnungen dafür sind Zinsverzeichnis, Heberegister, Erdbuch, Güterbuch, Urbar, Urbarium, Stift- bzw. Lagerbücher usw. Siehe mehr dazu unter Urbar auf Wikipedia. 
Saschen (Längenmaß)
Altes russisches Längenmaß.
1 Saschen = 3 Arschin = 2,1336 Meter (m). 
Sattler (Beruf)
Neben dem Schmied war der Sattler im Mittelalter einer der wichtigsten Berufe. Er fertigte aus Leder Sättel und Satteltaschen aber auch das Zaumzeug sowie das Arbeitsgeschirr für Zugtiere in der Landwirtschaft. 
Saum (Transportmaß)
Bezeichnung für ein Transportmaß von Tragtiere, Lasttiere oder Packtieren wie Esel, Maulesel, Maultier, Pferd, Pony bzw. die Packziege denn sogenannten Saumtieren. Es geht um das, was Tiere tragen können. Siehe auch unter Ohm
Saum (Stückmaß)
Bezeichnung für ein altes deutsches Tuchmaß. 1 Saum = 22 Stück Tuch, was einer Saumtierlast entspricht. 1 Tuch war 32 Ellen lang. 
Schachtruthe (Volumenmaß)
Bezeichnung für ein deutsches Volumenmaß, das verwendet wurde für den Aushub bei Erdarbeiten und beim Bau zur Erfassung der Masse für Baustoffe wie Sand, Kies und Steine. In Preußen richtete sich die Schachtruthe nach der Längenruthe und so machte 1 Schachtruthe = 1 Ruthe lang und breit und 1 Fuß hoch = 144 preußische Kubikfuß = 4,4519 Kubikmeter. 
Schäfer (Bauer)
Die Schäfer hielten die Schafe der Dorfschaft in der Heide denn diese kargen vom Sandboden geprägten Flächen waren nur zur Schaf- und Ziegenzucht geeignet. Flurnamen wie Schäferberg und Schafweide zeugen noch heute von der ehemaligen Nutzung. Die spätere Verkoppelung hatte auch ihre Schattenseiten, denn sie machte im Allgemeinen die Dorfhirten arbeitslos. Die Schäfer konnten sich noch länger halten, da sich die von Ihnen genutzten Flächen bis zur Aufforstung zu keiner anderen landwirtschaftlichen Nutzung eigneten. 
Schap (Münzmaß)
Bezeichnung für eine ostfriesische Kleinmünze. Für einen Schap konnte man ein Hausschaf Kaufen.
1 Schap = 2 ostfriesische Stüber. 
Scharwerk (Bauer)
Scharwerksarbeit forderte der Grundherr von seinen Untertanen. Es waren bäuerliche Arbeiten, die auch Hand- und Spanndienst genannt wurden. 
Scharrn (Markt)
Bezeichnung für den Verkaufsstand eines Fleischers. 
Schattenhufen (Steuer / Flächenmaß)
Schattenhufen sind fingierte Hufen, wonach Einwohner in Preußen, welche keinen Acker besaßen, ihre Steuern nach fingierten Hufen (Schattenhufen) entrichten. 
Scheffel (Hohlmaß)
Bis 1872 ein deutsches Hohlmaß für trockene schüttbare feste Körper (z. B. Getreide). 1 preußischer Scheffel = 4 Viertel = 16 Metzen = 48 Quart = 54,9615 Liter (l) = 0,549615 Hektoliter (hl). 
Scheffelsaat (Hohlmaß)
Der Scheffel war auch als Scheffelsaat ein Ackermaß gleich der Fläche, zu deren Anbau 1 Scheffel Frucht oder Samen zur Aussaat erforderlich war. Die Größe schwanke entsprechend der Bodengüte, daher ist der Scheffel zwar ein präzises Hohlmaß aber leider nur ein sehr vages Flächenmaß. 
Scheidemünze (Münzmaß)
Sammelbezeichnung für Kleinmünzen mit deren Hilfe sich Käufer und Verkäufer ohne Restschuld scheiden können. 
Schiffspfund / Schiffpfund(Gewichtsmaß)
Das Schiffpfund ist ein altes deutsches Handelsgewicht von territorial unterschiedlicher Größe für Seefrachten. Ursache des jeweils unterschiedlichen Gewichtes war das regional unterschiedlich bemessene Pfund als Basisgewicht, aber man hat auch nach Land- und Schiffsfracht oder der Art der Fracht differenziert. Bis 1858 war in Preußen 1 Schiffpfund = 3 Zentner = 20 Lispfund = 330 Pfund oder 154,345 kg. Als Vergleich dazu galt bis 1858 in Hamburg 1 Schiffspfund = 20 Liespfund = 280 Pfund = 135,075 kg und in Bremen galt 1 Schiffspfund = 22 Liespfund = 308 Pfund = 153,538 kg. 
Schilling (Münzmaß)
Bezeichnung für eine reine Rechnungsmünze im karolingischen Münzsystem. Als Geldstück wurde der Schilling erstmals 1266 in Frankreich als 12-Pfennig-Stück geprägt. In Teilen von Deutschland wurde die Silbermünze seit dem 14. Jahrhundert geprägt aber im 15. Jahrhundert geht der Wert des Schillings von 12 Pfennig auf 6 Pfennig zurück. 
Schisma (Kirche)
Die Bezeichnung bedeutet Spaltung bzw. Trennung. Allg. versteht man darunter die Kirchenspaltungen. 
Schlag (Maß)
Bezeichnung für eins der Felder in der Mehrfelderwirtschaft, in welche die gesamte Dorfflur bei der Dreifelderwirtschaft eingeteilt wurde. Also 3 Schläge insgesamt und jeder Schlag zerfielen wiederrum in Gewanne. Das markante an einem Schlag bei der Dreifelderwirtschaft war, dass alle Felder eines Schlags mit derselben Frucht bestellt werden musste. Statt Schlag wird auch oft der Begriff Feld, Flur oder Zelge verwendet. 
Schnapphahn / Snaphan (Münze)
Ursprünglich im 15. Jh. die Bezeichnung für einen berittenen Straßenräuber in der niederländischen Provinz Gelderland. Der Dukaten des Herzogs Karl von Geldern wurde Schnapphahn genannt, weil die Reiter, die auf der Vorderseite der Münze abgebildet waren, an solche Straßenräuber erinnerten. 
Schnitter (Bauer)
Bezeichnung für einen Saisonarbeiter und Erntehelfer, der bei der Getreideernte das Korn in Handarbeit mit einer Sense mäht. 
Schnitterkaserne (Bauer)
Bezeichnung für die Unterkunft von Saisonarbeitern und Erntehelfern. 
Schock (Zählmaß)
Altes deutsches Stück- und Zählmaß: 1 Schock = 5 Dutzend = 60 Stück. In den Hannoverschen und Schlesischen Torfabbaugebieten galt allerdings: 1 Schock = 50 Stück Torfsoden. 
Schock (Münzmaß)
Auch als Münzmaß ist der Schock eigentlich nur ein Zählmaß von 60 Stück alte Silber Groschen. Als Rechnungsmünze im Königreich Sachsen sowie in Böhmen und Schlesien, Zählte 1 Schock immer 60 Stück, nur der Wert änderte sich.
In Sachsen galt:
1 alter Schock = 60 kleine Groschen = 20 gute Groschen = 75 Kreuzer 1 neuer/schwerer Schock = 60 gute Groschen = 3 alte Schock = 225 Kreuzer.
In Böhmen und Schlesien galt:
1 alter böhmischer Schock = 60 Böhmen (Groschen) = 3 Konventionsgulden = 180 Kreuzer
1 Schock Gröschel = 60 Gröschel (Fledermäuse) = 45 Kreuzer = 180 Pfennige. 
Schof / Schoof (Stückmaß)
Bezeichnung für ein altes Zählmaß bzw. Stückmaß für den Handel mit Stroh. Die im Freien aufgestellten Getreidegarben nannte man Schof oder Schober, aber je nach Region waren auch andere Begriffe wie Fehmen, Feimen, Fimm oder Dymen gebräuchlich. In Pommern war 1 Fimm = 100 Bund Schöfe und Schof war die Bezeichnung für zugerichtetes Deckstroh. Das Bund Deckstroh sollte für 1 Quadratfuß Dachfläche reichen und war 1 Fuß dick.  
Schoppen (Flüssigkeitsmaß)
Altes süddeutsches und schweizerisches Flüssigkeitsmaß: 1 Schoppen = etwa 1/2 Liter (l) damals aber heute ist im Gastgewerbe 1 Schoppen meist = 1/4 Liter (l) Ein Schoppen, kommt von schöpfen und ist ursprünglich ein Gefäß für Flüssigkeiten, später ein Raummaß für Getränke. Ein Schoppen war traditionell auch immer die Hälfte einer Pinte. 
Schoss (Steuer)
Bezeichnung für eine direkte Steuer. Zur Einziehung der Steuer wurde für die Landbevölkerung das Erbregister eingeführt und für die Stadtbevölkerung das Schossregister. 
Schoßeinnehmer (Steuer)
Bezeichnung in Preußen für einen Steuerbeamten, der die Steuer (Kontribution) Einzieht. Ab 1717 trat in Preußen an die Stelle des Schoßeinnehmers der Amtskommissar als Steuerbeamter. 
Schoßgeschwister (Mittelalter)
Bezeichnung für Halbgeschwister, die von derselben Mutter abstammen, aber verschiedene Väter haben. 
Schreckenberger (Münze)
Bezeichnung für die sächsischen Groschen, die von 1498 bis 1571 aus dem Silber des Schreckenbergs bei St. Annaberg geprägt wurden. Da die ersten Schreckenberger in einer alten Mühle geschlagen wurden, nannte man sie auch Mühlsteine. 
Schritt (Längenmaß)
Ein sehr altes deutsches Längenmaß von etwa 71 - 75 Zentimeter (cm), doch die Maßeinheit der Länge eines menschlichen Schrittes war kein genaues Maß, da der menschliche Körper ja in seinen Maßen variierte.
Von römische gradus (Schritt) leiteten sich all die regional sehr verschiedenen Schrittmaße im deutschsprachigen Raum ab, da der römische Schritt (lat. gradus) aber 2,5 pes (Fuß) entsprach, maß er in der Regel zwischen 71 und 75 cm und 1000 Doppelschritte (lat. passus) davon ergaben im Römischen Reich eine Meile (lat. mille passus). 
Schuh (Längenmaß)
Eine andere Bezeichnung für Fuß. Siehe mehr unter Fuß
Schultheiß (Bauer)
Andere Bezeichnung für den Schulzen
Schulze / Schultheiß / Lehnschulze (Bauer)
Bezeichnung für einen Stellvertreter des Landesherrn, der in seinem Namen die niedere Gerichtsgewalt im Dorf ausübte und dafür seinen Hof, als ein freies Lehen besaß. Er war zumeist ein gewähltes Mitglied der Gemeinde, der dem Landesherrn vorgeschlagen wurde. Er war eine Frühe Form des Bürgermeisters. Er war allerdings auch eine Art Dorfpolizist (Büttel), Steuereintreiber und Verwalter. 
Schulzengut / Schultheißengut / Lehnschulzengut (Bauer)
Bezeichnung für den Hof des Schulzen, der als Stellvertreter des Landesherrn im Dorf die niedere Rechtsgewalt ausübte und dafür seinen Hof, als von der Grundsteuer befreites freies Lehen besaß. 
Schulzengericht / Schultheißengericht / Lehnschulzengericht (Bauer)
