Das Königliche Magdeburger Maß von 1755 - 1816.



Vorweg, das Magdeburger Maß unterteilt sich in drei Phasen seiner Anwendung:

Friedrich Ⅱ. König von Preußen lässt im Juli 1747 mit der Trockenlegung des Oderbruchs beginnen, aber schon seit 1722 läuft die Rodung von Strauch und Buschwerk im vorgesehenen Gelände. Im Jahr 1753 ist die Trockenlegung vollendet und man meldet dem König, das Werk ist vollbracht. Man hat 32500 Hektar Land gewonnen und bis 1786 werden dort 50 neue Dörfer gegründet, 43 neue Bauerndörfer und 7 neue Spinnerdörfer. Neulietzegöricke ist 1753 nach der Trockenlegung des Oderbruchs, das erst neu gegründet Dorf, es wurde, als lang gestrecktes Straßendorf angelegt. Die 1200 Kolonisten Familien, die aus Pommern, Sachsen, Schwaben, Franken, dem Vogtland, aus Polen und Böhmen, sowie aus der gesamten Mark Brandenburg kommen, machen das Oder-, Warthe- und Netzebruch zusammen mit den einheimischen Sorben zu ihrer neuen Heimat. Sie erhalten enorme Vergünstigungen und Steuererleichterungen und die Zahl der freien unabhängigen Bauern wächst.

Ein Spruch aus jener Zeit zeigt aber deutlich, was die Kolonisten erwartete:
Die erste Generation arbeitet sich tot, die zweite leidet Not, die dritte findet ihr Brot.
Das Oderbruch ist heute 80 km lang, 4 bis 16 km breit und nimmt eine Fläche von etwa 80 000 Hektar (ha) ein.

In der Regierungszeit (1740-1786) des größten preußischen Königs, König Friedrich Ⅱ., der Große später der Alt Fritz genannt, werden im Zuge der "Friderizianischen Kolonisation" allein in Pommern 159 Dörfer für 26 500 Siedler aus Schwedisch-Vorpommern, Mecklenburg, Sachsen, Schwaben und der Pfalz neu angelegt und zahlreiche Sümpfe trockengelegt. Um 1750 leben in Preußisch-Pommern wieder 312 000 Einwohner.

Mit dem Frieden von Hubertusburg am 15. Februar 1763 wird der Siebenjährige Krieg beendet und der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches hat nun in Preußen nichts mehr zu melden. Preußen sieht sich als eigenständigen Staat und ist nur noch der Form nach Mitglied im Heiligen Römischen Reich. Schlesien und die Grafschaft Glatz kommen endgültig zu Preußen, das sich als Großmacht in Europa durchgesetzt hat. Der Siebenjährigen Krieg kostete Brandenburg-Preußen ca. 139 Millionen Taler und ca.180 000 tote Soldaten, sowie ca. 220 000 tote Zivilisten. Zum Vergleich, der König gab für die Trockenlegung (Melioration) des nördlichen Oderbruchs nur 600 000 Taler aus. Viele Artillerie- und Pionieroffiziere gehen nach dem Krieg an diverse Schulen, um zu unterrichten oder um selbst zu studieren. Aus ihnen werden später Vermesser, Ingenieure, Lehrer und Beamte. Als Kriegsfolge sind wieder viele Höfe wüst und überall fehlt Bauholz. Wer heute durch Brandenburg reist, kann nicht glauben, dass das Land mal fast entwaldet, also Baum leer war, doch wer genau hinsieht, sieht künstliche von Menschenhand angelegte Wälder, oft in Monokultur angelegt und keine natürlich gewachsenen Mischwälder. Nicht umsonst nennt man das Mittelalter auch das hölzerne Zeitalter oder in Anlehnung an die Steinzeit eben die Holzzeit. Holz war Bau-, Transport- und Heizmaterial.

Um die Kriegsfolgen zu mindern und die leeren Staatskassen wieder aufzufüllen, wurde vom König 1771 die Aufteilung der gemeinen Feldmark beschlossen. Sie sollte privatisiert und meistbietend versteigert werden. Der König versprach sich davon eine engagiertere Erschließung und eine deutlich bessere landwirtschaftliche Nutzung der Feldmark sowie neue Anreize zur Besiedlung dieser Flächen. Preußischer Boden sollte so effektiv wie nur möglich genutzt werden, um die Schulden der schlesischen Kriege bezahlen zu können. Das Nachsehen hatten die Gemeinden, die ihr Tafelsilber verloren, sowie die Kleinbauern (Kätner und Insten), die die Feldmark als Weide für ihr Vieh ersatzlos verloren. Die wohlhabenden Bürger und Bauern vermehrten durch die Markenteilung ihren Grundbesitz teils erheblich, das Nachsehen hatten die weniger begüterten Bürger und Bauern. Spätere Markenteilungen im 19. Jh. fanden oft im Losverfahren statt. Die Markenteilung veränderte das Aussehen der Gemeinden und Klein Städte grundlegend, sah man davor überall Gänze-, Schweine- und Kuhhirten, sah man nach der Markenteilung kaum noch Hirten. Das Verschwinden des gemeinschaftlich genutzten Landes, sowie die gleichzeitig beginnende Separation der Gemeindeflur (Flurbereinigung), führten zu neuen Flurstücken mit geraden Grenzverläufen, brachliegende oder verwilderte Flächen wurden kultiviert, Felder und Wälder angelegt. Im Verbund mit der Gewerbefreiheit und Bauernbefreiung führte dies später zum Endstehen der selbstverwalteten preußischen Landgemeinden. Doch bis dahin war es noch ein weiter weg.