Bezeichnung für die Pflicht des Schulzen, in Bagatell- und Streitfällen innerhalb der Dorfgemeinschaft im Namen des Landesherrn Recht zu sprechen. 
Schüttraummeter (Brennholz Maß)
Eine lose geschüttete Holzmenge von einem Kubikmeter (1 m x 1 m x 1 m) nannte man früher Schüttraummeter (srm). Seit 1978 amtlich nicht mehr erlaubt. 
Schwanzdukaten (Münze)
Bezeichnung des Volkes für die Dukaten Friedrich Wilhelms I. von Preußen, die das Brustbild des Königs mit Zopf zeigten. Dafür gab es auch noch die Bezeichnung Zopfdukaten und im Laufe der Zeit wurden von Volk auch seine anderen Münzen, wo er mit Zopf zusehen war, so bezeichnet. Egal ob Taler, Gulden, Tympfe oder Groschen. 
Schweinehirten (Bauer)
Der Arbeitsbereich der Schweinehirten gestaltete sich ähnlich, wie der der anderen Hirten. Lediglich im Herbst, wenn die Eicheln und Bucheln Reif waren, hatten sie die Aufgabe die Schweine auch zur Mast in den Wald zu treiben. Der Auftrieb geschah für gewöhnlich zwischen Michaelis (29.09.) und Nicolai (06.12.). Diese Schweinemast war kein unerheblicher wirtschaftlicher Faktor gewesen. 
Scriptorium (Mittelalter)
Lateinische Bezeichnung für eine Mittelalterliche Schreibstube. Im Frühen Mittelalter unterhielten nur Klöster und Kathedralen Skriptorien. Erst im Späten Mittelalter unterhielten vor allem die Universitäten Skriptorien zur Buchproduktion. Im 15. Jahrh. werden auch Außerhalb dieser Institutionen die ersten Privaten Schreibstuben betreiben. 
Siegel (Urkunde)
Ein Amtliches oder persönliches Bildzeichen (meist Wappen), das mittels einer Petschaft zum Verschluss einer Sache oder zur Beglaubigung von Urkunden aufgedrückt wird. 
Sechser / Sechsling (Münzmaß)
Bezeichnung für eine preußische Münze im Wert von sechs Pfennigen beziehungsweise einem halben Groschen. Der erste Sechsling wurde im Jahr 1388 von der Stadt Lübeck geprägt aber schon 1392 wurde der Sechsling Vereinsmünze im Wendischen Münzverein. 
Seidel (Flüssigkeitsmaß)
Altes bayerisches und österreichisches Flüssigkeitsmaß, in Bayern = 0,535 Liter (l), in Österreich = 0,354 Liter (l). 
Seil (Maß)
Altes Acker- und Flächenmaß mit dem die Dorfflur neu angelegter Dörfer in Preußen Erstvermessen wurden.
1 Seil als Längenmaß = 10 Ruthen = 25 Klafter = 30 Schritt = 75 Ellen = 150 Fuß (Schuh) = 45,207 Meter (m)
1 Seil als Flächenmaß = 10 Quadratruthen = 2 Messruthen = 30 Quadrat Fuß (Quadrat Schuh) = 180,828 Quadratmeter (m²). 
Separation (Flur)
Bezeichnung für die am Ende des 18. Jahrhundert begonnene Agrarreform der Gemeinheitsteilung, einer Flurbereinigung der Gemeindeflur. Darunter versteht man die Zusammenlegung der einzelnen verstreut liegenden Grundstücke eines Besitzers in der Gemarkung. Im Grunde ist es die Wiederherstellung des Urzustandes für die Bauernhöfe. In diesem Zusammenhang wurde in Preußen auch der dörfliche Gemeindebesitz, die Allmende, neu aufgeteilt. Aus der Allmende entstanden teilweise kleine Grundstücke, so genannte Büdnerstellen. Auch die Feudallasten und die Gerechtigkeiten bedurften einer Neuregelung. Die Separation war allumfassend und veränderte die Verhältnisse auf dem Lande grundlegend. 
Sester (Hohlmaß)
Der Sester ist ein sehr altes Hohlmaß für Getreide und Flüssigkeiten das vor allem in Süddeutschland und der Schweiz verwendet wurde. Es leitet sich vom lateinischen "sextarius" ab. Je nach Region hatte der Sester sehr unterschiedliche Volumengrößen von 17 bis ca. 19 Liter. Man unterschied auch in Land- und Stadt-Sester wobei der Land-Sester etwas größer war. So unterschied man In Straßburg beim alten Getreidemaß in Land- und Stadt-Sester.
1 Land-Sester = 952,723 Pariser Kubikzoll = 18,8986 Liter.
1 Stadt-Sester = 923,853 Pariser Kubikzoll = 18,3259 Liter. 
Sesterz (Münze)
Bezeichnung für eine historisch wichtige römische Silbermünze, die ca. 1 Gramm schwer war und bereits im 3. Jahrhundert v. Chr. als Zahlungsmittel verwendet wurde. Es ist wohl die bekannteste Münze des Altertums im Römischen Reich. Aber schon unter Julius Caesar wurden die ersten Sesterze aus Bronze ausgegeben. Unter Augustus erhielt der Sesterz mit einem Durchmesser von 27 bis 35 Millimeter seine Form und einen festgelegten Wert, obwohl er jetzt aus einer Kupfer-Zink-Legierung bestand und ungefähr 27,3 Gramm auf die Waage brachte. In der Zeit von Kaiser Augustus kostete eine Hauptmahlzeit einen halben Sesterz, genauso viel kostete ein halber Liter Wein, aber ein Sklave war mindestens 2.000 Sesterze wert. Aufgrund von Inflation und sinkendem Materialwert wurde die Produktion der Sesterze im Jahre 264 n. Chr. eingestellt. Siehe mehr unter Sesterz auf Wikipedia. 
Seufzer (Münze)
Spöttische Bezeichnung für eine auf Geheiß des Kurfürsten August I. von Sachsen (August der Starke) ab Ende des 16. Anfang des 17. Jahrhunderts in der Münzstätte Leipzig in großen Mengen geprägten 6-Pfennig-Münze. Es war eine Münze mit einer nur dünnen Silberschicht, die im Umlauf sich schnell abnutzte, so das die Geldstücke eine kupferrote Farbe nahmen. Bereits im Februar 1703 musste der Wert der Münzen durch ein Edikt auf drei Pfennige gesenkt werden, doch nur drei Monate später erzwang die Bevölkerung eine weitere Herabsetzung des Wertes auf nur noch zwei Pfennige. Für die Landeskasse des Kurfürsten war das ein super Geschäft, den durch Zurücknahme der ehemals für 6 Pfennige ausgegebenen Münzen zum Preis von nunmehr nur noch 2 Pfennigen machte man einen großen Gewinn. So hatte August I. ("der Starke") nun die Mittel, um König von Polen zu werden. Siehe mehr unter Seufzer auf Wikipedia. 
Sexagesimalsystem (Zählmaß)
Das Sexagesimalsystem ist ein Zahlensystem mit Basis 60. Es kam von den alten Babyloniern, die es nachweislich mindestens schon 1750 Jahre vor Christus benutzten, nach Europa. Arabische Astronomen benutzten in ihren Sternenkarten und -tabellen die Schreibweise des berühmten griechischen Astronomen Ptolemäus, eine Schreibweise, die auf sexagesimalen Brüchen basierte. Auch frühe europäische Mathematiker wie Fibonacci benutzten sexagesimale Brüche, wenn sie nicht mit ganzen Zahlen operieren konnten. Das Sexagesimalsystem wird heute noch verwendet, um Winkel und geographische Längen und Breiten anzugeben. Auch im Bereich der Zeitmessung hat es sich noch erhalten. Heute gilt Weltweit, eine Stunde hat 60 Minuten und eine Minute hat je 60 Sekunden. 
Simmer / Simri (Hohlmaß)
Simmer oder Simri leitet sich ab vom althochdeutsch "sumbir", was Korb bedeutet und ist ein altes deutsches Hohlmaß für trockene Dinge (Trockenmaß), das überwiegend in Süddeutschland verwendet wurde, aber im Maßinhalt regional sehr verschieden war. In Württemberg war als Messgrundlage gesetzlich festgelegt 1 Scheffel = 8 Simmer (1/8 Scheffel) = 4 Vierling = 16 Meßlein = 32 Ecklein = 128 Viertelein = 1116,8014 Pariser Kubikzoll = 22,153 Liter (l), später exakt auf 22,1533291062 Liter definiert. Früher hat man nicht gewogen, man hat stattdessen ein Gefäß ausgemessen, in diesem Fall den Simri, in dem man es bis oben mit Getreide gefüllt hatt. Dann wurde einmal obendrüber abgestreift, und man hatte das volle glatte Getreidemaß ganz wie beim Scheffel. Es kamen auch Bezeichnungen vor wie Simber, Sümber, Sümmer oder Simra. 
Skorbut (Mittelalter)
Bezeichnung für eine Krankheit, die durch Vitamin C-Mangel entsteht. Im Mittelalter häufig in der Seefahrt vorkommende Krankheit, die aber auch die arme Bevölkerung an Land im Winter betraf. Die Folgen sind Zahnverlust, Muskelabbau und allg. Ermattung der Kräfte, was oft zum Tode führte. 
Skriptorium (Mittelalter)
Bezeichnung für die Schreibstuben in Klöstern. Die Schreibstube war mehrheitlich ein fester Bestandteil eines jeden Klosters. Lange vor der Erfindung des Buchdrucks mussten Bücher wie die Bibel von Hand vervielfältigt werden. Das war zeitaufwendig, mühsam und teuer. 
Skrupel (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für ein sehr altes kleines deutsches Apotheken Maß, das vom lat. scrupulus = „spitzes Steinchen“ abgeleitet wurde. Es war im antiken Rom die kleinste gebräuchliche Maßeinheit für die Masse, die aber als Maßeinheit auch auf andere Größen übertragen wurde. Erst später wurde die Einheit als Apothekergewicht festgelegt und mit s.ap. für (scrupulus apothecarius) bezeichnet bzw. mit dem Einheitenzeichen ℈ abgekürzt.
Kein Apotheker konnte ohne dem Gewichtsmaß Skrupel exakt arbeiten, aber auch hier gab es wieder regionale Unterschiede.
Als Kleingewicht entsprach es einem Drittel Quentchen oder sechs Karat, auf eine Unze kamen 24 Skrupel, heist 1 Skrupel = 20 Gran = 1,25 Gramm (g). 
Slawe (Bevölkerung)
Slawe ist eine Bezeichnung für einen Angehörigen einer ost- und südosteuropäischen Völkergruppe. Das Wort leitet sich vom Wort Sklavi ab, weil im frühmittelalterlichen Europa alle nicht Christen als Sklaven ihrer Götter gesehen wurden. Die Bezeichnung Slawe tauch aus dem nichts im 10. Jahrhundert auf. Ob die sogenannten Slawen zwischen Elbe und Oder wirklich alle Slawen waren, ist doch mehr als fraglich. 
Solidus (Münze)
Bezeichnung für eine historisch wichtige römisch-byzantinische Goldmünze, die vom Kaiser Konstantin dem Großen im Jahr 309 anstelle des Aureus als neue Leitmünze eingeführt wurde und bis zur Eroberung von Konstantinopel (1453) mehr als ein Jahrtausend im Umlauf war. Im 5. und 6. Jahrhundert kursierten viele Millionen Solidi, da Soldaten und Söldner damit bezahlt wurden, im gesamten Mittelmeerraum und darüber hinaus. Der Solidus war bis zum beginnenden 12. Jahrhundert dadurch eine Art „Leitwährung“ für ganz Europa und den gesamten Mittelmeerraum geworden und wird heute daher auch als Euro des Mittelalters bezeichnet. Siehe mehr unter Solidus auf Wikipedia. 
Spanne (Längenmaß)
Spanne, ist die Bezeichnung für ein natürliches Längenmaß das vom Menschlichen Körper abstammt: der Hand. Man unterscheidet zwischen einer kleinen und einer großen Spanne. Der Abstand zwischen Daumen und Mittelfingerspitze der aufgespannten Hand ist die kleine Spanne bzw. der Abstand zwischen Daumen und der Spitze des kleinen Fingers der aufgespannten Hand ist die große Spanne, ca. 20 - 29 Zentimeter (cm). Als Faustregel kann man sich merken, dass die kleine Spanne in etwa dem Abstand zwischen Mittelfingerspitze und Handwurzel aber die große Spanne in etwa dem Abstand zwischen Armbeuge und Handwurzel entspricht. 
Species Thaler / Speciesthaler (Münze)
Bezeichnung für ein vom 17. bis zum 19. Jahrhundert verbreiteter Silbermünzentyp, der sich am 9-Taler-Münzfuß der Reichsmünzordnung des Heiligen Römischen Reiches von 1566 orientierte. Die Münzordnung legte fest, dass 9 Reichstaler aus einer feinen Kölnischen Mark Silber (ca. 234 g) zu prägen seien, damit hatte er zumindest rechnerisch einen Feinsilbergehalt von 25,984 Gramm (g). Speciesthaler sind meist Silbermünzen mit ausgeprägtem Kopf- oder Brustbild des Münzherrn oder dem Wappen, da das lat. species zu deutsch Gesicht bedeutet. 
Spint (Hohlmaß)
Altes Getreidemaß in Hamburg 6,96 Liter (l), Bremen 4,63 Liter (l), Mecklenburg 2,43 Liter (l). 
Stab (Längenmaß)
Ein von der Elle abgeleitetes Maß. In Preußen war der 1 Stab = 1 3/4 Ellen = 117 Zentimeter (cm) groß. 
Stadion (Längenmaß)
Bezeichnung für ein Antikes Längenmaß. Damit ist wirklich die Länge der Laufbahn einer Antiken Wettkampfstätte gemeint. Sie betrug, je nach Ort zwischen 164 m und 192 m. Das Olympische Stadion, am Austragungsort des Heiligen Hains von Olympia in der Landschaft Elis, hatte eine Laufbahn von 192,27 m Länge. Das antike Längenmaß eines Stadions betrug 600 Fuß, das macht für den Olympischen Fuß eine Größe von 32,045 cm. In Ägypten und Persien waren die Antiken Laufbahnen, mit 210 m bis 264 m, deutlich Länger. 
Ständeordnung (Gesellschaft)
Bis ins 19. Jahrhundert hinein gliederten sich die Gesellschaften in Europa in mehrere Stände. Adel, Klerus, Stadtbürger und ganz am Ende die Bauern. 
Steinmetz (Beruf)
Auf den mittelalterlichen Stadt- und Burgbaustellen war der Steinmetz der wichtigste Handwerker. Die Zunft der Steinmetze war sehr gut organisiert und innerhalb ihres Gewerks gab es eine stränge Rangordnung vom Grobsteinmetz (Steinhauer) im Steinbruch bis zum Feinsteinmetz, der passgenaue Steine fertigte bis hin zum Bauleiter, der als ein Steinmetzmeister den Bau als Architekt Plante und als Vorsteher der Bauhütte alle Gewerke organisierte. Zur Zeit der Gotik waren die Bauhütten, die reisenden Steinmetzbruderschaften und die ständischen Zünfte der Steinmetze waren sehr gut organisiert und mit einer eigenen Steinmetzordnung versehen. Siehe mehr unter Steinmetz auf Wikipedia. 
Steinmetzzeichen (Beruf)
Seit dem frühen 12. Jahrhundert sind Steinmetzzeichen nachweisbar. Sie befinden sich auf allen behauenen fertigen Werkstücken, die zum Burgen-, Kirchen- und Schloss bau verwendet wurden. Nach Abschluss der langen Steinmetzlehre bekam der neue Steinmetz sein eigenes Steinmetzzeichen offiziell verliehen. Es diente als Lohnabrechnung und Arbeitsnachweis.
Sie wurden den Steinmetzen nach abgeschlossener Lehre verliehen und dienten in erster Linie als Beweis für die gelieferte Arbeit bzw. für die Lohnabrechnung. Vielleicht dienten sie auch als Beleg für die Fuhrleute, welche die Steine vom Steinbruch zur Baustelle gekarrt hatten. Die Steinmetzzeichen wurden nicht mehr verwendet, als sich im 18. Jahrhundert die Bauhütten und das Zunftwesen endgültig auflösten. 
Sterntaler (Münze)
Bezeichnung für einen im Auftrag des Landgrafen Friedrich der II. von Hessen-Kassel in den Jahren 1776, 1778 sowie 1779 in Hessen-Kassel geprägten Thaler. Er dient dazu, die hessischen Söldner, die der Landgraf an die britische Krone vermietete, für den Einsatz im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg auf der Seite von Großbritannien, zu bezahlen. Die Vorderseite der Münzen zeigt die Profilansicht von Landgraf Friedrich mit der lateinischen Inschrift "FRIDERICUS II. D. G. HASS. LAN. D. G. HAG. COM." Auf der Rückseite ist der Stern des Ordens des goldenen Löwen eingeprägt, der erst 1700 gegründet wurde und über dem Stern ist der Wert "1 Thaler" zu sehen sowie unterhalb das Prägejahr. Die Sterntaler hatten einen Wert von 24 Groschen, wodurch sie in etwa dem preußischen Reichstaler entsprachen. Weil die Angehörigen der im Krieg gefallenen Söldner als Entschädigung ebenfalls mit Sterntalern bezahlt wurden, nennt man die Münzen in den USA auch die "Blutdollar" oder "Bluttaler". 
Stiege (Zählmaß)
Altes deutsches Zählmaß das besonders im Fischhandel zur Anwendung kam.
1 Stiege = 20 Stück. 
Stock (Hohlmaß)
Bezeichnung für ein altes deutsches Volumenmaß, das vorwiegend in Hamburg beim Handel mit Gerste benutzt wurde und 1 ½ Last groß war. In der Praxis hatte die Last 31 bis 31,5 Hektoliter, konnte aber in Abhängigkeit vom Himten (27,48 Liter) knapp 33 Hektoliter betragen, sodass ein Stock zwischen 46,5 und 49,5 Hektoliter Gerste aufwies, was dan 1 ½ Last ausmachte. Die Maßkette war 1 Stock = 3 Wispel = 30 Scheffel = 90 Fass = 180 Himten = 720 Spint = 1 ½ Last.
Beim Torfabbau verstand man unter einem Stock ein Längenmaß, das eine Länge von 8 Fuß hatte. 
Stof / Stoof (Hohlmaß)
Altes preußisches Hohlmaß für Flüssigkeiten. Vom Stauf über Stouf und Stof zum Stoof: 1 Stof = ca. 1,2 Liter. Im 18. Jh. durch das Berliner Quart abgelöst.
1 kulmischer Stoof = 69,83 pariser Kubikzoll = ca. 1,5 Liter. 
Stoop (Getreidemaß / Flüssigkeitsmaß)
Altes Schwedisches Getreidemaß das auch in Preußen benutzt wurde. 1 Stoop = 4 Quartier = 16 Ort = 66 Pariser Kubikzoll = 1,3 Liter aber als Flüssigkeitsmaß gilt 1 Stoop = 2 Quartier = 8 Jungfrur = 66 Pariser Kubikzoll = 1,3 Liter. 1 Jungfrur (Jungfrau) = 0,08182 Liter.  
Straßenangerdorf (Siedlung)
Bezeichnung für eine Siedlung in der die einzelnen Gehöfte beiderseits der Straße um einen meist mittig angelegten Platz (Anger), mit Kirche, Schule und Dorfteich, ringsherum liegen. 
Straßendorf (Siedlung)
Bezeichnung für eine meist planmäßig angelegte Siedlung, in der die einzelnen Gehöfte beiderseits der Straße dicht nebeneinanderliegen. Die Kirche und Gemeindebauten lagen ebenfalls beiderseits an der Straße. In Brandenburg ist neben dem Angerdorf das Straßendorf die absolut vorherrschende Dorfform. 
Streusiedlung (Siedlung)
Bezeichnung für eine Siedlung, in der die einzelnen Gehöfte in verstreuter Lage ohne eigentlichen Ortskern liegen. 
Stunde (Längenmaß)
Die Stunde ist ein sehr Altes Längenmaß. Wir assoziieren mit der Stunde heute ein reines Zeitmaß aber bis ins 18. Jahrhundert wurde sie in Deutschland und Österreich auch als Längenmaß benutzt. Eine Stunde hatte 4500 bis 5000 Meter (m). Siehe auch unter Wegstunde
Stübchen (Hohlmaß)
Altes deutsches Volumenmaß für Flüssigkeiten, das insbesondere für Wein, Branntwein und Bier verwendet wurde. Es war allerdings regions- und flüssigkeitsbedingt verschieden im Volumen, aber es galt immer 1 Stübchen = 4 Quartier.
In Bremen z. B. ist 1 Stübchen Bier = 190,13 Pariser Kubikzoll. = 3,77154 Liter und das Quart Bier = 0,942885 Liter, aber 1 Stübchen Wein oder Branntwein = 162,4 Pariser Kubikzoll = 3,22144 Liter und das Quart Wein oder Branntwein = 0,80536 Liter. 
Stüber / Stüver (Münze)
Bezeichnung für eine alte deutsche Kleingroschenmünze aus dem Raum um Köln und im ganzen Nordwesten Deutschlands, die etwa vom ausgehenden 15. Jahrhundert bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts geprägt wurden. Es handelte sich dabei um eine Nachprägung einer ursprünglich niederländischen Münze, des Stuiver, der Name leitet sich vom niederländischen stuiven (Funken „stieben“) ab, da auf den frühen flämischen Stuivern die funkensprühenden Feuersteine der Kette des „Goldenen Vlieses“ abgebildet waren. Es galt 1 Gulden = 20 Stuiver und 1 Rechnungstaler = 60 Stüber. In Kleve hatte der Stüber 21 Heller = 10 Pfennige. Ansonsten rechnete man 1 Stüber = 2 Kreuzer = 8 Pfennigen = 16 Heller. 
Sütterlin (Längenmaß)
Bezeichnung für ein Spezielle Handschrift des 20. Jahrhunderts. Eine nach ihrem Erfinder Ludwig Sütterlin benannte preußische Kunstschrift, die nur über eine gewisse Zeit in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts generell gelehrt und geschrieben wurde. 