Mit der ersten Teilung Polens 1772 erhält Brandenburg-Preußen Westpreußen und den Netzedistrikt. Friedrich Ⅱ. nennt sich ab jetzt nur noch König von Preußen. Die zweite Teilung Polens 1793 bringt für Preußen die Eingliederung von Danzig, Thorn und Südpreußen. Mit der dritten Teilung Polens 1795 kommen Masowien, Warschau und Neuostpreußen zum Staatsgebiet Brandenburg-Preußens dazu. Polen als selbstständiger Staat existiert nicht mehr.

Von 1755 bis 1793 galt zwar das Magdeburger Maß (duodezimal) in Preußen, das von Friedrich Ⅱ. König von Preußen mit dem "Königliche Feldmessreglement vom 20. November 1755" eingeführt wurde, aber bei adeligen, Cöllmischen, Frei- und Schatullgütern war noch das neukulmische Maß und bei königlichen Bauerngütern das oletzkoische Maß und in den Gebieten, die mal unter polnischer Lehenshoheit waren, war noch bis 1793 das altkulmische Maß (z.B. Ermland) in Gebrauch. Nur bei königlichen Domänen in Preußen wurde ab 1755 schon das magdeburgische Maß genutzt. Im Jahr 1771 wurde der rheinländische Fuß zu 1669,56 pariser Linien gesetzlich in allen preußischen Staaten zum Grundmaße für alle Messungen bestimmt. Für alle Vermessungen im landesherrlichen Auftrage gilt in allen preußischen Staaten, außer Schlesien, seit dem 28. Oktober 1773 gesetzlich nur noch das Magdeburger Maß.

Mit diesem unhaltbaren Zustand machte erst Friedrich Wilhelm Ⅱ. durch das Erneuerte "Königliche Feldmessreglement vom 28. 5. 1793" ein Ende, das alle Messungen der Vermesser nach Magdeburger Maß anordnete, und zwar in der Dezimalteilung. Von 1793 bis 1816 galt in Preußen nur noch das magdeburgische Duodezimalmaß und ab 1813 kam noch das magdeburgische Dezimalmaß hinzu, doch das hat sich nie durchgesetzt. Aber dieses magdeburgische Dezimalmaß wurde ab 1813 als preußisches Maß in der Wissenschaft bekannt und auch genutzt. Man führte aber in weiser Überlegung nicht eben mal so das französische Dezimalsystem einfach so ein, sondern man glich die bisherigen Einheiten den französischen an. Die Bevölkerung braucht bei dieser Regelung nicht umzulernen. Die Grundeinheiten haben sich so bewährt, dass Zoll, Schoppen, Pfund und Zentner auch noch im 20-Jahrhundert gebraucht wurden. Doch zum praxisnahen Einsatz Kamm das magdeburgische Dezimalmaß wieder mal nur bei den Vermessern.

Werk bzw. Duodezimal Längenmaße:

Im Privaten Leben kammen für Deich- und Grabenarbeiten die Teichgräber Ruthe, allerdings zu 15 brandenburgische Werkfuß noch zum einsatz, was ca. 4,68 Meter (m) sind.

Dezimal Längenmaße:

Nach Artikel 4 der Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund wurde die Länge der Landmeile später auf 7500,0000 Meter festgelegt.

Zu den Längenmaßen gehört auch das Garnmaß.
Ab dem 6. September 1775 mussten neue geeichte Garnhaspeln verwendet werden.
Bergbaumaß

Flächenmaße:

Grundmaß 1 Dezimal-Ruthe (Feldvermessen) = 10 Fuß = 100 Zoll = 1000 Linie = 3,766236 Meter (m)

Die Feld- bzw. Landvermesser, auch Geometer genannt, benutzen eine zehnteilige Einteilung der Ruthe, 1 Ruthe = 10 Fuß.

Das preußische Artilleriemaß.