T

Tagelöhner (Bauer)
Damals die Bezeichnung für einen landlosen Dorfbewohner der seinen Unterhalt als Arbeitskraft gegen Lohn auf größeren Bauern- oder Gutshöfen verdienen musste. Das Auftauchen von Tagelöhnern war auch eine Folge des Erbrechts (Auszahlung bzw. Erbteilung). 
Tagereise (Längenmaß)
Die Tagereise ist ein sehr Altes Längenmaß. Die Tagereise war zunächst ein sehr individuelles Längenmaß, denn sie bezeichnete diejenige Wegstrecke, die man an einem Tag zu Fuß zurücklegen konnte. Später wurde sie auf 150-200 Stadien, das sind 27-36 km konkretisiert. Siehe auch unter Wegstunde
Tagewerk (Flächenmaß)
Ein Tagewerk war eine früher übliche Bezeichnung für die Arbeit, die an einem Tag geleistet werden konnte. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Landwirtschaft und bezeichnet jene Ackerfläche, die an einem Tag bestellt oder gepflügt werden konnte, also von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zwischen 25 und 36 Ar (a), also 2500 bis 3600 m². Auch die Wiesenfläche, die an einem Tag gemäht werden konnte, meist ca. 30 a. Vereinfacht gesagt das, was ein Knecht, Arbeiter oder Handwerker an einem Tag schaffen konnte, also sein Tageswerk oder Tagespensum. Es ist so gesehen auch eine Form der frühen Normierung der Arbeitswelt. 
Tandler (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Trödler. 
Talent (Münzmaß)
Bezeichnung für eine sehr altes babylonisches Gewichtsmaß das im Sexagesimalsystem (Basis ist die Zahl 60) in ganz Mesopotamien und etwas später im ganzen Mittelmeerraum im Einsatz war. Das attische oder griechisch Talent von Athen war in der Antike das gebräuchlichste Handels- und Münzgewicht der griechisch-hellenistischen Welt das durch Aufwägen von Silber (seltener Gold und Kupfer) auch als Währungseinheit genutzt wurde. Ein Talent wurde in 60 Minen aufgeteilt und aus einer Mine Silber wurden im antiken Münzsystem 100 Drachmen geprägt. Eine Drachme wiederrum ergab 6 Obolus und ein Talent hatte 36 000 Obolus bzw. 6000 Drachmen oder 60 Minen. Diese Unterteilung des Talents bleibt in der griechisch-hellenistischen Welt über viele Jahrhunderte hinweg unverändert bestehen, so dass auch die Römer das Talent als Münzmaß im Orient nutzten. 
Taler / Thaler (Münzmaß)
Die Urväter des Talers waren der in Tirol seit ca. 1484/86 geprägte Guldengroschen und der in Sachsen seit ca. 1500 geprägte Klappmützentaler. In Joachimsthal ließen die Grafen von Schlick, nach dem Fund eines großen Silbervorkommens, in nur 8 Jahren ca. 1 Million Guldengroschen schlagen. Weil der Joachimstaler Guldengroschen nach Entdeckung der dortigen bedeutenden Silbervorkommen in großer Menge vor allem in Joachimsthal (Jáchymov) in Böhmen (Tschechien), geprägt wurde, setzte sich umgangssprachlich der Name Joachimsthaler, und später einfach Thaler/Taler durch. Der von 1519 bis 1528 geprägte Joachimsthaler wog 1 Unze (ca. 27,2 g). Von 1566 bis 1750 bildete er als Reichstaler mit einem Feingehalt von 25,984 g die amtliche Währungsmünze des Deutschen Reiches (1 Taler = 2 Gulden = 48 Schilling). In Süddeutschland wurde er anschließend durch den Konventionstaler abgelöst. In Preußen wurden Taler dagegen seit 1750 nach dem preußischen Münzfuß von 14 Talern aus einer feinen Mark Silber (ca. 235 g) geprägt. Dieser Taler bildete bis Ende 1871 die Geldeinheit von beinahe ganz Norddeutschland und wurde in 30 Groschen geteilt.
1 preußischer Taler = 6 preußische Gulden = 180 Groschen. 
Templer / Tempelritter (Ritterorden)
Hugo von Payens und Gottfried von Saint-Omer gründete 1119 in Jerusalem den Orden der Armen Ritter vom Tempel Salomon. Sein offizieller Name lautete "Arme Ritterschaft Christi und des salomonischen Tempels zu Jerusalem" (lateinisch: Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosolymitanis). Er ist der zweite Ritterorden und wie der Johanniter Orden tragen seine Ritter allerdings einen weißen Umhang mit einem roten Tatzen Kreuz. Papst Innozenz II. bestätigte durch die Bulle "Omne datum optimum" erneut den Orden und unterstellte ihn direkt dem Päpstlichen Amt. Dadurch bildete der Orden faktisch überall wo er Besitzungen hatte einen Staat im Staat und war für weltliche Herrscher nahezu unantastbar. Ein Zunehmendes Wachstum der Spendeneinkünfte und Schenkungen von Landbesitz an den Orden, insbesondere in Frankreich, aber auch in England, Spanien, Portugal und Italien musste irgendwann zum Konflikt mit einem der Weltlichen Herrscher führen. Der Orden wurde schon 1312 auf Druck des französischen Königs Philipp IV., der hoch verschuldet war beim Orden, hin von Papst Clemens V. am 22. März 1312 auf dem Konzil von Vienne offiziell wieder aufgelöst. 
Tenne (Siedlung)
Bezeichnung für den befestigten Fußboden eines Scheunenflurs einer Scheune in die ein Wagen einfahren konnte und wo in früheren Zeiten das Korn nach der Ernte mit den Dreschflegeln gedroschen und die Spreu vom Getreide getrennt wurde. Dazu war der Fußboden in der Mitte der Scheune mit gestampftem Lehm, Holz oder gebrannten Ziegelsteinen befestigt. Diverse Zwischendecken einer Scheune dienten als Trockentennen für ausgebreitetes Ernte gut das noch Trocknen musste. 
Territorium (Siedlung)
Früher die Bezeichnung für ein Stück Land, über das sich eine einheitliche Gerichts- und Herrschaftsgewalt erstreckte. 
Thurn und Taxis (Adel)
Bezeichnung für ein in den Hochadel aufgestiegenes Adelsgeschlecht aus der Lombardei das seit dem 12. Jahrhundert nachweisbar ist und seit dem 14. Jahrhundert einen Kurierdienst für die Republik Venedig, seit dem 15. Jahrhundert auch für die Päpste aufbaute. Die Brüder Janetto und Francesco dei Tasso gründeten 1490 im Auftrag des römisch-deutschen Königs und späteren Kaisers Maximilian I. das europaweite Postwesen. Die Nachfahren betrieben die Kaiserliche Reichspost als erbliche Generalpostmeister von Brüssel aus, ab 1701 von Frankfurt am Main und ab 1748 von Regensburg aus bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs 1806. 
Tonne (Gewichtsmaß)
Kurzzeichen t, Name für die Maßeinheit von 1000 Kilogramm (kg) = 1 Tonne (t). Im Gegensatz zu heute war es früher ein Hohlmaß, das meist dem Inhalt von vier Scheffeln hatte in Preußen entsprach das = 220 Liter (l). 
Trabant (Militär)
Bezeichnung für einen bewaffnet dienenden Begleiter oder Leibwächter zu Fuß im Spätmittelalter. In Brandenburg dienten Sie als Elitetruppe und Leibgarde zum Schutz für fürstliche Personen und hohe Beamte auf Reisen. In Brandenburg bildete die Trabantengarde den Stamm der Haus- und Feldtruppen. So ging aus den zwei Kompanien Trabanten des kurbrandenburgischen Großen Kurfürsten, welche 1675 in der Schlacht bei Fehrbellin mitkämpften 1692 die „Gardes du Corps‟ hervor. 
Trinitatis (Steuer / Abgabetermin)
Bezeichnung für einen Termin nach Trinitatis, an dem Steuern und befohlene Abgaben nach Kirchen und Landes Recht zu entrichten sind. Trinitatis ist ein Fest im Kirchenjahr, das am ersten Sonntag nach Pfingsten begangen wird. Es wird auch als Dreieinigkeitsfest bezeichnet. In der evangelischen Kirche werden die Sonntage von Trinitatis bis zum Ende des Kirchenjahres als Sonntage „nach Trinitatis“ gezählt. 
Trockenmauer (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für eine Mauer die ohne Mörtel einfach trocken aus Feldsteinen aufgeschichtet wurde. 
Truchsess / Truchseß (Verwaltung / Hofamt)
Bezeichnung für den Vorsteher bzw. Vorgesetzter der Hofhaltung eines Fürsten. Im Heiligen Römischen Reich bis 1806 eines der Erzämter das später erblich mit einem Kurfürstentum verbunden wurde. In der Zeit des reise Kaisertums von Pfalz zu Pfalz war er Befehlshaber des Trosses. 
Trübeich (Flüssigkeitsmaß)
Flüssigkeitsmaß für den frisch gepressten jungen Wein. Während der drei Stadien der Reifung (Gärung) kommt es zu Verlusten, daher gab es für die Stadien der Reifung die Maßvarianten: Trübeich, Helleich und Schenkeich. Die Helleich, auch als Lautereich bezeichnet, gebrauchte man nach der Gärung. Die Schenkeich war das Maß, nach dem der Wirt ausschenken musste. 
Tschetwerik (Raummaß)
Altes russisches Raummaß: 1 Tschetwerik = 209,907 Liter (l). 
Turmburg (Mittelalter / Verwaltung)
Kleine Burg die nur aus einem mächtigen Wehrturm besteht. Der Turm dient auch als Wohnort des Burgherrn. In Brandenburg oft anzutreffender Burgentyp. Viele Turmburgen worden erst im Laufe der Zeit zu Großen Burgen ausgebaut. 
Turmrater (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Kerkermeister. 
Turnose (Münze)
Bezeichnung für eine im Jahre 1266 von Ludwig IX. dem Heiligen in Frankreich eigeführte Münze, den ”grossus denarius Turonus” zu Deutsch: „dicker Denar von Tours”. Er wurde im Gegenwert von 12 Schwarzpfennigen geprägt. Aus der "rauen" Mark von Tours (217,558 g), die seit ungefähr 1050 in ganz Frankreich galt, wurden 58 Stück geprägt zu einem Gewicht von je rund 4 Gramm. Bis zu Karl V. im ausgehenden 14. Jahrhundert wurden Turnose Münzen mit identischem Typus in großen Mengen geprägt. Aufgrund der Handelsbeziehungen der Franzosen entlang des Rheins in den deutschsprachigen Raum hinein brachte der Turnosgroschen zahlreiche Nachahmungen hervor. Der Turnosgroschen wurde Selbst in Brandenburg als universelles Zahlungsmittel akzeptiert. 
Türkensteuer (Steuer)
Bezeichnung für eine Steuer der Reichsstände zur Finanzierung der militärischen Abwehr der Truppen des Osmanischen Reiches. Auf Reichstagen musste der Kaiser die Reichsstände um finanzielle Unterstützung im Kampf gegen die Osmanen bitten. Die Reichsstände konnten ihm die Hilfe nicht so einfach verweigern aber sie konnten sich für ihre Zustimmung vom Kaiser Zugeständnisse machen lassen. 
Tympf / Tymf / Timpf (Münze)
Bezeichnung für eine polnisch-litauische Silbermünze mit geringen Silbergehalt, die auch in Brandenburg-Preußen im 17. und 18. Jahrhundert geprägt wurde und im Umlauf war. Erstmals wurde die Münze 1663 in Bromberg (Bydgoszcz) in Preußen Königlichen Anteils (Polnisch-Preußen) durch den Münzpächter und Meister Andreas Tympf zu 30 Groschen geschlagen, daher auch ihr Name, aber schon bald sank aufgrund des geringen Silbergehalts ihr nominaler Wert auf 18 Groschen. Ab etwa 1685 bis 1765 wurden auch im Herzogtum Preußen sowie dem späteren Königreich Preußen Tympfe geprägt. Während des Siebenjährigen Krieg (1756-1763) verschlechterten sich die Tympfe so sehr, dass sie von der Bevölkerung nicht mehr angenommen wurden und die Prägung 1765 sogar eingestellt werden musste. Nachdem der sächsische Kurfürst die polnische Königskrone übernahm, wurden sehr viele Tympfe als Achtzehngroschenstücke auch in der Münzstätte Leipzig geschlagen. Auch in den von den Russen besetzten polnisch-litauischen Gebieten wurden während des Nordischen- und Siebenjährigen Krieges Tympfe geschlagen. Nach der Aufteilung Polens wurden die polnischen Münzen bald durch die Währungen der jeweiligen Teilungsmächte ersetzt. Man hat errechnet, dass im Laufe der Zeit etwa ca. 6 Millionen Stück der Tympf Münzen geschlagen wurden. Siehe mehr dazu unter Achtzehner

U

Überprägung (Münze)
Bezeichnung für die Neuprägung einer bereits geprägten Münze. Dies geschah meistens aus religiösen oder politischen Gründen, aber auch aufgrund von Fehlprägung oder material Knappheit. Statt eines neuen Rohlings wurde die vorhandenen Münzen zwischen die Prägeform gelegt und per Hammerschlag das neue Münzbild darauf geprägt, was aber auch immer Spuren hinterließ. Seit es Münzen gibt, gibt es auch das Phänomen ihrer Überprägung. Eines ist dabei mit Sicherheit immer klar, die Erstprägung war in jedem Fall früher als die aktuelle. 
Ukas (Recht)
Bezeichnung für einen Erlass mit Gesetzeskraft des Zaren im zaristischen Russland. Etwa vergleichbar im deutschem mit einem "Edikt" oder "Dekret". 
Ulan (Armee)
Bezeichnung für einen mit einer Lanze als Hauptwaffe bewaffneten Reiter. Zur weiteren Ausrüstung der Ulanen gehörten noch ein leichter Kavalleriesäbel und später auch Pistolen. 
Ulner (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Töpfer. 
Umlaufmünze (Münze)
Bezeichnung für eine Münze, die im Zahlungsverkehr verwendet wird, also noch im "Umlauf" ist. Dafür ist auch der Begriff Kursmünze üblich. Früher entsprach der Nominalwert in der Regel dem Materialwert, heute haben Umlaufmünzen einen festgelegten Nominalwert, der meist unabhängig vom Materialwert ist und in der Regel auch deutlich darüber liegt. Der Wert wird von der Nationalbank des Landes garantiert. Bei uns ist das heute die Bundesbank und die Europäische Zentralbank. 
Umschrift (Münze)
Bezeichnung für die längs des Randes einer Münze verlaufende Schrift. Sie kann sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite sein, aber es gibt auch Münzen, die zwei Umschriften aufweisen, die werden dann nach äußerem und inneren Rand unterschieden. 
Unze (Gewichtsmaß)
Früher weit verbreitetes Münzmaß und Gewicht in ganz Europa. Die römische uncia (lat. „ein Zwölftel“) war der zwölfte Teil eines Asses. Die Bezeichnung wurde beibehalten, die Definition wurde aber geändert, denn Karl der Große legte um 793/94 die Unze auf das Gewicht von 16 novi denarii in Silber fest, also ein Sechzehntel eines Pfundes.
Als Berliner Handelsgewicht war die Unze in Preußen = 2 Lot = 1/16 Pfund = 29,280562 Gramm (g) groß.
Die Feinunze ist eine Maßeinheit nur für Edelmetalle, entspricht aber in ihrer Masse der Apotheker-Unze (1 oz.tr. = 31,1034768 Gramm, 1 kg ≈ 32,15075 oz.tr.). Im angloamerikanischen Maßsystem wird die Feinunze auch als Troy-Unze bezeichnet, benannt nach der französischen Stadt Troyes, einem bedeutenden mittelalterlichen Handelsplatz. Die Feinunze wird bis heute hauptsächlich zur Masseangabe von Edelmetallen benutzt, beispielsweise bei den Anlagemünzen deswegen werden international die Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumpreise in US-Dollar pro Feinunze angegeben.
Eine Feinunze entspricht nach heutiger Definition exakt 31,1034768 Gramm. Die Masse eventueller unedler Metalle und Verunreinigungen der Legierung wird von der Gesamtmasse abgezogen. 
Urmeter (Längenmaß)
Bezeichnung für ein in Breteuil, ein Ort bei Paris, aufbewahrter Platin-Iridium-Stab, bis 1960 das Ur-Maß für die Längeneinheit Meter. Heute ist das Meter definiert als die Länge der Strecke, die das Licht im Vakuum während der Dauer von 11/299 792 458 Sekunden zurücklegt. 
Ur-Meßtischblatt (Längenmaß)
Bezeichnung für Blätter des ersten systematisch aufgenommenen Kartenwerks der preußischen Provinzen. Das Kartenwerk Endstand zwischen den Jahren 1816 und 1850. 

V

Vacant / Vakant (Bauer)
Ist ein Hof, wo weder ein Eigentümer noch ein Besitzer vorhanden ist. Vor Jahrhunderten gab es zeitweise viele vakante Höfe, vor allem nach dem Dreißigjährigen Kriege. Eine andere Bezeichnung dafür ist wüst oder verweist. 
Valvationstabellen (Münzmaß)
Bezeichnung für Münzwertvergleichstabellen in denen der Umlaufwert von vor allem ausländischen fremden Münzen festgehalten wurde. Es waren im Auftrag der jeweiligen Landesfürsten bzw. vom Reichstag selbst durch Beamte verbindlich erstellte vergleichstabellen, in die der gesetzlich festgestellte Münzwert eingetragen wurden. So konnten ausländische Münzen bzw. nicht nach Reichsmünzfuß geprägte Münzen mit der jeweiligen Landeswährung oder mit dem offiziellen Reichsfuß bzw. denn Rechnungsmünzen vergleichen werden. Valvation kommt vom lateinischen valere was zu deutsch wert sein heißt. 
Vasall (Bauer)
Der Begriff ist eine andere Bezeichnung für Lehnsmann oder Gefolgsmann und kommt vom lateinischen Wort "vassus" was wiederum zu Deutsch übersetzt so viel wie Knecht heißt. Zum Vasall verpflichtete man sich in der Regel freiwillig. Als Dank für seine treuen, oft auch militärischen, Dienste erhielt der Vasall von seinem Herrn oft ein Lehen zur eigenen Nutzung. Im Gegenzug musste sich der Vasall dazu verpflichten, seinem nun Lehnsherrn, weiterhin treu zu dienen. 
Veerding (Münze)
Bezeichnung für den vierten Teil einer Mark in Bremen und Oldenburger Land. 1 Veerding macht 8 Groten (Groschen) in Bremer und wurde erst mit der Reichsmünzordnung am 1. Juli 1872 außer Kurs gesetzt. 
Verpalisadieren / Verpalisadierung (Steuer)
Bezeichnung für eine reale Abwehrvorrichtung gegen Wild, fremdes Vieh oder Menschen als auch eine gut sichtbare Grenzmarkierung mit hohem symbolischem und noch viel höheren rechtlichem Inhalt. Die preußischen Könige ließen ganze Orte vollständige Verpalisadieren um Steuerflucht oder das Desertieren von Soldaten zu verhindern. Sinnes gleich sind die Begriffe verbarrikadieren, einschließen und verschanzen. 
Vereinsthaler (Münze)
Bezeichnung für die einfachen und doppelten gemeinsamen Silberthalermünzen der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und zugleich die letzten deutschen Thalermünzen überhaupt. Schon mit dem Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838 wurde der Doppeltaler zu = 31/2 Gulden als eine einheitliche „Vereinsmünze“ des Deutschen Zollvereins geschaffen. Er besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten sowie in Preußen, in Sachsen, in Hessen-Kassel und in den thüringischen Herzogtümern und Fürstentümern. Grundlage der Währung war die „preußische“ Feine Kölner Mark Silber“ zu 233,8555 Gramm (g). Durch den Wiener Münzvertrag von 1857 wurde dan der echte Vereinsthaler geschaffen. Das Münzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu und blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein beliebtes gesetzliches Zahlungsmittel. Siehe mehr dazu unter Vereinsthaler auf Wikipedia. 
Vibranzen (Armee)
Bezeichnung für das Bauernaufgebot aus den kurfürstlichen Domänenämtern in Preußen. Vibranzen oder auch Wybranzen waren eine besondere Miliz, die nach der Landesverfassung in Preußen aus 3500 Mann zu Fuß und 1500 Reiter bestehen sollte. Es war ein Bauernaufgebot, das sich fast ausschließlich aus den kurfürstlichen Domänenämtern bildete, das Preußen als Bauernmiliz in Kriegszeiten Schützen sollte. 
Vierdung / Firdung (Steuer)
Bezeichnung für den vierten Teil einer Mark. In Preußen entsprach im Jahre 1525 der 1 Virdung = 5 Groschen = 6 Skot = 15 Schilling = 90 Pfg. Aller Dings war der Vierdung in Preußen nur eine Rechnungsmünze bzw. Rechnungseinheit zur Steuererhebung und keine wirklich geprägte Münze. 
Vierdung / Firdung (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für den vierten Teil eines Gewichtes. In Preußen entsprach es dem vierte Teil des Pfundes.  
Vierling (Maß)
Bezeichnung für den vierten Teil verschiedener Maßeinheiten im süddeutschen Raum. In Bayern ist es der vierte Teil des Pfundes, also 1 Pfund = 4 Vierling = 32 Loth = 561,288 g macht 1 Vierling = 8 Loth = 140,322 g. 
Viertel (Maß)
Bezeichnung für ein gebräuchliches Flächenmaß im Weinbau von 2.877 m² = 0,29 ha. 
Vierseithof (Bauer)
Bezeichnung für einen an allen vier Seiten geschlossenen Bauernhof. Das Wohngebäude liegt in der Regel zur Straße hin. Die Scheune bildet die Rückfront und hat oft eine Durchfahrtmöglichkeit zum Acker. Die Nebengebäude wie Produktions- und Lagergebäude, sowie Stallungen für Tiere, bilden die beiden Hofseiten. Das Besondere am Vierseithof ist, dass er nach allen Seiten mit Gebäuden geschlossen ist. Dieser Hof Typ, obwohl schon alt, setzte sich erst zum Ende des 18. Jahrhunderts in Deutschland richtig durch und zum Ende des 19. Jahrhunderts sind die meisten Bauernhöfe solche Vierseithöfe. 
Vinkenaugen (Münzmaß)
Bezeichnung für die kleinste, vor allem in Pommern zweiseitig oval geprägte (geschlagen) Münze von etwa 10 Millimeter Durchmesser, die 1279 erstmals urkundlich erwähnt wurde. Die Vinkenaugen, auch Finkenaugen genannt, wogen durchschnittlich 0,26 Gramm bei einem Silberanteil von etwa 195/1000. In der Mark Brandenburg werden sie 1304 und in Mecklenburg 1357 erwähnt. Geringere Mengen dieser Münzen waren auch in Brandenburg, in Mecklenburg, der Lausitz sowie beim Deutschen Orden in Preußen im Umlauf. Sie war in Pommern eine lange Zeit die einzige Rechnungsmünze, aber Herzog Bogislaw X. (* 1454 in Rügenwalde - † 5. Oktober 1523 in Stettin) untersagte 1489 in seiner Münzordnung für ganz Pommern das weitere Prägen von Vinkenaugen was nicht verhinderte, dass sie trotzdem noch über Jahrzehnte im Umlauf blieben. 
Visierer (Mittelalter / Beruf)
Bezeichnung für einen Eichmeister im Mittelalter. Der Visierer vermaß z. B. als Eichbeamter die Weinfässer zur Erfassung der Steuer. 
Vogt (Mittelalter / Beamter)
Der Begriff kommt aus dem althochdeutschen und bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters. Das Amt des Vogts wurde seit der Zeit der Karolinger immer weiter ausgebaut. Es gab drei Hauptarten von Vögten. Den herrschaftlichen Vogt, den Kirchenvogt und den Landvogt. In unserer heutigen Zeit ist der Landrat dem Vogt sehr ähnlich. 
Vogtei (Mittelalter / Verwaltung)
Der Amtsbezirk eines Vogts wurde als Vogtei bezeichnet. 
Vollfreie (Bauer)
Der Vollfreie Bauer konnte mit seinem Land schalten und walten wie er wollte. Der Besitz unterlag aber der Veränderlichkeit und damit der Vergänglichkeit. Der Strebsame konnte seinen Besitz vermehren, der Faule verarmte und ging schnell unter. Aus den Vollfreien Bauern gingen später die Großbauern und ein Teil des Landadels hervor. 
Vorwerk (Landwirtschaft / Bauer)
In der Landwirtschaft war das Vorwerk ein vom Hauptgut abgetrennter Teil des Gutshofes, das relativ selbstständig wirtschaftete. Vorwerke waren oft Wirtschaftshöfe, die als Zulieferer für die Hofhaltung eines Schlosses allen nötigen Waren lieferten. Sie dienten aber hauptsächlich der rationellen Bewirtschaftung entfernt gelegener Ländereien. Amtsvorwerke entstanden häufig im Zusammenhang mit den bürgerlichen Agrarreformen des 19. Jahrhunderts. 
Vorwerk (Befestigung)
Bezeichnung für eine wehrhafte Anlage zur Verteidigung, die der eigentlichen Burg oder Festung vorgelagert ist, wurde auch als Feld- oder Erdwerk bezeichnet. Aus diesen Anlagen entwickelten sich im Laufe der Zeit Rittersitze bis hin Schlössern oder halt nur landwirtschaftliche Betriebe. Da die Vorwerke geeignet waren, kleinere Angriffe abzuwehren, boten sie der Bevölkerung naher Dörfer Schutz. Die Vorwerke sollten dabei autonom funktionieren, aber dazu mussten sie sich auch autonom mit landwirtschaftlichen Gütern versorgen können und so entstanden die ersten Gutshöfe. Sie entwickelten sich zu eigenständigen Anlagen und übernahmen später auch administrative Aufgaben. 