Die preußische Artillerie verwendet zwar ab 1773 das zwölfteilige Ruthen- und Fuß Maß, teilt aber den Zoll in 10 Linien und die Linie in 10 Skrupel, aber 3 Linien werden ein Strich genannt. Die Kaliberangabe von der Kanone bis zur Pistole erfolgte nach dem Maß der Artillerie. Vor 1773 wurde zwar auch durchgängig das zwölfteilige Maß verwendet, aber das preußische Maß war noch nicht genau definiert worden. Jede Provinz hatte daher sein eigenes Artillerie Maß, was gerade für die Munition schlecht war. Also soll heißen Munition aus Magdeburg konnte in der Regel auch nur mit Kanonen aus Magdeburg genutzt werden.
Mit der Einführung der neuen Maß- und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 ergaben sich für die Artillerie folgende Änderungen. Die Einteilung der Rute in 12 Fuß und des Fußes in 12 Zoll blieb erhalten, aber die Einteilung des Zolls in Linien und Skrupel wurde ersatzlos gestrichen. Diese kleineren Einheiten des Zolls verschwanden nun ohne besondere Benennung als Dezimalstellen des Zolls. Die Artillerie wurde durch die Erfahrungen des Kampfes gegen Napoleon standardisiert und hier vor allem die Munition.
Bei der Größenangabe der preußischen Soldaten gab man nur die Anzahl der zwölfteiligen Zolle und Linien an, die über dem Grundmaß von 5 Fuß liegen, denn ein preußischer Soldat musste mindestens 5 Fuß rheinländisch (1,569 Meter) groß sein. Im vom späteren König Friedrich Wilhelm Ⅰ. 1707 gegründeten Garderegiment "Roten Grenadiere" (volkstümlich „Langen Kerls”), das seinen Namen aufgrund der Körpergröße seiner Rekruten hatte, durfte keiner weniger als die Mindestkörpergröße von sechs Fuß hoch sein, das entspricht in etwa 1,88 Meter. Nur die Soldaten der Artillerie durften kleiner sein, aber unter 4 ¾ Fuß ging auch bei ihnen nichts mehr. Sehr viele spätere Land- und Feldvermesser waren vorher bei der preußischen Artillerie, dort erhielten sie ihre ersten Kenntnisse im Vermessen, Geländeaufnehmen und Mathematik.

Volumen Maße (Flüssigmaß) wie von 1722

Volumen Maße (Getreidemaß, fest) wie von 1722

Korn- bzw. Hohlmaß (Gewichtsmaß)

Zähl bzw. Stückmaß

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Das Brandenburger oder Rheinländische Maß von 1773,
es wurde aber überwiegend als Magdeburger Maß (duodezimal) bezeichnet.


Für alle Vermessungen im landesherrlichen Auftrage gilt in allen preußischen Staaten, außer Schlesien, seit dem 28. Oktober 1773 gesetzlich nur noch das Magdeburger Maß. Das Dezimal- und Duodezimalmaß sind nicht von unterschiedlicher Größe, sondern man versteht darunter nur die Einteilung in 10 bzw. 12 gleiche Teile.

Schon im ersten Königlichen Feldmessreglement vom 19. Februar 1704 für die preußischen Feldmesser wurde festgelegt, dass zur Ausmessung der Ackerflächen nur die rheinländische Ruthe zur Ausmessung benutzt werden darf, ohne dabei eine Aussage zur Größe dieser Ruthe zutreffen. Die rheinländische Ruthe oder den rheinländischen Fuß hat es nie gegeben. Erst im Jahre 1771 hat das königlich-preußische Ober-Bau-Departement den nach eigenen gründlichen Untersuchungen von Johann Caspar Eisenschmid (Geodät, Mathematiker und Arzt) mit 139,13 pariser Linien festgestellten Fuß als Normalfuß (Grundmaß) vorgeschlagen. Durch einen Direktorial Befehl am 28. Oktober 1773 wurde in allen preußischen Staaten, außer Schlesien, allgemein dieser Normalfuß als der rheinländische Fuß eingeführt. Vom Normalfuß leitet sich dann die Normalruthe mit 1669,56 pariser Linien ab. Um ca. 1800 bezeichnete man dann den Normalfuß und die Normalruthe als brandenburgischer Normalfuß und brandenburgische Normalruthe aber nach der » Maaß und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816 « wurden der brandenburgische Normalfuß und die brandenburgische Normalruthe nur noch als preußischer Fuß und Ruthe bezeichnet um auch verbal den Geltungsbereich kundzutun. Gesetzlich war aber immer nur von Fuß und Ruthe ohne Namenszusatz die Rede. Je nachdem was man damit messen will wird die Ruthe in 12 oder 10 gleich große Teile geteilt.