W

Wagen / Wagenladung (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für das Volumen, das auf einem Wagen oder Karren transportiert werden konnte. Je nach Beschaffenheit des Gefährts und der transportierten Güter (Steine, Kohlen, Stroh) ein sehr unterschiedliches Maß. Als Maß für Heu entsprach ein Wagen einem Fuder Heu auf einem zweispännigen Leiterwagen. Leiterwagen fanden vorwiegend bei der Ernte zum Einbringen von Stroh, Heu und anderen landwirtschaftlichen Produkten Verwendung. 
Wage / Waage (Messinstrument)
In älteren Verordnungen ist oft anstelle von "Waage" die Schreibweise "Wage" zu finden. Erst im Mai 1927 wurde die Schreibart "Waage" durch einen Erlass des Reichsinnenministers in die amtliche Rechtschreibung übernommen. 
Waldhufendorf (Siedlung)
Waldhufendörfer sind Reihensiedlungen, die durch Wald Rodung entstanden sind. Besonderes Merkmal ist das die Hufe sehr lang, in der Regel bis zur Grenze der Dorfgemarkung gehen aber nur wenige Meter breit sind. Am Anfang befindet sich der Hof und am Ende der Hufe etwas Wald. 
Wall (Zählmaß)
Altes Zählmaß in Danzig (Preußen)
1 Wall = 80 Stück, z. B. 80 Heringe. 
Wanzen (Münzen)
Bezeichnung für eine während des 18. Jh. in Bayreuth-Brandenburg geprägte Pfennigmünze (Scheidemünze), die wegen ihres geringen Silbergehalts eine rötliche Farbe hatte und da sie auch noch sehr klein war, erinnerte sie das Volk er an Wanzen, was ihr den despektierlichen, sehr spöttischen Namen einbrachte. Die Pfennige bestanden aus einer Billon Legierung mit sehr wenig Silberanteil, was zu einer rötlichen Farbe der sehr kleinen Münzen führte. Ab 1772 wurden in Sachsen die Pfennige aus Kupfer geprägte und so verschwanden die Wanzen-Pfennige wenige Jahre später wieder aus dem Zahlungsverkehr. 
Wappen (Urkunde)
Individuelles Persönlichkeits- und Standeszeichen das in Verbindung mit dem Familiennamen erblich und gesetzlich geschützt war bzw. noch geschützt ist. 
Wappenbrief (Urkunde)
Ausgestellte Urkunde über die Verleihung eines Wappens, wobei diese farblich dargestellt und ausführlich beschrieben wird. 
Wappenrolle (Urkunde)
Verzeichnis von Wappen die in Form von Matrikeln ursprünglich von offiziell bestallten Herolden geführt wurden. 
Wardein (Beruf)
Alte Bezeichnung für einen Münzprüfer mit umfangreichen metallurgischen Kenntnissen. Er hat als Beamter im Mittelalter und in der Frühneuzeit die Erze und die Münzen auf ihre Werthaltigkeit und Zusammensetzung zu untersuchen. 
Wahrheitstaler (Münzen)
Bezeichnung für einen Taler, der in Goslar von 1597 bis 1598 auf Veranlassung des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel geprägt wurde. Auf der Rückseite der Münze ist eine Personifikation der nackten Wahrheit zu sehen, die die auf der Erde liegende Lüge und Verleumdung zertritt. Der Herzog wollte damit seine Gegner, die ihn verleumdeten und der Lüge bezichtigten, Lügen strafen. Die Vorderseite der Münze trägt die Inschrift “RECTE FACIENDO NEMINEM TIMEAS” (Tue Recht und scheue niemand) als Wahlspruch des Herzogs. 
Wasserhufen (Steuer / Flächenmaß)
Altes Flächenmaß für die fischreichen Gewässer der Fischer zur Berechnung der Steuer in Preußen. In Preußen war der ganze Steuerfuß nach Hufen eingeteilt und so wurden auch die Gewässer der Fischer in Hufen eingeteilt. Wasserhufen gab es nur im preußischen Staat. 
Weber (Beruf)
Alte Bezeichnung für sowohl den Leinen- wie auch den Wollweber. 
Wedro (Flüssigkeitsmaß)
Früheres russisches Flüssigkeitsmaß: 1 Wedro = 10 Kruschka = 12,299 Liter (l). 
Wegezoll (Steuer)
Straßenbenutzungsgebühr ganz wie die heutige Maut. 
Wegstunde (Längenmaß)
Bezeichnung für ein individuelles Altes Längen- und Zeitmaß. Die Wegstunde war so lang wie die Strecke, die ein Fußgänger unter Normalbedingungen in einer Stunde zurücklegen konnte. Bei den Römern war eine Wegstunde ca. 5,56 km lang. In Deutschland war eine Wegstunde ca. 3,71 km und in der Schweiz eine Wegstunde = ca. 4,8 km. 
Wehmutter (Beruf)
Alte Bezeichnung für eine Hebamme. 
Weiland / Weyland (Mittelalter)
Alte Vergangenheitsform und bedeutet sinngemäß ehemals, einstmals oder vormals. Es ist die Flexionsform des heute noch als Weile bekannten Substantivs und bedeutet vor einer Weile bzw., vor langer Zeit. Ab dem 18. Jh. beginnt das Wort zu verschwinden und bleibt nur literarisch als stilistische Besonderheit gehobener Sprache erhalten. Eine andere Schreibform ist Weyland. 
Weiler (Siedlung)
Bezeichnung für eine kleine Gruppensiedlung von nicht mehr als 5 - 25 Hufen. Das Gelände lässt oft keine größeren Siedlungen zu, daher trifft man Weiler oft in Bergigen oder sumpfigen Gelände an. Man unterscheidet zwischen Bauern- und Gutsweiler. Sogenannte Werksweiler sind Vorindustrieelle Handwerker Siedlungen eines Gewerkes oder Gewerbes, wie z. B. Ziegeleien oder Glashütten. 
Weinmaß (Zeitmaß)
Je nach Weinanbaugebieten unterschied man nach dem Verarbeitungszustand des Weines bis zu vier „Eichmaße”. Trester-Eich, Trüb-Eich, Hell- oder Schön-Eich und Schenk-Eich. Die ersten drei Maße bezogen sich auf die Reinheit des Weines, das letzte und kleinste Maß aber auf die Abgabe oder den Ausschank. 
Weinmonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 10. Monat des Jahres, Erntedank-, Goldener- und Kirchweihmonat Oktober. 
Weistum / Weisthum (Mittelalter)
Bezeichnung für das überlieferte Gewohnheitsrecht. Ähnlich dem Burgfrieden wurden seit dem 13. Jahrhundert die ursprünglich nur mündlich überlieferten Rechtsgrundsätze für das bäuerliche Zusammenleben der ländlichen Bewohner verbindlich schriftlich niedergeschrieben. Rechtskundiger Männer gaben auf Anfrage über das bestehende Recht Auskunft oder erstellten Gutachten. 
Welsche / Walsche (Mittelalter)
Bezeichnung aus dem romanischen für alles Italienische und Später auch für alles Französische im deutschen Sprachraum des frühen Mittelalters. 
Welsche Meile / Walsche Meile (Längenmaß)
Bezeichnung für eine italienische Meile um 1300 im deutschen Sprachraum des frühen Mittelalters.
1 Welsche Meile = 1506,9 Meter (m). 
Werst (Längenmaß)
Altes russisches Längenmaß: 1 Werst = 500 Saschen = 1500 Arschin = 1,067 Kilometer (km). 
Wichhimbte (Getreidemaß / Hohlmaß)
Bezeichnung für ein bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchliches altes Hohlraummaß in Norddeutschland für Getreide aller Art. Eine Wichhimbte hat 6 Scheffel und 1 Scheffel hat 2 Himbten und 1 Himbte hat 4 Spint, aber 4 Wichhimbten machen 1 Wispel. 
Wispel / Winspel (Getreidemaß / Hohlmaß)
Altes preußisches Getreidemaß, 1 Wispel (Winspel) = 24 Scheffel = 1319,0760 Liter (l). 
Witte / Witten (Münzmaß)
Der Name selbst leitet sich von niederdeutschen "witt", was weiß bedeutet, ab. Daher auch als weißer Pfennig bezeichnet, da die Münze aus guten (reinen) Silber war und deswegen sehr hell (weiß), entgegen dem ehr schwarzen süddeutschen Silberrappen mit schlechten (unreinen) Silber. Als Hauptmünze des Wendischen Münzvereins 1340 eingeführt, hatte die Silbermünze (1,3 g) einen Wert von 4 Pfennig. Sie wurde bis 1410 als Hauptmünze des Wendischen Münzvereins zweiseitig geprägt. Die Münzen des Wendischen Vereins waren im gesamten nordeuropäischen Raum verbreitet und wurde häufig der schlechteren lokalen Währung vorgezogen wegen ihres guten Silbers. Ab 1392 auch in drei und sechs Pfennigstücken geprägt. Zum Wendischen Münzverein gehörten die Hansestädte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar als Gründer, denen sich später aber noch Rostock, Stralsund und Hannover anschließen. 
Wittum (Mittelalter)
Bezeichnung für das Eigentum, das einer Ehefrau im Falle des Todes des Ehegatten zur Absicherung des Unterhalts zustand. Im Mittelalter war die Ehefrau noch nicht Erbin ihres Gatten. Das Wittum konnte aus Liegenschaften, wie Burgen, Städte, Dörfer und Schlössern bestehen oder aus Geld. 
Wollschläger (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für die Personen, die erwerbsmäßig Wolle für die Weiterverarbeitung durch Schlagen reinigen und auflockern. 
Wollweber (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für die Personen, die erwerbsmäßig das Handwerk der Weberei ausübt. Weber, die Wolle verarbeiteten, hießen auch „Wüllner“. Die Erfindung des Webstuhls ermöglichte dem Weber, Stoffe von hoher Qualität zu produzieren. 
Wonnemonat (Zeitmaß)
Alte Bezeichnung für den 5. Monat des Jahres, Pfingst- und Marienmonat Mai. 
Wurster / Würstl (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für die Personen, die erwerbsmäßig das Handwerk des Wurstmachens im Mittelalter ausübten. Der Wurster war ein Spezialist für die Herstellung von Wurstwaren und gehörte zum Handwerksberuf des Fleischers
Wüst (Bauer)
Wenn auf einem Bauernhof kein Eigentümer mehr wohnt spricht man von einem wüsten Hof. Vor allem nach dem Dreißigjährigen Krieg gab es sehr viele Wüste Bauernhöfe, ja sogar wüste Dörfer. 1711 gab es in Preußen nach der großen Epidemie tausende Wüste Höfe und Hunderte Wüste Dörfer. Wenn ein Hof Wüst ist, spricht man auch von einer Flurwüstung, da die landwirtschaftlich genutzten Flächen verwaist sind. 
Wüstung (Bauer)
Von Wüstung spricht man bei durch Kriege, Epidemien oder wegen Erschöpfung der Lebensgrundlage aufgegebenen Siedlungen. Nicht nur Dörfer, sondern auch ganze Städte können zur Wüstung werden, wie z. B. viele Goldgräber Städte. Bei verlassenen und aufgegebenen Siedlungsstätten spricht man auch von Ortswüstungen. 
Wybranzen (Armee)
Bezeichnung für das Bauernaufgebot aus den kurfürstlichen Domänenämtern in Preußen. Wybranzen oder auch Vibranzen waren eine besondere Miliz, die nach der Landesverfassung in Preußen aus 3500 Mann zu Fuß und 1500 Reiter bestehen sollte. Es war ein Bauernaufgebot, das sich fast ausschließlich aus den kurfürstlichen Domänenämtern bildete, das Preußen als Bauernmiliz in Kriegszeiten Schützen sollte. 

X

Xanten (Mittelalter)
Sagenumwobener Geburtsort im frühen Mittelalter des Nibelungenlied Helden's Siegfried. 
Xanthippe (Mittelalter)
Bezeichnung für ein zänkisches Weib. Sprichwörtlich auf partnerschaftliche Beziehungen bezogen eine übellaunige, streitsüchtige Frau. 
Xenographie (Mittelalter)
Bezeichnung für die Gewohnheit, Fremdwörter in der originalen Herkunftssprache zu schreiben, sie aber in der eigenen Sprache auszusprechen. 
Xr (Münzmaß)
Im Münzwesen die Abkürzung für Kreuzer. 
Xylometer (Messinstrument)
Bezeichnung für ein Holzmesser. Messinstrument zum Bestimmen des Volumens eines Holzstücks, das vor allem in der Forstwirtschaft zum Einsatz kam, um unregelmäßig geformte Baumteile wie Wurzeln und Äste zu messen. Es basiert auf dem archimedischen Prinzip der Wasserverdrängung. Es besteht aus einem wassergefüllten Überlaufgefäß, das bis zum Auslauf gefüllt ist. Beim Eintauchen der Holzstücke läuft das verdrängte Wasser in einen Messzylinder, an dem dann das Volumen abgelesen werden kann. Das Xylometer kam eigentlich nur in Versuchsanstalten und Laboren zum Einsatz da die Messung sehr Zeit und Material aufwendig war. 
 

Y

Yard (Maß)
Das Yard ist die Einheit der Länge in vielen englischsprachigen Ländern (angloamerikanisches Maßsystem), die Längen-Einheiten des metrischen Internationalen Einheitensystems sind nur geduldet. 
Yken (Messen)
Niederdeutsche Bezeichnung für das Aichen von Messgeräten aller Art. Darunter versteht man das Prüfen und Feststellen ihrer Genauigkeit sowie die Durchführung der notwendige Korrektor der Geräte. 
 