Eine durch 12 geteilte Ruthe hat 12 Fuß und der einzelne Fuß wird Werk- oder Baufuß genannt. Der Fuß wird wieder in 12 gleiche Teile geteilt, die man Zoll nennt und der einzelne Zoll wird wieder in 12 gleiche Teile geteilt, die man Linie nennt und die einzelne Linie wird wieder in 12 gleiche Teile geteilt, die man Skrupel nennt. Das 12-teilige Maß bezeichnet man als Duodezimalmaß, abgekürzt " ddc ".

Eine durch 10 geteilte Ruthe hat 10 Fuß und der einzelne Fuß wird Feld- oder geometrischer Fuß genannt. Der Fuß wird wieder in 10 gleiche Teile geteilt, die man Zoll nennt und der einzelne Zoll wird wieder in 10 gleiche Teile geteilt, die man Linie nennt und die einzelne Linie wird wieder in 10 gleiche Teile geteilt, die man Skrupel nennt. Das 10-teilige Maß bezeichnet man als Dezimalmaß, abgekürzt " dc ".

Information: Duodezimal und Dezimal schrieb man damals noch mit c, also Duodecimal und Decimal, daher abgekürzt ddc und dc.

Ruthe, Fuß, Zoll, Linie und Skrupel werden durch die Zeichen °, , ′′, ′′′, ′′′′ angedeutet. Beim Dezimal Maß bezeichnet man die Ruthe, Fuß, Zoll, Linie und Skrupel mit den großen Buchstaben R, F, Z, L, S und bei dem Duodezimal Maß benutzt man entsprechend die kleinen Buchstaben r, f, z, l, s.
Um das Quadratmaß kenntlich zu machen, wurde es durch ein Viereck symbolisiert.
Fürs Quadrat beim Flächenmaß schrieb man auf Landkarten und in Fachbüchern als Kurzform Ruthe, Fuß, Zoll, Linie, Skrupel oder ganz kurz ☐ ° für Quadrat Ruthe, ☐ ′ für Quadrat Fuß, ☐ ′′ für Quadrat Zoll, ☐ ′′′ für Quadrat Linie, ☐ ′′′′ für Quadrat Skrupel. Das 12-teilige Duodezimal Flächenmaß wird mit ddc abgekürzt und das 10-teilige Dezimal Flächenmaß mit dc.

Heute begegnet uns in Werbeprospekten oft ′′ bei den Größen Angaben von Monitoren, z. B. 22′′ was 22 Zoll Bilddiagonale bedeutet.

Wann immer vom rheinländischen oder brandenburgischen Fuß gesprochen wird, so versteht man im Allgemeinen darunter den zwölfteiligen, also den Duodezimal-, Bau- oder Werkfuß. In der Praxis kam das Dezimalmaß nur bei den Vermessern und in der Wissenschaft zum Einsatz.

Längenmaße: Duodezimal

Längenmaße: Dezimal

Brandenburger Werk- oder Baumaß - 12 teiliges Längenmaß
RutheKlafterFußZollLinieSkrupel
1 2 12 144 1728 20736
  1 6 72 864 10368
    1 12 144 1728
      1 12 144
        1 12



Brandenburger Feld- oder geometrischer Fuß - 10 teiliges Längenmaß
RutheFußZollLinieSkrupel
1 10100100010000
 1 101001000
    1 10 100
      1 10

Feld oder Flächenmaße:

Brandenburger Werk- oder Baumaß - 12 teiliges Flächenmaß
Quadrat RutheQuadrat FußQuadrat ZollQuadrat LinieQuadrat Skrupel
1 144 20736 2985984 429981696
  1 144 20736 2985984
    1 144 20736
      1 144


Brandenburger Feld- oder geometrischer Fuß - 10 teiliges Flächenmaß
Quadrat RutheQuadrat FußQuadrat ZollQuadrat LinieQuadrat Skrupel
1 100 10000 1000000 100000000
  1 100 10000 1000000
    1 100 10000
      1 100

Volumen oder Körpermaße

Brandenburger Werk- oder Baumaß - 12 teiliges Raum- oder Körpermaß
Körper RutheKörper FußKörper ZollKörper LinieKörper Skrupel
1 1728 2985984 5159780352 8916100448256
  1 1728 2985984 5159780352
    1 1728 2985984
      1 1728
Brandenburger Feld- oder geometrischer Fuß - 10 teiliges Raum- oder Körpermaß
Körper RutheKörper FußKörper ZollKörper LinieKörper Skrupel
1 1000 1000000 1000000000 1000000000000
  1 1000 1000000 1000000000
    1 1000 1000000
      1 1000

Auf sehr alten Karten und Vermessungsregistern kamen vor allem in der Neumark noch folgende Ruthen zum Einsatz: die soldinische Ruthe, die küstrinsche Kammerruthe, sowie die neumärkische Landruthe.

Korn- bzw. Hohlmaß (Gewichtsmaaß)

Zähl bzw. Stückmaß

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