Z

Zahlmeister (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für eine Person, die gewerbsmäßig Zahlungen vornimmt und Gelder verwaltet. Der Beruf des Zahlmeisters existierte bis weit ins 20.-Jahrhundert-Hinnein. 
Zainer / Zeiner (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für die gewerbsmäßigen Korbflechter im Mittelalter, der bis weit ins 18. Jahrhundert verwendet wurde. 
Zapfensteiger (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für die gewerbsmäßigen Nadelholzzapfenpflüger im Mittelalter bis weit ins 19. Jahrhundert. Die Aufgabe des Zapfensteigers besteht darin, mit einer bestimmten Klettertechnik bis in die Kronen der Nadelhölzer zu steigen und die Früchte (Zapfen - vom lateinischen Conus, was „Kegel, Zapfen” bedeutet), zur Saatgewinnung einzusammeln. Das Saatgut der Nadelhölzer wird zur Baumaufzucht verwendet. Nadelhölzer, auch als Koniferen bezeichnet, wachsen als Bäume oder Sträucher. Siehe mehr unter Zapfensteiger oder Koniferen
Zapfenstreich (Militär)
Bezeichnung für den Beginn der Nachtruhe im Feldlager, später im 19. Jahrhundert auch in festen Quartieren. Der Begriff des Zapfenstreiches selbst soll erstmals 1596 benutzt wurden sein, doch schon die Ägypter und Römer riefen zur Nachtruhe im Feldlager. 
Zaspel (Längenmaß)
Bezeichnung für eine alte Maßeinheit in Schlesien für Garn. Als Längenmaß für Garn war es in Breslau 921,786 Meter lang. 
Zecchine / Zecchino (Münze)
Bezeichnung für die über Jahrhunderte stabilste Währung der Welt. Die venezianische Zecchine, besserbekannt als Gold Dukat, wurde von 1284 an in Venedig geprägt, als Konkurrenzprodukt zu dem ab 1252 in Florenz geprägten Gulden. Die Vorderseite der venezianischen Dukaten zeigt das Bild des Evangelisten Markus beim Überreichen der Kreuzfahne an den knienden Dogen. Die Rückseite weist das Bildnis Jesu in einer Mandorla auf. Der ursprüngliche Münzname leitet sich ab von italienisch zecca, was zu deutsch „Prägestätte“, „Münzanstalt“ heißt ab und das wiederum leitete sich von arabisch sikka ab, was zu deutsch „Prägestock“ heißt. Von dem letzten Wort der Münzinschrift “Sit tibi Christe datus quem tu regis iste ducatus” leitet sich im übrigen die Bezeichnung Dukat her. Der venezianische Dukat wurde bis zum Jahre 1797, dem Ende der venezianischen Republik mit gleichem Münzbild und nahezu unverändertem Feingewicht (Goldgehalt) geprägt. Die Goldmünze hatte ein Gewicht von ca 3,5 g und bestand fast aus reinem Gold. Durch seine langlebige, stabile und zuverlässige politische Ordnung gelingt es der Stadtrepublik Venedig viele Jahrhunderte hindurch den Welthandel zu beherrschen und unermesslichen Reichtum an zu häufen, den man bis heute in der imposanten Architektur dieser beispiellosen stolzen Lagunenstadt allgegenwärtig wahrnehmen kann. Das hat ihr auch den Beinamen "Serenissima", was zu deutsch die Durchlauchtigste" heißt, eingebracht. Siehe mehr unter Dukaten
Zeche (mittelalterliches Gewerbe)
Bezeichnung für eine bergrechtliche Genossenschaft zum Betrieb eines Bergwerks, einer Grube oder Mine. Ein Zusammenschluss mehrerer Personen zum Betreiben eines Bergwerks und spätestens seit dem 13. Jahrhundert bedeutete Zeche im bergrechtlichen Sinne das Eigentum einer Genossenschaft. Die Zeche, die man umgangssprachlich im Gasthaus macht, geht auf die genossenschaftliche Umlage zurück, die gemeinsamen Ausgaben für Essen und Trinken. 
Zechmeister (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für den Vorstand einer Zeche. Der Zechmeister stand dem Zusammenschluss mehrerer Personen vor, die sich zum Betreiben eines Bergwerks zusammen geschlossen hatten. Die Bezeichnung Zeche ist ein synonym für „Bergwerk, Grube, Mine“, aber auch ein Ausdruck für das Bezahlen einer Rechnung. Den der Zusammenschluss der beteiligten Personen bildete bergrechtlich eine Gewerkschaft und bezahlten mit ihren Geldeinlagen z. B. die Nutzungsrechte an der Zeche. Der Zechmeister ist im Grunde der Vorsitzende der Gewerkschaft und gleichzeitig ihr Zahlmeister, da er die Zahlungen vornimmt und die Gelder verwaltet. 
Zeidelrecht / Zeidlergerechtigkeit (Recht)
Bezeichnung für das Recht, im Frühen Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert, gewerbsmäßig Honig zu sammeln. Die Zeidler bildeten eine Lehnsgemeinschaft die einem Lehnsherrn unterstanden mit bestimmten Rechtsbräuchen und übten eine eigene niedere Gerichtsbarkeit aus (Zeidelordnung). Die Privilegierung der Zeidler wurde durch Kaiser Karl IV. in seinem Zeidel Fryheit Brief aus dem Jahre 1350 niedergeschrieben. Als äußeres Zeichen dieser Privilegierung führten die Zeidler Vorsteher, die sogenannten Starosten, einen weißen Stab, die Zeidler selbst erhielten die Erlaubnis zur Führung einer Waffe (der Armbrust) und trugen eine spezifische grüne Tracht mit der typischen langen Zipfelmütze. Dafür hatten sie die Pflicht den Kaiser und sein Gefolge, sowie die Bediensteten des Kaisers bei Reisen sicher durch die Reichswälder zu Geleiten. Die Zeidler hatten im Reichswald die Forstaufsicht und mussten auf Verlangen dem Kaiser Jagd- und Heeresdienst leisten, dafür genossen sie ihre eigene Gerichtsbarkeit, sowie Zollfreiheit. Das Zeidler Gericht hatte seinen Sitz in Feucht bei Nürnberg. 
Zeidler (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für die gewerbsmäßigen Honig Sammler im Frühen Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert. Die Zeidler standen seit dem Jahre 1350 unter kaiserlichen Schutz und besaßen die niedere Gerichtsbarkeit, die sie auch ausübten. Kaiser Karl IV. hatte in seinem Zeidel Fryheit Brief im Jahre 1350 die reichsunmittelbare Privilegierung der Zeidler niedergeschrieben. Sie bildeten Zünfte und hatten eigene Rechtsbräuche. Die Zeidler im Nürnberger Reichswald waren dem Reich unmittelbar unterstellt wie die Reichsfreien Städte. 
Zeidlerei (mittelalterliches Gewerbe)
Bezeichnung für die Zeidelgüter (Waldimkerei) im Frühen Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert. Der gewonnene Honig aus der Waldbienenwirtschaft stellte bis ins 16. Jahrhundert die einzige Quelle für Süßstoff dar und Bienenwachs war für die Beleuchtung (Kerzen) im Mittelalter unverzichtbar. 
Zeidelschützen (Recht)
Bezeichnung für das Recht (Privileg) im Wald der Reichsforsten Waffen (Armbrust) zutragen. Die Zeidelschützen mussten Kaiser und Reich mit Armbrüsten ausgerüstet im Bedarfsfall auch Kriegsdienst leisten. In den von Kaiser Karl IV im Jahre 1350 bestätigten Privilegien der Zeidler ist auch festgelegt das sechs mit Armbrüsten ausgerüstete Zeidelschützen unter Führung des Zeidelmeisters den Kaiser auf dem Weg durch den Reichswald geleiten müssen. 
Zeidelzins (Recht)
Bezeichnung für die Abgabe aus der Waldbienenzucht an den Grundherrn. 
Zeilendorf (Siedlungsform)
Bezeichnung für ein Dorf, das nur einseitig am Wegesrand angelegt wurde, z. B. entlang des Ufers von Flüssen und Seen. Daher sind Siedlungen von Fischern oft Zeilendörfer. Besonderes merk mal ist aber das es keinen Dorf Kern gibt, der Anger fehlt. 
Zehnt / Zehnte (Steuer)
Eine jährlich wiederkehrende Abgabe (Steuer) seit dem 6. Jh. eines bestimmten Bruchteils, zumeist des zehnten Teils aller oder bestimmter auf einem Grundstück gewonnenen Erträge an die kath. Kirche. Ab dem 8./9. Jh. musste der zehnte Teil der Ernteerträge auch an den Grundherrn abgeführt werden. Der Zehnt zerfiel in Groß-, Klein- und Blutzehnt. Der Großzehnt oder Getreidezehent musste durch die Abgabe von Korn, Weizen, Gerste, Hafer, Erbsen, Linsen und Wicken geleistet werden. Der Kleinzehent oder Grünzehent von Kraut, Flachs, Hirse, Hanf, Kartoffeln, Rüben und Mohn.
Der Blutzehent wurde durch die Abgabe von Hühnern, Gänsen, Enten, Ferkeln und Lämmern geleistet, wobei das 10., manchmal das 20. Stück üblich war. Es gab auch einen Gras- oder Heuzehent. 
Zehnt Pfennig (Steuer)
Im Falle des Wegzugs eines Bürgers aus der Herrschaft in eine andere Herrschaft wurde eine 10 % Besitzwechselsteuer auf das gesamte veräußerte und mitgeführte Vermögen erhoben. 
Zehntscheffel (Gewichtsmaß)
Bezeichnung für eine dem Zehnten entsprechende Getreideabgabe die nach einem bestimmten Scheffelmaß veranschlagt wurde. 
Zelge (Flächenmaß)
Bezeichnung für eins der drei Teile, in welche die gesamte Dorfflur bei der Dreifelderwirtschaft eingeteilt wurde. Also 3 Zelgen insgesamt und jeder Zelge zerfielen wiederum in Gewanne. Das Markante an einer Zelge bei der Dreifelderwirtschaft war, dass alle Bauern ihre Gewanne mit derselben Frucht bestellen mussten. Statt Zelge wird auch oft der Begriff Schlag, Feld oder Flur verwendet. 
Zent / Cent (Gewichtsmaß)
Altes deutsches Gewicht, in Preußen 1 Zent (Deutscher Zollverein 1858) = rund 166,67 Milligramm (mg).
1 Zent (Preußen vor 1858) = 10 Korn = 416 Milligramm (mg). 
Zentgraf (Recht)
Bezeichnung für den Vorsitzenden des mittelalterlichen Zentgerichts. Im Mittelalter wurde die Hochgerichtsbarkeit immer mehr auf die Zentgerichte übertragen. Der Zentgraf stand einem Gerichtsbezirk vor und vertrat vor Gericht in seiner Funktion den Landesherren. 
Zentimeter (Längenmaß)
Zentimeter ist ein kleines Längenmaß. Es ist der hundertste teil eines Meters, also sind 100 Zentimeter = 1 Meter. 
Zentner (Gewichtsmaß)
Früheres Handelsgewicht von 100 bis 120 Pfund von regional unterschiedlicher Größe, so war der Zentner in Preußen 51,45 kg zu 110 Pfund groß. Im Deutschen Zollverein wurde 1840 das Pfund einheitlich zu 500 Gramm eingeführt und auf den Zentner gingen 100 Pfund, was 50 Kilogramm sind. Als Doppelzentner waren es 100 Kilogramm. Der vor alle in der deutschen Landwirtschaft beliebte Doppelzentner ist in Deutschland durch die gesetzliche Einheit „Dezitonne“ (Einheitenzeichen: dt) abgelöst worden. Eine Dezitonne ist gleich 100 Kilogramm (kg). 
Zernner (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Eisenschmied. 
Ziegler (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für einen gewerbsmäßigen Ziegelbrenner im Mittelalter die bis weit ins 19. Jahrhundert verwendet wurde. 
Zimmerer (Mittelalter / Beruf)
Berufsbezeichnung für den gewerbsmäßigen Zimmermann im Mittelalter die bis heute auch noch verwendet wird. 
Zins / Erbzins (Steuer)
Bezeichnung für die Abgaben der Bauerngüter an den Grundherrn durch die Erbzinsbauern. Zur Ordenszeit galten in Preußen alle deutschen Bauern als Erbzinsbauern. 
Zinsmeister (Steuer)
Amtsbezeichnung für einen Ordensbruder, der für die Eintreibung der dem Kloster zustehenden Zinsen und Gefälle zu sorgen hatte. In den Städten die Bezeichnung für den Einnehmer, der die städtischen Geldzinsen und ähnliche Einkünfte (Bede), so wie auch für die Beschaffung von Kontributionslieferungen zu sorgen hatte. 
Zisterne (Mittelalter)
Bezeichnung für das Auffangbecken zum Sammeln von Regenwasser das geschützt angelegt und in der Regel mit einer Abdeckung versehen ist, damit kein Unrat hineingeraten konnte. Oft waren die Zisternen in Felsgeschlagen oder in Gruben angelegt die mit wasserundurchlässigen material ausgekleidet wurden. Im Mittelalter findet man sie oft in Bergburgen, da hier der Bau von Brunnen bis zum Grundwasser besonders aufwendig war. Überall wo es keinen leichten Zugang zu Wasser gab wurden Zisternen angelegt. Viele dieser historischen Zisternen werden bis heute genutzt und man baut auch heute, allerdings mit modernen Baumaterialien und Filtermethoden, überall auf der Welt neue Zisternen. 
Zisterzienser (Kirche)
Bezeichnung für einen Kloster Orden (lateinisch Sacer Ordo Cisterciensis) der römischkatholischen Kirche der 1098 gegründet wurde und bei der Ostkolonisation besonders im Raum östlich der Elbe von Bedeutung war. Sie leisteten durch ihre klösterlichen Agrarbetriebe hervorragende Arbeit bei der Entwicklung der Landwirtschaft durch Anlegen von Musterbetrieben, Förderung des Obst- und Weinbaus, der Pferde- und Fischzucht sowie des Bergbaus. Daher wurden sie bei der Ostkolonisation gerne von den Grund- und Landesherren zur Kultivierung des Landes eingesetzt. Das 1180 gegründete Zisterzienser Kloster Lehnin war für die Stabilisierung und Entwicklung der Mark Brandenburg von außerordentlicher Bedeutung. Im 12. Jahrhundert waren die Zisterzienser der einflussreichste Orden innerhalb der katholischen Kirche und löst in der römischen Kurie die Benediktiner ab. Es gab Seit dem 12. Jahrhundert Männer und Frauenklöster die nach den gleichen Regeln lebten. Die Zisterzienser werden nach dem Gründerabt von Clairvaux, Bernhard von Clairvaux, auch als Bernhardiner bezeichnet. 
Zitadelle (Militär)
Bezeichnung für das Kernstück einer Festung. Siehe z. B. Spandauer Zitadelle bei Berlin. 
Zlot (Münze)
Bezeichnung für den polnischen Gulden.
1 polnischer Gulden = 30 Groschen
1 preußischer Thaler = 6 Zlot. 
Zoll (Längenmaß)
Das Zoll (von mittelhochdeutsch: zol abgeschnittenes Stück Holz) bezeichnet eine Unzahl von alten Maßeinheiten im Bereich von zwei bis vier Zentimetern. In der Regel ist es der zwölfte Teiler eines Fußes und der Zoll selbst wird in zwölf Linien eingeteilt, aber auch dezimale Teilung wie bei Vermessungsarbeiten kamen vor.
Also sind 12 Zoll = 1 Fuß.
  • 1 Zoll in Preußen = 2,615442 cm
  • 1 Zoll in England (Inch) = 2,539998 cm
  • 1 Zoll in den USA = 2,540005 cm
  • 1 Zoll in Frankreich (Pouce) = 2,706995 cm.
Heinrich I. von England definierte 1101 den englische Zoll (inch) als Breite seines Daumens, entsprechend 25,4 mm. Das Zollmaß ist in den USA nach wie vor das Maß aller Dinge. Heute begegnet uns in Werbeprospekten oft dieses Zeichen ′′ bei den Größen Angaben von Monitoren, z. B. 22′′, was 22 Zoll Bilddiagonale bedeutet. In jedem Baumarkt finden wir Zollangaben für z. B. Rohrdurchmesser und viele andere Dinge. Der Zoll gehört noch lange nicht zu den ausgestorbenen Maßeinheiten. 
Zollverein (Steuer)
Bezeichnung für den von Preußen am 1. Januar 1833 gegründeten deutschen Zoll- und Handelsverein. Zum Zwecke der einfachen Erhebung des Zolls wurden gleichförmige Größen für das Gewicht, und zwar nur für das Gewicht nach französischem Vorbild für die Vereinsmitglieder festgelegt. Dem Zollverein treten bis 1868 alle Staaten des Deutschen Bundes außer Österreich, Liechtenstein, Hansestadt Hamburg, Hansestadt Lübeck und Hansestadt Bremen bei. Der Deutsche Zollverein führte 1840 das einheitliche Pfund zu 500 Gramm als Maß zur Abgabenerhebung ein und auf den Zentner gingen davon 100 Pfund, was 50 Kilogramm sind. 
Zuber / auch Zober (Raum- und Hohlmaß)
Altes deutsches Raum- und Hohlmaß das Hauptsächlich in Süddeutschland und der Schweiz verwendet wurde. Man nutzte es als Getreidemaß, Flüssigkeitsmaß für Wein (Weinmaß) aber vor allem als Salz-, Kalk- und Kohlenmaß.
Im preußischen Herzogtum Magdeburg wurde in den Salzwerken von Halle der Zuber als Salzmaß verwendet.
1 Zuber = 8 Eimer = 480 Quart = ca. 1 Scheffel = 549,612 Liter (l).
Ursprüngliche war der Waschzuber als allgemeines Sanitärutensil, Abgekürzt Zuber, als Badewanne in Gebrauch. 
Zuchtgeld (Mittelalter)
Erziehungsgeld für einen Vormund zur Erziehung von Unmündigen bzw. Elternlosen Waisenkindern. 
Zuchtmeister (Mittelalter)
Veraltete Bezeichnung für eine strenge Aufsichtsperson in einem Heim, einem Internat oder an einer Schule o. ä. 
Zunft (Stadt)
Andere Bezeichnung im Mittelalter für eine Gilde oder Innung (sächsisch). Handwerkermeister und Kaufleute organisierten sich in Gilden innerhalb der Städte um gewisse Rechte und politischen Einfluss zu Erkämpfen. Heute versteht man unter dem Begriff Gilde allg. den Zusammenschluss von Kaufleuten und unter dem Begriff Zunft den Zusammenschluss von Handwerkermeistern eines Gewerkes. Siehe mehr unter http://de.wikipedia.org/wiki/Zunft auf Wikipedia. 
Zurichten (Tätigkeit)
Bezeichnung für das Gerben (Entfleischen) der Felle. Darunter versteht man die Verarbeitung der rohen Tierhaut zu Leder oder Pelz, also in einen gegerbten (Entfleischten), vor Fäulnis geschützten Zustand, um sie als Rauchware im Weiterverarbeitungsprozess zu veredeln. Siehe auch unter Gerben
Zürchner (Beruf)
In Preußen die Berufsbezeichnung für einen Bettzeugweber, einen spezialisierten Leinenweber, der auf einem Handwebstuhl Leinwandgewebe herstellt. Leinengewebe besteht ganz oder zu einem erheblichen Teil aus zu Garn gesponnener Flachsfasern und war häufig ein bäuerlicher Nebenberuf. Eines von mehreren historischen Zentren der Leinenweberei war das preußische Ravensberger Land im heutigen Nordosten von Nordrhein-Westfalens. Ab dem 17. Jahrhundert bauten die Bauern dort auf ihren Ackerflächen statt Getreide vorzugsweise den staatlich subventionierten Flachs an und verarbeiteten diesen in Heimindustrie zu Linnen oder Leinen. Der Leinenhandel führte zu einem gewissen Wohlstand der deshalb so genannten „Leinenstadt“ Bielefeld. Um 1830 geriet das Leinenhandwerk durch die Einführung der maschinellen Produktion von gewebten Stoffen in eine schwere Krise. Erst in den 1850er-Jahren ging es wieder aufwärts mit der Gründung der Ravensberger Spinnerei in Bielefeld entstand ein Unternehmen, das sich Laufe der Zeit zur größten Flachsspinnerei Europas entwickelte. 
Zwanziger (Münzmaß)
Bezeichnung für eine sehr alte österreichische Münze, die seit ca. 1275 geprägt wurde. Der "Zwanziger" wurde später aber wegen des Doppelkreuzes als Münzbild "Kreuzer" genannt. 
Zweifelderwirtschaft (Flurform)
Bezeichnung für ein Ackerbausystem, bei dem regelmäßig im Wechsel nur zwei verschiedene Fruchtarten angebaut werden. 
Zwirner (Beruf)
Alte Berufsbezeichnung für einen Bindfadenmacher bzw. Strickmacher. 

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